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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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und der internationale Teil liest sich so : Zitat:
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#2
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scheint so , da bin ich jemand gehörig auf den Schlips getreten.
Jedenfalls frage ich mich wie ein Gericht so etwas feststellen kann, insbesondere wenn durch das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung als Sachverständiger in dem Gerichtsverfahren die gesetzlichen Bestimmungen bestimmt gewürdigt worden sind! scip |
#3
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein guter Spruch passt bestens. scip |
#4
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genau diese Vermutung hege ich auch |
#5
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Die Vermutung dürfte in Sicherheit umzuwandeln sein, denn es kommen ja noch nicht einmal Andeutungen von Belegen, wenn man ein angebliches Urteil zitiert, sollte man es ja gelesen haben und dann kennt man auch das Aktenzeichen
Fazit : Viel heiße Luft |
#6
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aktenzeichen von Gerichtsverfahren hat man nicht jederzeit in den Hosentaschen. Kommt garantiert nach!!!
jedenfals bliegt die Vermutung nahe, hier wird eindeutig in eine gewisse Richtung Stimmung gemacht! schade um so ein Forum jedenfals scip |
#7
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Fb1
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Auch die Nautische Vereinigung Österreich hat und wird keine Verträge abschließen weder Bi noch EU weit dazu brauchst aber nicht das Ministerium bemühen. Das Thema war doch FB1 oder ? Ob jetzt das HR Patent oder der SBF See für Österreicher einen Wert hat ist ein anderes Thema und wird sicher wieder behandelt.
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Gruß Herbert |
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