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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden.

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  #1  
Alt 23.08.2009, 18:50
KingArthur
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Welches Rib 15PS

Hallo Leute.

Ich möchte mir nächstes Jahr ein Rib zulegen.
Will aber meinen nagelneuen DF15S nützen können.
Der Grund dafür ist die Qualität meines jetzigen Bootes.
Holzboden hat nach einer Woche Kroatien einen Spalt und der Lack löst sich.
CE Kategorie des Bootes ist "D".
Schlauchdurchmesser ist 41cm.
Der Luftkiel ist auch nicht so toll.

Was haltet Ihr vom Allroundmarin Ribstar Pro 350.
Hat die CE Kat. "C"
Schlauchdurchmesser 47,5cm
und GFK Rumpf.

Hat jemand Erfahrung mit dem Ribstar Pro?

Arthur
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  #2  
Alt 23.08.2009, 20:49
stebn stebn ist offline
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..was versprichst du dir denn davon wenn du dir in dieser Größe ein Rib holst??

Bessere Fahreigenschaften wird das nicht haben... besonders nicht wenn das von vorne bis hinten so platt ist

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Wenn du mit einem Holzboden nicht zufrieden bist musst du dir einen Aluboden holen.... der hält mehr aus
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Gruß Stefan
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  #3  
Alt 24.08.2009, 06:06
KingArthur
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Von einem kleinen Rib erhoffe ich mir

bessere Fahreigenschaften (durch den stablien GFK Rumpf)
mehr Sicherheit (größeren Schlacuhduchmesser)
und das Boot kann auch mal nass werden ohne das sich der Boden auflöst.

Wie gesagt mein Boot hat CE KAtegorie "D"
muss ja auch einen Grund haben dass es nicht "C" bekommen hat.

Gruß Arthur
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  #4  
Alt 24.08.2009, 08:42
Benutzerbild von KlausB
KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Auch ein kleineres Rib hat gegenüber dem zerlegbaren Schlauchboot die besseren Fahreigenschaften, verliert dafür aber den Vorteil der Zerlegbarkeit; bis zu einer gewissen Größe kann man es aber noch auf dem Autodach transportieren (was ich bei 3,50 m bezweifle).

Der größere Schlauchdurchmesser ist m.E. egal; im Zweifelsfall nimmt er sogar Platz im Innern des Bootes weg ohne Vorteile zu bieten.

Dass sich der Holzboden deines Bootes auflöst, ist sicher nicht okay - hast Du noch Garantie?

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #5  
Alt 24.08.2009, 17:13
KingArthur
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Ich werde das Rib auf einen geeigneten Trailer transportieren, deshalb braucht es auch nicht zerlegbar sein.

Mit der Garantie hast du recht, habe ich noch aber der Hersteller tauscht es nicht aus, denn er schrieb: Zitat vom Mail:

"das ist leider kein Garantiefall. Die Platte ist aus Sperrholz und darf deshalb nicht dauerhaft im Wasser stehen. Das passiert immer dann wenn man das Boot im Urlaub im Wasser liegen läßt, durch den Motor ist der Schwerpunkt hinten und dort sammelt sich Wasser vor allem wenn es regnet oder das Wasser welches man ins Boot bringt."

Das Boot stand volle 7 Tage im Wasser.
Laut Hersteller darf das Boot nicht nass werden.(tolle Qualität)

Welches Rib würdet Ihr mit l= 350cm empfehlen.

Danke Arthur
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  #6  
Alt 24.08.2009, 17:19
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Udo Udo ist offline
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Hi,
ich würde ein Grand nehmen , Liane und Berd haben da ein kleines 330 , echt geil das Ding , geht echt super mit 15 PS , trotz viel Gewicht , Steuerstand und Sitzbank.
Nicht zu vergleichen mit einem zerlegbaren.
Gruß vom Leukermeer,
Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
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  #7  
Alt 24.08.2009, 19:41
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von KingArthur Beitrag anzeigen
Von einem kleinen Rib erhoffe ich mir

bessere Fahreigenschaften (durch den stablien GFK Rumpf)
mehr Sicherheit (größeren Schlacuhduchmesser)
und das Boot kann auch mal nass werden ohne das sich der Boden auflöst.

Wie gesagt mein Boot hat CE KAtegorie "D"
muss ja auch einen Grund haben dass es nicht "C" bekommen hat.

Gruß Arthur
Nur zur Richtigstellung: die Schläuche am RIB dienen eher zur Kentersicherung, nicht für den Fahrbetrieb wie bei einfachen Schlauchboote. Denn ein RIB in Gleitfahrt fährt auf dem GFK-Rumpf und hebt die Schläuche aus dem Wasser heraus. Daher ist auch der Wasserwiderstand geringer und es kann mehr Fahrt aufnehmen. Hinzu kommt, das der GFK-Rumpf steif ist und keinen arbeitenden bremsenden Rumpf wie bei den den zerlegbaren Schlauchis hat.

Erstaunlich, das man immer noch billige Schlauchboote kaufen kann, wo sich irgendetwas auflöst, wenn es länger im Wasser oder in der Sonne liegen muß, z.Bsp. in den Ferien am Wasser.

Diese Boote sind grundsätzlich eine Zumutung und es fallen immer wieder Käufer darauf ein!
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  #8  
Alt 25.08.2009, 10:03
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Zitat:
"das ist leider kein Garantiefall. Die Platte ist aus Sperrholz und darf deshalb nicht dauerhaft im Wasser stehen. Das passiert immer dann wenn man das Boot im Urlaub im Wasser liegen läßt, durch den Motor ist der Schwerpunkt hinten und dort sammelt sich Wasser vor allem wenn es regnet oder das Wasser welches man ins Boot bringt."
Ich weiß leider nicht, wie die gesetzliche Situation in Österreich aussieht, bei uns in Deutschland wäre es so, wie ich es in einem Thread aus dem Jahr 2007 schon mal geschildert habe:

"Ansonsten hier zur Rechtslage:

nochmal kurz zur Rechtslage (in D, wie es in A ist, weiß ich nicht!), dürfte auch in anderen Fragen des täglichen Lebens wichtig sein, immer dann, wenn etwas kaputt ist.

Wichtig ist: Garantie und Sachmängelgewährleistung werden häufig miteinander verwechselt, haben aber nichts miteinander zu tun.

Sachmängelgewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, den der Käufer gegenüber dem Verkäufer (nicht dem Hersteller) hat, wenn die Sache bei Übergabe bereits einen Mangel hat. Es kommt also darauf an, ob der Kaufgegenstand sozusagen von Haus aus fehlerhaft ist. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache wird sogar vermutet, dass der Fehler eben schon bei Übergabe vorgelegen hat. Wenn der Verkäufer meint, er habe eine fehlerfreie Ware verkauft und der Käufer habe den Fehler verursacht, so muss er dies beweisen, die Beweislast liegt auf seiner Seite. Kann er dies nicht beweisen spricht die Vermutung dafür, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war.

Ein Übergabeprotokoll ist sicherlich nicht hinderlich, wenn Du versuchen musst, den ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe zu beweisen. Obwohl es die Gewährleistungsansprüche natürlich nicht aushebeln kann. Aus deiner Sicht als Verkäufer aber ein durchaus geeignetes Mittel, zumindest zuerst einmal, um dem möglicherweise querulantischen Kunden das Risiko eines Prozesses deutlicher zu machen.

Nach Ablauf dieser ersten 6 Monate, bis zur Dauer von 2 Jahren (Achtung: diese Frist kann vom Verkäufer auf 1 Jahr verkürzt werden) muss umgekehrt der Käufer beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war. Das wird er häufig bestenfalls mit teuren Sachverständigengutachten beweisen können, das diesbezügliche Risiko in einem Prozess ist sehr hoch.

Liegt nun ein solcher Mangel vor (die eigentliche Frage müsste lauten: Lässt sich ein Mangel beweisen?), so hat der Käufer folgende Möglichkeiten: Er kann Nachbesserung (zB in Form einer Reparatur) verlangen oder die Lieferung einer mangelfreien (neuen) Sache (Ausnahme: wenn dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist). Wenn die Nachbesserung zweimal nicht geklappt hat, gilt der Versuch als fehlgeschlagen. Oder er kann den Kaufpreis mindern, d.h. er verlangt eine angemessene Summe des Kaufpreises zurück, oder wenn der Preis noch gar nicht bezahlt ist, er kürzt die Zahlung. Hilft alles nichts, kann er auch vom Vertrag zurücktreten, das nennt sich dann "Wandelung": Er gibt die kaputte Sache zurück und erhält den vollen Kaufpreis.

Die Garantie des Herstellers besagt, dass innerhalb einer gewissen, vom Hersteller gesetzten Frist (hier gibt es also durchaus unterschiedliche Garantiezeiten, manch ein Autohersteller gewährt nur 1 Jahr, andere 3 Jahre, manche Schlauchboothersteller gewähren 5 Jahre auf die Dichtigkeit der Schläuche), die gekaufte Sache "halten" soll, sprich in dieser Zeit sollten keine Mängel neu auftauchen, bzw. wenn sie neu auftauchen, werden sie repariert, behoben, ersetzt oder ähnliches. Die Garantie erstreckt sich daher häufig nicht auf alle Teile, beim Auto sind zB reine Verschleißteile ausgenommen. Sie kann von der Frist her deutlich länger sein als die gesetzliche Sachmängelgewährleistung (mein Audi hat eine 10jährige Garantie gegen Durchrostung (Erl.: Das hatte ich letztes Jahr geschrieben, kurz danach zeigte sich Rost, inzw. habe ich einen Volvo)).

Innerhalb der ersten 6 Monate sollte man sich also in der Regel auf die gesetzliche Sachmängelgewährleistung berufen. Ansprechpartner ist der Verkäufer. Bis zum Ablauf von 2 Jahren sollte man sich fragen, ob man das Vorliegen des Fehlers bereits im Zeitpunkt der Übergabe noch beweisen kann. Wenn nein, bleibt immer noch die eventuell gegebene Garantie des Herstellers. Aber auch hierum soll sich in der Praxis der Verkäufer kümmern. "



Wenn die Bodenplatte deines neuen Schlauchis kaputt geht, ist es demnach egal, warum - es wird einfach angenommen, dass diese schon beim Kauf mangelhaft war.

In diesem Sinne würde ich mich mal erkundigen, wie die genaue Rechtslage in Österreich ist - vielleicht lässt sich noch was rausholen! Und wenns nur neue Bretter sind, mit denen Du das Boot verkaufst, um Dir danach ein kleines Rib zuzulegen.


Klaus
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Klaus

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  #9  
Alt 25.08.2009, 18:17
KingArthur
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Hallo Klaus

Ich habe nun ein Mail an den Verkäufer bzw. Geschäftsführer welcher auch
die Boote selbst in China bauen lässt geschrieben.
Da das Boot in D gekauft wurde, gilt die Sachmängelgewährleistung.

Mal schaun, ob er so kulant ist und mir das Brett kostenlos schickt.

Ansonsten muss ich rechtliche Schritte gegen Ihn einleiten.

Aber besten Dank für deine Hilfe.

Arthur
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  #10  
Alt 26.08.2009, 09:04
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KlausB KlausB ist offline
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Dann gilt ja das deutsche Recht - gut für Dich!

Wann hast Du denn das Boot gekauft? Ist es noch jünger als 6 Monate?

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #11  
Alt 26.08.2009, 17:54
KingArthur
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Hallo Klaus

Das Boot habe ich im Juni 2009 gekauft.
Mail habe ich schon an die Firma geschickt.
Einstweilen habe ich noch keine Reaktion retourbekommen.
Werde euch aber informieren sobald ich was weis.

Arthur
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  #12  
Alt 26.08.2009, 18:16
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Aladin Aladin ist offline
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Steht in deinen Unterlagen das du das Boot nicht im Wasser lassen darfst?

Mein Boot lag dieses Jahr auch 2 Wochen im Wasser (teilweise mit viel Wasser drin), Bodenbretter haben da allerdings keinen Schaden genommen. Ok, zugegeben, mein Boot is auch erst 24 Jahre alt

Gruß Carsten
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  #13  
Alt 27.08.2009, 08:52
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Der auf der Welle tanzt
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Böse Ich glaub es ja nicht....

Es ist schon eine Frechheit, wie locker sich der Verkäufer aus der Sachmängelhaftung schleichen will. Ein Boot, dass kein Wasser verträgt? Minderwertige Qualität mit vollmundigen Versprechen verkaufen und dann auch noch nicht haften wollen? Wie Klaus geschrieben hat, sollte das Boot das schon die ersten 6 Monate locker überstehen, sonst hast du Anspruch auf Nachbesserung, Ersatz und nach mehrfachen Versuchen auch ggf. Wandlung.

Bleibe unnachgiebig und mache auch deutlich, dass du das bis zum Ende durchziehst. Den Hersteller würde ich aussen vor lassen. Halte dich in diesem Fall an den Verkäufer, er ist def. in der Pflicht. Viele Verkäufer haben irgendwo das Gefühl sie könnten alles auf die Herstellergarantie abwälzen. Das mußte ich auch schon einmal einem Verkäufer beibringen. In den ersten 6 Monaten halte ich mich immer an den Verk.,(der hat ja auch mein Geld bekommen), erst danach an eine etwaige längerfristige Garantie des Herstellers. Sollte es unter die Garantie fallen, dann kann sich die ersten 6 Monate gerne der Verkäufer darum kümmern.

Die Normalbeschaffenheit eines Bootes ist es, im Wasser zu sein, dafür ist es gebaut und wenn man sich alle Boote auf dem Markt anschaut, so können diese das im Regelfall auch, hochwertige Produkte auch weit über 6 Monate. Also ist Wasserfestigkeit nicht nur die "Normalbeschaffenheit", sondern auch "Stand der Technik" Ansonsten ist es eindeutig ein Konstruktionsfehler, wie z.B. falsche Materialauswahl.

Man müßte solchen Leuten wirklich drohen: "Da kommen demnächst 100 Mann, kaufen ein solches Boot und benutzen es bestimmungsgemäß, wenn sie mit 100 Gewährleistungsfällen leben können.... "

Solche Erfahrungen sind auch für folgende Käufer wichtig und interessant und gehören daher über diverse Testbörsen an die Öffentlichkeit gebracht, ebenso wie der im wahrsten Sinne umwerfende Service des Verkäufers.
__________________
gregor
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  #14  
Alt 27.08.2009, 08:54
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KlausB KlausB ist offline
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Hallo Arthur,

bei einem brandneuen Boot darf das nicht passieren!

Das ist kein Garantiefall (bei der Garantie könnte man irgendwie argumentieren, dass DU für den Schaden verantwortlich wärst), sondern ein Fall der Sachmängelgewährleistung.

Und da das Boot noch keine 6 Monate alt ist, nimmt das Gesetz an, dass der Fehler (Schadhaftigkeit der Bodenbretter) schon bei der Übergabe des Bootes an Dich vorhanden war. Etwas anderes müsste der Verkäufer beweisen.

Ansprechpartner für Dich ist der Verkäufer, nicht der Hersteller.

Klaus
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Klaus

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  #15  
Alt 31.08.2009, 18:14
KingArthur
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Hallo Leute

Danke für eure Hilfe.

Der Verkäufer der selbst in China produzieren lässt schreibt mir nicht zurück.
Soll er doch bleiben wo der Pfeffer wächst.

Ich habe nun das Boot bei Ebay reingetan und habe die Mängel aufgelistet.
Jemand der ein Bastler ist wird den Boden durch bessere PLatten ersetzen können.


Heute habe ich mir mein neues Boot bestellt ein Suzumar DS350RIB.

Mit dem habe ich hoffentlich nicht so viele Probleme.

Laut Skipperonline soll es qualitativ sehr gut verarbeitet sein und es liegt sicherlich besser im Wasser als mein Billigboot.

Schöne Grüße

Arthur
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