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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #31  
Alt 03.10.2007, 23:22
fabio_z fabio_z ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
...........
Was Du meinst, ob Dein nachbar Dich anzeigen kann, weil er dich in Wien beim falsch parken gesehen hat.
Theoretisch geht auch das, es müsste aber erst in Wien ein Verfolgungsinteresse geben und die Tat nicht schon verjährt sein.
und
Zitat:
Zitat von ghaffy
Der verletzte Deutsche kann vielleicht alles mögliche gegen den Unfallverursacher geltend machen, NUR GENAU DAS FAHREN OHNE BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT. Genau das eben nicht!

(Territorialprinzip: Der Unfallverursacher hat - zumindest hinsichtlich des Führerscheins - die betreffenden Gesetze am Ort des Unfalls eingehalten).
...das sehe ich übrigens auch so.

Also nochmal alles von vorne: ich weiß nicht wie es in andere Länder ( z.B. Frankreich ) ist, werde ich vielleicht noch recherchieren.
Was ITALIEN betrifft habe nochmal Gesetze und Verordnungen nachgelesen und jetzt zum x-mal mit Behörden in Italien gesprochen.
Mal vorne weg und für immer ( sollte jemand in diesem Forum etwas finden was dies wiederspricht, bitte bitte melden, aber dann auch mit handfeste Beweise und vor allem WO, WAS steht ):
der italienische Gesetzgeber macht - was die Führerscheinpflicht betrifft - kein Unterschied zwischen italienische Bürger und in italienische Gewässer fahrende Ausländer; das hat mir heute - wieder - eine behördliche Stelle bestätigt. Hier die wesentliche "Regeln".
Der Gesetzgeber unterscheidet Boote in 3 Kategorien:
1- sogenannte Schwimmkörper bis 10 mt.
2 - Boote über 10 bis 24 mt.
3 - Schiffe über 24 mt.
VERSICHERUNG
Pflicht für alle Boote - auch ausländische - über 3,x KW; Mindestdecksumme
ca. 770 tsd. Euro
SICHERHEITSAUSRÜSTUNG
Pflicht für alle Boote - auch ausländische - laut Tabellen
ZULASSUNG
und dementsprechend italienische Fahnenpflicht für
Kategorien 2- und 3- .
Kategorie 1- kann , muß aber nicht
FÜHRERSCHEIN
ein Führerschein ist nicht vorgeschrieben bei:
- Navigation innerhalb 6 Seemeilen
- Boote unter 30 KW ( 40,x PS ), dabei darf der Hubraum max 750 bei 2 Takt, 1000 bei 4 Takt, 2000 bei Diesel betragen
- Boote kürzer als 24 mt.
Mindestalter: 16 Jahre für Boote unter 24 mt., 18 für Boote über 24 mt.

Nach erneutem nachfragen bei der deutschen Versicherung würde mir bestätigt
daß das Boot immer versichert ist, solange der Fahrer nicht in Konflikt mit dem
Gesetz des Landes gerät, in dem er fährt.
Sollte man doch noch - hinsichtlich der Haftpflicht - bedenken haben, kann man im Land eine Versicherung abschliessen; dies ist wesentlich teurer als in Deutschland aber immerhin möglich.

Wenn der ADAC und der DMYV was anders schreiben, würde ich gerne wissen
auf welche Grundlagen / Gesetze sie sich beziehen !

Gruß
zf
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  #32  
Alt 04.10.2007, 00:00
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von fabio_z
und


...das sehe ich übrigens auch so.

Also nochmal alles von vorne: ich weiß nicht wie es in andere Länder ( z.B. Frankreich ) ist, werde ich vielleicht noch recherchieren.
Was ITALIEN betrifft habe nochmal Gesetze und Verordnungen nachgelesen und jetzt zum x-mal mit Behörden in Italien gesprochen.
Mal vorne weg und für immer ( sollte jemand in diesem Forum etwas finden was dies wiederspricht, bitte bitte melden, aber dann auch mit handfeste Beweise und vor allem WO, WAS steht ):
der italienische Gesetzgeber macht - was die Führerscheinpflicht betrifft - kein Unterschied zwischen italienische Bürger und in italienische Gewässer fahrende Ausländer; das hat mir heute - wieder - eine behördliche Stelle bestätigt. Hier die wesentliche "Regeln".
Der Gesetzgeber unterscheidet Boote in 3 Kategorien:
1- sogenannte Schwimmkörper bis 10 mt.
2 - Boote über 10 bis 24 mt.
3 - Schiffe über 24 mt.
VERSICHERUNG
Pflicht für alle Boote - auch ausländische - über 3,x KW; Mindestdecksumme
ca. 770 tsd. Euro
SICHERHEITSAUSRÜSTUNG
Pflicht für alle Boote - auch ausländische - laut Tabellen
ZULASSUNG
und dementsprechend italienische Fahnenpflicht für
Kategorien 2- und 3- .
Kategorie 1- kann , muß aber nicht
FÜHRERSCHEIN
ein Führerschein ist nicht vorgeschrieben bei:
- Navigation innerhalb 6 Seemeilen
- Boote unter 30 KW ( 40,x PS ), dabei darf der Hubraum max 750 bei 2 Takt, 1000 bei 4 Takt, 2000 bei Diesel betragen
- Boote kürzer als 24 mt.
Mindestalter: 16 Jahre für Boote unter 24 mt., 18 für Boote über 24 mt.

Nach erneutem nachfragen bei der deutschen Versicherung würde mir bestätigt
daß das Boot immer versichert ist, solange der Fahrer nicht in Konflikt mit dem
Gesetz des Landes gerät, in dem er fährt.
Sollte man doch noch - hinsichtlich der Haftpflicht - bedenken haben, kann man im Land eine Versicherung abschliessen; dies ist wesentlich teurer als in Deutschland aber immerhin möglich.

Wenn der ADAC und der DMYV was anders schreiben, würde ich gerne wissen
auf welche Grundlagen / Gesetze sie sich beziehen !

Gruß
zf
Hallo Fabio,

bitte nicht falsch verstehen, aber die Zeit, die Du mitlerweile in die Recherche der EU-Führerscheinfreien-Zonen investierst, wäre sicherlich besser in einem SBF-See/Binnen angelegt. Auf "See" hilft Dir kein Paragraph bei ernsthaften Problemen. Die teilweise Führerscheinfreien "Grauzonen" einzelner Länder würde ich eher als Hobbyfördernde Maßnahme sehen, die zum Erlangen eines FS und den erforderlichen Kenntnissen anregen soll, aber nicht dauerhaft ein paar Hobby-Fahrern die Scheinpflicht nehmen soll. Wer sich einmal mit den Themen der SBFs auseinandergesetzt hat, der geht mit der Materie viel sensibler um, und das ist auch gut so (den letzten Satz kenn ich doch irgendwo her ). Also, auch wenn Du in Italien mit einem gechartereten Boot mit 40PS, in D mit 3,68KW und von mir auch in Holland mit 20PS oder sonst was fahren kannst, dann sei bitte zumindest Dir selbst gegenüber so ehrlich und gebe zu, dass Dich das Bootfahren infinziert hat (wie wohl alle hier) und mache alleine aus Vernunftsgründen Deine(n) Schein(e). Selbst mit einem schmalen Portemonnaie kann man mit etwas Geschick und Eigenleistung zu seinem "Glück" kommen, daher gibt es (zumindest für mich) keine schlagkräftigen Argument sich vor einem Schein zu "drücken"...

EDIT: die deutsche "Grauzone" mag vielleicht noch bei Jollen bzw. Jollenkreuzern Sinn machen, die sich Binnen oder Küstennah einen Flautenschieber ans Heck hengen, um sicher in den nächsten Hafen zu gelangen, aber auch diese Segler sollten und werden wissen was sie zun! Nicht ohne Grund sind im viel befahrenen Berliner Raum selbst Surfbretter und alle motorisierten Wasserfahrzeuge scheinpflichtig !!!
__________________
viele Grüße,

Henning

Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen!
Joachim Ringelnatz (1883-1934)

Geändert von Henning K. (04.10.2007 um 00:16 Uhr)
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  #33  
Alt 04.10.2007, 07:50
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Boot Infos

Hallo Fabio,

Henning hat schon recht. So detailliert wie Du die Bestimmungen in Italien recherchiert hast zeigt, dass Du den SBF See leicht bestehen würdest!

Danke für die vielen Infos, trotzdem möchte ich zu der Grauzone eines anmerken: Vielleicht sieht die italienische Küstenwache kein Problem wenn jemand aus D ohne Führerschein bis 40 PS unterwegs ist. Aber: Sieht es die italienische Justiz genauso im Schadensfall (falls der Passus im dementsprechenden Gesetz steht, dass für Ausländer die Bestimmungen des Heimatlandes gelten)? Und was noch mehr wiegt: Wenn mich in Italien ein D schädigt verklage ich ihn in D. Kann es da nicht sein, dass deut. Gericht eine höhere Schuldzuweisung (bei Teilschuld von mir) ihm automatisch gibt nachdem sein Erfahrungsnachweis nicht nachweisbar ist?

Wie schon einmal geschrieben, in den Unfallberichten wird immer die Erfahrung des Skippers beleuchtet und dies gibt auch Rückschlüsse auf die Vermeidbarkeit der Unfälle. Auch wenn das Fahren ohne Patent strafrechtlich hier keine Rolle spielen mag, zivilrechtlich würde ich einem Verursacher mit meinem Anwalt die Hölle heiß machen!

Wie es im Endeffekt dann wirklich ist sei mal dahingestellt, auch ein Patent schützt nicht vor Fehlern. Aber wenn Du Dich mit der Materie einmal befasst, dann hast Du zumindest ein Grundwissen auf dem sich Aufbauen lässt. Ich finde man lernt die Themen nicht für das Patent sondern für sich.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #34  
Alt 04.10.2007, 11:32
fabio_z fabio_z ist offline
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Zitat:
Zitat von fabio_z
....
der italienische Gesetzgeber macht - was die Führerscheinpflicht betrifft - kein Unterschied zwischen italienische Bürger und in italienische Gewässer fahrende Ausländer....
Berichtigung, nur der Richtigkeitshalber ( auch wenn für "unser" Fall nicht relevant ist ):

- für in Italien registrierte Boote - d.h. Boote über 10 mt - dürfen:
a) Ausländische Staatsbürger und im Ausland lebende Italiener ( Wohnsitz ) diese Boote ( nicht beruflich ! )
führen wenn sie entsprechender Nachweis vorweisen ...
oder aber
b) sind - nach dem Gesetz ihres Landes - davon befreit; in diesem Fall müssen diese eine Bescheinigung
über diese Befreiung vorweisen...
( Das Bedeutet praktisch: wenn im Land XY ein Boot über 10mt. ohne FS gefahren werden darf, darf der Bürger
des Landes auch in Italien, ein in Italien registriertes Boot, fahren. Allerdings mit einer Bescheinigung ).

Was ihr sagt bezüglich lernen, FS usw. stimmt auch, da kann ich auch nur zustimmen.
Es stand auch hier nie zur Debatte das ein FS besser ist als gar keiner !!!, es geht allein hier um die Sach- und Rechtslage.


Zitat:
Zitat von thball
....(falls der Passus im dementsprechenden Gesetz steht, dass für Ausländer die Bestimmungen des Heimatlandes gelten)? ....
Das Versuche ich doch gerade herauszubekommen.


Zitat:
Zitat von thball
Hallo Fabio,

... Vielleicht sieht die italienische Küstenwache kein Problem wenn jemand aus D ohne Führerschein bis 40 PS unterwegs ist. Aber: Sieht es die italienische Justiz genauso im Schadensfall (falls der Passus im dementsprechenden Gesetz steht, dass für Ausländer die Bestimmungen des Heimatlandes gelten)? Und was noch mehr wiegt: Wenn mich in Italien ein D schädigt verklage ich ihn in D. Kann es da nicht sein, dass deut. Gericht eine höhere Schuldzuweisung (bei Teilschuld von mir) ihm automatisch gibt nachdem sein Erfahrungsnachweis nicht nachweisbar ist?

Wie schon einmal geschrieben, in den Unfallberichten wird immer die Erfahrung des Skippers beleuchtet und dies gibt auch Rückschlüsse auf die Vermeidbarkeit der Unfälle. Auch wenn das Fahren ohne Patent strafrechtlich hier keine Rolle spielen mag, zivilrechtlich würde ich einem Verursacher mit meinem Anwalt die Hölle heiß machen!

Wie es im Endeffekt dann wirklich ist sei mal dahingestellt, auch ein Patent schützt nicht vor Fehlern. Aber wenn Du Dich mit der Materie einmal befasst, dann hast Du zumindest ein Grundwissen auf dem sich Aufbauen lässt. Ich finde man lernt die Themen nicht für das Patent sondern für sich.
Mit so eine Klage dürftest du erhebliche Probleme haben, denn:
1) ein Führerschein zu besitzen hat mit ERFAHRUNG - bezüglich größere Wahrscheinlichkeit ein Schaden zu verursachen - NICHTS, aber wirklich nichts, ZU TUN
und ist letzlich kein Beweis daß man Fahrpraxis gesammelt hat
2) ein Deutscher, welcher sich in Italien oder von mir aus in Schweden längere Zeit aufhält, und dort FS-frei fahren darf ( vielleicht ein Rentner welcher
dort ein halbes Jahr verbringt und jeden Tag Boot fährt, womöglich mehr wie du ??? ) den möchtest du verklagen weil er kein gültiger FS hat und dementsprechend
auch keine Erfahrung hat !
3) es wäre erstmal "diskriminierend" alleine das zu denken daß z.B. ein Deutscher mit FS ( vielleicht fährt er gerade mal
eine Woche im Jahr während der Urlaubszeit ) mehr Erfahrung - und damit ein niedrigeres Unfallrisiko hat - als eben, nur als Beispiel, eine Deutscher
wie in 2) beschrieben oder ein Schwede oder Italiener der sein ganzes Leben, vielleicht täglich, sein Boot ganz "legal" aber eben ohne FS fährt.

Also hier sehe ich die Argumente deines Anwaltes recht schnell erschöpft; außerdem
finde ich, auch bei der Betrachtung fiktive und extreme Fälle, sollten wir "die Kirche im Dorf lassen", das ganze
möglichst objektiv und vor allem logisch zu sehen und nicht versuchen das Recht so zu "biegen" nur weil es uns gerade so passt.

Wie dem auch sei, finde ich diese Diskussion spannend.

Gruß
fz
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  #35  
Alt 04.10.2007, 12:11
rotbart
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Daumen runter

Zitat:
Zitat von fabio_z

Mit so eine Klage dürftest du erhebliche Probleme haben, denn:
1) ein Führerschein zu besitzen hat mit ERFAHRUNG - bezüglich größere Wahrscheinlichkeit ein Schaden zu verursachen - NICHTS, aber wirklich nichts, ZU TUN
und ist letzlich kein Beweis daß man Fahrpraxis gesammelt hat
Unsinn - ein FS ist natürlich ein Nachweis für ein Minimum an Erfahrung und wenn darüber hinaus auch noch Erfahrung gefordert ist VOR der Prüfung dann umso mehr (z.B. deutsche Küstenscheine, Ö-scheine)
Zitat:
2) ein Deutscher, welcher sich in Italien oder von mir aus in Schweden längere Zeit aufhält, und dort FS-frei fahren darf ( vielleicht ein Rentner welcher dort ein halbes Jahr verbringt und jeden Tag Boot fährt, womöglich mehr wie du ??? ) den möchtest du verklagen weil er kein gültiger FS hat und dementsprechend auch keine Erfahrung hat !
Das er das darf behauptest nur Du - ohne jeden Nachweis, und ich schicke ihm sogar den GV (in Italien) wenn es sein muß - wo liegt das Problem
Zitat:
Also hier sehe ich die Argumente deines Anwaltes recht schnell erschöpft; außerdem....
Gruß
fz
Das einzige was erschöpft ist, sind Deine konstruierten Argumente, aber ARGUMENTATION ist ja wohl nicht der Sinn dieses Threads


Due HAST BISHER IMMER NUR BEHAUPTET ABER NICHT EINEN KONKRETEN NACHWEIS GELIEFERT
SCHREIB DOCH MAL KORREKTE ZITIERUNGEN - WIE DU ES FORDERST WANN UND WO - NICHTS IST NUR HOHLES BLA BLA
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  #36  
Alt 04.10.2007, 13:24
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Hallo Fabio,

hier mal einen Link wo Berichte der BSU nachzulesen sind:

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und hier die ZPO woraus Du den Gerichtsstand erkennen kannst:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Glaube mir wenn mir etwas passieren würde, verursacht von einem D ohne Schein, würde ich kein Spaß verstehen und ihn in D verklagen. Wo sollte ich ihn auch sonst verklagen? Geht ja nur über eine Wohnsitzadresse...
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Tom


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  #37  
Alt 04.10.2007, 17:22
fabio_z fabio_z ist offline
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Zitat:
Zitat von thball
Glaube mir wenn mir etwas passieren würde, verursacht von einem D ohne Schein, würde ich kein Spaß verstehen und
ihn in D verklagen. Wo sollte ich ihn auch sonst verklagen? Geht ja nur über eine Wohnsitzadresse...
Ich glaube nicht daß du Klage erheben kannst weil jemand ohne FS gefahren ist ... die Einhaltung des Gesetzes ist Aufgabe des Staates und nicht des Bürgers,
d.h. das macht - eventuell - die Staatsanwaltschaft.
Du kannst auf Schadenersatz klagen und wenn du Recht hast wird die zuständige Versicherung bezahlen - sofern der Verursacher im Einklang mit
dem Gesetz am Unfallort gefahren ist -, egal ob der Fall in D oder in I ausgehandelt wird.
Wie du siehst ist und bleibt die zu beantwortende Kernfrage: darf er dort fahren ohne FS oder nicht ?

Zitat:
Zitat von rotbart
Das er das darf behauptest nur Du - ohne jeden Nachweis, und ich schicke ihm sogar den GV (in Italien) wenn es sein muß - wo liegt das Problem

.... Das einzige was erschöpft ist, sind Deine konstruierten Argumente, aber ARGUMENTATION ist ja wohl nicht der Sinn dieses Threads
...die Gesetze - in diesem Fall Italien betreffend - kannst du gerne hier nachlesen ( Ministerium, Küstenwache ):

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Also, entweder...
a) ist mir hier was entgangen - was durchaus möglich ist - oder
b) es gibt eine andere EU-Richtlinie welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt oder
c) es gibt ein Abkommen zwischen D und I welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt;
allerdings, explizit darauf angesprochen waren mehrere Behördenstellen ( an verschieden Orten, darunter
eine Führerscheinstelle ) in Italien, von b) und c) nicht in Kenntnis.

Ich erhebe hier kein Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit - offensichtlich im Gegensatz zu andere - .
Es mag auch sein daß ich falsch liege; in diesem Fall würde ich gerne sehen WO DAS GEGENTEIL steht ?

Gruß
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  #38  
Alt 04.10.2007, 18:20
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von fabio_z
Ich glaube nicht daß du Klage erheben kannst weil jemand ohne FS gefahren ist ... die Einhaltung des Gesetzes ist Aufgabe des Staates und nicht des Bürgers,
d.h. das macht - eventuell - die Staatsanwaltschaft.
Du kannst auf Schadenersatz klagen und wenn du Recht hast wird die zuständige Versicherung bezahlen - sofern der Verursacher im Einklang mit
dem Gesetz am Unfallort gefahren ist -, egal ob der Fall in D oder in I ausgehandelt wird.
Wie du siehst ist und bleibt die zu beantwortende Kernfrage: darf er dort fahren ohne FS oder nicht ?
Fabio, sei mir nicht böse, aber ich habe doch nie geschrieben, dass ich in Anzeige w/Fahrens ohne Führerschein

Was ich schreibe ist, dass im Falle eines Schadens ich ihn in D verklage (auf Schadensersatz) und dass ein D Gericht sehr wohl die Erfahrung des Skippers prüft (SIEHE BSU UNFALLBERICHTE!!!)

Es kann somit gut sein, dass er in I fahren darf (Grauzone). Aber er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen und Gerichtsstand ist D!!!

Wenn ein Italiener mir in D ohne Patent einen Schaden zufügt, kann ich ihn i.d.R. ja auch nur in I verklagen (zivilrechtlich). Ein Freund hatte mal so ein Problem bei einem Surfunfall mit einem Franzosen in Italien. Super Sache - Gerichtsstand war im Endeffekt F und im Prinzip lohnte sich der Aufwand (Schaden am Bord von ca. EUR 500,00) nicht.

Und welche Versicherung soll bitte bezahlen??? Die Haftpflicht des Vermieters? Haftet die auch für Personenschäden? In Italien wahrscheinlich ja (Versicherungspflicht), aber wer weiß schon was in den Bedingungen steht! Nicht umsonst habe ich beim Segeln eine extra Skipperhaftpflicht. Die Privathaftpflicht zahlt i.d.R. nicht nachdem diese Schäden meistens ausgeschlossen sind.
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  #39  
Alt 04.10.2007, 18:29
rotbart
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Zitat:
Zitat von fabio_z
...die Gesetze - in diesem Fall Italien betreffend - kannst du gerne hier nachlesen ( Ministerium, Küstenwache ):
Das ist natürlich der übliche Unsinn, mir ist es neu, dass nunmehr die Guardia Costiera gesetze erlässt und das Herr Pollastrini (dieser Herr) in Italien Gesetze macht

Click the image to open in full size.

Aber wie ich schon sagt, das ist sowieso alles Schall und Rauch Du kannst NICHT EINEN TEXT tatsächlich zitieren und versuchst hier nur mit abstrusen Konstruktionen Traffic zu machen.
Sei's drum wenn's Dir Spaß macht - alles nur Luft (noch nicht einmal heiße)

und was soll das ?
Zitat:
....explizit darauf angesprochen waren mehrere Behördenstellen ( an verschieden Orten, darunter
eine Führerscheinstelle ) in Italien, von b) und c) nicht in Kenntnis
WELCHE DENN ich behaupte Du hast nicht eine angesprochen das alles entspringt Deiner Phantasie
BELEGE DAS GEGENTEIL wenn Du wirklich eine amtliche Stelle gesprochen hast, nenne Roß UND Reiter, die werden schon nicht die Mafia schicken

Aber nur behaupten ist LÄCHERLICH
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  #40  
Alt 04.10.2007, 19:45
fabio_z fabio_z ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
WELCHE DENN ich behaupte Du hast nicht eine angesprochen das alles entspringt Deiner Phantasie
BELEGE DAS GEGENTEIL wenn Du wirklich eine amtliche Stelle gesprochen hast, nenne Roß UND Reiter, die werden schon nicht die Mafia schicken
Aber nur behaupten ist LÄCHERLICH
... ich würde mal jetzt langsam "runter" kommen, sachlich bleiben und vor allem aufhören andere als "Pseudo-Luftverkäufer" hinzustellen.
Wenn du es besser kannst, recherchiere doch selbst, statt hier mit dem Finger auf andere zu zeigen, ... denn der jenige der hier eine ( schlechte )Show abzieht bin wohl nicht ich !

Solltest du es noch nicht verstanden haben - so scheint es mir - hier noch mal die Fakten:

Das ist weder die Seite eines Karitativen-Verbandes noch die des Motorbootclubs um die Ecke oder sonst was.
Diese Seite ist die offizielle Seite der Italienischen Küstenwache, d.h.
= Italienisches Ministerium
= Italienische Regierung
= zuständig für die Überwachung von 9000 Km Küsten in Italien
Die erlassen die Gesetze zwar nicht, aber sie müssen sie kennen.
Es gibt in Italien KEINE andere - OFFIZIELLE - Institution, die so nah an diese
Materie liegt wie diese.
Auf diese Seite sind - als Anhang - ALLE wesentliche Gesetze welche das Bootfahren in Italien betreffen, inklusive EU-Verodnungen bezüglich der Bootskonstruktion usw.
Darüberhinaus sind hier die Telefonnummer aller Kontaktstellen der Küstenwachen, Führerscheinstellen und ( lokale, sowie Bezirk ) Hafen- und Seebehörden, das ganze sortiert nach Regionen.
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Hat es jetzt vielleicht "geblitzt" ?

Gruß
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  #41  
Alt 04.10.2007, 19:57
rotbart
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Zitat:
Zitat von fabio_z
... ich würde mal jetzt langsam "runter" kommen, sachlich bleiben und vor allem aufhören andere als "Pseudo-Luftverkäufer" hinzustellen.
Wenn du es besser kannst, recherchiere doch selbst, statt hier mit dem Finger auf andere zu zeigen, ... denn der jenige der hier eine ( schlechte )Show abzieht bin wohl nicht ich !

Solltest du es noch nicht verstanden haben - so scheint es mir - hier noch mal die Fakten:

Das ist weder die Seite eines Karitativen-Verbandes noch die des Motorbootclubs um die Ecke oder sonst was.
Diese Seite ist die offizielle Seite der Italienischen Küstenwache, d.h.
= Italienisches Ministerium
= Italienische Regierung
= zuständig für die Überwachung von 9000 Km Küsten in Italien
Die erlassen die Gesetze zwar nicht, aber sie müssen sie kennen.
Es gibt in Italien KEINE andere - OFFIZIELLE - Institution, die so nah an diese
Materie liegt wie diese.
Auf diese Seite sind - als Anhang - ALLE wesentliche Gesetze welche das Bootfahren in Italien betreffen, inklusive EU-Verodnungen bezüglich der Bootskonstruktion usw.
Darüberhinaus sind hier die Telefonnummer aller Kontaktstellen der Küstenwachen, Führerscheinstellen und ( lokale, sowie Bezirk ) Hafen- und Seebehörden, das ganze sortiert nach Regionen.
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Hat es jetzt vielleicht "geblitzt" ?

Gruß
Du kanst scheinbar noch nicht einmal die Links lesen die Du selbst bringst - mag sein, dass dies an fehlenden Sprachkenntnissen liegen - aber was soll, ich sag es nochmal
Bisher hast Du nicht EINE korrekte Zitierung gebracht
also alles Bluff - na gut von mir aus

Tschüß
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  #42  
Alt 04.10.2007, 20:12
fabio_z fabio_z ist offline
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Zitat von rotbart
Du kanst scheinbar noch nicht einmal die Links lesen die Du selbst bringst - mag sein, dass dies an fehlenden Sprachkenntnissen liegen - aber was soll, ich sag es nochmal
Bisher hast Du nicht EINE korrekte Zitierung gebracht
also alles Bluff - na gut von mir aus
Tschüß
Dann kannst du uns ja sicherlich helfen und sagen was in diese Texte
steht ? oder vielleicht dort anrufen ? Vielleicht bekommst du andere
Antorten als ich ? Das wäre doch eine Gute Idee, oder ?

Gruß

PS: Der einzige, wirkliche "BLUFF" bei diesem Thema, waren deine - meist -sinnlose Kommentare.
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