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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 11.03.2006, 12:13
Benutzerbild von attorney
attorney attorney ist offline
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Bei Motortauch komplett neue Nummer und Papiere ?

Hi,

wenn ich z.B, Motor mässig aufrüste, also einen neuen oder anderen Motor ans Boot schraube, muss ich dann das Boot komplett neu anmelden und mir eine neue Nummer geben lassen, oder braucht man nur die Veränderung sich n den Papieren eintragen lassen ?
Auf meinem IBS erkenne ich da keine solche Möglichkeit.

Gruss
Rainer
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  #2  
Alt 11.03.2006, 12:37
Benutzerbild von frankm
frankm frankm ist offline
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Hallo Rainer.

Beim Bootsschein des WSA kannst du das einfach ändern lassen, vorausgesetzt der Motor ist auch von der Leistung für dein Boot zugelassen. Kaufvertrag mitnehmen und gut ist.

Gruss Frank
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  #3  
Alt 11.03.2006, 12:54
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Berny Berny ist offline
Berny
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Für Österreicher:
In Österreich ist die Nummer mit dem Boot fixiert, bei einem Motortausch ändert sich die Nummer nicht!
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  #4  
Alt 11.03.2006, 13:02
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von attorney
Hi,


....
Auf meinem IBS erkenne ich da keine solche Möglichkeit.

Gruss
Rainer
Ab sicher geht das, Antrag stellen und Beleg beifügen, kostet Änderungsgebühr und fertig.
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  #5  
Alt 11.03.2006, 14:03
Benutzerbild von matte
matte matte ist offline
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Hallo Rainer,
wenn du dein Boot beim WSA angemeldet hast, kein Problem.
Antrag mit 10 € hinschicken, kommt geändert per Post zurück.
Ruf voher mal bei deinem WSA an. Ich bin in Schweinfurt angemeldet.
Habe ich schon ein paar mal so gemacht.
Matthias
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  #6  
Alt 11.03.2006, 17:01
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von matte
Hallo Rainer,
wenn du dein Boot beim WSA angemeldet hast, kein Problem.

...
Matthias
Rainer hat aber einen IBS und keine WSA-Zulassung.
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  #7  
Alt 12.03.2006, 08:51
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Hallo.

Laut Merkblatt des ADAC sieht es so aus:

Zitat:
Gültigkeitsdauer des Internationalen Bootsscheins
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der UNO hat in den Bestimmungen über die Erteilung des Internationalen Bootsscheins für dieses Dokument - für die Befahrung der Gewässer außerhalb Deutschlands - eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum festgelegt. Der Internationale Bootsschein wird ungültig, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder wenn sich
im Dokument eingetragene Daten über den Bootseigner, das Boot, den Motor, die Ausrüstung oder den Heimathafen geändert haben oder das Boot verkauft wurde bzw. verloren gegangen ist. Das ungültig gewordene Dokument ist dem ADAC mit Angabe über Änderungen, Verkauf etc. unverzüglich
zurückzuschicken. Bei Änderung der Anschrift des Bootseigners, des
Bootsnamens, des Heimathafens, der Besegelung oder der Ausrüstung sind diese Änderungen im einzusendenden Dokument zu vermerken und zu bezeichnen. Bei Änderung des Motors muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis (Rechnung/Kaufvertrag) eingereicht werden. Bei Neukauf oder Neubau eines Bootes muss ein neues Antragsformular mit Eigentumsnachweis vorgelegt
werden.

Zitat ende.

Im gleichen Merkblatt
Zitat:

In folgenden Fällen wird der Kennzeichenausweis ungültig:
- Änderung des Bootseigners
- Änderung des Bootsnamens
- Änderung des Heimathafens
- Änderung der Besegelung
- Änderung der Ausrüstung
- Änderung des Motors
- Verkauf, Verlust, Zerstörung oder Unbrauchbarkeit des Bootes

Zitat Ende.

Das interpretiere ich so, daß bei einem Motorwechsel zwar der Schein, sprich Kennzeichenausweis, nicht aber das Kennzeichen ungültig wird.

Im Übrigen wird der Schein ja alle zwei Jahre im internationalen Verkehr sowieso ungültig und muss erneuert werden, da wäre es ja ein Unsinn wenn sich alle Eigner dann jedesmal neue Nummern auf die Boote pinseln müssten.

Grüße

Harald
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  #8  
Alt 14.03.2006, 09:03
Benutzerbild von skipperteam
skipperteam skipperteam ist offline
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neuer Schein!

Das interpretiere ich so, daß bei einem Motorwechsel zwar der Schein, sprich Kennzeichenausweis, nicht aber das Kennzeichen ungültig wird.


Dem ist auch so,
habe im letzten Jahr beim ADAC einen Motorentausch, Yamaha 5 PS auf Johnson 15 PS, gemeldet. Die Nummer hat sich nicht geändert, nur der Schein wurde neu ausgestellt. Wichtig ist eine Kopie des Eigentumsnachweis, ansonsten keine Probleme.

Gruß

Harald
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Adalbert Stifter
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  #9  
Alt 01.04.2006, 14:24
holzspan holzspan ist offline
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WSA und oder IBS

Zitat:
Zitat von DieterM
Rainer hat aber einen IBS und keine WSA-Zulassung.
Hallo zusammen,
der threat ist zwar schon ein paar Tage alt aber
hier noch mal ne Zwischenfrage :

Brauche ich für mein mit WSA im Ausland den IBS ???

zugegeben.: Sorry, wird mit Sicherheit schon mal diskutiert
worden sein

Gruß
Norbert
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Gruß
Norbert

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  #10  
Alt 01.04.2006, 14:46
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Hallo Norbert,

der Ausweis des WSA ist ein amtliches Dokument und wird überall anerkannt.
Zeitlich unbegrenzt, solange sich die Daten nicht verändern.

Der IBS ist ein amtlich anerkanntes Dokument, erfüllt den gleichen Zweck, muss aber für das Ausland alle zwei Jahre kostenpflichtig erneuert werden.


Grüße

Harald
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  #11  
Alt 01.04.2006, 18:14
holzspan holzspan ist offline
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser
der Ausweis des WSA ist ein amtliches Dokument und wird überall anerkannt.
Zeitlich unbegrenzt,
Hallo Harald,
bedankt!
....sich den Schweiß von der Stirn wischend.....
Hintergrund:Mein Ausweis von der WSA ist gestern gekommen.
Wäre es anders gewesen
__________________
Gruß
Norbert

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