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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #121  
Alt 21.09.2008, 10:13
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Sorry Herbert nicht ganz

Fangen wir Binnen an wenn Berny auf der dt. Donau oder dem Main fahren will, braucht er einen Schein, da er auf der Öster. Donau ja auch einen braucht. Wenn sein Ö-Donau Schein bilateral anerkannt wird (wovon ich ausgehe) dann wird er dem SBF BINNEN gleich gesetzt und er darf fahren.

Seeschiffahrtsstrassen sind grob gesprochen Wasserflächen auf welchen auch seegehende Fahrzeuge fahren und auf welchen die KVR gilt, das hat mit internationalen Wasserstrassen nichts zu tun - es sind rein deutsche Wasserstrassen. Auf diesen benötigt man den SBF SEE !

Berny nähert sich nun auf der Elbe Hamburg von Süden kommend und musste bisher einen FS für die Elbe haben. Ab der Südkante des HH Hafens ist die Elbe nun eine Seeschifffahrtsstrasse, ab da benötigt er den SBF SEE, da aber die Republik Österreich so etwa nicht hat - daher keinen Schein dafür hat, braucht er nun juristisch nichts mehr und kann bis Helgoland oder sonst wo durchfahren. (Es wird etwas dauern der WaschPo das in Zweifel zu erläutern, aber es ist so)
Hätte er den HR schein (DieterM hat Recht) nutzt ihm das garnix und über das oft zitierte Certifikate of Competence würden die Jungs auch nur müde lächeln .

Er fährt gleich per Trailer bis zur Küste Ost oder Nordsee, slipt und gibt Stoff, gleiche Situation, Triest ist nicht mehr Österreichisch ein Ö-Schein fürs Meer ist in Ö (Wohnsitz) nicht vorgeschrieben ==> viel Spaß

WARUM, Deutschland macht die Ausnahme wie im Vorposting zitiert, HR macht sie nicht, daher gilt auch für Wohnsitz-Ö in HR braucht er einen Schein, zumindest den HR !

Dieser ist in D nicht anerkannt gilt also weder für den Wohnsitz-Ö noch den Wohnsitz-HR in D, das kann dem Wohnsitz-Ö aber egal sein wg. der Ausnahme ABER ein Wohnsitz-HR braucht einen in D (bilateral) anerkannten Schein, weil so etwas ja auch in HR vorgeschrieben ist !!!!!!!!

Wenn der HR-Schein für Wohnsitz-HR in D anerkannt wäre (was ich nicht weiss), dann MÜSSTE ein Wohnsitz-HR diesen Schein vorweisen, ein Wohnsitz-Ö nicht, ja es wäre kontraproduktiv.

Berny / Rotti / Herbert alles klar

Wer genau wissen will welche Wasserflächen Seeschiffahrtsstrassen sind , lese hier nach
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Hallo Roland!

Danke für die Erklärung. So wie du es von deutscher Seite her schilderst, muss es auch in Italien sein. CG vom ASC sagte uns das vor einigen Jahren schon, wie wir die Touren Venedig - Triest gefahren sind. Nun wäre noch toll wenn hiezu vielleicht Asieber was sagen kann.

LG
Mathias
__________________
LG
Mathias

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  #122  
Alt 21.09.2008, 12:25
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herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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Italien

in Italien ist das nicht anders für die Ösi, wie schon geschrieben nur in Kroatien ist es anders.

Hab da mal einen Beitrag aus dem Mittelmeer Forum kopiert.
Ist eine Übersetzung aus dem Italenischen

Zitat:
Den Eindruck teile ich.
Dann versuche ich mal meinen italienischen Teil aufzuräumen:

Michaels angesprochene Beschränkungen betreffen laut Ministerium nur die Motorgröße:
Man braucht keinen Führerschein wenn man innerhalb von 6 Meilen von der Küste bleibt (damit seid Ihr doch alle aus dem Schneider - auf hoher See gibt es ja keine Kneipen ), wenn der Motor nicht mehr als 30 kW (40,8 PS) hat bzw. wenn der Motor folgende Hubraumgröße unterschreitet:
• 750 cc Zweitakter
• 1000 cc Viertakter Außenborder oder Direkteinspritzer
• 1300 cc Viertakter Innenborder
• 2000 cc Diesel

Bezüglich der Länge einer unità di diporto wird unterschieden zwischen:
natante da diporto < 10 m
imbarcazione da diporto >= 10 und <= 24 m
nave da diporto > 24 m

Ein Ausländer (aus italienischer Sicht ) darf ein Boot mit italienischer Flagge fahren, wenn er eine Befähigung hat, die für sein Land gilt.
Wenn die Ösis ohne Pappe fahren dürfen, weil es bei ihnen eh' kein Meer gibt und es deshalb nicht vorgesehen ist, ist es wohl dann so.
Ob dies den Ausländer erlaubt, sich genau so zu benehmen wie ein waschechter Italiener, mag ich jetzt nicht recherchieren.

Wenn man seinen Wohnsitz in Italien hat, muß wohl der italienische Führerschein her. Das Beamtenitalienisch läßt vermuten, daß das Umschreiben evtl. nicht reicht. Gefunden habe ich dazu wenig, verstanden habe ich nicht einmal das.
Ich hab mal nachgefragt. Mal sehen, ob sich jemand aus dem Büroschlaf wecken läßt.

Bezüglich der Güte der Führerscheine kann ich nicht mehr sagen als ich im letzten Jahr schon berichtet habe: den den ich gemacht habe, war ein Witz.
Beim italiensichen Führerschein gelten zumindest die gleichen Regeln wie auf der Straße: alle 10 Jahre (für die Oldies ab 60 alle 5 Jahre) muß er erneuert werden: der Staat kassiert etwas Geld und ein Arzt vergewissert sich, daß man noch sehen und hören kann. Es ist zwar lästig, aber durchaus sinnvoll, wenn ich denke, was hier alles auf Straßen und Gewässer losgelassen wird...
__________________
Gruß
Herbert
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  #123  
Alt 21.09.2008, 16:48
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Gummizwerg Gummizwerg ist offline
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Hatte bisher mit dem 10m Schiffsführerpatent in I auch noch nie Probleme. Trotz mehrfachen Kontrollen.

Viel viel wichtiger schien ihnen zu sein, dass auch die in I vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung an Bord war!

Also nehm ich stark an, dass sie ein kroatisches auch akzeptieren werden.

Ich finds aber immer noch frustrierend, dass jedes land sein eigenes Süppchen kocht
__________________
lg Wolfgang

"Es gibt viele junge, mutige Piloten, aber wenige alte, mutige Piloten!"
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  #124  
Alt 21.09.2008, 18:39
rotbart
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Ich hab da ganz leise was läuten gehört, aber wirklich ganz leise, ds sich beim SBF See etwas verändern könnte.
Die Praxis soll in eine neue Richtung gehen.

Hat da jemand etwas gehört ?
Ja
es gibt seit Jahren die Bestrebungen einen "Micro-Schein" zu erfinden um die Wassersportbranche anzukurbeln. Ausgang war der "Charterschein" und in der Überlegung war so eine Art FB 1/2 (einhalb nicht eins/zwei !!!!)

Scheiterte bisher weil sich ADAC, Verbände und Staat (meiner privaten Meinung nach) nicht über die Verteilung der Pfründe einigen konnten. Ist in D aber eigentlich unnötig, weil MoBo fahren ja sowieso weitgehend verboten ist und man die Leute wohl doch nicht ohne Kenntnis auf den Rhein loslassen kann, aber in den neuen Bundesländern gibt es natürlich noch Möglichkeiten zur Ausweitung des Charterscheines; und im Zweifel alle mit Krachmacher am Heck auf den Bodensee dann haben die Ö und CH auch was davon
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  #125  
Alt 27.09.2008, 12:31
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Gerhard Gerhard ist offline
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Wir waren heuer im September 3 Wochen in Italien ,hatte 1 Kontrolle am Tagliamento und eine in Monfalcone .Nach der Sichtung der VKSÖ FB 2 und der Donau Patent Card machte er mir klar das am Nachmittag Bora angesagt ist, wünschte gute Fahrt und das wars.
Vor 3 Jahren war ich in Slowenien dort gabs auch keine Schwierigkeiten beim vorzeigen der Papiere.
__________________
Grüße Gerhard

Genieße froh dieTage,des Augenblickes Gunst:Richtig dosierte Faulheit ist ein Stück Lebenskunst.
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