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  #1  
Alt 18.01.2012, 10:59
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Berny Berny ist offline
Berny
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So, mal hochinterressant den ersten Entwurf zu lesen.

Ein paar Dinge sind mir aber jetzt schon aufgefallen:

1) § 15a/Abs 7: Diese Bestimmung ist zwar gut gemeint, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie nicht wieder Anlass für eine Verfassungsklage mit Erfolgschancen bietet. Hier sollten die zuständigen Herren des MSVÖ und ÖSV mal über ihren Schatten springen und das mal etwas verallgemeinert darstellen, sodass auch andere Verbände diese Möglichkeit erhalten.
Hier ist kein Platz für die Aufarbeitung von Altlasten, hier geht es um die Zukunft aller Verbände

2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?

3) Jetzt haben alle "Jachten" (wow ), auch die unter 5 Meter großen Boote werden so definiert. Heißt das jetzt, dass auch die kleinen Boote offiziell mit einem Seebrief unter österreichischer Flagge fahren dürfen oder gilt hier immer noch die 5m Grenze?

4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.

5) Des weiteren bin ich gespannt, ob es eine Lösung gibt, wo derzeit bestehende Patente auf Via-Donau Patente umgeschrieben werden können, auch das wird eventuell in Zukunft ein kleines Problem darstellen können, wenn zB Kroatien auf die Idee kommen würde, nur mehr die offiziellen Dokumente (und das wären dann in diesem Falle die neuen) anzuerkennen.
Immerhin muß Kroatien die neue Version gemeldet werden, damit diese ihre Anerkennung updaten können, und wer weiß, was denen dann wieder einfällt...
Auch hier sollte der Gesetzgeber eine Möglichkeit (keine Verpflichtung!) schaffen.

Ansonsten schaut das endlich mal gut aus, mal sehen, ob das der Gesetzgeber jetzt so übernimmt.
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  #2  
Alt 18.01.2012, 11:42
hobbycaptain
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Reden

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
So, mal hochinterressant den ersten Entwurf zu lesen.

Ein paar Dinge sind mir aber jetzt schon aufgefallen:

1) § 15a/Abs 7: Diese Bestimmung ist zwar gut gemeint, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie nicht wieder Anlass für eine Verfassungsklage mit Erfolgschancen bietet. Hier sollten die zuständigen Herren des MSVÖ und ÖSV mal über ihren Schatten springen und das mal etwas verallgemeinert darstellen, sodass auch andere Verbände diese Möglichkeit erhalten.
Hier ist kein Platz für die Aufarbeitung von Altlasten, hier geht es um die Zukunft aller Verbände

2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?

3) Jetzt haben alle "Jachten" (wow ), auch die unter 5 Meter großen Boote werden so definiert. Heißt das jetzt, dass auch die kleinen Boote offiziell mit einem Seebrief unter österreichischer Flagge fahren dürfen oder gilt hier immer noch die 5m Grenze?

4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.

5) Des weiteren bin ich gespannt, ob es eine Lösung gibt, wo derzeit bestehende Patente auf Via-Donau Patente umgeschrieben werden können, auch das wird eventuell in Zukunft ein kleines Problem darstellen können, wenn zB Kroatien auf die Idee kommen würde, nur mehr die offiziellen Dokumente (und das wären dann in diesem Falle die neuen) anzuerkennen.
Immerhin muß Kroatien die neue Version gemeldet werden, damit diese ihre Anerkennung updaten können, und wer weiß, was denen dann wieder einfällt...
Auch hier sollte der Gesetzgeber eine Möglichkeit (keine Verpflichtung!) schaffen.

Ansonsten schaut das endlich mal gut aus, mal sehen, ob das der Gesetzgeber jetzt so übernimmt.
Berny,
ich weiß nicht, was und wo Du gelesen hast, ev. versteh ich ja was falsch, aber auf Seite 35 von 41Um Links zu sehen, bitte registrieren steht im Vorschlag folgendes:

Zitat:
Zitat von Seeschifffahrtsrecht.pdf
..................................................
Berechtigungsumfang der Zertifikate
§ 201. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten können
für Motorjachten, Segeljachten oder beide Arten von Jachten für folgende
Berechtigungsumfänge ausgestellt werden:
1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbständigen
Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 8 m im Fahrtbereich 1;

2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von
Jachten im Fahrtbereich 2;
3. für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung
von Jachten im Fahrtbereich 3;
4. für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von
Jachten im Fahrtbereich 4.
..........................................

PS: das heisst im Klartext, dass ich bei meinem nächsten RIB auf eine Maximallänge von 8 m achten muß
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  #3  
Alt 18.01.2012, 12:03
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Jacht

Zitat:
4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.
Das war schon lange so, die Aussage ich darf mit dem Schein alles fahren sogar die Titanic, war eher ein Märchen um zu beeindrucken.
__________________
Gruß
Herbert
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  #4  
Alt 18.01.2012, 13:18
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Berny Berny ist offline
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Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
Berny,
ich weiß nicht, was und wo Du gelesen hast, ev. versteh ich ja was falsch, aber auf Seite 35 von 41Um Links zu sehen, bitte registrieren steht im Vorschlag folgendes:
Zitat:
1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbständigen
Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 8 m im Fahrtbereich 1;
PS: das heisst im Klartext, dass ich bei meinem nächsten RIB auf eine Maximallänge von 8 m achten muß
Ich weiß jetzt zwar nicht genau, auf welcher meiner Aussagen du das beziehst, aber das war ja bis jetzt auch so, dass der FB1 nur bis 8 m gilt, mit der Begründung, dass der FB1 in erster Linie für trailerbare Boote gelten soll.

Wobei man diesen Punkt auch überdenken sollte, so darf ich mit meinem Binnenschein 10 m fahren, mit dem FB1 nur 8m, wo liegt da der Unterschied...
Hättens den ja auch gleich auf 10m begrenzen können analog zum Binnenpatent...

@Herbert: thx für die Aufklärung hab ich so nicht gewußt, aber es bestätigt, dass sich Österreich von der gewerblichen Schifffahrt auf See zurückziehen will.

Aber wie schon erwähnt und ganz wichtig:
Dies ist nur ein Entwurf! nicht mehr und nicht weniger...
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  #5  
Alt 18.01.2012, 13:54
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Ich weiß jetzt zwar nicht genau, auf welcher meiner Aussagen du das beziehst, aber das war ja bis jetzt auch so, dass der FB1 nur bis 8 m gilt, mit der Begründung, dass der FB1 in erster Linie für trailerbare Boote gelten soll.
...............
auf Deinen Punkt 2, Berny

Zitat:
Zitat von Berny
..............
2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?
.............................
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  #6  
Alt 18.01.2012, 14:43
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Zitat:
@Herbert: thx für die Aufklärung hab ich so nicht gewußt, aber es bestätigt, dass sich Österreich von der gewerblichen Schifffahrt auf See zurückziehen will.
Österreichische Scheine waren nie für gewerbliche Fahrten vorgesehen. Im Grunde waren alle Ausbildungsfahrten an denen MSVÖ - ÖSV
Ausbilder ohne Kroatischen (damals minimum Mornar Motorist und Arbeitsbewilligung ) nicht rechtens.
Wie so oft wo kein Kläger kein Richter.
Wir hatten den Vorteil das Firma + Scheine + Schiff und alle Behördichen Bewilligungen vorhanden waren. Deshalb chartererte uns eine MSVÖ Bootsfahrschule, Schiff und Crew für ihre Seemeilentörns und Prüfungen.

Wenn du heute in einem Hotel deinen Kurs für das HR Patent abhalten willst brauchst du auch eine Bewilligung dafür.
Selbst wenn das Reisebüro für seine Teilnehmer an einem Seefahrtskurs die Zimmer anmietet und den Schulungsraum mietet geht das nicht ohne Bewilligung.

Gewerblicher Skipper:
Mit einem Österr. Patent ist es überhaupt nicht erlaubt, von Österreichischer Seite aus, als gewerblicher Skipper zu fahren.
Was unter gewerblich alles fällt ist fast unvertandlich.
Was die Versicherungen dazu sagen könnten wenn sie die Spur aufnehen und etwas finden, kann ich nicht sagen.
Berny wenn du dir einen Fruchtsaft von einem Mitfahrer nach der fahrt zahlen läßt ist das keine gewerbliche fahrt
Wenn du aber einem Wasserschifahrer vohrher sagst das kostet ein Bier .
"Scherz"
Betrifft ja die wenigsten von euch, aber nachdenken sollte man schon.
__________________
Gruß
Herbert
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  #7  
Alt 18.01.2012, 17:57
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@Ferdi: OK. Nein, ich meinte die Anlage 30 auf Seite 21.
Da sind die FB 2-4 angeführt, aber nicht der FB1.
Aber vielleicht haben die das einfach beim Erstellen übersehen.
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  #8  
Alt 18.01.2012, 20:14
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Forumsbeitrag

die Überraschung

Aus dem Yachtrevue Forum Um Links zu sehen, bitte registrieren
mein letzter Beitrag
Zitat:
kaphornier hat geschrieben:
...FB 1 bleibt bei 8 m und alle anderen Jachten sind mit 24 m begrenzt, weil darüber ist es ja (lt. österr. Definition) keine Jacht mehr...


von Karl Otto
genau diese (willkürliche) 8 m begrenzung für den FB 1 wird sicher andiskutiert. der deutsche SBF See kennt auch keine solche begrenzung, und der SBF See ist bei unseren nachbarn immerhin der einzige vorgeschriebene schein...

Meine Antwort Der 1. Schritt zum UMSCHREIBEN bzw. EU Schein
__________________
Gruß
Herbert
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