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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 27.09.2007, 01:24
rotbart
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Zitat:
Zitat von Holger K.
Evtl chartert oder leiht er sich eins ?
Was tut dein Geschreibsel hier nun zur Sache ?
Einfach LESEN das bildet
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  #17  
Alt 27.09.2007, 05:52
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Mensch Rotbart,was machst Du für ein Stress!
gruss
bolbin
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  #18  
Alt 27.09.2007, 10:01
Alex89 Alex89 ist offline
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Nur mal ne blöde frage:

ist es eig. in jedem Land gleich schwer den bootsführerschein zu machen?

fande das die prüfung sbf see in deutschland schwer war, all diese ganzen

fragen korrekt zu lernen....was ich zwar schwachsinnig fand. Jeder kannte vllt.

die Sätze auswendig, doch kaum jemand hat sie auch verstanden.

Beim SBF Binnen soll die Prüfung ja ein Kinderspiel sein, soweit ich gehört habe.

Sieht der Führerschein SEE und Binnen eig. gleich aus, bzw. kommt dort alles

wie beim Autoführerschein auf den wisch???
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  #19  
Alt 27.09.2007, 11:26
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Holger K. Holger K. ist offline
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Es sind verschiedene Scheine ,hier findet ihr eine Übersicht als Poster:
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Hier findet ihr die aktuellen Fragenkataloge zu den Theoretischen Prüfungen:
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@Rotbart ,apropos Bildung ,kennst du den Unterschied zwischen kostenlos und umsonst ?
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Gruß
Holger

Geändert von Holger K. (27.09.2007 um 11:37 Uhr)
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  #20  
Alt 27.09.2007, 13:52
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Zitat:
Zitat von Alex89
ist es eig. in jedem Land gleich schwer den bootsführerschein zu machen?

fande das die prüfung sbf see in deutschland schwer war, all diese ganzen

fragen korrekt zu lernen....

Sieht der Führerschein SEE und Binnen eig. gleich aus, bzw. kommt dort alles

wie beim Autoführerschein auf den wisch???
Hallo Alex,

die Anforderungen sind mit Sicherheit sehr unterschiedlich. Gibt auch Länder bei denen man nie ein Boot finden innen gesehen haben muss und trotzdem einen Schein machen kann...

SBF See und SBF Binnen sieht nur äußerlich ähnlich aus, aber es gibt Unterschiede sonst müßte man auch keine zwei Scheine Binnen und See machen.

Zum Lernen:
Auswendig Lernen ist natürlich auch eine Möglichkeit. Sinnvoller ist m.E. wenn man sich erst das Buch besorgt und sich mit den einzelnen Themenbereiche auseinander setzt. Wenn man dann die Fragen im Anschluss lernt hat man das Ganze wahrscheinlich auch verstanden. Man lernt ja hier für sich und nicht für die Prüfung... Aber natürlich jeder so wie er will...
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #21  
Alt 28.09.2007, 12:06
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spalo spalo ist offline
spalo
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Papierkram

Hallo zusammen,

ich finde es sehr gut, sich über eine Rechtslage zu informieren, auch wenn es schon des Öfteren erörtert worden ist. Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. Leider hat es die EU noch nicht geschafft, innerhalb ihrer Mitgliedsländer einheitliche Bestimmungen hinsichtlich der Sportschifffahrt
zu beschließen. Wer einen EU-Politiker kennt, sollte ihn mal disbezüglich ansprechen ("flottmachen").

Zum Thema HR-Bootsführerscheine hatte ich schon einmal in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass der Schein von den HR-Behörden anerkannt wird, es jedoch im Schadensfall zu Problemen kommen kann. Wenn nämlich ein Deutscher im Ausland einen Deutschen verletzt und der Verletzte in Deutschland Anzeige erstattet, unterliegt dieser Fall der deutschen Gerichtsbarkeit. Da der HR-Schein in der BRD nicht anerkannt wird, erfolgt eine Anzeige wegen Fahren ohne Bootsführerschein

Ich kann nur dazu raten, sich auf den Hosenboden zu setzen und zu lernen. Mit dem nationalen Schein hat man fast alle Sorgen los und das Lernen verkürzt die Wartezeit aufs Frühjahr (Schlauchijahr ).

Vile Grüße, Alois
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  #22  
Alt 28.09.2007, 23:28
fabio_z fabio_z ist offline
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Führerscheinbestimmungen Europa

Zitat:
Zitat von spalo
Wenn nämlich ein Deutscher im Ausland einen Deutschen verletzt und der Verletzte in Deutschland Anzeige erstattet, unterliegt dieser Fall der deutschen Gerichtsbarkeit.
Hallo,
...ich finde es auch interessant ... deswegen recherchiere ich gerade.
Ich weiß es nicht ob es so einfach ist mit der deutsche Gerichtsbarkeit; eigentlich werden die Streitfälle dort verhandelt wo etwas auch passiert ist, solange es das Gesetzt dort nicht explizit anders vorschreibt.
Beispiel: 2 deutsche haben in USA ein Autounfall; einer davon ist 16 Jahre alt und hat dort gerade den FS gemacht ... dann zeigt man den in Deutschland an wg. Fahren ohne FS an ?
oder: du trägst in Amsterdam Gras mit dir rum - in der dort zulässige Menge -
ein Deutscher bekommt es mit und zeigt dich in D an. Was nun ?
Und noch ein Beispiel diesmal andersrum: versuche mal in einem Land - in dem die Promille Grenze bei Null steht, mit 0,5 im Blut zu fahren und dann - wenn sie dich erwischen - dich auf deutsches Recht zu beziehen, weil du deutscher bist ... ich glaube es würde schief gehen. Warum sollte das Gegenteil aber gehen ? Dann bräuchte man im Ausland gar kein dortiges Recht, denn wir nehmen unsere gleich überall mit, oder denke ich verkehrt ?
Und nochmal: jeder Versicherung bestätigt dir daß sie Schäden immer abdecken, solange du das Gesetzt des Landes in dem du fährst, nicht verletzt.
In deinem Beispiel bräuchten sie es nicht zu tun.
Ich suche weiter...

Gruß
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  #23  
Alt 29.09.2007, 07:28
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Hallo,

Du musst hier mehrere Dinge unterscheiden. Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und zivilrechtliche Ansprüche.

Ordnungswidrigkeiten werden sicherlich nicht von deut. Gerichten im Ausland verfolgt. Aber wenn Du z.B. Deine Frau mittels Steinigung in einem Land umbringst (weil es dort vielleicht erlaubt oder zumindest geduldet ist), darfst Du Dich sehr wohl in D verwantworten. Das gilt für mehrere schwere Straftaten.

Die andere Seite sind die zivilrechtlichen Ansprüche. Mag vielleicht sein, dass Du im Ausland mit dem Boot nach dortigen Bestimmungen rechtmäßig unterwegs warst (also trifft Dich keine strafrechtliche Verfolgung), aber es kann durchaus sein, dass das deut. Gericht feststellt, dass Du nach unseren Bedingungen nicht geeignet warst ein Boot zu führen. Die Folge ist, dass Du bei der Schuldzuweisung Dich sehr wahrscheinlich schlechter stellst als ein vergleichbarer Skipper, der den SBF See hat und auch Erfahrung nachweisen konnte. (Allgemeiner Gerichtsstand gem. ZPO ist da wo Du Deinen Wohnsitz hast)

Denke das Problem ist einfach, dass es hier kein schwarz-weiss gibt. Gerichte werden je nach Fall unterschiedlich urteilen (auch bei gleichen Fällen gibt es unterschiedliche Urteile je nach Instanz), aber wenn man die Unfallberichte der BSU liest ist Erfahrung und die dementsprechenden Nachweise (Patente) ein wichtiges Thema.

Also wieso sich schlechter Stellen wenn man doch verhälntnismäßig einfach ein Patent in D erwerben kann!?
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Geändert von thball (29.09.2007 um 07:37 Uhr)
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  #24  
Alt 29.09.2007, 07:39
rotbart
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Zitat:
Zitat von thball
Hallo,

Du musst hier mehrere Dinge unterscheiden. Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und zivilrechtliche Ansprüche.

Ordnungswidrigkeiten werden sicherlich nicht von deut. Gerichten im Ausland verfolgt. Aber wenn Du z.B. Deine Frau mittels Steinigung in einem Land umbringst (weil es dort vielleicht erlaubt oder zumindest geduldet ist), darfst Du Dich sehr wohl in D verwantworten. Das gilt für mehrere schwere Straftaten.
Doch auch Ordnungswidrigkeiten - zumindest bei solchen Ländern mit welchen ein Rechtshilfeabkommen besteht (das Ö-Parkticket kommt auch in Lindau an )

Wenn er seine Frau steinigt wird ihm aber die Strafe die er im Ausland dafür erhalten hat angerechnet, wenn er also dort aufgehängt würde - passiert ihm hier nichts mehr.

Das gilt übrigens auch für andere Straftaten im Ausland nicht nur für Kapitalverbrechen.

Doch mit Bootfahren hat das ja wohl wenig zu tun - gelobt sei der Traffic
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  #25  
Alt 29.09.2007, 08:20
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Zitat:
Zitat von rotbart
Doch auch Ordnungswidrigkeiten - zumindest bei solchen Ländern mit welchen ein Rechtshilfeabkommen besteht (das Ö-Parkticket kommt auch in Lindau an )
Darum ging es ja nicht - sondern darum ob man in D jemand anzeigen kann w/einem Parkverstoß im Ausland. Das geht wohl schlecht...
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  #26  
Alt 29.09.2007, 08:59
rotbart
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Zitat:
Zitat von thball
Darum ging es ja nicht - sondern darum ob man in D jemand anzeigen kann w/einem Parkverstoß im Ausland. Das geht wohl schlecht...
Genau das passiert doch, die Wiener Politesse stellt Dir ein Ticket aus, Du zahlst nicht sondern fährst nach Hause, nun zeigt die die Stadtverwaltung Wien in D an und verweist auf den Ö bescheid.
Da Falschparken auch in D geahndet wird - übernimmt die deutsche Gerichtsbarkeit das Verfahren und schickt Dir den Deutschen Gerichtsvollzieher um zu kassieren - einmal die Strafe für Ö und einmal deutsche Gebühren. Alles auf die Anzeige der Verwaltung in D hin.

Was Du meinst, ob Dein nachbar Dich anzeigen kann, weil er dich in Wien beim falsch parken gesehen hat.
Theoretisch geht auch das, es müsste aber erst in Wien ein Verfolgungsinteresse geben und die Tat nicht schon verjährt sein.
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  #27  
Alt 29.09.2007, 09:01
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  #28  
Alt 30.09.2007, 09:59
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Führerschein

Hallo nochmal,

die Gerichtsbarkeit bei Straftaten ist ganz klar in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Es geht in dem von mir geschilderten Fall nur darum, wenn ein Deutscher einen Deutschen verletzt. In diesem Fall trifft das, wie von mir geschildert zu. Wenn der Deutsche einen Ausländer verletzt, greift die StPO nicht. Ein großes Problem ist im erstgenannten Fall, dass evtl. die Versicherung nicht oder nur zum Teil Schadenersatzpflichtig ist. Da ich beruflich mit diesen trockenen Themen zu tun habe, könnt Ihr mir schon glauben. Bei Ordnungswidrigkeiten verhält es sich da ganz anderst.

Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit in diese Sache bringen.

Gruß Alois
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  #29  
Alt 30.09.2007, 10:30
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Zitat:
Zitat von spalo

Wenn nämlich ein Deutscher im Ausland einen Deutschen verletzt und der Verletzte in Deutschland Anzeige erstattet, unterliegt dieser Fall der deutschen Gerichtsbarkeit. Da der HR-Schein in der BRD nicht anerkannt wird, erfolgt eine Anzeige wegen Fahren ohne Bootsführerschein
Hallo Alois,

das ist so geschrieben schlicht und ergreifend falsch.

Der verletzte Deutsche kann vielleicht alles mögliche gegen den Unfallverursacher geltend machen, NUR GENAU DAS FAHREN OHNE BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT. Genau das eben nicht!

(Territorialprinzip: Der Unfallverursacher hat - zumindest hinsichtlich des Führerscheins - die betreffenden Gesetze am Ort des Unfalls eingehalten).

Bsp:
Ein Deutscher Zuckerbäcker arbeitet im Land XY als Gasinstallateur. In XY braucht er keine Konzession/Überprüfung oder sonst was dafür. In Deutschland bräuchte er einen Meisterbrief oder sowas. Hat er nicht, und in XY braucht er das nicht. Er baut in XY für einen Deutschen eine Gasheizung, die fliegt in die Luft und verletzt den Kunden.
Kann der Kunde den Zuckerbäcker in D verklagen, weil dieser ohne fachlichen Befähigungsnachweis im Lande XY eine Installationsfirma betreibt?
Die Antwort lautet selbstverständlich NEIN. Der Zuckerbäcker hat sich an die Gewerbeordnung in XY gehalten.

Gruss
Andreas
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  #30  
Alt 30.09.2007, 11:24
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Papierkram

Hallo Andreas,

ich akzeptiere jede andere Meinung. Ich habe nur das dargelegt, was in der StPO geregelt ist. Das von mir geschilderte Beispiel ist in Deutschland (Bayern) schon "gerichtsmassig" und v.d. Staatsanwlatschaft verfolgt worden. Das Fahren ohne "Schein" wurde jedoch eingestellt, was meist der Fall ist, da die Auslandsvorschriften eingehalten worden sind (und nur die). Das Problem mit der Versicherung (Zivilrecht in der ZPO geregelt) bleibt. Und Versicherungen klären erst mal, ob sie in vollem Umfang Schadensersatz-
pflichtig sind. Lies selbst nach. Konstruierte Beispiele anführen bringt uns nicht weiter, da juristisch deder Einzelfall bewertet werden wird.

Gruß Alois
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