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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#11
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Zitat:
im ersten Punkt hast du Recht. Ich glaube du bist aus OÖ - ich aus SBG. Zu Punkt Zwei glaube ich habe meinen Fehler gefunden zu haben. Die Bestimmung für Boote/Schiffe mit mehr als 12 Personen gilt für ganz Österreich, jedoch so wie ich das lese nur für Wasserstraßen. Die Auskunft war bei mir, das ich mit meinem Boot, wenn es für mehr als 12 Personen zugelassen ist, mit meinem Binnenschein auf der Donau z.B. nicht fahren darf . Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger - da kein Richter! Siehe: Um Links zu sehen, bitte registrieren AUSZUG: ------------------------------------------------------------------------------------ - Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Schifffahrtsbehörde, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Tel. 01/71162/655902 oder 655904, für Fahrzeuge auf Wasserstraßen* - ab 20 m Länge, - ab 100 m³ (Länge x Breite x Tiefgang), - Fahrgastschiffe (für mehr als 12 Fahrgäste bestimmt), - zum Schleppen, Schieben oder Führen eines Koppelverbandes bestimmt, --------------------------------------------------------- * Wasserstraßen sind die Donau einschließlich Wiener Donaukanal, die March bis km 6,0, die Enns bis km 2,7 und die Traun bis km 1,8
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lg. Manfred Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird. |
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