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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 16.09.2008, 11:59
rotbart
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
und was sagt uns Ösi das jetzt ?

Nach gängiger Meinung wäre der SBF See für Wohnsitzösterreicher nur in Deutschland gültig.
Da gibt es doch auch auf den neuen SBF See einen Vermerk das er nicht International gültg ist wenn der Inhaber keinen Deutschen Wohnsitz vorweisen kann. Bin aber nicht sicher ob das so stimmt wurde aber in Foren so geschrieben.

wenn der SBF See für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig!
hat müßte das für das Kroatische Patent ebenso gelten.
Das glaube ich auch nicht, denn im Gesetz SportbootFSV steht unter Ausnahmen :
Zitat:
2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen,
soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
und es spräche auch der Theorie eines unabhängigen Staates Österreich hohn, wenn die BRD Gesetze und Verordnungen erlassen könnte, die auch für in Ö wohnende Österreicher Geltung haben, OHNE das eine Anerkennung und Umsetzung in Ö-Recht per Gesetz gibt.

und der internationale Teil liest sich so :

Zitat:
Anlage (zu § 1 Abs. 2)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 309 - 310
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
... (Bundesadler)
INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR FÜHRER VON SPORT- UND FREIZEITFAHRZEUGEN AUF DEN
SEESCHIFFFAHRTSSTRASSEN
In Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 40 der Hauptarbeitsgruppe "Binnenschifffahrt" Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen von Europa
INTERNATIONAL CERTIFICATE FOR OPERATORS OF PLEASURE CRAFT ON THE WATERWAYS NAVIGABLE BY SEA-GOING SHIPS
In conformity with resolution No. 40 of the Working Party on Inland Water Transport United Nations Economic Commission for Europe

Fahrerlaubnis/Licence/Permis/Licencia
Dem Inhaber (Angaben umstehend) wird hiermit die Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland erteilt (§ 1 Sportbootführerscheinverordnung-See).
The holder (particulars see overleaf) is hereby granted the licence to navigate
any power-driven pleasure yacht on the waterways of the Federal Republic of Germany navigable by sea-going ships (Section 1 of the German Maritime Pleasure Yachting Navigating Licences Ordinance).

Le titulaire (voir au verso) est autorise a conduire un bateau de plaisance motorise sur les voies navigables maritimes de la Republique federale d'Allemagne (Art. 1(hoch)er du Reglement relatif aux permis de conduire pour bateaux de plaisance sur les voies navigables maritimes).

Por la presente se le concede al titular (datos al dorso) el permiso de conducir
para la conduccion de barcos deportivos a motor en las vias de navegacion maritima de la Republica Federal Alemana (§ 1 Disposicion sobre el permiso de conducir barcos deportivos en las vias de navegacion maritima).
Gilt also für Wohnsitzausländer auf DEUTSCHEN SEESCHIFFAHRTSSTRASSEN UND damit natürlich rechtsgültig für Österreicher die IN D fahren wollen.
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  #2  
Alt 16.09.2008, 12:12
scip scip ist offline
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scheint so , da bin ich jemand gehörig auf den Schlips getreten.
Jedenfalls frage ich mich wie ein Gericht so etwas feststellen kann, insbesondere wenn durch das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung als Sachverständiger in dem Gerichtsverfahren die gesetzlichen Bestimmungen bestimmt gewürdigt worden sind!

scip
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  #3  
Alt 16.09.2008, 12:15
scip scip ist offline
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein

guter Spruch passt bestens. scip
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  #4  
Alt 16.09.2008, 12:02
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Könnte es sein das sich hinter dem User Skip die Bekannten schiffführer aus OÖ stehen ?
Herbert,
genau diese Vermutung hege ich auch
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  #5  
Alt 16.09.2008, 12:22
rotbart
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Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
Herbert,
genau diese Vermutung hege ich auch
Die Vermutung dürfte in Sicherheit umzuwandeln sein, denn es kommen ja noch nicht einmal Andeutungen von Belegen, wenn man ein angebliches Urteil zitiert, sollte man es ja gelesen haben und dann kennt man auch das Aktenzeichen

Fazit : Viel heiße Luft
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  #6  
Alt 16.09.2008, 12:28
scip scip ist offline
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aktenzeichen von Gerichtsverfahren hat man nicht jederzeit in den Hosentaschen. Kommt garantiert nach!!!
jedenfals bliegt die Vermutung nahe, hier wird eindeutig in eine gewisse Richtung Stimmung gemacht!
schade um so ein Forum jedenfals
scip
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  #7  
Alt 16.09.2008, 12:41
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
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Zitat:
scheint so , da bin ich jemand gehörig auf den Schlips getreten.
Bitte um Aufklärung, wem der Schlips gehört.

Zitat:
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, gibt es für die Österreichischen Verbände ÖSV und MSVÖ mit keinem Land der Welt Bi oder Multilaterale Verträge.
Es ist ja schwer das der ÖSV und der MSVÖ Verträge untereinander zustande bringen
Auch die Nautische Vereinigung Österreich hat und wird keine Verträge abschließen weder Bi noch EU weit dazu brauchst aber nicht das Ministerium bemühen.

Das Thema war doch FB1 oder ?
Ob jetzt das HR Patent oder der SBF See für Österreicher einen Wert hat ist ein anderes Thema und wird sicher wieder behandelt.
__________________
Gruß
Herbert
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