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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 07.03.2017, 23:08
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Es geht ja nicht um die Zulassung in D und für den Bodensee auf deutscher Seite.

Es geht hier einzig alleine um die Zulassung des Bootes in der Schweiz, wo ja auch Nicoles & Martin (beide Deutsche) Wohnsitz ist, und die Führung der schweizer Nationale am Boot bei ihren Auslandsfahrten und am Bodensee (ev. auch an schweizer Seen).

Da lt. verschd. schweizer Vorschriften nicht Schweizer dann aber anscheinend keine Schweizer Nationale führen dürfen lt. den verschd. schweizer Vorschriften, ich dies aber für einen Interpretationsfehler halte, warum auch immer, möchte ich die beiden nochmal bitten direkt die eidgenössische Bootszulassung anzusprechen und das überprüfen zu lassen. Denn international wird ein Boot immer die Nationale Flagge des Landes führen indem deren Boots Zulassung erfolgte! So ist das auch bei den großen Schiffen geregelt.

Abgesehen davon, auf deutscher Seite muß für den Bodensee eine spezielle Zulassung mit techn. Abnahme erfolgen. Da diese auch für den Motor erfolgt, hatte ich bei Manuele den Motor reservieren lassen und die Verfügbarkeit der CE Homologation bei HONDA eingeholt. Das werdet Ihr beide auch für den Suzuki Motor für die Zulassung in der Schweiz und für die Zulassung am Bodensee benötigen.

Geändert von DieterM (08.03.2017 um 10:34 Uhr)
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  #2  
Alt 08.03.2017, 09:41
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chumZar43 chumZar43 ist offline
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Hi,

Ja wir werden einfach mal fragen. Und in Frankreich zur Not einfach eine Schweizer setzen. Denke kaum, dass sie Franz. See Polizei was beanstanden wird. Die deutsche würde wohl zu sehr Verwirrung bringen.

Danke euch allen!

Dieter. Es gibt keine Unterscheidung bzgl. Deutscher oder Schweizer Seeseite. Deshalb gibt es ja diese Abkommen. Die 3jahres Prüfung gilt auch für Schweizer Schiffe. Z.b. Zürich Schiffe müssen diese extra bei z. B. Thurgau machen. Schiff aus Zürich dürfen allerdings nur 3monate je Jahr, anstatt komplett durchgehen wie eines aus Thurgau, auf dem Bodensee fahren.
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  #3  
Alt 08.03.2017, 09:49
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schwarzwaelder50 schwarzwaelder50 ist offline
Marlinisti
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Unglücklich

tztztz,
die Schweizer machen es noch komplizierter. Naja, Schifffahrt und Schweiz passt doch nicht so zusammen.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus

Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.

„Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt”

Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar.


Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt.

Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS.
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  #4  
Alt 08.03.2017, 09:56
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Comander Comander ist offline
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Martin-machs doch ganz einfach-ich hab da Erfahrung Wenn ihr das erste mal auf den Bodensee fahrt dann fahrt ihr eure Seite eine 400m Küstenlinie also nicht die 300m in Gleitfahrt.Die schweizer Seite ist eh nicht so viel.Irgendwann werdet ihr eine Yacht sehen wo drei Personen euch mit Ferngläsern beobachten und das ist die Click the image to open in full size.. Zu ihr fährt ihr dann natürlich regel konform und fragt die Click the image to open in full size.ob ihr die Flagge aufziehen dürft . Fragen kostet nichts außerdem ist eh immer das selbe Boot und die lernen euch auch so schon kennen dann erübrigt sich später die weitere Überprüfung oder ihr sucht direkt die Wasserpolizei auf was aber umständlicher ist weil meine Taktik garantiert zum Erfolg führt
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
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Gruß Harry
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  #5  
Alt 08.03.2017, 10:39
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Seesternchen Seesternchen ist offline
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Uns geht es eigentlich primär um die Führung der Flagge im Ausland auf dem Meer, sprich Korsika oder Italien.

Eine hohe Strafe möchten wir nicht bezahlen aber wenn uns kein Land will
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  #6  
Alt 08.03.2017, 11:08
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DieterM DieterM ist offline
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Danke Martin,

hier gibt es ja mehrere Vorschläge wie Ihr das eingeschränkte schweizer Verständnis für Seefahrt bewältigen könnt. Das finde ich gut!

Bleibt dann nur die Frage ob Ihr im Ausland als aus einem Nicht EU-Land kommend dann jedesmal Einklarieren und wieder Ausklarieren müßt???

Aber für Korsika würde ich sagen ... pas de problème!
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  #7  
Alt 08.03.2017, 11:27
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Also ich führe seit ca. 15 Jahren im In- und Ausland, Heimat- und Gastlandflaggen , und scheinbar auch nicht immer korrekt !

Bisher wurde ich ca. fünf mal kontrolliert und nach meinen Bootspapieren befragt , aber die gesetzten Flaggen hat noch nie jemand interessiert
__________________
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Länge läuft !!! / Und nicht vergessen: " Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen "
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  #8  
Alt 08.03.2017, 12:34
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balex balex ist offline
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Moin,
hab das zum Thema gefunden.
Vielleicht ist es ja Hilfreich...?

* Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen die Bundesflagge führen, wenn sie von der zuständigen Flaggenbehörde (Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie, BSH) die Befugnis dafür erhalten haben. Weitere Informationen dazu erteilt das BSH, Bernhard-Nocht-Str. 78, 20359 Hamburg, Tel. (0 40) 31 90-0, Fax: (0 40) 31 90-50 00, Um Links zu sehen, bitte registrieren.

* Eine gecharterte Yacht führt in der Regel die Nationalflagge des Landes, in dem sie ihren Liegeplatz hat.

* Gemäß FlRG wird die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge sowohl im hoheitsfreien Raum der Hohen See als auch in fremden Staatsgebieten durch folgende Ausweise nachgewiesen:

§3a) (...) durch das Schiffszertifikat im Sinne der Schiffsregisterordnung (...). Eine Pflicht zum Eintrag ins Schiffsregister (See- oder Binnen) besteht für Boote mit einer Länge über 15 m.

§3d) für Seeschiffe, deren Rumpflänge (...) 15 m nicht übersteigt, wahlweise durch das Flaggenzertifikat (weitere Informationen zur Ausstellung erteilt das BSH).
Für Sportboote mit einer Länge von unter 15 m gilt jedoch: Die Bundesflagge darf geführt werden, auch wenn kein Ausweis nach §3 FlRG vorliegt. Dies ergibt sich auch aus §4 Abs. 2 FlRG, wonach diese Schiffe einen Ausweis nach §3dFlRG nicht an Bord führen müssen (siehe §4 FlRG). Der Internationale Bootsschein (IBS) ist kein Berechtigungsausweis, wird aber im In- und Ausland als gültiges und amtlich anerkanntes Papier akzeptiert. Sportschifffer benötigen also keine weiteren Registrierungen (Ausnahme: In Frankreich ist an der Küste das Flaggenzertifikat erforderlich).

Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Grüße Alex
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  #9  
Alt 08.03.2017, 12:48
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Es geht hier nicht um ein Flaggenzertifikat für das Boot und dessen Eigner, da haben D (BSH) und CH die Vorschrift dieses nur an die jeweiligen Staatsbürger ausstellen zu dürfen.
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  #10  
Alt 08.03.2017, 14:00
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Ey Dieter - ich finds ein wenig sonderbar das ganze Gezeter mit der Flagge. Zeit meines Lebens habe ich immer eine Flagge gesetzt und nie Schwierigkeiten bekommen . Meinst du auch dass das uns Kleinbootfahrer betrifft? Warum der Sonderstatus der Schweizer?
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Gruß Harry
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  #11  
Alt 08.03.2017, 14:08
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Es ging doch darum das ein Deutscher der keinen Wohnsitz in D hat die deutsche Flagge führen darf ohne Flaggenzertifikat wenn Sportboot <15m.

Und das steht das man es darf... .. .

Ich mache mir auch weniger Gedanken drüber.
Ich hab die deutsche an Steuerbord und ggf. da drüber die Gastlandflagge . .. ...
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Grüße Alex
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