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2-Takt Alles zum Thema 2 Takt Aussenbordmotoren.

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  #1  
Alt 17.03.2016, 18:11
Käptn Graubär Käptn Graubär ist offline
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Abgas-Zertifikat für 2-Takter

Hallo zusammen.

Da ich hier neu bin, nutze ich die Gelegenheit und stelle mich kurz vor.
Ich heiße Harald, bin 43 Jahre alt und komme aus dem Raum Nürnberg.

Ich habe mir vor zwei Wochen ein gebrauchtes Schlauchboot mit AB gegönnt.
Ist mein erstes, und bin gespannt ob mir das den Spass macht den ich mir davon erhoffe

Fahren werde ich in erster Linie auf dem Main wenn wir mit dem Wohnwagen unterwegs sind.
Es ist ein Bombard Tropik 335 unnd ein Johnson AB 2Takt Bj 93 mit 15 PS.

Jetzt endlich zu meiner Frage:
Auf dem Main ist es offensichtlich egal. Aber auf jedem interessanten See in meiner Nähe wollen die Behörden so ein Abgas-Zertifikat. Entweder Bodensee-Dingsbums 1, 2 oder oder die Grenzwerte der Richtlinie 94/25/ EG.

Dass ich Stufe 1 und 2 knicken kann, ist mir fast klar.
Aber wie sieht es mit dieser Richtlinie aus? Bekomme ich anhand derer eine Zulassung? Oder brauche ich die mit meinem alten Gurkenmotor überhaupt nicht.
Ich habe schon viel gelesen, aber immer wieder wiedersprüchliche Angaben gelesen.

Wäre schön, wenn mir jemand fundierte Angaben machen könnte. Am Besten mit Quelle oder Nachweis. Dann kann ich das bei TÜV/ DEKRA oder GTÜ (Die mit der Zulassungsvergabe beauftragt sind) entsprechend vortragen.

Grüße
Harald
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  #2  
Alt 17.03.2016, 18:16
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WalterGraz WalterGraz ist offline
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Herzlich willkommen :D


alte 2 takter erfüllen gar keine normen was ich weiss :D
__________________
lg Jasmin



C’est la vie
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  #3  
Alt 17.03.2016, 18:31
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Wasserarbeiter Wasserarbeiter ist offline
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Moin,

betrifft die Richtlinie 94/25/EG nicht die Konformitätserklärung für das Boot ?
__________________
Gruß
Markus


- Et es wie et es.
- Et kütt wie et kütt.
- Et hätt noch emmer joot jejange.
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  #4  
Alt 17.03.2016, 18:34
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DieterM DieterM ist offline
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Auch die Bodensee Normen werden nicht erreicht von D/alten 2-Takter. Dort sind 2-Takter tabu, wenn es sich nicht zum moderne Einspritzer alla E-Tec handelt, die da aber eine spezielle Ausrüstung benögigen, die auch zertfiziert sein muß.

Für den Bodensee müssen alle Outboarder eine techn. Abnahme und ein individuelles Zertifikast haben. Das kostet alles richtig Geld.

Falls am Bodensee gefahren werden soll, empfehle ich einen Motorentausch bei einem dortigen Händler. Dazu benötigst Du aber auch das Bodenseepatent über 5 PS.
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  #5  
Alt 17.03.2016, 18:45
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schwarzwaelder50 schwarzwaelder50 ist offline
Marlinisti
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Hallo Harald,
herzlich willkommen hier im Schlauchbootforum, wünsche Dir viel Spass und Freude mit Deinem Schlauchboot.

Und wegen Bodensee, brauche ich nichts mehr schreiben, was Dieter oben geschrieben hat ist Fakt.
__________________
Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus

Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.

„Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt”

Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar.


Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt.

Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS.
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  #6  
Alt 17.03.2016, 18:56
Käptn Graubär Käptn Graubär ist offline
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Hallo und vielen Dank für Euere schnellen Antworten.

Ich will gar nicht an den Bodensee...

Es geht um den Stausee Bleiloch in Thüringen. Das wären "nur" drei Autostunden von Bayern entfernt und toll zum Urlaub machen.
Ich zitiere mal aus der Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis vom 01. Februar 2013 für die Nutzung der Bleilochtalsperre

§ 8a Zulassungsvoraussetzungen
(1) Fahrzeuge müssen folgende Voraussetzungen erfüllen und diese nachweisen:
 Sportboote ab Baujahr 1998 müssen der Richtlinie 94/25/ EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Sportboote, geändert durch die Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 (EU- Sportbootrichtlinie), entsprechen, nach An-lage IV zur Richtlinie 94/25/EG mit einem CE-Kennzeichen versehen sein und eine entsprechende Konformitätserklärung sowie ein Eignerhandbuch in deut-scher Sprache besitzen.
 Sportboote mit Baujahr vor 1998 müssen uneingeschränkt die Bestimmungen des dritten Teils dieser Verordnung (Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen) er-füllen. Der Nachweis hierfür ist durch ein Gutachten einer anerkannten Prüf-stelle (§ 12 Abs.1) zu erbringen.
 Verbrennungsmotoren müssen entweder die Grenzwerte gemäß BSO (Boden-see-Schifffahrts-Ordnung) Stufe 1, BSO Stufe 2 (nach Anlage C der BSO)
oder die Grenzwerte der Richtlinie 94/25/ EG erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch ein Abgastypenprüfzertifikat, durch eine Konformitätserklärung oder durch eine Bescheinigung einer anerkannten Prüfstelle


Die richten sich also anscheinend nach den Bodensee-Vorschriften.
Krieg ich meinen Zweitakter jetzt dort zugelassen oder nicht?
Und wie erfahre ich ob mein Motor diese Anforderungen erfüllt?
Denn ich habe auch schon gelesen, dass man vor 1998 keine CE oder sonstwas braucht. Was stimmt jetzt??

Dankbare Grüße
Harald


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  #7  
Alt 17.03.2016, 19:21
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schwarzwaelder50 schwarzwaelder50 ist offline
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Harald,
warte mal bis sich der Peter (nürnberger_1) meldet, Bleiloch-Stausee ist sein "Hausgewässer", da kennt er sich gut aus, was man darf und was nicht.

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  #8  
Alt 17.03.2016, 19:27
preirei
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Hallo Graubär,
Vielleicht hilft folgende Herangehensweise für dein Problem:

Die 94/25/EG stammt aus dem Jahr 1994 und regelt u.a. den Schadstoffausstoß von Aussenbordern für neu in Verkehr gebrachte AB ab einem gewissen (späteren) Zeitpunkt. Das heißt, jeder Hersteller von AB-Motoren muss, wenn er einen neuen AB in Verkehr bringen will, den Nachweis führen, dass sein Motor diese Werte nicht überschreitet. Wie er das zu tun hat, steht auch in dieser 94/25/EG.
Dein Motor stammt aus 1993, das heißt, es kann kein Zertifikat des Herstellers für diesen Motor geben dass er der Richtlinie 94/25/EG entspricht.

Wenn jemand so ein Zertifikat verlangt und dir der Hersteller keines liefern kann (weil es keines gibt) kannst nur du selber die Prüfung veranlassen, dafür gibt es akkreditierte Prüfstellen die diese Zertifikate ausstellen dürfen.

Ich bin mir fast sicher, dass du dir für die Kosten so einer Prüfung gleich mehrere nagelneue Motoren (mit Zertiffikat) kaufen kannst.

Geändert von preirei (17.03.2016 um 19:40 Uhr)
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  #9  
Alt 17.03.2016, 19:46
Käptn Graubär Käptn Graubär ist offline
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Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Wenn jemand so ein Zertifikat verlangt und dir der Hersteller keines liefern kann (weil es keines gibt) kannst nur du selber die Prüfung veranlassen, dafür gibt es akkreditierte Prüfstellen die diese Zertifikate ausstellen dürfen.

Ich bin mir fast sicher, dass du dir für die Kosten so einer Prüfung gleich mehrere nagelneue Motoren (mit Zertiffikat) kaufen kannst.
Dann kann ich diesen See also knicken...
na gut, dann such ich weiter oder bleib auf den schifffahrtstrassen...

Mal sehen was mein "Nachbar" Nürnberger schreibt
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