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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 17.01.2012, 23:30
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Schein

Zitat:
Zitat von r6austria Beitrag anzeigen
Schei..e mich hats erwischt

ich habe 2011 das FB 1 gemacht und bin bis dato nicht dazugekommen den papierkram zu erledigen jetzt wollt ich es machen und lese den scheiß da
was soll ich eurer meinung nach tun soll ich noch warten oder ich weis auch nicht mehr
grüße aus gmunden Thomas
Nicht verzagen KARL OTTO fragen
Im Yachtrevue Forum gibt es einiges darüber
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Da ist ein User mit dem Nick Karl Otto der kann dir sicher eine kompetente Auskunft geben. Er beschäftigt sich wirklich damit und ist mit dem MSVÖ eng verbunden.
__________________
Gruß
Herbert
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  #17  
Alt 18.01.2012, 09:40
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Ich denke auch, dass es kein Problem darstellen sollte, zumal du die Prüfung ja 2011 gemacht hast, und somit noch den alten gesetzlichen Bestimmungen unterlegen bist.

Wie Herbert schon sagte, KarlOtto fragen, oder überhaupt gleich beim MSVÖ anrufen, die helfen dir da sicherlich weiter.

By the way, der Entwurf ist online ;-)
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  #18  
Alt 18.01.2012, 10:59
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So, mal hochinterressant den ersten Entwurf zu lesen.

Ein paar Dinge sind mir aber jetzt schon aufgefallen:

1) § 15a/Abs 7: Diese Bestimmung ist zwar gut gemeint, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie nicht wieder Anlass für eine Verfassungsklage mit Erfolgschancen bietet. Hier sollten die zuständigen Herren des MSVÖ und ÖSV mal über ihren Schatten springen und das mal etwas verallgemeinert darstellen, sodass auch andere Verbände diese Möglichkeit erhalten.
Hier ist kein Platz für die Aufarbeitung von Altlasten, hier geht es um die Zukunft aller Verbände

2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?

3) Jetzt haben alle "Jachten" (wow ), auch die unter 5 Meter großen Boote werden so definiert. Heißt das jetzt, dass auch die kleinen Boote offiziell mit einem Seebrief unter österreichischer Flagge fahren dürfen oder gilt hier immer noch die 5m Grenze?

4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.

5) Des weiteren bin ich gespannt, ob es eine Lösung gibt, wo derzeit bestehende Patente auf Via-Donau Patente umgeschrieben werden können, auch das wird eventuell in Zukunft ein kleines Problem darstellen können, wenn zB Kroatien auf die Idee kommen würde, nur mehr die offiziellen Dokumente (und das wären dann in diesem Falle die neuen) anzuerkennen.
Immerhin muß Kroatien die neue Version gemeldet werden, damit diese ihre Anerkennung updaten können, und wer weiß, was denen dann wieder einfällt...
Auch hier sollte der Gesetzgeber eine Möglichkeit (keine Verpflichtung!) schaffen.

Ansonsten schaut das endlich mal gut aus, mal sehen, ob das der Gesetzgeber jetzt so übernimmt.
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  #19  
Alt 18.01.2012, 11:42
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Reden

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
So, mal hochinterressant den ersten Entwurf zu lesen.

Ein paar Dinge sind mir aber jetzt schon aufgefallen:

1) § 15a/Abs 7: Diese Bestimmung ist zwar gut gemeint, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie nicht wieder Anlass für eine Verfassungsklage mit Erfolgschancen bietet. Hier sollten die zuständigen Herren des MSVÖ und ÖSV mal über ihren Schatten springen und das mal etwas verallgemeinert darstellen, sodass auch andere Verbände diese Möglichkeit erhalten.
Hier ist kein Platz für die Aufarbeitung von Altlasten, hier geht es um die Zukunft aller Verbände

2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?

3) Jetzt haben alle "Jachten" (wow ), auch die unter 5 Meter großen Boote werden so definiert. Heißt das jetzt, dass auch die kleinen Boote offiziell mit einem Seebrief unter österreichischer Flagge fahren dürfen oder gilt hier immer noch die 5m Grenze?

4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.

5) Des weiteren bin ich gespannt, ob es eine Lösung gibt, wo derzeit bestehende Patente auf Via-Donau Patente umgeschrieben werden können, auch das wird eventuell in Zukunft ein kleines Problem darstellen können, wenn zB Kroatien auf die Idee kommen würde, nur mehr die offiziellen Dokumente (und das wären dann in diesem Falle die neuen) anzuerkennen.
Immerhin muß Kroatien die neue Version gemeldet werden, damit diese ihre Anerkennung updaten können, und wer weiß, was denen dann wieder einfällt...
Auch hier sollte der Gesetzgeber eine Möglichkeit (keine Verpflichtung!) schaffen.

Ansonsten schaut das endlich mal gut aus, mal sehen, ob das der Gesetzgeber jetzt so übernimmt.
Berny,
ich weiß nicht, was und wo Du gelesen hast, ev. versteh ich ja was falsch, aber auf Seite 35 von 41Um Links zu sehen, bitte registrieren steht im Vorschlag folgendes:

Zitat:
Zitat von Seeschifffahrtsrecht.pdf
..................................................
Berechtigungsumfang der Zertifikate
§ 201. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten können
für Motorjachten, Segeljachten oder beide Arten von Jachten für folgende
Berechtigungsumfänge ausgestellt werden:
1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbständigen
Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 8 m im Fahrtbereich 1;

2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von
Jachten im Fahrtbereich 2;
3. für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung
von Jachten im Fahrtbereich 3;
4. für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von
Jachten im Fahrtbereich 4.
..........................................

PS: das heisst im Klartext, dass ich bei meinem nächsten RIB auf eine Maximallänge von 8 m achten muß
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  #20  
Alt 18.01.2012, 12:03
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Jacht

Zitat:
4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.
Das war schon lange so, die Aussage ich darf mit dem Schein alles fahren sogar die Titanic, war eher ein Märchen um zu beeindrucken.
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Gruß
Herbert
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  #21  
Alt 18.01.2012, 13:18
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Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
Berny,
ich weiß nicht, was und wo Du gelesen hast, ev. versteh ich ja was falsch, aber auf Seite 35 von 41Um Links zu sehen, bitte registrieren steht im Vorschlag folgendes:
Zitat:
1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbständigen
Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 8 m im Fahrtbereich 1;
PS: das heisst im Klartext, dass ich bei meinem nächsten RIB auf eine Maximallänge von 8 m achten muß
Ich weiß jetzt zwar nicht genau, auf welcher meiner Aussagen du das beziehst, aber das war ja bis jetzt auch so, dass der FB1 nur bis 8 m gilt, mit der Begründung, dass der FB1 in erster Linie für trailerbare Boote gelten soll.

Wobei man diesen Punkt auch überdenken sollte, so darf ich mit meinem Binnenschein 10 m fahren, mit dem FB1 nur 8m, wo liegt da der Unterschied...
Hättens den ja auch gleich auf 10m begrenzen können analog zum Binnenpatent...

@Herbert: thx für die Aufklärung hab ich so nicht gewußt, aber es bestätigt, dass sich Österreich von der gewerblichen Schifffahrt auf See zurückziehen will.

Aber wie schon erwähnt und ganz wichtig:
Dies ist nur ein Entwurf! nicht mehr und nicht weniger...
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  #22  
Alt 18.01.2012, 13:54
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Ich weiß jetzt zwar nicht genau, auf welcher meiner Aussagen du das beziehst, aber das war ja bis jetzt auch so, dass der FB1 nur bis 8 m gilt, mit der Begründung, dass der FB1 in erster Linie für trailerbare Boote gelten soll.
...............
auf Deinen Punkt 2, Berny

Zitat:
Zitat von Berny
..............
2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?
.............................
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  #23  
Alt 18.01.2012, 14:43
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Zitat:
@Herbert: thx für die Aufklärung hab ich so nicht gewußt, aber es bestätigt, dass sich Österreich von der gewerblichen Schifffahrt auf See zurückziehen will.
Österreichische Scheine waren nie für gewerbliche Fahrten vorgesehen. Im Grunde waren alle Ausbildungsfahrten an denen MSVÖ - ÖSV
Ausbilder ohne Kroatischen (damals minimum Mornar Motorist und Arbeitsbewilligung ) nicht rechtens.
Wie so oft wo kein Kläger kein Richter.
Wir hatten den Vorteil das Firma + Scheine + Schiff und alle Behördichen Bewilligungen vorhanden waren. Deshalb chartererte uns eine MSVÖ Bootsfahrschule, Schiff und Crew für ihre Seemeilentörns und Prüfungen.

Wenn du heute in einem Hotel deinen Kurs für das HR Patent abhalten willst brauchst du auch eine Bewilligung dafür.
Selbst wenn das Reisebüro für seine Teilnehmer an einem Seefahrtskurs die Zimmer anmietet und den Schulungsraum mietet geht das nicht ohne Bewilligung.

Gewerblicher Skipper:
Mit einem Österr. Patent ist es überhaupt nicht erlaubt, von Österreichischer Seite aus, als gewerblicher Skipper zu fahren.
Was unter gewerblich alles fällt ist fast unvertandlich.
Was die Versicherungen dazu sagen könnten wenn sie die Spur aufnehen und etwas finden, kann ich nicht sagen.
Berny wenn du dir einen Fruchtsaft von einem Mitfahrer nach der fahrt zahlen läßt ist das keine gewerbliche fahrt
Wenn du aber einem Wasserschifahrer vohrher sagst das kostet ein Bier .
"Scherz"
Betrifft ja die wenigsten von euch, aber nachdenken sollte man schon.
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Gruß
Herbert
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  #24  
Alt 18.01.2012, 17:57
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@Ferdi: OK. Nein, ich meinte die Anlage 30 auf Seite 21.
Da sind die FB 2-4 angeführt, aber nicht der FB1.
Aber vielleicht haben die das einfach beim Erstellen übersehen.
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  #25  
Alt 18.01.2012, 20:14
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Forumsbeitrag

die Überraschung

Aus dem Yachtrevue Forum Um Links zu sehen, bitte registrieren
mein letzter Beitrag
Zitat:
kaphornier hat geschrieben:
...FB 1 bleibt bei 8 m und alle anderen Jachten sind mit 24 m begrenzt, weil darüber ist es ja (lt. österr. Definition) keine Jacht mehr...


von Karl Otto
genau diese (willkürliche) 8 m begrenzung für den FB 1 wird sicher andiskutiert. der deutsche SBF See kennt auch keine solche begrenzung, und der SBF See ist bei unseren nachbarn immerhin der einzige vorgeschriebene schein...

Meine Antwort Der 1. Schritt zum UMSCHREIBEN bzw. EU Schein
__________________
Gruß
Herbert
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  #26  
Alt 18.01.2012, 22:21
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Hihi, hab ich grad gesehen, der fehlende FB1 ist dem KarlOtto auch schon aufgefallen
Er war aber schneller wie ich...

@Herbert: die Frage wird sein, wer definiert den Inhalt des EU-Scheines.
Bis dorthin wird es sicherlich noch etliche Änderungen geben, zumal dieses Thema derzeit sicherlich nicht vordergründig in der EU-Politik sein wird.
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  #27  
Alt 18.01.2012, 23:26
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
@Herbert: die Frage wird sein, wer definiert den Inhalt des EU-Scheines.
Bis dorthin wird es sicherlich noch etliche Änderungen geben, zumal dieses Thema derzeit sicherlich nicht vordergründig in der EU-Politik sein wird.
Auf die oft gestellte Frage EU Schein gab es bisher meist die Antwort, solange keine ähnliche Ausbildungen wie Theorie und Praxis gegeben sind wird die nicht möglich sein.
Wenn alles gut geht dann wird zum ersten mal so eine Annäherung SFB See und FB1 stattfinden wenn die 8m Hürde des FB1 fällt.
Wird den meisten eh wurscht sein weil sie mit den 8m sehr gut leben können. Mir selbst könnte es auch egal sein wegen der HR Patente.
Aber es ist für viele andere User nicht egal und es ist auch ungerecht in der EU.

Wenn erst einmal diese Gleichheit hergestellt wurde kann man den nächsten Schritt gehen. Der Bedarf des Umschreiben SBF See auf FB1 oder umgekehrt wäre für Wohnsitz Österreicher nicht so dringlich weil wir eh keinen Schein brauchen. Für Österreicher sie ihren Wohnsitz nach D verlegen aber schon.
Da sind nun die Verbände gefragt, die können sich nun nicht mehr herausreden.

Nächste Stufe wäre dann ein EU - SCHEIN.
Das wird aber sicher nicht mehr in meiner aktiven Bootfahrer Zeit geschehen.
Die Frage ist ja auch ob man diesen überhaupt braucht.
Beispiel Deutschland:
Den es macht ja nicht wirklich Sinn das sie die ÖSterreicher ohne Schein fahren lassen müssen aber einen Sudanesen mit HR Schein nicht.
Den Kroaten mit HR Schein können sie das fahren ja eh net verbieten.

Aber was soll es, wichtig ist das die 8 m fallen.

Also Berny, der EU Schein war nur ein Gedanken Spiel von mir, ja selbst das umschreiben liegt so fern. Die Weichen wären aber richtig gestellt


Nicht zu vergessen, den HR Schein wird es weiterhin geben
__________________
Gruß
Herbert
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  #28  
Alt 27.01.2012, 20:27
r6austria r6austria ist offline
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So hab alles eingeschickt und ...... innerhalb einer woche alles bekommen die nette Dame vom MSVÖ war sehr hilfsbereit

Juhu ich hab meinen Schein doch noch bekommen
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Thomas aus Gmunden
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  #29  
Alt 08.03.2012, 09:23
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Gibt es neue Infos?
Der Entwurf ist mal aus der Homepage verschwunden, ergo ist der nächste Schritt eingeläutet.

Noch ein ganz interessantes Statement vom MSVÖ auf deren Homepage:
Zitat:
Zitat von msvoe.at
Nach der Aufhebung von Teilen des Seeschifffahrtsgesetzes (SeeSchFG) sowie der Seeschifffahrtsverordnung (SeeSchFVO) durch den VfGH erlaubt sich der MSVÖ folgendes mitzuteilen:

Prüfungen werden genauso wie vor dem 1. 1. 2012 von uns durchgeführt.
Absolvierte Theorieprüfungen nach dem 1. 1. 2012 gelten auch nach Novellierung und Inkrafttreten des SeeSchFG sowie der SeeSchFVO.
Die dazugehörige Praxisprüfung muss, so wie bisher, innerhalb der 24-Monatsfrist positiv absolviert werden.
Die Absolventen erhalten nach der vollständigen Prüfung, wenn diese vor Inkrafttreten der Novelle zu SeeSchFG und SeeSchFVO stattgefunden hat, einen vorläufigen Verbands-Befähigungsausweis des MSVÖ.
Personen, die die theoretische Prüfung bereits vor dem 1. 1. 2012 abgelegt haben, erhalten nach positiv absolvierter Praxisprüfung innerhalb der 24-Monatfrist, wenn diese vor Inkrafttreten der Novelle zu SeeSchFG und SeeSchFVO stattgefunden hat, einen vorläufigen Verbands-Befähigungsausweis des MSVÖ.
Nach Inkrafttreten von SeeSchFG und SeeSchFVO kann auf Wunsch der Absolventen ein IC so wie bisher vom MSVÖ beantragt werden, jeder Kandidat kann aber auch ein IC direkt bei der VIA DONAU beantragen.
Geändert hat sich lediglich die Tatsache, dass das IC nicht mehr direkt beim MSVÖ, sondern bei der VIA DONAU beantragt wird.
Die Ausstellung erfolgt so wie bisher durch die österreichische Staatsdruckerei.
Befähigungsausweise, die vom MSVÖ ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit;
Noch ein weiteres Statement des VKSÖ:
Zitat:
Zitat von vksoe.at
Der VKSÖ besteht seit 1996 und hat als Ziel die Förderungdes Segel- und Motorbootsports.
Der Verband verfolgt gemeinnützige Zwecke und wird ohnej edes Gewinnstreben geführt.
Er hält Prüfungen für das Küstenpatent Segeln und Motor in allen Fahrtbereichen ab und stellt diese auch aus.
In gewissen Internet-Foren versuchen manche Personen, die sich in den gesetzlichen Bestimmungen nicht auskennen, den VKSÖ schlecht zu reden. Die Ausbildung des VKSÖ ist in der Theorie auf das wesentliche konzentriert. Die Praxis ist ähnlich wie beim ÖSV und MSVÖ.
Der VKSÖ äußert sich nicht schlecht über diese Verbände und erwartet sich dasselbe auch von den Benützern der Internet-Foren, insbesondere die der Yacht-Revue und des Schlauchboot-Forums.
Interessant hier auch der Hinweis auf das Schlauchboot-forum

Ich kann nur appelieren, eine Lösung zu finden, die allen Verbänden und damit auch deren Zielpersonen, die Motorbootfahrer, zu Gute kommt
Quereleien zwischen den Verbänden sind, wie man ja gesehen hat, kontraproduktiv und bringen keinem was.

Statement des Segelverbandes (vom 26 01 2012):
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Bei der ganzen Diskussion sollte man auch nicht den Aspekt der Versicherung vergessen, die im Schadensfalle sich sehr wohl auf rechtliche Gegebenheiten und der nachgewiesenen Ausbildungen berufen können.

Und man sollte noch etwas bedenken:
Gerade bei den Österreichern geht es in erster Linie um die Anerkennung in Kroatien. Das ist die Urlaubsdestination für österreichische Bootsfahrer schlecht hin.
Bei der ganzen Diskussion wird oft auf andere Länder "vergessen", hier kann es schon zu unterschiedlichen Aspekten kommen, zB dass man unter Umständen überhaupt kein Patent braucht, aber eine ordentliche Ausbildung aus versicherungstechnischen Gründen.

Ich selber bin Inselhüpfer in Kroatien, befahre die heimischen Binnengewässer und die Donau, hie und da ev Wasserstraßen in Deutschland, das wars aber auch schon. Dazu brauche ich aber auch nicht mehr als ich derzeit habe.
Wann ich fremde Destinationen besuche, erkundige ich mich im Vorfeld, was ich dort zu beachten habe, hier ist auch das Forum eine sehr gute Informationsquelle.
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  #30  
Alt 08.03.2012, 10:01
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Gibt es neue Infos?
Der Entwurf ist mal aus der Homepage verschwunden, ergo ist der nächste Schritt eingeläutet.

Noch ein ganz interessantes Statement vom MSVÖ auf deren Homepage:


Noch ein weiteres Statement des VKSÖ:

Interessant hier auch der Hinweis auf das Schlauchboot-forum

Ich kann nur appelieren, eine Lösung zu finden, die allen Verbänden und damit auch deren Zielpersonen, die Motorbootfahrer, zu Gute kommt
Quereleien zwischen den Verbänden sind, wie man ja gesehen hat, kontraproduktiv und bringen keinem was.

Statement des Segelverbandes (vom 26 01 2012):
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Bei der ganzen Diskussion sollte man auch nicht den Aspekt der Versicherung vergessen, die im Schadensfalle sich sehr wohl auf rechtliche Gegebenheiten und der nachgewiesenen Ausbildungen berufen können.

Und man sollte noch etwas bedenken:
Gerade bei den Österreichern geht es in erster Linie um die Anerkennung in Kroatien. Das ist die Urlaubsdestination für österreichische Bootsfahrer schlecht hin.
Bei der ganzen Diskussion wird oft auf andere Länder "vergessen", hier kann es schon zu unterschiedlichen Aspekten kommen, zB dass man unter Umständen überhaupt kein Patent braucht, aber eine ordentliche Ausbildung aus versicherungstechnischen Gründen.

Ich selber bin Inselhüpfer in Kroatien, befahre die heimischen Binnengewässer und die Donau, hie und da ev Wasserstraßen in Deutschland, das wars aber auch schon. Dazu brauche ich aber auch nicht mehr als ich derzeit habe.
Wann ich fremde Destinationen besuche, erkundige ich mich im Vorfeld, was ich dort zu beachten habe, hier ist auch das Forum eine sehr gute Informationsquelle
.
Berny,
ok, das gilt für Dich. Andere wollen aber ev. auch in Italien, Frankreich, Griechenland oder wo auch immer fahren. Und für die ist das schon auch wichtig.

Und, seien wir uns doch ehrlich, der VKSÖ ist doch nur gegründet worden, um auch Scheine, die den Anschein eines offiziellen Scheins haben, auszustellen. Schließlich besteht der VKSÖ nur aus der Fahrschule Koller und sonst niemandem. Imho also eine Farce, da mag der Herr Koller schreiben was er will. (das spiegelt meine persönliche Meinung und nicht die des Forums wieder ). Soll er doch dem MSVÖ beitreten, dann hat sich das Problem auch schon gelöst .
Aber dann könnt er nicht gegen bares Geld kroatische Scheine in VKSÖ-Scheine umschreiben, so schauts doch aus.
Hat er mir in Tulln selber vor ein par Jahren gesagt - kostet € 200,-- und ist dann gleichwertig dem MSVÖ-FB2 und damit österr. FB2-Patent .
Ohne seine Praktiken wärs gar nicht so weit gekommen und eskaliert .
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