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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#1
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Rib Zulassung Österreich
Hallo,
ich habe eine Frage an euch :) Auf der Suche nach ribs bin ich nach mehreren Hinweisen auch auf Italien Importe gekommen. Nachdem ich ein begrenztes Budget habe und hier auch viel darüber geschrieben wurde, dass diese älteren italienischen Hypalon Ribs auf keinen Fall schlecht sind, hat das meine Detailsuche auf boote des Bj ~1990-~2000 begrenzt. Wäre da nicht das Problem mit der Zulassung... Nach Nachfrage bei der zuständigen Landesregierung in OÖ wurde mir mitgeteilt, dass ich für boote älter 1998 ein Gutachten benötige ( Um Links zu sehen, bitte registrieren - Punkt 2 ) Hat schon jemand Erfahrung mit diesem Prozess gemacht und kann mir evtl Infos dazu geben ? Vielen Dank Lg Daniel |
#2
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Zitat:
Es gibt aber gerade einen aktuellen Thread wo du mitlesen kannst: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß, Ranko |
#3
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Danke das habe ich verstanden
Habe aber noch keine Information über ein Gutachten eines ziviltechnikers herausbekommen, das man laut dem file benötigt. Lg Daniel |
#4
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Das benötigst du dann für die Zulassung (z.B. Donauzulassung) in Österreich, aber nicht für den Bootskauf in Italien.
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Gruß, Ranko |
#5
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Schon klar :)
Darum die Frage ob schon jemand ein älteres Boot aus Italien von einem zt abnehmen lassen hat. Ich weiß eben nicht wie auswendig es ist, das Boot so herzurichten, dass das Gutachten positiv ausfällt und ich das Boot dann anmelden kann. Lg Daniel |
#6
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Zitat:
Aber, was hast du bei einem ~ 2.000,- EUR RIB grossartig zum abnehmen, was man nicht mit geringem Aufwand anpassen kann?
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Gruß, Ranko |
#7
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Ok Danke, war schlecht formuliert, für mich ist halt nur ein Kauf aus Italien interessant, darum hab ich es geschrieben.
Klar dass es überall Probleme bei der Abnahme geben kann. Das wusste ich eben nicht, was alles abgenommen werden kann und Liste fand ich auch keine. Wenn es nur Elektronik und Ausrüstung betrifft wärs ja kein Problem Gibt es denn bei solchen Neuanmeldungen Neue Normen ? ( z.b Beleuchtung, bilgenpumpe,...) die man eben nachrüsten müsste ( was dann ins Geld geht ) |
#8
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Wenn das Boot in der EU schon mal in Verkehr gebracht worden ist, brauchst das alles nicht.
In Italien ist es aber etwas schwierig, da boote unter 10 m keine Zulassung benötigen. Darum ist dieser Nachweis etwas schwieriger. Ergo musst du versuchen, Kaufverträge usw zu ergattern und VOR dem Kauf mit der Landesregierung Kontakt aufnehmen, ob das dann reicht. |
#9
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daniel, du hast ja schon mit der landesregierung kontakt aufgenommen. lass dir am besten eine liste der ziviltechniker geben und such dir einen in deiner nähe aus un kontaktiere ihn einfach. die bei der landesregierung brauchen halt irgendeinen wisch, dass das boot ok ist. denen ist sowas von egal, wie der wisch zustande kommt, er muss nur von jemandem unterschrieben sein, der das feststellen darf. ergo werden dir die auch nicht viel drüber sagen können, welche probleme dich erwarten könnten.
der ziviltechniker, der dann ja auch das gutachten bzw. die überprüfung macht, kann dir ja schon im vorfeld genau sagen, auf was er schauen wird. daher--> wende dich an ihn. lg martin |
#10
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Hallo Daniel,
für alle in Italien vor dem 1998 (Beginn der EU Homologation) gebauten Boote haben die Werften als Bootsdokument eine Zertifizierung durch die italienische RINA ausgegeben. Um Links zu sehen, bitte registrieren ist einer gröten Bootsabnehmer in der Welt. Diese solltest Du mitbekommen als Unterlage für die technische Abnahme in D oder A. Fehlt diese oder hat der Verkäufer diese verbaselt, dann kannst Du diese von der Werft nochmal anfordern uneter Angabe der Bootsbaunummer, ev. in englisch anschreiben. Kostet Dich ev. einen kleinen Obulus, aber kostet Dich wesentlich weniger als ein Bootsgutachten in A. Ich habe ein paar Male solche Bootszertifizierungen von der MARLIN Werft nachträglich eingeholt für Käufer dieser Boote. |
#11
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daniel, was noch dazu kommt: selbst bei einem neuen boot aus österreich bekommst du nur eine zulassung für 100 jahre. danach misst du das boot überprüfen lassen und dann entscheidet der prüfer, ob sie für 5 oder 10 jahre verlängert wird. von daher wirst du bei einer anmeldung in österreich das boot so oder so überprüfen lassen müssen. ob das jetzt ein "gutachten" ist, ist definitionssache. aber selbst beim pickerl fürs auto bekommst ein prüf"gutachten".
lg martin |
#12
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Zitat:
...weiss' schon ist nur ein Tippfehler. .
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lg. Manfred Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird. |
#13
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Hallo berny,
so hab ich den Text am Anfang auch verstanden, aber die zuständige Behörde bei mir in oö hat das, dann bestätigt, dass ein Gutachten einer Außenstehenden Klassifikationsgesellschaft oder eben zt erforderlich ist. ( dafür entfällt dann die Kontrolle bei der Landesregierung ) Auf die Nachfrage ob dieses RINA Zertifikat, das Gutachten ersetzen würde, meinten sie nein Habe mal Kontakt mit einem zt aufgenommen. Zu meiner Verwunderung sind die Kosten für diesen "Wisch" noch halbwegs erträglich ( für ne Yacht wärens peanuts, aber ich muss das eben auf den Preis des Bootes aufrechnen und wenn dieser nur ein paar tausend Euro beträgt fallen ein paar hundert auch schon ins Gewicht ) Auf die Frage was da alles überprüft wird hat er mich vorerst auf die ausrüstungsliste verwiesen, werde da aber nochmal nachhaken Lg Daniel |
#14
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Die Behörde muss sich auch ans Gesetz halten:
Warum sagen die, dass ein Gutachten notwendig ist? Das muss einen Grund haben.... |
#15
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Warum wird das Italien. RINA Gutachten nicht anerkannt wenn es vorhanden und vorgelegt werden kann ? Es beinhaltet alle wichtige Daten zum Boot, und die RINA ist ein riesiges Unternehmen, das Gutachten weltweit macht.
Siehe hier ein Muster von einem MARLIN 480, das aus Italien geholt wurde: Falls die Behörde nicht italienisch versteht könnte eine Übersetzung helfen. Solche Gutachten wurden in I für alle Boote vor 1998 ausgestellt und sind amtliche Nachweise, da eine Bootszulassung dort damit erledigt ist. Desgleichen werden auch für die Motoren eine Bescheinigung durch das Transport Ministerium erstellt und dienen in I als Nachweis für die Leistung dieser Motoren für die vorgeschrieben Haftversicherung. Diese Dokument sollte man beinem Gerauchtkauf aus Italien mitbekommen mit der Bedienungsanletung für Boot und Motor und Instrumente. |
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