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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Zitat:
Wenn mir der Kunde zum einen denschriftlichen Nachweis erbringt das dieses Geschirr nach den gültigen Richtlinien abgenommen wurde und das die Abnahme innerhalb des für meine Anlage gültigen Zeitraumes erfolgt ist. Zudem müsste mir der Kunde zumindest rechtsgültig bescheinigen das ich aus jeglichem Haftungsrisiko freigestellt werde welche durch Gurtbruch, Bruch der Anschlagpunkte im Boot,...eintreten könnte. Falls dieses der gängigen Rechtssprechung wiederspricht, gibt es nur eine Lösung. Das Geschirr des Kranbetreibers verwenden!!
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
#2
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Zitat:
die Tragfähigkeit und Zulassung ist auf dem Geschirr gekennzeichnet. Jeder Kranführer sieht mit einem Blick ob das Material ausreicht. Für die Belastbarkeit der Anschlagpunkte am Boot ist der Bootseigner verantwortlich. Der Kranführer sollte eine Hakenlastversicherung haben. Das wage ich in vielen Fällen allerdings zu bezweifeln.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#3
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Zitat:
Die werden sich winden wie ein Aal. Und wenn dann noch ein Geschirr genutzt wurde, welches nicht vom Kranbetreiber stammt, werden die sich noch viel mehr winden. Der "geschädigte" Kunde wird dem betreffenden Kranbetreiber die Hölle heiss machen, und ihn in irgend einem Forum nach allen Regeln der Kunst runterreißen und zerpflücken. Weil der Kunde weiss es ja besser. Ich habe solche Dinge in meinem Job im übertragenen Sinn bereits einige Male erlebt. Das Thema mit den Foren ist mir erspart geblieben. Seit dem wird ein Kunde der nicht meine Vorstellungen in etwa umsetzen, bzw. mit Gewalt sparen will, vom mir nicht mehr Bedient. Ich verbaue keine vom Kunden besorgten Teile zweifelhafter Herkunft o.ä. Es sei denn der Kunde bescheinigt mir schriftlich und rechtsverbindlich das ich von jeglicher Form der Gewährleistung freigestellt bin. Und das mag bisher keiner bescheinigen. Dafür habe ich meiner Branche hier im Norden aber einen durchaus guten Ruf. Und meine Kunden vertrauen meinen Aussagen.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
#4
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Zitat:
Axel..... Schön das du Dir alles Rechtliche vom Bootsbesitzer bescheinigen lässt... Du kannst ja mal in Kroatien fragen... wie das mit der Haftung des Kranbetreibers mit seinen eigenen Gurten ist... oder wenn es zu Sachschäden kommt.. LG Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
#5
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Zitat:
Andere Länder andere Sitten.
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#6
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Axel,
deswegen Slippe ich... das ich mich nicht mehr mit den Kranfutzis rumärgern muss.....( Da kommst du dir immer wie ein Bittsteller vor ). Lg Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
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