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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 16.02.2005, 20:23
schmidxa
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Beiträge: n/a


Haftung bei Trailerüberführung?

Hallo,
möchte die nächsten Tage meinen "alten" Trailer verkaufen. wie ist das eigentlich mit der Haftung?
Der Trailer ist nicht versichert und hat noch mein "altes" KFZ-Kennzeichen. Der neue Besitzer muss den Trailer neu anmelden, da anderer Landkreis.
Was passiert, falls bei der Überführung etwas passiert oder der "neue" Besitzer den Trailer nicht ummeldet?
muss ich im Kaufvertrag etwas vermerken?
Xaver
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  #2  
Alt 16.02.2005, 21:37
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Hallo Xaver,

wenn der Trailer die alte Zulassung hat (Grüne Nummer mit TÜV Wapperl) kannst Du diesen ruhigen Gewissens dem Käufer mitgeben, denn der Trailer ist über seine Zugfahrzeug-Haftversicherung zumindest bei der Überführung versichert.

Aber es schadet nicht, wenn Du im Kaufvertrag ausdrücklich darauf hinweist, das das Versicherungsrisiko ab dem Zeitpunkt der Übernahme auf den Käufer übergeht, und dieser verplichtet ist den Anhänger unverzüglich in den nächsten Tagen umzumelden.
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  #3  
Alt 16.02.2005, 23:42
CRRC CRRC ist offline
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Wenn der Trailer nicht versichert ist, gibts auch keine Haftunsansprüche. Sobald der Trailer verkauft ist, ist es Sache des Käufers dafür zu haften.

CRRC
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  #4  
Alt 17.02.2005, 13:04
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Haftung

Hallo Xaver,

als Du den Trailer bei der Versicherung abgemeldet hast, müsste die Zulassungsstelle ja von der Stillegung informiert worden sein, per Kopie, welche Du von Deiner Versicherung erhalten hast.

Wenn Du den Käufer darauf hinweist, dass er nicht mehr zugelassen ist, am besten schriftlich im Kaufvertrag aufnehmen, bist Du aus dem Schneider.

Schraube sicherheitshalber Dein Kennzeichen ab. Somit muß der Käufer mit roten Schildern überführen. Oft hat der Käufer gleich ne grüne Versicherungskarte von seiner Versicherung beantragt, dann ist sowieso alles o. k.

Es ist auf jeden Fall sinnvoll die Zulassungstelle vom Verkauf zu informieren, dazu bist Du strenggenommen per Gesetz verpflichtet. :schlaumai

Achtung, von Bundesland zu Bundesland gelten oftmals gerinfügig abweichende Bestimmungen. Da Du aber in Bayern wohnst, trifft das oben geschriebene für Dich zu.

Gruß Erich
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  #5  
Alt 17.02.2005, 14:26
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@ Erich: Der Trailer ist wie bei uns fast allen NICHT zusätzlich versichert!

Ansonsten stimmt, was DieterM schreibt.

Reinhard
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste.
Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt.
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  #6  
Alt 17.02.2005, 15:03
CRRC CRRC ist offline
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Zitat:
Zitat von schmidxa
Hallo,
möchte die nächsten Tage meinen "alten" Trailer verkaufen. wie ist das eigentlich mit der Haftung?
Der Trailer ist nicht versichert und hat noch mein "altes" KFZ-Kennzeichen. Der neue Besitzer muss den Trailer neu anmelden, da anderer Landkreis.
Was passiert, falls bei der Überführung etwas passiert oder der "neue" Besitzer den Trailer nicht ummeldet?
muss ich im Kaufvertrag etwas vermerken?
Xaver


Ist der Trailer zugelassen o. nicht? Wäre für die richtige Beantwortung der Frage schon interessant.

CRRC
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  #7  
Alt 17.02.2005, 17:54
schmidxa
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ich habe ursprünglich den Trailer neu gekauft, zugelassen und versichert.
Letztes Jahr habe ich ein Boot mit Trailer gekauft. Habe dann meiner Versicherung gemeldet, das ich einen neuen Trailer habe bzw. bei der Versicherung umgemeldet und habe diesen Trailer dann hier zugelassen.

Den "alten" Trailer habe ich bei der Zulassungstelle nicht abgemeldet. Somit ist der Trailer noch zugelassen, hat ein grünes Kennzeichen. ist halt nicht mehr versichert.
Warum soll ich ihn auch abmelden, kostet ja keine Steuer.
Xaver
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  #8  
Alt 18.02.2005, 10:04
schmidxa
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Also ich habe gerade bei der Zulassungsstelle und bei meiner Versicherung angerufen. Normal hat der Käufer 2 Wochen Zeit den Trailer umzumelden.

Es gibt mehrere Varianten:
die sicherste ist natürlich zuvor abmelden.

Man kann aber auch einfach den Kaufvertrag (mit Anschrift des Käufers) an die Zulassungsstelle faxen und die prüfen dann automatisch nach 2 Wochen ob der Käufer den Trailer umgemeldet hat und nehmen ggf. mit diesem Kontakt auf.
Problematisch kann es allerdings werden wenn der Trailer nicht umgemeldet wird, mit dem "alten" Kennzeichen ins Ausland weiterverkauft wurde usw.

was das ganze haftungstechnisch bedeutet, konnte mir weder die Zulassungsstelle noch meine Versicherung sagen. Die meinten, irgendwie stecke ich da noch etwas mit drin.

Wirklich weitergeholfen hat das nicht.
ich gebe den Trailer mit Kennzeichen mit und mache entsprechende Vermerke auf dem Kaufvertrag.
wird schon klappen
Xaver
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  #9  
Alt 18.02.2005, 12:52
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Xaver,

so ist es richtig, Vermerk des Versicherungsrisikoübergangs an den Käufer bei Übergabe mit Pflicht zur Ummeldung binnen x-Tagen im Kaufvertrag miteinsetzen und davon eine Kopie an die Zulassungsstelle, das der Trailer einen neuen Eigentümer hat.

Du behälst das Original des KV mit Vermerk, das der Käufer das Ganze am X-Tag mit x-Uhrzeit übernommen hat mit Gegenzeichnung, und auch ordentlich bezahlt hat. Auf der Kopie des KV für den Käufer quittierst Du, das er bezahlt hat für den Käufer.
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