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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 07.09.2005, 08:04
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Berny
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@Rotti: Diese Bestimmung sagt eigentlich nichts anderes, als dass du deinen Wohnwagen zwar 2 Jahre stehen lassen kannst, aber dann immer 6 Monate zu Hause lassen mußt.

In der Praxis (ich gehe von einem Sommerurlaub aus!):
Du hat den Wohnwagen ein Jahr komplett, dann nur mehr bis September in HR stehen. Dann mußt du den WOWA nach Hause schleppen und mindestens bis März dort lassen. Im April kannst ihn wieder runterschleppen, dann wieder ein Jahr stehen lassen und dann wieder im September nach Hause schleppen.

Achtung: im ersten Jahr mußt halt aufpassen, weil der Wohnwagen ja schon einige Zeit unten steht. Es empfiehlt sich daher für alle, den Wohnwagen heuer noch für 6 Monate nach Hause zu schleppen!
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  #17  
Alt 07.09.2005, 16:29
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Wird es denn irgendwo eingetragen, wenn der Wohnwagen ausser Landes gebracht wird?????

Bis jetzt sind wir in HR immer so über die Grenze gefahren.

Also wie will die kroatische Obrigkeit feststellen, wie lange sich der Wohnwagen nicht (oder doch..) in HR befindet.
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  #18  
Alt 07.09.2005, 17:31
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ZarRottiKer
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Hi Berny!

ich lese aber für 24 Monate darf man den Wowa dann stehen lassen. Woherhast du die 12 Monate bzw. 1 Jahr wie du schreibst??

Es geht mir jetzt darum kann ich den Wowa heuer stehen lassen . Ein noch gültiges Pickerl hab ich. Der Krampf ist, dass sich keiner so richtig auskennt.

Gruß Mathias
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LG
Mathias

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  #19  
Alt 07.09.2005, 18:14
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Zitat:
Zitat von Rotti
Hi Berny!

ich lese aber für 24 Monate darf man den Wowa dann stehen lassen. Woherhast du die 12 Monate bzw. 1 Jahr wie du schreibst??

Es geht mir jetzt darum kann ich den Wowa heuer stehen lassen . Ein noch gültiges Pickerl hab ich. Der Krampf ist, dass sich keiner so richtig auskennt.

Gruß Mathias
Hallo Mathias

Mich triffts ja (noch) nicht. Ich habe alle meine Sachen in Österreich.

Probiers mal hier - einer von denen müßte es wissen

Oder du beschäftigst alle drei oder alle User schicken emails.

Kroatische Zentrale für Tourismus, 1010 Wien, Am Hof 13, Österreich;
Tel.: +43 1 585 38 84;
Fax: +43 1 585 38 84 20;
E-Mail: office@kroatien.at

Kroatische Zentrale für Tourismus, 60311 Frankfurt, Kaiserstr. 23, Deutschland;
Tel.: +49 69 2385 350;
Fax: +49 69 2385 3520;
E-Mail: Kroatien-Info@gmx.de

Kroatische Zentrale für Tourismus, 80469 München, Rumfordstraße 7, Deutschland;
Tel.: +49 89 22 33 44;
Fax: +49 89 22 33 77;
E-Mail: kroatien-tourismus@T-online.de

lg
Geri
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  #20  
Alt 07.09.2005, 18:17
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Danke Geri!
super - Emails sind schon weg. Vielleicht können einige von euch auch nachfragen

Gruß Rotti
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LG
Mathias

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  #21  
Alt 07.09.2005, 18:33
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Hallo Mathias

Auf der Homeoage des kroatischen Zolls

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Die Seite mit den temporären Import beachten.
Das dürfte der Gesetzestext sein.
lg Geri
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  #22  
Alt 07.09.2005, 18:39
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Hi Geri!

Du bist super - soweit ich das gelesen und verstanden habe gelten doch die 24 Monate. Jedoch muss der Wohnwagen in einer Trockenmarina abgestellt sein. Nun ist die Frage ob die Wohnwagenstellplatzvermieter die im Winter die Wohnwagen aufnehmen den selben Status haben wie die Marinas bzw. Zolllager??

Gruß Mathias
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LG
Mathias

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  #23  
Alt 07.09.2005, 18:46
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MfG
Martin

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  #24  
Alt 07.09.2005, 18:48
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.........wieso weist du das???

Na Spaß bei Seite Martin - ich hab so was sicher im Sinn, nur muss ich mir noch ein oder zwei Jahre den Wohnwagen wegen unseren Kindern behalten. Momentan ist diese Art Urlaub zu machen für mich noch die kostengünstigste Variante. Vielleicht klappt es dann in 2 Jahren mit einem kleinen Womo - mal sehen.

Gruß Mathias
__________________
LG
Mathias

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  #25  
Alt 07.09.2005, 20:03
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Zitat:
Zitat von Rotti
Hi Berny!

ich lese aber für 24 Monate darf man den Wowa dann stehen lassen. Woherhast du die 12 Monate bzw. 1 Jahr wie du schreibst??

Es geht mir jetzt darum kann ich den Wowa heuer stehen lassen . Ein noch gültiges Pickerl hab ich. Der Krampf ist, dass sich keiner so richtig auskennt.

Gruß Mathias
Das ergibt sich aus der Praxis.

rechne das ganze mal mit 24 Monate durch, da kommst eben auf keinen Grünen Zweig.
Deshalb einfach jedes zweite Jahr den WoWa ausführen.

Bezüglich Kontrolle:
glaubt ihr wirklich, das man nur geschriebenes kontrollieren kann ????

Natürlich gibts da Späher und auch Polizisten, die dies beobachten und dann entsprechend berichten.
Man sollte dabei auch nicht vergessen, der WoWa-Besitzer muss beweisen, dass er den WoWa 6 Monate draußen hatte, nicht die HR-Behörde !!!!!

Somit ist die Kontrolle eigentlich nebensächlich, der Verdacht genügt, du bekommst die Anzeige, und du mußt dann beweisen, dass der WoWa 6 Monate zu Hause stand.

Könnte also sein, dass es demnächst sogar Ein/Ausfuhrgenehmigungen für diese Fälle geben wird!
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  #26  
Alt 08.09.2005, 20:41
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Hi Geri u. co!

Hier die erste Antwort :


Sehr geehrter Herr Rott..........,


hiermit danke ich für Ihre Anfrage jedoch liegen uns die Gesetze nicht in deutscher Form vor somit hab ich nach einer Erläuterung des Gesetzes in Deutsch gesucht. Hier die Antwort, die der ADAC auf Anfrage geschickt hat :


auf mehreren kroatischen Campingplätzen wurden die Dauergäste aufgefordert sich zu entscheiden,

- ihre Wohnanhänger entweder aus Kroatien auszuführen oder
- sie beim kroatischen Zoll dauerhaft einzuführen.

Die Einfuhrabgaben betragen für einen Wohnwagen aus europäischer Produktion üblicherweise 22 % des Zeitwertes, was in vielen Fällen weniger ist als Abbau, Inbetriebsetzung, Ausfuhr etc. kosten würden.

Die Beschränkung der Aufenthaltsdauer von Fahrzeugen und Anhängern ist international üblich und absolut rechtens.

Freundliche Grüsse
Brigitte Werner
Grenzverkehr
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel: 089 7676-6331, Fax: 089 7607572


Dauercamping
Rückführung, Überführung an einen anderen Standort
Die Rückführung nach Deutschland oder die Überführung an einen anderen Standort ist etwas kompliziert und nicht zufriedenstellend durch Vorschriften geregelt, wenn der Wohnwagen stillgelegt oder definitiv abgemeldet wurde. Für wirklich kurze Wege im gleichen Land reicht meist ein provisorisches Kennzeichen, ein handgeschriebenes Schild mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges oder auch das frühere nicht mehr gültige Kennzeichen, wenn es nicht abgegeben werden mußte.

Für längere Wege oder die Rückführung nach Deutschland empfiehlt sich ein solches Provisorium nicht. Da meist die Wiederzulassung mit regulärem Kennzeichen nicht möglich ist, weil die TÜV-Plakette abgelaufen ist, kann der Wohnwagen nur auf einem Trailer bewegt werden.

.....in Ländern außerhalb der EU
In Nicht-EU-Ländern gibt es nach wie vor einige Einschränkungen, was den vorübergehenden zollfreien Aufenthalt von Fahrzeugen und Anhängern betrifft. Zulässig sind üblicherweise 6 Monate, in der Schweiz, in Norwegen und Kroatien dürfen es auch 12 Monate sein.

Ein Wohnanhänger, der länger als nach den nationalen Vorschriften zulässig in einem Land außerhalb der EU bleiben soll, muß entweder nach den Zollbestimmungen des Gastlandes eingeführt und verzollt werden oder ein Zollamt des Gastlandes verlängert den Zeitraum der vorübergehenden Einfuhr, was bei Wohnwagen üblich ist. Gelegentlich ist auch der Betreiber des Campingplatzes bei den Formalitäten behilflich. Wenn der Anhänger nicht mehr bewegt und auch nicht mehr nach Deutschland zurückgebracht werden soll, kann er in Deutschland abgemeldet werden. Ansonsten gelten die zuvor genannten Gründe, die Zulassung beizubehalten.

Wiedereinfuhr aus einem Nicht-EU-Land
Wenn ein Wohnwagen nicht länger als 3 Jahre im Nicht-EU-Ausland war und dies auch belegbar ist, kann er problemlos zoll- und steuerfrei wieder in die EU zurück gebracht werden. Ist die Frist von 3 Jahren überschritten, so können bei der Wiedereinfuhr in die EU erneut Einfuhrabgaben verlangt werden. Diese würden dann vom aktuellen Zeitwert berechnet.

Was Sie alles für die Verzollung Ihres Campers benötigen erklärt Ihnen gerne Ihr Campingplatz an dem Sie Ihr Campmobil (Dauerstellplatz)stehen haben.

Gerne schicken wir Ihnen sobald uns die Übersetzung des neuen Gesetzes aus Kroatien vorliegt, diese zu. (wird jedoch noch einige Zeit dauern).

Somit verbleibe ich derweil

mit freundlichen Grüßen

Tatjana Mahr

-------------------------------------------------------------
Kroatische Zentrale für Tourismus
Rumfordstraße 7
80469 München
Tel: +49 89 22 33 44
Fax:+49 89 22 33 77
e-mail: kroatien-tourismus@t-online.de
web: Um Links zu sehen, bitte registrieren



Hier die nächste Antwort:

Sehr geehrter Herr Rott.......r,
Bitte wenden Sie sich an Croatian Camping Union-00385 52 451324,451 292
Mfg

Kroatische Zentrale für Tourismus

A-1010 Wien, Am Hof 13

Tel. +43(01) 585 38 84 Fax +43(01) 585 38 84-20
Weiters erhielt ich einen Wordanhang mit folgendem Textlaut


.."Die gegenständlichen Wohnwagen befinden sich hier in Kroatien nach der Konvention über die vorläufige Einfuhr Annex C als vorläufig eingeführte Ware, demnach muß diese Ware nach dem Durchführungsgesetz des Zollkodex nach 24 Monaten das Land verlassen oder sie muß verzollt werden......
1) Wenn der Besitzer eine gültige TÜV Überprüfung nachweisen kann, dann heißt das, daß er mit dem Wohnwagen Kroatien verlassen hat und somit die Bestimmungen aus dem Annex C - vorläufige Einfuhr einer Ware - erfüllt hat.
2) Besitzer die ihre Wohnwagen hier in Kroatien verzollen, müssen auch die Mehrwertsteuer bezahlen.
3) Waren aus den Ländern der EU, CEFTA oder EFTA sind vom Zoll befreit (hierbei muß man ein Präferenznachweis vorlegen, daß der Wohnwagen in diesen Ländern hergestellt wurde).
4) Den Wert der Wohnwagen bestimmt das Zollamt am Tag der Verzollung und von diesem Wert bezahlt man 22% Mehrwertsteuer.
Jeder Besitzer muß für sich selbst entscheiden was sich für Ihn mehr lohnt. Alle 24 Monate Kroatien mit dem Wohnwagen verlassen um eine gültige TÜV Überprüfung zu machen oder den Wohnwagen zu verzollen und ihn in Kroatien stehen zu lassen so lange er will."
Wir bestätigen, dass es eine Ausnahmefrist bis Sept. 2005 gibt und danach wird es von Zollamt durchgefuehrt.
In der Hoffnung, Ihnen und ihren Mitglieder vorab geholfen zu haben, verbleibe ich
Mit den besten Grüßen
Jerko Sladoljev, Croatian Camping Union (CCU)

,


..dass müsste heissen dass es für mich - hab ja die Tüvplakette momentan nichts zu verzollen gibt. Lt. obigen Schreiben (weiss zwar nicht was einen Präferenzerklärung ist... - müsste ich wenn überhaupt nur die Mwst. von 22% bei Einfuhr meines Wowa bezahlen. Der Zoll - da ja der Wowa in BRD erzeugt wurde - entfiele demnach. Interessant.

Gruß Mathias
__________________
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Mathias

.


...

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  #27  
Alt 08.09.2005, 23:19
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Hallo Mathias

jetzt noch einen drauf.

schick alle deine Daten an die Croatian Camping Union mit der Bitte um
die Bekanntgabe der zu bezahlenden Abgabe.

"donn zreist's es "

[Denn Sie wissen nicht was Sie tun - sollen

gruß
Geri
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  #28  
Alt 09.09.2005, 00:20
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Superidee

Zitat:
Zitat von geri
Hallo Mathia

"donn zreist's es "

gruß
Geri

Genau!
Gruß Ujevic
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  #29  
Alt 12.09.2005, 19:36
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Rotti Rotti ist offline
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So Leute!

Bin gerade aus HR zurückgekommen mit dem Resultat, dass es für rechtsgültig angemeldete Wohnwagen (Caravcans) mit Kennzeichen kein Zoll zu bezahlen ist. Es geht der kroatischen Finanz nur um die nicht angemeladeten und seit Jahren nicht verzollten Wohnwägen. Info lt. meinem Wowa - Winterplatzvermieter. Dieser muss es ja wissen, da anscheinend der Platzvermieter auch die Pflicht hat nicht angemeldetet dem Zoll zu melden!!!
Mehr weiss ich dann im Frühjahr wenn ( falls ich ihn dann noch hole ) ich den Wowa wieder abhole.

Gruß Mathias
__________________
LG
Mathias

.


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  #30  
Alt 13.09.2005, 08:24
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Zitat:
Zitat von Rotti
So Leute!

Es geht der kroatischen Finanz nur um die nicht angemeladeten und seit Jahren nicht verzollten Wohnwägen. Info lt. meinem Wowa - Winterplatzvermieter. Dieser muss es ja wissen, da anscheinend der Platzvermieter auch die Pflicht hat nicht angemeldetet dem Zoll zu melden!!!

Gruß Mathias
Hallo Rotti,

das würde ich Dir als Depotbesitzer auch erzählen. Immerhin bleibst Du so und ich verdiene Geld an Dir. Wenn's danebengeht, dann hast Du mich eben falsch verstanden. Das Gespräch mit meinem Depotbesitzer erinnerte mich irgendwie an ein Verhör, bei dem nur zugegeben wurde, was die Gegenseite eh schon weiß. Fakt war, dass er aber alles, was o.a. wurde, bestätigte.

Es ist wirklich so übel, wie in den von uns gescannten Benachrichtigungen aufgeführt. Es betrifft alles, was länger als die angegeb. Fristen in Depots steht. Die TÜV-Plakette ist da ein guter Screeningindikator, ggf. kommen aber auch Depotverträge etc. zum Tragen. Mir ist das ganze zu heiß, ich glaube da lieber unserer Botschaft resp. meinem Automobilclub, die keinerlei Interesse daran haben, dass ich meinen Kram vor Ort halte. Und da beide zur Heimholung zumindest des Wowa rieten, habe ich mich daran gehalten.

Ein positiver Nebeneffkt für mich ist dabei, dass wir nun endlich einen Grund haben, nach Kreta zu fahren (freu!). Da ich beides nicht ziehen kann, werden wir uns equipmentmäßig verändern. Wie ich aus Deinen Postings sehe, hat Du auch 2 Kinder. Meine sind schon etwas größer und "zeltlagergestält" nicht mehr so mäklig beim Schlafen, so dass wir nun vorhaben, wieder mit einem gut ausgebautem T4 über die Lande zu ziehen - so, wie in alten Zeiten. So einen Bus kann ich noch als alltagstauglich zur Arbeit fahren.

Grüße
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