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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 18.08.2006, 19:46
HCC HCC ist offline
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Pyro Schein in D

Ich muss mir jetzt einmal Luft machen.

Um alles in geregelte Bahnen zu lenken und nicht am der Legalität abzustürzen, wollte ich nun endlich den in D benötigten Pyroschein (Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht) machen. Danach einen Waffenbesitzschein beantragen und mich grinsend in die Ecke setzten. Denkste !!! Der kleine Waffenschein (und damit auch der Pyroschein) wird gerade vom Deutschen Bundesrat überarbeitet. Leider hat man es aus Zeitgründen auf der letzten Bundesratssitzung im April nicht geschafft, die Neuordnung zu verabschieden. Wann jetzt Prüfungen nach welchem Fragenkatalog wieder abgenommen werden, steht in den Sternen.

Selbst auf eine Anfrage per Email an das Bundesministerium des Inneren bekam ich keine konkrete Auskunft. Man müßte prüfen, wüßte nicht, vielleicht und eventuell.

Und nun stehe ich da. Normal ist das nicht - oder ?
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Gruß Christian

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Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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  #2  
Alt 18.08.2006, 20:13
alex101068
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Tja den Pyroschein hat man mir noch gegeben...

Aber eine Waffenbesitzkarte oder gar Waffenschein bekomme ich nach einem kleinen Verstoß "angeblich gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz" eh nicht mehr.

Dabei war das Model meiner UZI als ich es gekauft habe noch frei verkäuflich

Gruß Alex
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  #3  
Alt 23.08.2006, 12:31
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Jetzt mal ne ganz dumme Frage: Ist der Pyro-Schein nichts anderes als der Sachkundenachweis im Waffenrecht? Den habe ich nämlich vor Jahren mal gemacht.

Klaus
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  #4  
Alt 23.08.2006, 14:08
HCC HCC ist offline
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Richtig - es ist nichts anderes.
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Gruß Christian

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  #5  
Alt 23.08.2006, 14:41
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB
Jetzt mal ne ganz dumme Frage: Ist der Pyro-Schein nichts anderes als der Sachkundenachweis im Waffenrecht? Den habe ich nämlich vor Jahren mal gemacht.

Klaus
NEIN ist er nicht,
Hier wird immer viel durcheinandergebracht.

Der allgemeine Sachkundenachweis berechtigt Dich eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und (zusammen mit Bedürfnis etc) auch erlaubnispflichtige Waffen (z.B. auch Pistolen/Gewehre) zu erwerben.

Der PYROSchein war eine Art Abkürzung, und in die ebenfalls zur erlangende Waffenbesitzkarte wird NUR eine Signalpistole eingetragen (Bedürfnis etc. vorausgesetzt).

Der sog. kleine Waffenschein berechigt den Inhaber zur FÜHREN von ERLAUBNISFREIEN Waffen

Der normale Waffenschein berechtigt Dich erlaubnispflichtige Waffen ausserhalb Deines Hauses (befriedeten Gundstücks) zu führen.

Den europäischen Feuerwaffenpass benötigst Du im grenzüberschreitenden Verkehr zur Dokumentation Deiner nationalen Erlaubnis.

und anders als im normalen Sachenrecht bedeutet
ERWERB Einer Waffe : das erlangen der tatsächlichen gewalt über die Waffe
BESITZ : Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt (ist gleich)
FÜHREN : wer die tatsächliche Gewalt ausserhalb der eigenen Wohnung/Hauses/Geschäftsraum/befriedeten Besitztum) ausübt

Was vergessen ? ach ja keine Erlaubnis benötigt man als Charterer einer hochseegehenden Yacht zum verschießen von Notsignalen.

ABER hier nachzulesen in Die welt.de (Um Links zu sehen, bitte registrieren)
Auch neu: Der "Pyro-Schein"
von Matthias J. Müncheberg

Skipper müssen bei Anmietung einer Yacht ab sofort auch den "Pyro"-Schein vorlegen, sofern sie nicht unter die Ausnahme von § 12, Absatz 1, des Waffengesetzes fallen: Seit 1. August 2005 gibt es eine stark erweiterte Prüfungsordnung für den "Erwerb des Sachkundenachweises nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht". Aber: Prüfungen und Umschreibung des alten Scheins sind bis zur Klärung der rechtlichen Situation bezüglich des neuen Waffenrechts ausgesetzt worden, heißt es beim DSV.


Artikel erschienen am Sam, 11. Februar 2006
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Noch 'n Nachtrag

und hier der neue Schein und die Kurse

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Geändert von rotbart (23.08.2006 um 15:00 Uhr)
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  #6  
Alt 23.08.2006, 16:12
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Das bedeutet ja, dass ich mir mit meinem Sachkundenachweis eine Waffenbesitzkarte beantragen kann, in die eine Signalpistole eingetragen wird (für diese habe ich ja als Bootsbesitzer das erforderl. Bedürfnis). Gut, werde mich mal beim Ordnungsamt erkundigen...

Obwohl: eigentlich brauche ich ja gar keine Signalpistole... oder?

Klaus
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  #7  
Alt 23.08.2006, 16:26
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB
Das bedeutet ja, dass ich mir mit meinem Sachkundenachweis eine Waffenbesitzkarte beantragen kann, in die eine Signalpistole eingetragen wird (für diese habe ich ja als Bootsbesitzer das erforderl. Bedürfnis). Gut, werde mich mal beim Ordnungsamt erkundigen...

Obwohl: eigentlich brauche ich ja gar keine Signalpistole... oder?

Klaus
Hi Klaus
Radio Eriwan im Prinzip ja aber :

Zuverlässigkeit - Deine Berufgruppe ???

Bedürfnis : da scheiterts , Du hast ein offenes Boot ohne Wohnmöglichkeit = kein befriedetes Besitztum => regelmäßig kein Bedürfnis außer du kennst den Landrat gut
Außerdem würdest Du ein mit dem Boot verbundenes Stahlblechgehäuse für die fachgerechte Aufbewahrung benötigen (fest mit dem Boot verbunden), denn ihm Halfter zum Essen an Land mitnehmen geht ja auch nicht = Waffenschein und den kannst Du in BY vergessen, es sei denn Du kennst Beckstein persönlich oder bist Oberjäger
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  #8  
Alt 23.08.2006, 17:26
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Hm, ja mit der Zuverlässigkeit ist das so eine Sache...

Aber was das Bedürfnis angeht - kann nicht auch ein offenes Boot in Seenot geraten?

Und nur zur Gaudi könnte man sich ja einen Waffenschrank in den Steuerstand einbauen.

Klaus
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  #9  
Alt 23.08.2006, 17:59
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB
Aber was das Bedürfnis angeht - kann nicht auch ein offenes Boot in Seenot geraten?

Und nur zur Gaudi könnte man sich ja einen Waffenschrank in den Steuerstand einbauen.

Klaus
Das müsstest Du besser wissen, als ich die sache mit Wohnung, befriedetes Eigentum etc. irgentwie habe ich im Hinterkopf das da was mit dem begriff wohnmöglichkeit etc. war
Andererseits sind in offenen rettungsbooten ja auch solche Dinger und da will man garnicht drauf wohnen, waffenschrank wäre gut aber muss nicht sein, verschließbare Stahlblechkiste (Geldkassette) reicht.

Geändert von rotbart (23.08.2006 um 18:06 Uhr)
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  #10  
Alt 23.08.2006, 18:02
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Moin,

wenn wer was genaues weiss bitte nochmal melden. Ich will auch ein wenig Pyrotechnik mit an Bord nehmen (und mit nach I und zurück).

Sollte ein verschlossenes Behältnis nicht reichen? Sonst muß ich erst gucken wer einen kennt der...

cu

Stefan
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cu

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das wird sicher ein Spass
James T. Kirk
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  #11  
Alt 23.08.2006, 18:07
rotbart
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Zitat:
Zitat von Hufi
Moin,

wenn wer was genaues weiss bitte nochmal melden. Ich will auch ein wenig Pyrotechnik mit an Bord nehmen (und mit nach I und zurück).

Sollte ein verschlossenes Behältnis nicht reichen? Sonst muß ich erst gucken wer einen kennt der...

cu

Stefan
Die große Frage ist WELCHE Pyrotechnik ??????? erlaubnisfreie, erlaufnispflichtige, Munition, Waffe ????
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  #12  
Alt 06.05.2008, 13:20
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Aufklärung und SigPi

Moin,

nach langer Mühe ist es geschafft: Waffenbesitzkarte (grün) und Voreintrag zum Erwerb einer Signalpistole Kal. 4.

Wie hat es gefunzt?
Nachdem der Pyroschein nicht mehr die SigPi mit einschließt habe ich halt den Sachkundenachweis für Sportschützen abgelegt. Es waren drei Tage Theorie (aber interessant) und eine Prüfung in der 100 Fragen (MC) in 2h beantwortet werden mußten. Der erste war nach 10 minuten fertig, ich nach 11 , da die Fragen/Antworten die gleichen wie aus dem Übungsbogen waren.

Der Schlechteste hatte immer noch 78% (in 45 Minuten), wobei 70% zum bestehen reichten.

Dann fix zum Hornbach nen Klasse B-Schrank gekauft und eine Stahlkassette, dann zur Stadt und Kaufvertrag für das Zar, Schrank, Sachkunde etcpp eingereicht und 4 Wochen später habe ich heute die WBK abgeholt.

Es ist auf den ersten Blick etwas aufwendig, aber der lernaufwand hält sich doch stark in Grenzen. Nur die Stadt will mal wieder verdienen und langt mit allen Einträgen mit ca. 70€ kräftig hin.

Und ich habe evtl. ein neues Winterhobby

in dem Sinne

Stefan
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James T. Kirk
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  #13  
Alt 06.05.2008, 13:38
rotbart
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Gratuliere
Aber zuende bist Du (leider) noch nicht, willst Du mit dem Ding D verlassen - z.B. an die HR Küste brauchst Du einen "EU-Feuerwaffenpass".

Gibst ohne Prüfung gegen mäßig Entgeld - ein meterlanges gefaltetes Stück Papier auf dem wieder alles eingetragen wird und welches Du an der Grenze amstempeln lassen musst.

Richtig --- Du hast Dir soeben einen Kaffeestopp eingehandelt

PS
Was ich nichst verstehe - wozu der "Klasse B Schrank" und der Kaufnachweis ????????????????????
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  #14  
Alt 06.05.2008, 13:57
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Zitat:
Zitat von rotbart
Gratuliere
Aber zuende bist Du (leider) noch nicht, willst Du mit dem Ding D verlassen - z.B. an die HR Küste brauchst Du einen "EU-Feuerwaffenpass".

Gibst ohne Prüfung gegen mäßig Entgeld - ein meterlanges gefaltetes Stück Papier auf dem wieder alles eingetragen wird und welches Du an der Grenze amstempeln lassen musst.

Richtig --- Du hast Dir soeben einen Kaffeestopp eingehandelt

PS
Was ich nichst verstehe - wozu der "Klasse B Schrank" und der Kaufnachweis ????????????????????
Moin,

der EuFeuerwaffenpass ist schon klar, auch nach I, es muß ja nicht immer Kroatien sein

Den Klasse B Schrank braucht man für die Aufbewahrung von Kurzwaffen. Ohne Kaufnachweis könnten die "Grünen" mal nachsehn was Du so mit Deinen Kurzwaffen machst.

cu

Stefan
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Stefan

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  #15  
Alt 06.05.2008, 14:48
rotbart
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Zitat:
Zitat von Hufi
Moin,

der EuFeuerwaffenpass ist schon klar, auch nach I, es muß ja nicht immer Kroatien sein

Den Klasse B Schrank braucht man für die Aufbewahrung von Kurzwaffen. Ohne Kaufnachweis könnten die "Grünen" mal nachsehn was Du so mit Deinen Kurzwaffen machst.

cu

Stefan
Oh la la

Du wohnst doch auch in BY oder ?

Bei mir hat da kein Mensch danach gefragt und im Gesetz stand doch immer. in einem geeigneten verschlossenen Behältnis - bislang hat da mein Schreibtisch gereicht

Kannst doch auch kein K-B im Boot einbauen
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