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Alt 26.03.2009, 12:34
Benutzerbild von KlausB
KlausB KlausB ist offline
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Na, den Anforderungen entspricht es jetzt - das ist kein Widerspruch!

Zitat:
Mit derselben Begründung wurde die Baumusterzulassung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen für Fahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m aufgehoben (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten).


Selbstverständlich propagiert das bsh selbst immer noch, dass nach wie vor nur zugelassene Lichter montiert werden dürfen - sonst wären die arbeitslos!

Aber die Gesetzesnovelle dient eben gerade dem Abbau von Handelshindernissen: Auch ausländische Hersteller sollen eben - sofern Ihre Positionslichter den objektiv messbaren ERfordernissen entsprechen - OHNE Zulassung durch das bsh auf dem deutschen Markt verwendet werden.

Fakt ist: Wenn eine Lampe den Vorgaben des bsh entspricht, wird sie auch ohne den Stempel verwendet werden dürfen.

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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