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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 17.02.2011, 15:05
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Wer wirft wem das Seil zu - Abschleppen ??

Hi Freunde!

Die Saison naht und ab geht es wieder auf das Wasser.
Super schöner Tag, tolles Wetter zum Booteln und plötzlich geht nichts mehr.
Man(n) benötigt HIlfe und muss abgeschleppt werden.

Wie verhält man sich richtig, dass nicht das eigenene Boot an den Abschleppenden - als Lohn - abgegeben werden muss für die HIlfe ??
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #2  
Alt 17.02.2011, 15:29
Bäriger
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Zitat:
Zitat von Rotti Beitrag anzeigen
Hi Freunde!

Die Saison naht und ab geht es wieder auf das Wasser.
Super schöner Tag, tolles Wetter zum Booteln und plötzlich geht nichts mehr.
Man(n) benötigt HIlfe und muss abgeschleppt werden.

Wie verhält man sich richtig, dass nicht das eigenene Boot an den Abschleppenden - als Lohn - abgegeben werden muss für die HIlfe ??
...na du wirfst das Seil, Matthias, wenn du jemanden abschleppst und wenn DU abgeschleppt wirst auch !!!!
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  #3  
Alt 17.02.2011, 15:38
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roehrig roehrig ist offline
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hmmmm.....


der, der es zuerst griffbereit hat !!!


Wenn ich irgendwo treibend auf Hilfe warten würde, hätte ich an meiner Bugöse schon mal ein Seil befestigt, welches ich dann dem potentiellen Abschlepper nur noch zu werfen müsste.

Sollte ich als potentieller Abschlepper auf einen hilfesuchenden Treffen, der evtl. gar kein langes Seil hat, würde ich natürlich auch werfen.
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #4  
Alt 17.02.2011, 15:43
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T.S T.S ist offline
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Hallo,

wenn ich eine Panne habe,
vorher fragen was es kostet,
der der dich abschleppt hat das recht sogar auf dein Boot,
so weiß ich es ,
vor Seilübergabe mit zeugen fragen was er will,
in HR haste sonst wenn es dumm läuft ein Problem,

hoffe ich liege falsch,
__________________
gruß Torsten
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  #5  
Alt 17.02.2011, 15:47
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desmo desmo ist offline
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Wer wem das Seil zu wirft ist belanglos. Bergelöhne sind im Handelsgesetzbuch geregelt und können unter Umständen auch echt teuer werden. Problematisch sind immer die Gummibandartigen Bezeichnungen in den Abschnitten zu den Paragraphen:

Siehe Handelsgesetzbuch:
fünftes Buch "Seehandel", 8. Abschnitt "Bergung" $$ 740ff

hier im speziellen $743:
"(1) Der Bergelohn ist, wenn die Parteien seine Höhe nicht vereinbart haben, so festzusetzen, dass er einen Anreiz für Bergungsmaßnahmen schafft. Bei der Festsetzung sind zugleich die folgenden Kriterien ohne Rücksicht auf die nachstehend aufgeführte Reihenfolge zu berücksichtigen:
1. der Wert des geborgenen Schiffes und der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände;
2. die Sachkunde und die Anstrengungen des Bergers in Bezug auf die Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden (§ 741 Abs. 2);
3. das Ausmaß des vom Berger erzielten Erfolgs;
4. Art und Erheblichkeit der Gefahr;
5. die Sachkunde und die Anstrengungen des Bergers in Bezug auf die Bergung des Schiffes und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Rettung von Menschenleben;
6. die vom Berger aufgewendete Zeit sowie die ihm entstandenen Unkosten und Verluste;
7. die Haftungs- oder sonstige Gefahr, der der Berger oder seine Ausrüstung ausgesetzt war;
8. die Unverzüglichkeit, mit der die Leistungen erbracht wurden;
9. die Verfügbarkeit und der Einsatz von Schiffen oder anderen Ausrüstungsgegenständen, die für Bergungsmaßnahmen bestimmt waren;
10. die Einsatzbereitschaft und Tauglichkeit der Ausrüstung des Bergers sowie deren Wert.
(2) Der Bergelohn ohne Zinsen, Bergungskosten und erstattungsfähige Verfahrenskosten darf den Wert des geborgenen Schiffes und der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände nicht übersteigen.
"

Anmerkung: Der Bergelohn entspricht am Ende oft 1/3 des Vermögenswertes *

Infos auf: Um Links zu sehen, bitte registrieren

* oder halt einem festen Händedruck unter Sportbootfahrern/Wassersportlern. Für mich wäre so etwas auf nichtgewerblicher Ebene eine reine Frage der Ehre.
__________________
Viele Grüße, Peter
____________________________
P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern

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  #6  
Alt 17.02.2011, 15:54
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Hier noch etwas zum Thema:

Die Krux mit der Hilfe auf See

Ueber das Vorgehen, die rechtliche Situation und die finanziellen Konsequenzen bei Hilfeleistung oder Bergung auf See besteht bei vielen Skippern Unsicherheit. Falsches Verhalten kann aber teuer werden!

Eines ist beruhigend: Das "Internationale Uebereinkommen von 1989 über Bergung" enthält detaillierte Bestimmungen über das Vorgehen bei Bergungsmassnahmen sowie Kriterien für die Festsetzung des Bergelohns. Wer diese kennt, braucht sich nicht ungebührlich unter Druck setzen zu lassen und im voraus jede beliebige vom Berger geforderte Summe zu akzeptieren. Das Abkommen fasst zur Straffung des Textes die Begriffe "Hilfeleistung" und "Bergung" zu "Bergungsmassnahmen" zusammen. Dies ändert aber nichts daran, dass sehr wohl ein Unterschied zwischen Hilfeleistung und Bergung gemacht wird.

Rechtliche Grundsätze
Jede erfolgreiche Bergungsmassnahme gibt Anspruch auf Bergelohn. Umgekehrt ist für Bergungsmassnahmen, die ohne Erfolg geblieben sind, keine Zahlung geschuldet, sofern nichts anderes bestimmt ist. Ausnahme: Dem Berger steht eine "besondere Vergütung" zu, wenn seine Massnahmen eine Umweltverschmutzung verhindert oder vermindert haben, unabhängig davon, ob die Bergung insgesamt erfolgreich war. Leitet ein Berger trotz des ausdrücklichen und vernünftig erscheinenden Verbotes des Skippers Bergungsmassnahmen ein, so kann er keinen Anspruch auf Entgelt stellen. Ein Grundsatz, den man sich bei Auftauchen von besonders eifrigen "Helfern" - man spricht auch von Amateur-Bergern - in Erinnerung rufen sollte! Ferner kann die Zahlung an den Berger ganz oder teilweise versagt werden, wenn die Bergungsmassnahmen durch Verschulden des Bergers notwendig oder schwieriger geworden sind oder wenn sich der Berger des Betruges oder eines anderen unredlichen Verhaltens schuldig gemacht hat.

Gerettete Personen schulden grundsätzlich kein Entgelt. Wer aber anlässlich einer Bergung Menschenleben rettet, z.B. ein herbeigeeilter Yacht-Skipper, hat Anspruch auf einen angemessenen Anteil der Entschädigung, die dem Berger für die Bergung des Schiffes zusteht.

Wichtige Begriffe
Seenot ist eine bestehende oder voraussichtlich eintretende Gefahr für das Schiff, die von der Schiffsbesatzung nicht mit eigenen Mitteln überwunden werden kann.

Hilfeleistung liegt vor, wenn ein Schiff mit voll einsatzfähiger Mannschaft durch die Hilfe Aussenstehender aus einer Seenotlage befreit wird. Beispiele: Einschleppen, d.h. ein frei schwimmendes Schiff mit z.B. defektem Ruder aus einem gefährlichen Seegebiet in einen Hafen einschleppen; abschleppen oder freischleppen, d.h. ein festsitzendes Schiff freischleppen, bis es wieder schwimmt.

Bergung liegt vor, wenn das Schiff (oder zum Schiff gehörende Gegenstände) in einer Seenotlage von Aussenstehenden in Sicherheit gebracht wird, nachdem die Besatzung einen Teil oder die ganze Verfügungsgewalt darüber verloren hatte.

Der Uebergang von der Hilfeleistung zur Bergung kann fliessend sein; so z.B., wenn ein oder mehrere Mannschaftsmitglieder des Bergers an Bord des Hilfesuchenden kommen müssen, um beispielsweise die Schlepptrosse zu belegen. Entscheidend kann auch sein, ob das hilfesuchende Schiff lediglich Hilfe anfordert oder Mayday aussendet oder signalisiert.

Kriterien für den Bergelohn
Die Höhe des Bergelohnes unterliegt verschiedenen Kriterien. Hier die wichtigsten (im Wortlaut des Uebereinkommens): Wert des Schiffes in Not, Art und Erheblichkeit der Gefahr, in der es sich befindet, Anstrengungen des Bergers und aufgewendete Zeit, Gefahr, welcher der Berger und seine Ausrüstung ausgesetzt waren, Tauglichkeit der vom Berger eingesetzten Ausrüstung, Unverzüglichkeit, mit der die Leistung erbracht wurde. Der Bergelohn kann jedoch in keinem Fall den Wert der geretteten Gegenstände übersteigen.

Ob der Berger seine Leine dem in Not geratenen Schiff übergibt oder umgekehrt, hat entgegen einer weit verbreiteten Meinung keinerlei Einfluss auf den Bergelohn! Hingegen kann es eine Rolle spielen, ob Mitglieder der Bergemannschaft an Bord des Hilfesuchenden kommen müssen, ob fremdes Material verwendet werden muss (s. auch Kasten) oder ob die Yacht gar verlassen worden ist. Wichtig ist auch, dass der Berger durch die geleistete Hilfe kein Eigentum an den geretteten Gegenständen erwirbt. Er kann lediglich eine Sicherheit bis zur Höhe des von ihm geforderten Lohnes verlangen. Meist wird eine Zahlung auf ein Sperrkonto geleistet oder das gerettete Schiff an die Kette gelegt, bis man sich über die Entschädigung geeinigt hat. Oft werden die entsprechenden Verhandlungen vom Kasko-Versicherer oder seinem Vertreter vor Ort geführt.

Klare Abmachungen
Wähnt sich ein Skipper in Not, soll er vor Anfordern von Hilfe gut überlegen, ob diese tatsächlich notwendig ist. Voreilige Hilferufe können ihn sehr teuer zu stehen kommen! Kasko-Versicherer zahlen Hilfeleistungen von aussen nur, wenn unmittelbare Gefahr besteht oder ein voraussehbarer Schaden abgewendet wird. Zudem sind die in den Allg. Versicherungsbedingungen aufgeführten Weisungen für den Seenotfall zu befolgen.

Vor Beginn der Bergungsmassnahmen sind wenn immer möglich die Art der Hilfeleistung (s. Kasten) und die Entschädigung zu vereinbaren. Situationen, in denen das machbar ist, gibt es relativ häufig; so z.B., wenn eine Yacht aufgelaufen ist und ohne weiteres Zeit zur Verfügung steht, um eine Abmachung zu treffen. Im Idealfall kann dies schriftlich mit gegenseitiger Unterzeichnung erfolgen, oder aber mündlich in Anwesenheit von Zeugen und mit Eintrag ins Logbuch. Als Richtlinie für den Bergelohn können die Kriterien des eingangs erwähnten Uebereinkommens dienen. Bei der Festlegung des Bergelohnes sollen vom Skipper keinerlei Angaben über den Schiffswert oder die Versicherungssumme gemacht werden.

No cure no pay
Ist eine konkrete Abmachung nicht möglich - z.B. aufgrund schwieriger äusserer Bedingungen und/oder Uneinigkeit bei der Festsetzung des Bergelohnes - ist ein Vertrag auf der Basis "Lloyd's Open Form LOF" abzuschliessen, im Notfall mündlich durch Zurufen. Dieser international gebräuchliche Vertrag enthält die Bestimmung "no cure no pay" (kein Erfolg, keine Zahlung). Ferner ist darin festgelegt, dass nach Abschluss von erfolgreichen Bergungsmassnahmen der Lohn auf Basis des Int. Uebereinkommens (International Convention on Salvage 1989) durch ein Schiedsgericht in London festgelegt wird.

Alle Vereinbarungen und der Ablauf der Bergungsmassnahmen sind unbedingt ins Logbuch einzutragen. Der Eintrag hat folgende Punkte zu enthalten: Zeit, Schiffsort, Wetter, See, Ursache für die Bergungsmassnahmen, Name, Schiffsführer und Eigner des helfenden Schiffes. Er ist vom Skipper und einem Crew-Mitglied als Zeuge zu unterzeichnen.

Zusammenarbeit
Während der Bergungsmassnahmen führt der Berger das Kommando! Beide Parteien haben Pflichten: Der Berger hat mit Sorgfalt vorzugehen und wenn nötig - auch auf berechtigten Wunsch des in Not befindlichen Skippers - andere Berger um Unterstützung zu bitten. Der Havarist seinerseits ist verpflichtet, mit dem Berger während der Bergungsmassnahmen in jeder Hinsicht zusammenzuarbeiten und hierbei ebenfalls die gebotene Sorgfalt walten zu lassen.

Und die Versicherung?
Zu dieser Frage stützen wir uns auf den Rahmenvertrag des CCS, der die "feste Taxe" kennt und Bergungsmassnahmen sowie Wrackbeseitigung ausdrücklich deckt. Der entsprechende Artikel in den Allg. Versicherungsbedingungen hält fest: ....Es sind wenn möglich Bergungsverträge mit Schiedsgerichtsklausel abzuschliessen (also Lloyds Open Form, Red.). Sofern die Aufwendungen auf Weisung, resp. im Einverständnis mit dem Versicherer erfolgten oder der Versicherungsnehmer keine Möglichkeit hatte, diese Weisungen einzuholen, werden dafür zusätzlich und unabhängig von den übrigen Versicherungsleistungen höchstens 100% der Versicherungssumme bezahlt. Das bedeutet im äussersten Fall: Wenn eine für Sfr. 100'000.- versicherte Yacht Totalschaden erleidet und geborgen sowie entsorgt werden muss, bezahlt die Kasko-Versicherung Sfr. 100'000.- für den Totalverlust und zusätzlich max. Sfr. 100'000.- für Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten.

Es ist nicht selten, dass der Bergelohn den Schiffswert nahezu oder ganz erreicht. Versicherungsverträge, die für Bergung und Wrackbeseitigung nur einen fixen Betrag von einigen Tausend Franken oder einen relativ geringen Prozentanteil der Versicherungssumme oder des Wertes bezahlen, können ungenügend sein. Zudem sind bei Verträgen mit Zeitwert-Entschädigung Probleme bei der Schätzung des Zeitwertes des geretteten Bootes meist vorprogrammiert, gehen doch die Interessen des Bergers und des Versicherers hinsichtlich Höhe des Wertes diametral auseinander.

Fazit: Bei Schwierigkeiten auf See überlegt handeln, wenn möglich Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen, keine unklaren mündlichen oder schriftlichen Abmachungen treffen.


Gruss Michael
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Sorge dich nicht, was kommen könnte, sonst zahlst du im Voraus Zinsen für Schulden, die du vielleicht niemals machen wirst.
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  #7  
Alt 17.02.2011, 16:11
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Servus!

Oder als Adriafahrer einfach hier:Um Links zu sehen, bitte registrieren Mitglied werden und keine Sorgen machen.

Schöne Grüße,
Jan
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  #8  
Alt 17.02.2011, 16:55
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Hi Freunde!

Die Saison naht und ab geht es wieder auf das Wasser.
Super schöner Tag, tolles Wetter zum Booteln und plötzlich geht nichts mehr.
Man(n) benötigt HIlfe und muss abgeschleppt werden.

Wie verhält man sich richtig, dass nicht das eigenene Boot an den Abschleppenden - als Lohn - abgegeben werden muss für die HIlfe ??
Hi Mathias,

leider musste ich schon einige abschleppen, es war bisher immer so, dass ich meine Leine verwendet habe,
Grund: das Spielzeug was da manche als Leinen aufm Boot haben ist für solche Aktionen nicht zu gebrauchen.
Ein Dankeschön oder sogar eine Belohnung für die Aktionen blieb in den meisetn fällen aus .... vielleicht gefiehl ihnen die Gleitfahrt hintendran nicht
__________________
Grüße vom Bodensee
Martin
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  #9  
Alt 17.02.2011, 18:50
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Zitat:
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Hi Freunde!

....


Wie verhält man sich richtig, dass nicht das eigenene Boot an den Abschleppenden - als Lohn - abgegeben werden muss für die HIlfe ??
Hmmm ... ist doch so einfach! Sich als Weichei einfach nicht abschleppen lassen, es gibt doch etliche andere Lösungen!

Alla Gondoliere

Click the image to open in full size.

oder aus dem Bimini eine Notbesegelung anbringen,

oder ... den Hilfsmotor auf den Halter setzen ... oder ...
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  #10  
Alt 17.02.2011, 18:56
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Hi Mathias,

leider musste ich schon einige abschleppen, es war bisher immer so, dass ich meine Leine verwendet habe,
Grund: das Spielzeug was da manche als Leinen aufm Boot haben ist für solche Aktionen nicht zu gebrauchen.
Ein Dankeschön oder sogar eine Belohnung für die Aktionen blieb in den meisetn fällen aus .... vielleicht gefiehl ihnen die Gleitfahrt hintendran nicht
bei der "Libera" (Rennsegler) mussten wir allerdings die Leinen verlängern, beide Mannschaften arbeiteten auf Zuruf.
Das Ganze ging aber ziemlich professionell ab.
__________________
Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #11  
Alt 17.02.2011, 21:51
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Hallo Leute,
ich bin schon seid dem 9 Lebensjahr mit dem Wasser durch den Kanuleistungssport verbunden. Dann habe ich ne zeitlang gesurft.
1987 habe ich meinen Binnen und seid 1991 meinen Küstenschein.
Seid 1990 habe ich einen eigenen Catamaran. Habe schon etliche andere Surfer, Segler und sogar schon Motorbootfahrern geholfen.
Das mit dem Mororboot war in Dänemark auf dem kleinen Belt.
Motorschaden!!!
Es war ein kleines Käjütboot. Ca. 6,5 m
Ich bin hingesegelt und habe gefragt ob ich helfen kann.
Der Typ hat sich fast totgelacht und mich gefragt wie ich Ihm wohl helfen wolle.
Ich sagte abschleppen. Er hat sich wieder totgelacht. Ich sagte, er solle mir endlich ein langes Seil rüber werfen, ansonsten könne er sehen wo er bleibt.
Das Seil kam und ich habe ihn unter Segel abgeschleppt. Bis in den Hafen rein.
Er staunte nicht schlecht und sagte, das hätte er nicht für möglich gehalten, dass das funktionieren würde.
Es gab ein Danke Schön und gut war es.
Letzen Urlaub in Frankreich habe ich noch 9 Leute bei Mistral aus dem Wasser gezogen. Die Küstenwache (Boot und Hubschrauber) waren zwar schon alalmiert aber als ich gehört habe, bin ich sofort angefangen mich zu bewegen. Als ich fertig war (55 min) habe ich dafür benötigt, kam erst der Hubschrauber. Das war sehr traurig, da manche schon sehr unterkühlt waren.
Abends kamen ein Teil der Leute rüber und haben sich super nett bedankt mit einem kleinen mitgebrachten Umtrunk und Knabbereien. Andere haben sich noch nicht mal am Strand bedankt.
Auf der einen Seite traurig, auf der anderen Seite ist es mir auch völlig egal. Ich weiß was ich getan habe und das ist meine Belohnung.

Was ich damit eigentlich sagen wollte ist, ich würde es einfach unter Wasser,-Sportsleuten einfach machen und fertig.
Wenn Kosten entstehen würden, wie der Mehrverbrauch durchs abschleppen,
wäre es nett wenn man den ersetzt bekäme. Wenn nicht "Arschlecken" und gut is.

Immer dran denken, was man Gutes getan hat und wie man sich selber danach fühlt.

Gruß
Thomas
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  #12  
Alt 17.02.2011, 22:08
Benutzerbild von Aia
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Danke für deinen Bericht!
Wenn ich abschleppe freue ich mich auf ein Danke, üblicherweise wird die Zeche übernommen
Leider eher unüblich
__________________
Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #13  
Alt 17.02.2011, 23:27
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Servus Mathias,
wie war das doch gleich nochmal zwischen Ugljan und Pasman?????,
wo nix mehr gegangen ist bei Dir???????



Ich glaub ich muß mal schnell nach St. Johann fahren um was abzuholen.


LG
Klaus

PS: kommst Du auch zur "Free" nach München ?
__________________
viele Grüße aus Oberbayern
SIR Käptn Klaus mit Crew

Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.
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  #14  
Alt 27.02.2011, 21:48
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Hi Klaus!

Sorry hab erst jetzt gesehen dass du geantwortet hast. War ja a Abschleppung und keine Bergung.

In St. Johann is nix zum Abholen. Steht im Nachbarort hiihihihihi
__________________
LG
Mathias

.


...

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  #15  
Alt 27.02.2011, 22:07
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icemannthereal icemannthereal ist offline
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Zitat:
Zitat von Joker Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
ich bin schon seid dem 9 Lebensjahr mit dem Wasser durch den Kanuleistungssport verbunden. Dann habe ich ne zeitlang gesurft.
1987 habe ich meinen Binnen und seid 1991 meinen Küstenschein.
Seid 1990 habe ich einen eigenen Catamaran. Habe schon etliche andere Surfer, Segler und sogar schon Motorbootfahrern geholfen.
Das mit dem Mororboot war in Dänemark auf dem kleinen Belt.
Motorschaden!!!
Es war ein kleines Käjütboot. Ca. 6,5 m
Ich bin hingesegelt und habe gefragt ob ich helfen kann.
Der Typ hat sich fast totgelacht und mich gefragt wie ich Ihm wohl helfen wolle.
Ich sagte abschleppen. Er hat sich wieder totgelacht. Ich sagte, er solle mir endlich ein langes Seil rüber werfen, ansonsten könne er sehen wo er bleibt.
Das Seil kam und ich habe ihn unter Segel abgeschleppt. Bis in den Hafen rein.
Er staunte nicht schlecht und sagte, das hätte er nicht für möglich gehalten, dass das funktionieren würde.
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Letzen Urlaub in Frankreich habe ich noch 9 Leute bei Mistral aus dem Wasser gezogen. Die Küstenwache (Boot und Hubschrauber) waren zwar schon alalmiert aber als ich gehört habe, bin ich sofort angefangen mich zu bewegen. Als ich fertig war (55 min) habe ich dafür benötigt, kam erst der Hubschrauber. Das war sehr traurig, da manche schon sehr unterkühlt waren.
Abends kamen ein Teil der Leute rüber und haben sich super nett bedankt mit einem kleinen mitgebrachten Umtrunk und Knabbereien. Andere haben sich noch nicht mal am Strand bedankt.
Auf der einen Seite traurig, auf der anderen Seite ist es mir auch völlig egal. Ich weiß was ich getan habe und das ist meine Belohnung.

Was ich damit eigentlich sagen wollte ist, ich würde es einfach unter Wasser,-Sportsleuten einfach machen und fertig.
Wenn Kosten entstehen würden, wie der Mehrverbrauch durchs abschleppen,
wäre es nett wenn man den ersetzt bekäme. Wenn nicht "Arschlecken" und gut is.

Immer dran denken, was man Gutes getan hat und wie man sich selber danach fühlt.

Gruß
Thomas
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