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Alt 05.02.2007, 18:17
Heinz L
Gast
 
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Blinzeln Seerechtsfrage zu Hoheitsgewässer

Hallo!

Kann mir jemand sagen, wie weit dei Grenzen nach der
UN-Seerechskonvention von 1982 lauten?
evtl. auch in Verständlicher Weise? :-P

von Jörg Kunze: " Mensch-Raum-Wirtschaft" [Bad Homburg v.d.H. 1987 S.66]
steht geschrieben:
Die Hoheitsgewässer der Küstenstaaten werden auf 12 Seemeilen ausgedehnt. Jeder Küstenstaat hat zudem das Anrecht auf eine ausschließlich ihm zustehende Wirtscahftszone von 200sm vor der Küstenlinie. Sind die Küstenlinien benachbarter Staaten weniger als 400sm voneinander enfernt, begrenzen die Mittellinien die nationalen Wirtschaftszonen.
Noch bedeutsamer ist, dass das Küstenland Anspruch auf ausschließlicher Nutzung aller Reserven des Festlandsockels (=Kontinentalschelfs) hat; wenn dieser deiser über die 200-sm-Zone hinausreicht, wird die Nutzung auf höchstens 350 sm oder alternativ von einer 100-sm-Linie seewärts der 2500-m-Tiefenlinie eingegrenzt. (Grundlage dieser Regelung ist die Tatsache, dass Festländer und Inseln geologisch betrachtet nicht an ihren Küsten enden, sondern einen untermeerischen Vorbau besitzen, der sich über den Schelf, den Steilabfall und die Fußzone bis an die Grenzender Tiefseebecken erstreckt)

Im Buch gibt es dazu noch eine Grafik, die den Kontinentalschelf mit verschiedenen Seemeilenabständen darstellt.


Nun endlich mein Verständnis bzw. Fragen:
-Eine Wirtschaftszone eines Landes auf See hat mindestens die Ausdehnung von 200sm (Sonderregelung bei Küstenlinie s.o.)
-Die Wirtschaftszone kann sich um 150 sm erweitern wenn der Kontinentalschelf weiter als 200 sm hinausreicht.

Was versteht der Text unter "oder alternativ"?
Wenn nach insgesamt 350sm das Kontinentalschelf noch nicht fertig ist, verlängert sich die Wirtschaftszone um weitere 100sm???
{das wären dann 450sm ~ 833km *wow*}

Oder bedeutet es, wenn die 2500 m Tiefenlinie nach 350 Seemeilen noch nicht erreicht ist, kommen noch 100sm dazu?


hoffe, jemand kann mir in diesem verwirrenden 'Fragespiel' helfen.

mit freundlichen Gruß
Heinz :-)

PS: hoffe nicht, dass ich eine Anfrage an den ISGH in Hamburg stellen muss^^

Also alle Seerechtsexperten ran ans keyboard!
[selbsternannte experties, lasst mal die finger wech ]
__________________
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