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  #31  
Alt 20.09.2010, 20:45
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Icing Icing ist offline
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Boot Infos

Ja wie, soll das jetzt heißen das es in Zukunft keine grünen Kennzeichen mehr geben soll?
Wo ist denn diese Zulassungsstelle die sowas einfach behauptet?

Hier noch ein link. Auch interessant wenn der TÜV mal im Ausland abläuft. Wie bei mir irgendwann..haha

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Es is ja immer was.....

LG
Gernot

Geändert von Icing (20.09.2010 um 20:51 Uhr)
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  #32  
Alt 20.09.2010, 21:18
boreas10 boreas10 ist offline
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kleines Grünes

Hallo Gernot,

ist der augenblickliche Stand derZulassungsstelle im Hochtaunuskreis (HG); weit weg vom Wasser aber nicht unbedingt von Pferden. Ich nehme das Ganze zum Thema Zulassung erst einmal hin. Am Mittwoch habe ich einen Termin und gehe zum Sachbearbeiter. Es kann und allen so gehen, wenn wir einen Trailer kaufen oder ummelden.

Den Kfz.-Steuerbescheid kann ich ja dann gesondert angreifen. Ist eher meine Spielwiese, da sind dann noch die Informationen für die Bürger im I-Net verfügbar und nachvollziehbar (wenn auch viel Unsinn).

Dem Verein zu dem der Link gehört, hatte ich eine Mail geschrieben, ist aber nichts passiert auch wenn ich da seit 1988 dabei bin.

Grüße Stefan

Geändert von boreas10 (20.09.2010 um 21:23 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #33  
Alt 20.09.2010, 21:58
boreas10 boreas10 ist offline
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Ich habe noch einmal nachgesehen:

Dieses war im Schlüsselverzeichnis von 2005 schon vorgesehen:

Anhänger für Sportfahrzeuge,
Anhänger für Tiere zum sportlichen Einsatz.

Damit sind ziemlich alle bisherigen Trailer raus.
Das (alte) Verzeichnis ist unter der "Systematisierung der Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern" zu finden. Aktuelles Verzeichnis verkauft das KBA gegen Geld (unverschämt).

Jeder möge seine Schlüsselung (auch bei Verkauf oder Kauf) überprüfen. Stand (zumindest HG und heute): Bootstransporter = schwarz = steuer- und versicherungspflichtig; Transporter für Sportgeräte = von Allem frei.

Bei mir: Jetzt erst einmal schwarz und dann den Steuerbescheid angreifen.

LG Stefan
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  #34  
Alt 21.09.2010, 09:35
boreas10 boreas10 ist offline
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Versicherung

Anruf bei der Versicherung:

Sie brauchen keine Versicherung, hatte ich letzte Woche erst, weil Bootsanhänger frei sind.
Ich: Zulassungsstelle hat mich belehrt, dass es andere Schlüsselnummern gibt.
Versicherung: Verstehe ich nicht.
Ich: Ich auch nicht, hat aber so seine Vorteile

Wie bereits erwähnt: 85 0100, Anhänger für Sportzwecke und in der zweiten Zeile Bootstransporter.
Nun Steuer wohl 29 €, Versicherung 13 €. Da ich die Versicherung eh abgeschlossen hätte, mal sehen ob ich mich mit den Finanzbehörden wegen der Steuer rumstreite, zumal ich dann auch anderes transportieren darf und mir keiner Steuerhinterziehung anhängen kann.

Wird wohl in der Richtung schlimmer, wenn der Zoll ab 2014 die Kfz-Steuer verwaltet. Im Moment machen das die (Landes-)Finanzämter im Auftrag des Bundes.

LG Stefan
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  #35  
Alt 21.09.2010, 10:12
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Roli14 Roli14 ist offline
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Boot Infos

Also ich brauche das Fahrrad immer um mich im Hafen zu bewegen. Also eindeutig zugehörig zum Boot.

Mit freundlichen Grüßen
R. Riecken
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  #36  
Alt 21.09.2010, 13:19
boreas10 boreas10 ist offline
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Antwort des Vereins

Hallo an Alle,

eine Antwort die richtig ist mit der man aber nichts anfangen kann:

"Vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde.

Wir gehen davon aus, dass der Bootstrailer sowohl als steuer- und versicherungsfreier Sportsanhänger als auch als nicht privilegierter Standard-Anhänger erhältlich ist. Die Zulassungsstellen machen die Einstufung von der jeweiligen Mitteilung der Schlüsselnummer durch den Hersteller abhängig.

In Ihrem Fall scheint der Hersteller die falsche Schlüsselnummer mitgeteilt zu haben.

Es bietet sich daher an, Kontakt zum Hersteller des Anhängers aufzunhemen und um eine Klarstellung zu bitten. Diese schriftliche Bestätigung sollte sdann der Zulassungsstelle weitergeleitet werden, so dass dort eine entsprechende Umschlüsselung in einen steuer- und versicherungsfreien Bootsanhänger vorgenommen werden kann.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein."

Den Hersteller gibt es leider nicht mehr. Zumindest habe ich diesen nicht gefunden.

Welche Schlüssel habt Ihr in den Scheinen und habt Ihr grün oder schwarz?

Grüße Stefan
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  #37  
Alt 21.09.2010, 13:38
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grün oder schwarz

Hallo zusammen,

ich hatte im letzten Jahr meinen Trailer aus I hier zulassen wollen. Nachdem der TÜV eine Vollabnahme machte, hat er wohl eine falsche Schlüsselnummer angegeben. Daraufhin hat mir die Zulassungsstelle ´grün´ verweigert. Bin dann wieder zum TÜV und er hat das anstandslos umgeschrieben. Danach war grün kein Problem mehr.

Mittlerweile habe ich ja einen neuen Trailer gekauft, der wurde im November letzten Jahres mit grüner Nummer zugelassen, ohne Probleme.

Eine Kopie des Fahrzeugscheins versuche ich mal als .pdf anzufügen.


Viele Grüße

Wolfgang
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Dateityp: pdf 2010-09-21 (5).pdf (262,1 KB, 23x aufgerufen)
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  #38  
Alt 21.09.2010, 14:33
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Zulassungsbescheinigungen und ihre Schlüssel

Es kommt darauf an ob da 85 0100 in den Schlüsseln steht (=grün und frei, SDAH für Sportzwecke, Bootsanhänger) oder 68 und 1800 (=pflichtig, SDAH Bootstransporter).

Ob bei einer bisherigen Zulassung auf grün bei Halterwechsel noch Bestandsschutz besteht ist abzuwarten.

Betriebserlaubnis ist übrigens bei mir aus 2003, also für Trailer gar nicht so alt.

Grüße Stefan
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  #39  
Alt 22.09.2010, 14:48
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Aus grün wird schwarz

Hallo an Alle,

nun wohl der letzte Akt des Theaters: Heute morgen im Beisein eines Mitarbeiters der Zulassungsstelle schwarz über grün gedruckt. Damit entgehe ich zumindest der Diskussion, was zur Bootsausrüstung gehört und was nicht. Mit 13 € Versicherung (die ich eh hätte) und 29 € Steuer kann ich leben.
Die Antwort des großen gelben Vereins ist etwas unbefriedigend:

"das Problem Ihres Falles ist es, das weder die Fahrzeugzulassungsverordnung diesen Fall geregelt hat, noch dass es hierzu vergleichbare Grundsatzentscheidungen der Verwaltungsgerichte gibt.

Von daher bleibt nur die Möglichkeit, einen Musterprozeß mit unsicherem Ausgang zu führen oder eine vermittelnde Praxislösung zu suchen. Diese könnte so aussehen:

Versuchen Sie mit der Zulassungsstelle zu vereinbaren, dass Sie den Hänger beim TÜV vorführen. Wenn der TÜV dann in einem kurzen Gutachten/Stellungnahme bestätigt, dass der Hänger unzweifelhaft den Charakter eines Sportbootanhängers hat, wird die Schlüsselnummer von TÜV/Zulassungsstelle abgeändert und der Hänger fortan als Sportbootanhänger geführt."

Für die Kfz.-Steuer sind nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Finanzgerichte zuständig. Ansonsten fürfen nach meinem Kenntnistand die Zulassungsbehörden die Schlüsselnummern nicht ändern. Also Rechtsauskunft des gelben Vereins für die Füße.

Nach meiner Auffassung ist die Schlüsselung im Fahrzeugschein auch nicht bindend für die Kfz.-Steuer (Grundlagen- und Folgebescheid), sondern die Finanzbehörden entscheiden selbt (meistens, wenn es zu deren Gunsten ausgeht). So gibt es Fälle: Grün und Steuer.

Der ganze Ärger wäre vermeidbar gewesen, wenn das KBA das entsprechende Verzeichnis zumindest als Leseversion in der aktuellen Fassung veröffentlichen würde. Eine entsprechende Petition habe ich zwischenzeitlich dem Deutschen Bundestag eingereicht.

Grüße Stefan
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  #40  
Alt 22.09.2010, 15:48
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Boot Infos

Ich habe mich einen Tag bevor in in den Urlaub gestartet bin, entschlossen von grün auf schwarz zu wechseln.
10 Uhr beim Tüv vorgefahren, etwas warten.
11 Uhr auf dem Weg zum Landratsamt von der Versicherung tel die Nummer erhalten.
12 Uhr schwarze Kennzeichen abgeholt. ferdisch.
Das Ganze hat grad mal 2 Stunden gedauert.
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Gruß aus dem Schwarzwald
Willi

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Freiwilliger Seenot-Dienst e. V. (FSD) Bodensee
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  #41  
Alt 22.09.2010, 17:45
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Grün und Schwarz

Die Entscheidung der Verwaltung muss nur für jeden Bürger nachvollziehbar sein. Ich kann jetzt mit dem schwarzen Kuchenblech auch leben.

Grüße aus dem Taunus, Stefan
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  #42  
Alt 08.10.2010, 18:46
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Fortsetzung: Ich gebe noch nicht ganz Ruhe

Hallo an Alle,

ich will eigentlich noch keine Ruhe geben und hätte mir einige Stunden Arbeit und Theater ersparen können, wenn ich das aktuelle Schlüsselverzeichnis kostenfrei per PDF hätte einsehen können.

Hat zwar sein Gutes: Ohne das Theater hätte ich das Forum wahrscheinlich nie gefunden. Ich danke Allen für die Diskussionsbeiträge (die mir weitergeholfen haben) und hoffe, dass meine Beiträge Anderen in Zukunft weiterhelfen.

Da ich immer noch der Meinung bin, dass Verwaltungshandeln von jeder Behörde für jeden Bürger nachvollziehbar sein soll: Ich habe eine Eingabe an den Petitionsauschuss gerichtet, dass das Schlüsselverzeichnis in der aktuellen Version für alle Bürger kostenfrei zumindest einsehbar sein muss. Ich muss ja nicht das ganze Verzeichnis ausdrucken. In der Regel interessieren uns ja nur einzelne Positionen oder einzelne Fahrzeuge und die gehen im Zweifel über Screenshot oder Ausschnitt-Ausdruck.

Folgende Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Systematik für Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern des Kraftfahrtbundesamtes in der jeweils aktuellen Version zumindest in einer Leseversion für alle Bürger kostenfrei veröffentlicht wird.

Begründung:
"Es gibt viele Rechtsgebiete. Inbesondere im Bereich des öffentlichen Rechts müssen die Rechtsgrundlagen für die Bürger einsehbar sein, da hier der Staat in einem Über-/ Unterordnungsverhältnis steht.

Der Normalbürger hat ein Kfz anzumelden und dann einige Jahre nichts damt zu tun. Trotz Allem müssen aber die Rechtsgrundlagen für eine Steuerpflicht, Steuerfreiheit eines Fahrzeuges oder die Einstufung des entsprechendes Fahrzeuges ohne Entgelt (teilweise) verfügbar gemacht werden. Derzeit ist die Systematik für Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern des Kraftfahrtbundesamtes nur gegen Entgelt verfügbar.

Hier wird das Informationsrecht nach Art. 5 GG verletzt, da sich der Bürger auf Aussagen der Kfz.-Zulassungsstellen verlassen muss und eine Überprüfung des Verwaltungshandelns hier nicht möglich ist."

Zwischenstand: Zu dem Anliegen wird zunächst das zuständige Ministerium zur Stellungnahme weitergeleitet und "ggf. weiteren Ermittlungen wird über die Art der Erledigung Ihrer Eingabe entschieden."

Immerhin kriege ich das Ergebnis mitgeteilt und werde die Gemeinde hierüber unterrichten. Auch wenn diese Petition veröffentlicht wird: Die Gemeinde wird informiert, diese mitzuzeichnen. Die Web-Seite des Petitionsausschusses ist interessant zu besuchen, welche Begehren dort eingereicht und veröffentlicht sind (Meine hat es noch nicht geschafft, dauert ja noch).

Nach der Antwort soll dieses einige Zeit in Anspruch nehmen. Immerhin ist es in Arbeit.

Mal sehen: Ich mag unser Grundgesetz und die darin verankerten Grundrechte und liebe dieses Land und dessen Rechtschutz und habe auch nicht vor auszuwandern.

Grüsse
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