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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 02.03.2014, 16:32
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Astra-Kawa Astra-Kawa ist offline
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Zitat:
Zitat von dori Beitrag anzeigen
und darf nun ein Italiener mit ital. Hauptwohnsitz in intalien in Österreich, Holland oder Deutschland mit seinen 40PS-boot führerscheinfrei fahren??
und die Freien 40er gelten in Italien binnen und buten!
nach den obigen aussagen wohl auch nicht.
Wat nu?
In den Niederlanden darf er, wenn das boot nicht schneller als 20km/h fahren kann und nicht länger als 15m ist.Alles andere nur mit schein.
__________________
gruß von Paul der in den Niederlande wohnt und nicht in Holland.
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  #17  
Alt 02.03.2014, 17:16
kaefertreter kaefertreter ist offline
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Naja,

in D ab 15 ps Führerschein stimmt ja auch nicht sondern bei Leistung
über 15 ps.
Iss wie bei Wohnmobilen. Da wird bis 3,5t und über 3,5t auch immer in einen Topf geworfen.
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Gruß Michael
unterwegs mit Womo Flash09, honwave t38ie und 9,8 oder 25 2-Takt PS
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  #18  
Alt 02.03.2014, 18:21
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen

...
@Dieter: das ist eben die Misserie beim Adac:
was heisst jetzt vergleichbare Gewässer?
Ist die 15 Ps Regelung in Deutschland nicht eine Ausnahmeregelung, wobei Prinzipiell die 5 Ps Regelung gilt?
Und was ist vergleichbar, die gewässer mit oder ohne 15 Ps Regelung?

und genau deshalb sind diese Adac Angaben immer mit Vorsicht zu geniessen, weil oft sehr oberflächlich und ungenau.....
Hi Berny,

Du könntest nicht ganz Unrecht haben, daher auf dem Rhein gelten ja nur 5 PS führerscheinfrei, und auf dem Bodensee sind es 6 PS. Nun, der ADAC hat was den Wassersport betrifft meistens Rect. Interessant ist noch was der DMYV (Deutscher Motor Yacht Verband) dazu zu Frankreich sagt, sie

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Man spricht von 5 PS führerscheinfrei und hohen Strafen bei Fahren ohne Bootsführerschein.

Ich sehe eher die weiteren Probleme auf den Binnenwasserstraßen mit ihrer extremer Geschwindigkeitsbegrenzungen die eher auf die Berufsschiffahrt und die vielen Charterboote alla "Péniche" und der kurzen Folge von Schleusen abgestimmt sind. Außerdem ist auf allen Wasserstraßen Rettungswesten- und Vignettenpflicht in F.

Allen "Möchtegerns" hier mit führerscheinfreien Bootsmotoren empfehle ich sowieso dringend sich die Boots-Befähigungsnachweise zu besorgen, weil dann haben sie mehr Ahnung welches Risiko sie mit ihren schwachen Motoren auf den Schiffahrtsstrassen darstellen!
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  #19  
Alt 24.05.2015, 23:58
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Astra-Kawa Astra-Kawa ist offline
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Ich lasse diesen trend mal wieder aufleben. Sorry aber bitte nicht beleidigt sein ihr lieben deutschen. Aber es gibt immer wieder deutsche die meinen das ihre in BRD geltende regelung der 15Ps auch in restlichen EU ausland gilt. Weil es ja so im gesetz geändert wurde.
Mein sohn sucht nach einem schlauchboot in der bucht und fand dieses
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Und gleich kam die frage, das mit der 15Ps regelung wie dort in der anzeige beschrieben stand. Er hat den lieben leuten geschrieben das diese aussage nicht zutreffen würde. Die antwort lies nicht lage auf sich warten.
Hallo!
Also erstens kann man nach geltendem Recht innerhalb der EU bis 15 PS führerscheinfrei fahren.
Wir würden das nicht schreiben, wenn es nicht der Wahrheit entspricht.
Die weiteren erklärung des verkäufers ersparen wir uns.Es gibt wieder leute die nicht einsichtig sind. Sind vielleicht selber nicht im besitz eines scheines.
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  #20  
Alt 25.05.2015, 03:09
bf109v7 bf109v7 ist offline
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In Deutschland galt ja mal, dass wenn man Wohnsitz im Ausland hat und sich kürzer als ein Jahr in Deutschland aufhält, man nur den Führerschein von dem Land braucht, in dem man Wohnsitz hat. Und wenn es da so was wie Führerscheine für Sportboote nicht gibt, dann brauch man eben keinen. Ist das noch so?
Alex
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  #21  
Alt 25.05.2015, 05:16
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Tja,

ich glaube, da wird man viele EU-Juristen beschäftigen können, um solche Geheimnisse vollständig klären zu können. Wer Zeit, Geduld und Geld genug hat wird irgendwann erfolgreich damit sein, solche Dinge auf höchstrichterlicher Entscheidung lesen zu können.
Ein nette"Amtsdame", die mehr als 20 Jahre als Schriftführerin bei der EU-Kommission gearbeitet hatte, erklärte mir solche "internen" Problemkreise. U.A., wie unendlich schwierig es ist den Behörden verschiedener Staaten das beizubringen, was man auf höchster Gesetzgeberebene eigentlich erlassen hatte. Jahrelang wird wegen eines einzigen Wortes in einer Verodrung darüber gestritten, was man damit in anderen Sprachen wirklich zu verstehen hat! Ganze Papierstapel sind dann endlich fast fertig, dann kommt ein weiterer Staat mit anderer Sprache zur EU und der Zirkus beginnt von Vorne.

Deshalb fahren die Deutschen immer noch Mofas mit max. 25 KM/h über die man im "EU-Ausland" in vielen Ländern nur lacht.
Nimm bloss die so genannten Sportbootführerscheine, die in vielen "EU-harmonisierten Staaten" niemand interessieren. Eine ganze Reihe meiner alten Spezl, darunter nicht wenige TO-Segler, hatte nie so einen Fetzen Papier. Hätten sie die Kurse und Prüfungen gemacht, wären sie nie zum Segeln gekommen. Wer frägt in GB, Dänemark, Norwegen u.a. Ländern nach der Leistung eines Bootsmotors oder nach einem Führerschein?
Wer solche Fragen stellt, bewegt sich auf dünnem Eis und ist eben auf das Gutdünken nationaler Behörden angewiesen, die oft selbst das geltende EU-Recht nicht ansatzweise kennen bzw. ernst nehmen.
In GB war der Zoll beim Einklarieren interessiert, aber kein Aas wollte je einen Führerschein sehen.
Natürlich hat man als EU-Bürger das verbriefte Recht sich gegebenenfalls zu beschweren. Mit welcher Konsequenz? -, darüber könnte ich einen Roman schreiben. Wir Alle werden von einem gigantischen bürokratischen Moloch "regiert", der längst die Kontrolle über sich selbst verloren hatte und hat, bzw nie hatte.
Was in solchen Fällen die rechtliche Wahrheit ist, muss Jeder für sich selbst entscheiden.
Vielleicht gelingt es einen Fachanwalt auszugraben, der hier im Forum antwortet?
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  #22  
Alt 25.05.2015, 07:24
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Berny Berny ist offline
Berny
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Ich erkläre das nochmals sehr einfach:

1) wenn du in DE unter 15 PS auf bestimmten Gewässern keinen Schein besitzt, ist das kein Problem, man darf trotzdem fahren. Beachte: keinen Schein besitzt!
2) zB Österreich (vermutlich auch in anderen Ländern): Wenn du keinen Österreichischen Schein hast, brauchst du einen deines Heimatstaates.

So, und jetzt ist was, was sich offensichtlich viele schönreden oder versuchen die Wahrheit zu verbiegen (zB EU Recht....):
Wenn du keinen Schein hast, hast du keinen.
Somit kann der Pkt 2 nicht zutreffen, und somit brauchst du in Österreich einen gültigen Schein.

Wenn also jemand das Boot kauft könnte man den Verkäufer in diesem Inserat unter Umständen wg Betrug anzeigen.
Wenn wer will, kann er das sogar Ebay melden, insbesondere weil er ein Unternehmer ist.
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  #23  
Alt 25.05.2015, 08:57
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Marlinisti
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Lächeln

Paul,
die 15 PS Regelung ist ja nicht einmal in ganz Deutschland gültig, geschweige noch in Europa.
Schließlich ist zb. auf dem Rhein in Deutschland 5 PS führerscheinfrei erlaubt und nicht mehr. Ich habe solche Angebote bei ebay und so auch schon gelesen, aber ich denke mir da mein Teil, soll sich ein Interessent damit beschäftigen.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus

Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.

„Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt”

Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar.


Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt.

Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS.
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  #24  
Alt 25.05.2015, 09:28
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nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Hellwig Bootler
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Und was sagt uns das? Macht nen Schein und schon wird so eine Diskussion überflüssig! Gell Markus
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Gruß Peter

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  #25  
Alt 25.05.2015, 10:05
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Zitat:
Zitat von Helmuth Beitrag anzeigen
Tja,
Eine ganze Reihe meiner alten Spezl, darunter nicht wenige TO-Segler, hatte nie so einen Fetzen Papier. Hätten sie die Kurse und Prüfungen gemacht, wären sie nie zum Segeln gekommen.
Ich war TO Segler, habe mehre Jahre an Bord gelebt und den Atlantik umrundet mit meiner 10 m selbstgebauten Yacht. Und später habe ich auf einer 17 m Jongert Deutschen Chartergästen im Mittelmeer segeln beigebracht.
Einen Schein hatte ich nie. Das war ca. 30 Jahre her.
Nicht so lange ist es her, dass ich mit einen 50 PS Schlauchboot auf den Rhein bei Köln unterwegs war. Beruflich, als Ingenieurtaucher und Sachverständiger.
Nachfrage bei Der Wasserschutzpolizei ergab, dass ich dafür keinen Führerschein brauche, weil es in dem Fall kein Sportboot, sondern ein Fahrzeug der Berufsschifffahrt ist.
Alex
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  #26  
Alt 25.05.2015, 10:09
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Wie bereits berichtet und nochmal als Ergänzung, die Situation in Österreich:
Hier die aktuelle offizielle Antwort für Österreich von deren Behörde in diesem Beitrag:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Grüße
__________________
Norbert
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  #27  
Alt 25.05.2015, 10:33
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Svend Svend ist offline
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Zitat:
Zitat von Helmuth Beitrag anzeigen
Wer frägt in Norwegen nach der Leistung eines Bootsmotors oder nach einem Führerschein?
Die Polizei....und das seit 2010.In den letzten beiden Jahren sogar verstærkt ,weil man die Unfallstatistik gen Null haben møchte.....Besonders bei Touristen,die immer noch glauben , in Norwegen kann man ohne Schein fahren.

Den Schein benøtigen alle,die nach dem 31.12.1979 geboren sind und ein Boot mit einer Længe von 8-15 m fuehren wollen und/oder die mit mehr als 25 PS unterwegs sind.
Dazu kommt seit dem 01.05.2015 noch die Pflicht eine Rettungsweste zu tragen ,wenn das Boot kuerzer als 8 m ist.

Fuer dieses Jahr wurde die Anzahl der Polizeiboote dafuer noch aufgestockt ....
__________________
Hier kønnte mein Name auch stehen....
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  #28  
Alt 25.05.2015, 10:50
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Zitat:
Zitat von bf109v7 Beitrag anzeigen
Ich war TO Segler, habe mehre Jahre an Bord gelebt und den Atlantik umrundet mit meiner 10 m selbstgebauten Yacht. Und später habe ich auf einer 17 m Jongert Deutschen Chartergästen im Mittelmeer segeln beigebracht.
Einen Schein hatte ich nie. Das war ca. 30 Jahre her.
Nicht so lange ist es her, dass ich mit einen 50 PS Schlauchboot auf den Rhein bei Köln unterwegs war. Beruflich, als Ingenieurtaucher und Sachverständiger.
Nachfrage bei Der Wasserschutzpolizei ergab, dass ich dafür keinen Führerschein brauche, weil es in dem Fall kein Sportboot, sondern ein Fahrzeug der Berufsschifffahrt ist.
Alex
So ähnlich erging es mir, als neue EU-Vorschriften es möglich machten mein uralten Sanierungspläne am Inn aus der Schublade zu holen, in die sie behördlicherseits auf Ministerweisung um 1991 gesteckt worden waren.
2009 erfuhr ich von neuen EU-Vorschriften zur Sache und es gelang freiwillige Helfer zu organisieren und etwas Geld für Baggerschiffe.
Da stellte sich heraus, das niemand im Besitz von Bootsführerscheinen war. Ich hatte zwar irgendwann den A-Schein Binnen gemacht und den BK-Schein später. Plötzlich kamen die Behörden auf den Trichter, das eine beteiligte Person auf dem NICHT SCHIFFBAREN INN doch einen Führerschein brauche.
Mein Papier-Zeug hatte ich Jahre vorher in der Nähe der Walhalla mitsamt allen Ausweisen und KFZ-Papieren in einer Tasche verloren. Da fiel mir ein, dass ich vormals eine waffenscheinpflichtige SigPI 4 hatte, die nur aufgrund eines nachgewiesenen Bedürfnisses + Sachkunde erteilt werden konnte und dass die beteiligte Behörde deshalb amtliche Kopien meiner Bootsscheine haben musste.
Diese Kopien wurden binnen Minuten gefunden und ich erhielt sofort beglaubigte Kopien der alten Scheine und zusätzlich war ich nun der verantwortliche "Oberbootsmann" über die Baustellenflotte. Möglichweise wäre ich irgendwann zum Konteradmiral ernannt worden, wenn die Baustelle nach 2 Jahren nicht abgeschlossen gewesen wäre. Den C-Schein hatte ich nicht gemacht, sondern nur die Geschichte mit der Astronavigation von damals, mit den Methoden der HO 249 aus der Luftfahrt.....
Die Behörden waren nun glücklich und mir war das egal. Dann kam ich auf den Trichter, die verlorenen Scheine zur Gaudi zu reaktivieren und erhielt den amtlichen Sportbootführerschein Binnen (Segeln und Motor) und eine sinnlose Kopie des BK-Scheins (Segeln und Motor), mit Bestätigung Signalwaffen führen zu dürfen. Der BK-Schein ist nicht umschreibbar in einen amtlichen See-Schein, ich glaube der BR schon und mir ist das eigentlich egal. Ich wollte von Norwegen nach Schottland segeln, bin knapp 70 und muss vorher ohnehin noch zum Gesundheitscheck. Wenn nicht geht, auch egal.
Merkwürdig nur, wie einfach es ist ein Berufsschiff mit amtlicher Bestätigung fahren zu dürfen, wenn die Behörde es braucht. Da war weder Länge, noch Antriebsleistung oder sonst etwas gefragt.

Mein Fazit: Hurra wir verblöden total! Die Kleinstaaterei hat erst abgefangen

VG Helmuth

Geändert von Hobbyk (25.05.2015 um 11:08 Uhr)
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  #29  
Alt 25.05.2015, 11:01
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Zitat:
Zitat von Svend Beitrag anzeigen
Die Polizei....und das seit 2010.In den letzten beiden Jahren sogar verstærkt ,weil man die Unfallstatistik gen Null haben møchte.....Besonders bei Touristen,die immer noch glauben , in Norwegen kann man ohne Schein fahren.

Den Schein benøtigen alle,die nach dem 31.12.1979 geboren sind und ein Boot mit einer Længe von 8-15 m fuehren wollen und/oder die mit mehr als 25 PS unterwegs sind.
Dazu kommt seit dem 01.05.2015 noch die Pflicht eine Rettungsweste zu tragen ,wenn das Boot kuerzer als 8 m ist.

Fuer dieses Jahr wurde die Anzahl der Polizeiboote dafuer noch aufgestockt ....
Vielen Dank!

Gut das die alten Wikinger vor 1979 geboren waren. Sonst wären sie schwarz gesegelt!
Nun was macht man mit Baujahr 1947 bei einer Polizeikontrolle?
Ich zeigen denen ein Kopie des verlorenen BK-Scheins und dann werde ich wegen illegaler Einfuhr einer waffenscheinpflichtgen SiPI verhaftet, weil ich den EU-Waffenbesitzschein nicht beantragt hatte.

Also wer Boot fährt sitzt mit einem Bein schon im Knast!

Beinahe wäre ich ohne eine solchen Fetzen von Passau (EU) nach Schlögen (EU) geschippert. Da wäre es sicherer, man hätte die Schlagbäume behalten!

Muss ich in Austria einklarieren oder ned?

PS: Da bekommt mein Abenteuer Donau plötzlich eine weitere Bedeutung, die mit Chinesen nichts zu tun hat.
Ist schon lange her, da fuhr ich mit der Leuchtknarre nach Vlissingen zur Überführung einer Yacht nach Plymouth und hatte keine Ahnung davon, dass mich die netten Holländer dafür eingesperrt hätten....

Das "vereinte" Europa ist ein einziger Abenteuerspielplatz.

VG Helmuth

Geändert von Hobbyk (25.05.2015 um 11:10 Uhr)
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  #30  
Alt 25.05.2015, 11:10
hobbycaptain
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lauter Wunderwuzzis und Outlaws im Forum, die alles besser wissen als die Behörden
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