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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 26.05.2007, 18:51
sas0r sas0r ist offline
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Wasserski ziehen mit einer Person

Hallo,

leider habe ich hier keine antwort über die suchfunktion bekommen,

was erwartet mich denn wenn ich wasserski ziehe, besitze einen Jetski der bissi schwach ist wenn ich eine 2te Ausfpasserperson mit nehme, alleine kann ich prima ziehen.

Hat jemand schonmal erfahrungen gemacht, ich fahre meist auf dem rhein bei Wiesbaden,MZ und RÜD .....

Möchte ungern meinen Schein riskieren, mit der WSP hatte ich noch nie ärger :)

vieleiccht nur ein Ticket mit geringen Euro´s ? :-)

Gruß
Sascha
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  #2  
Alt 26.05.2007, 21:03
rotbart
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Zitat:
Zitat von sas0r
Hallo,

leider habe ich hier keine antwort über die suchfunktion bekommen,

was erwartet mich denn wenn ich wasserski ziehe, besitze einen Jetski der bissi schwach ist wenn ich eine 2te Ausfpasserperson mit nehme, alleine kann ich prima ziehen.

Hat jemand schonmal erfahrungen gemacht, ich fahre meist auf dem rhein bei Wiesbaden,MZ und RÜD .....

Möchte ungern meinen Schein riskieren, mit der WSP hatte ich noch nie ärger :)

vieleiccht nur ein Ticket mit geringen Euro´s ? :-)

Gruß
Sascha
Bei der Überlegung kann man nur antworten : hoffentlich nimmt Dir WaschPo den Lappen ab.
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  #3  
Alt 26.05.2007, 21:48
sas0r sas0r ist offline
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nein das wird sie sicher nicht !!!

wenn du schon so reagierst und mir nicht helfen kannst dann behalte deine gedanke für dich

da bewart sich das sprichwort : es gibt keine dummen fragen, nur dumme antworten :)

Stellst mich hier wie n Amokläufer hin ....
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  #4  
Alt 26.05.2007, 22:01
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Hallo Sascha,

ich glaube nicht, das Du mit einem Jetski eine Wasserskifahrer ziehen darfst, da er dafür nicht ausgerüstet ist (in D vorgeschriebene zurücksitzende 2. Person zur Sicherung des Skifahrers etc.). Am besten Du erkundigst Dich nochmal sicherheitshalber bei der WSP, bevor Du etwas riskierst, das Dich effektiv Deinen SBF kosten kann.
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  #5  
Alt 26.05.2007, 22:07
Michel
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Zitat:
Zitat von sas0r
nein das wird sie sicher nicht !!!

wenn du schon so reagierst und mir nicht helfen kannst dann behalte deine gedanke für dich

da bewart sich das sprichwort : es gibt keine dummen fragen, nur dumme antworten :)

Stellst mich hier wie n Amokläufer hin ....
Es gibt sehr wohl "dumme" Fragen, wie Du uns hier anschaulich demonstriert hast

*Siehe Beitrag 1 dieses Threads"*
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  #6  
Alt 26.05.2007, 22:50
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Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #7  
Alt 26.05.2007, 23:45
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Hallo Sascha,

ich glaube zwar nicht, dass es Dich beim ersten mal den SBF kosten wird, aber ich würde es trotzdem aus Sicherheitsgründen nicht machen. Das Problem ist ja wenn etwas passiert solltest Du den Läufer irgendwie wieder an Land bekommen und das dürfte nicht leicht sein. Hatte selbst mal eine Läuferin, die einen Hexenschuss erlitten hatte. War da recht froh, dass noch zwei weitere im Boot waren. Sie musste dann auch zum Arzt.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #8  
Alt 27.05.2007, 10:40
sas0r sas0r ist offline
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ah stimmt gutes argument.... das mit dem Hexenschuss ...

Ich mach mich mal schlau bzgl. der frage ob ich überhaupt etwas ziehen darf, dachte nicht das man auch noch da nach schauen muss :-)

Danke und gruß
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  #9  
Alt 27.05.2007, 16:56
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Daumen runter Na ja

Mittlerweile ist es prinzipiell gestattet auch mit einem Jetski Wasserski zu ziehen.
Voraussetzungen sind aber unverändert!
D.H. du brauchst eine 2te Person an Bord um den Wasserskifahrer zu beobachten und es müssen alle auf den Jetski passen, also mind. ein 3 Sitzer.

Und so ungern ich Rotbart zustimme , in diesem Punkt hat er recht.

Die o.a. Bestimmungen gíbt es um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen und wurden nicht erlassen um dich zu ärgern, sondern um Unfällen evt. sogar mit Todesfolge vorzubeugen. Sich über diese Regelung bewußt hinwegzusetzen ist nicht mehr fahrlässig sondern vorsätzlich, d.h. du gehst das Risiko wider besseren Wissens absichtlich ein. Das Risiko heißt hier ggf. billigenderweise eine Gefahr fürs Leben einzugehen. Ähnlich wie beim Autofahren muß hier die Frage gestellt werden, ob du überhaupt befähigt bist ein Kraftfahrzeug (hier auf dem Wasser) zu führen. Diese Frage wird im allgemeinen nicht nur nach einem Unfall gestellt und endet mit der dauerhaften Aberkennung der Fahrerlaubnis. Mittels Med.psych. Gegengutachten kann man allerdings erreichen, erneut zu einer Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.

Adäquat Thema Auto: Fährt man auf der Autobahn absichtlich in die falsche Richtung, weils definitiv kürzer ist......
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gregor
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  #10  
Alt 27.05.2007, 17:01
rotbart
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe
Adäquat Thema Auto: Fährt man auf der Autobahn absichtlich in die falsche Richtung, weils definitiv kürzer ist......
Das macht man aber meistens nur EINMAL !!!!!!!
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  #11  
Alt 27.05.2007, 18:31
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  #12  
Alt 27.05.2007, 19:53
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe
endet mit der dauerhaften Aberkennung der Fahrerlaubnis. Mittels Med.psych. Gegengutachten kann man allerdings erreichen, erneut zu einer Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.

Adäquat Thema Auto: Fährt man auf der Autobahn absichtlich in die falsche Richtung, weils definitiv kürzer ist......
Hallo,

jetzt übertreibt mal nicht. Auch wenn ich prinzipiell das Fahren ohne 3. Person nicht gut finde (siehe meine Argumentation oben) ist es wohl nicht einer Geisterfahrt gleichzusetzen und dass man eine MPU benötigt wenn man erwischt wird halte ich für leicht übertrieben.

Wichtig ist in erster Linie, dass man jemanden, der im Wasser liegt ggf. helfen kann und dafür gibt es die Vorschrift mit dem 3. Mann. Das ist ja auch ok. Aber bei einem Wasserskilift gibt es auch keinen 3. Mann. Da kann man unter Umständen auch lange warten bis einem geholfen wird und trotzdem funktioniert es. Somit wenn Hilfe von außen kommt (also durch ein zweites Boot etc.) wäre es ja auch ok. Nur besteht halt die Vorschrift mit einer 3. Person auf vielen Gewässern und die gilt es nun einmal einzuhalten.

Aber mit Falschfahrern hat es wohl überhaupt nichts zu tun.
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Tom


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  #13  
Alt 28.05.2007, 00:35
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Hallo Sascha,

bei der hier natürlichen Fragwürdigkeit ob ein Jetski überhaupt Wasserskifahrer ziehen dürfen gibt es noch ein paar Bemerrkungen dazu.

So erscheint mir auch dieses Gefährt einmal negativ weil es an den meisten Orten wegen der Umweltbelastung einfach nicht gefahren werden darf.

Aber im wesentlichen ist es auch negativ, weil es sich wegen der kurzen Wasserlänge eigentlich außerst schlecht eignet um noch jemanden im Wasser zu ziehen. Um einen Wasserskifahrer optimal und sicher auf den Brettern oder auch Board hinterher zu ziehen, benötigt man vorne ein möglichst langes Boot mit kräftigem Motor, das eine sichere Kielführung imWasser gewährleistet.

Beides gibt es nicht beim Jetski, das eigentlich ein Spaßgerät für Bandscheibenschäden, aber kein Zugfahrzeug ist.

Mit einem 5 m + RIB mit kräftigem Motor hättest Du nicht nur das bessere Fahrzeug, sondern ein Wassersportgerät mit dem Du auch viel mehr machen kannst als nur mit einem Jetski der sich nur zum Showreiten eignet.
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  #14  
Alt 28.05.2007, 02:36
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Zitat:
Zitat von thball
.... ist es wohl nicht einer Geisterfahrt gleichzusetzen und dass man eine MPU benötigt wenn man erwischt wird halte ich für leicht übertrieben.
....
Nur besteht halt die Vorschrift mit einer 3. Person auf vielen Gewässern und die gilt es nun einmal einzuhalten.
....
Aber mit Falschfahrern hat es wohl überhaupt nichts zu tun.
Richtig, habe ich bewußt übertrieben! Ein Vergleichbares Beispiel man Land gibt es auch kaum. ( Rollerskates/Fahrrad ziehen auf der Autobahn oder so )

Die 3te Mann Regel ist aber nicht vom Himmel gefallen sondern nach einigen tödlichen Unfällen eingeführt worden, also aufgrund von gemachten Erfahrungen.! Und daher etwas völlig anderes wie ein mal eben aufgestelltes Parkverbotschild.

Und es ging mir nur darum zu verdeutlichen wo dieser Unterschied liegt, wenn man sich bewußt und absichtlich über eine solcherart gewachsene Sicherheitsvorschrift hinwegsetzt. Wenn dabei etwas passiert und Vorsatz bewiesen wird geht es übel aus.

Dem normalen Geisterfahrer ist auch nicht direkt der Lappen entzogen, sondern es gibt Bußgeld und Punkte. Bei Vorsatz: "Ist aber viel kürzer Herr Wachtmeister." ist dann wohl der Lappen weg.

Prinzipiell und das ist mittlerweile auch von den Verantwortlichen eingesehen worden sind Jetski´s sehr gut geeignet Wasserskiläufer zu ziehen, daher ja auch der jüngste Gesinnungswandel. Jetskis haben eine hohe Beschleunigung, starke Motoren, gute Kursstabilität und eine sehr geringe Verletzungsgefahr mangels außenliegender Schraube.
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gregor
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  #15  
Alt 28.05.2007, 07:37
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe
Die 3te Mann Regel ist aber nicht vom Himmel gefallen sondern nach einigen tödlichen Unfällen eingeführt worden, also aufgrund von gemachten Erfahrungen.! Und daher etwas völlig anderes wie ein mal eben aufgestelltes Parkverbotschild.
Hallo Gregor,

ja mit Parken hat das ganze auch nichts zu tun...

Was waren das denn für tödliche Unfälle? Also ich habe in den ganzen Jahren wo ich Wassersport betreibe noch nie von tödlichen Unfällen aufgrund fehlendem 3. Mann gehört...

Verletzungen gibt es natürlich öfters mal. Meinen oben geschriebenen Hexenschuss, ansonsten kommt es öfters mal zu Knochenbrüchen oder auch kaputten Trommelfellen. Darum wäre auch ein Helm (zumindest bei größeren Geschwindigkeiten wie beim Monoski) sinnvoll. Ein Freund von mir ist Präsident von einem Wasserskiclub - was der mir manchmal erzeählt was so alles passiert... Auch die würden deshalb nie ohne 3. Person fahren.

Wenn man aber beim Wasserski die Regeln beachtet wie ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, Weste für den Läufer und das ganze im dafür geeigneten Gebiet dürfte die Gefahr von tödlichen Unfällen relativ gering sein.

Ich habe das Gefühl, dass hier manchem Schreiben eher das Thema Jetski negativ aufstößt!

Wobei ich auch kein Freund von Jetskis bin (bin auch froh, dass die bei uns verboten sind). Aber trotzdem sollte man die Kirche im Dorf lassen... Die Geschmäcker sind halt verschieden und Dieter hat schon recht, mit einem schönem Rib lässt sich m.E. auch mehr machen. Preislich dürfte da auch nicht viel Unterschied sein.
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