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  #1  
Alt 02.03.2017, 19:46
fma fma ist offline
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Ich denke mal Ihr zäumt das Pferd von hinten auf. Das Seerecht ist meist mit dem Luftrecht vergleichbar.Der Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit des Kapitäns sollten keine Rolle spielen. Entscheidend sind ist die Kombination von Hoheitsgewässer + Bootsregister + Patent .

- kroatisches Boot + kroatischer Schein + wo auch immer = kein Problem- internationales Recht
- deutsches Boot + kroatischer Schein + kroatisches Gewässer = kein Problem-kroatisches Recht, allenfalls EU-Recht
- kroatisches Boot + deutscher Schein + deutsches Gewässer = kein Problem-dt.Recht/EU-Recht
- deutsches Boot + kroatischer Schein + tunesische Gewässer = Problem-tunesisches Recht + evtl.bilaterales Abkommen Tunesien/Kroatien
Gleiches sollte auch für Italien gelten, wobei da dann noch zusätzlich EU-Recht dazu kommt.

Viele Grüße.

Frank
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  #2  
Alt 02.03.2017, 20:52
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Zitat:
Zitat von fma Beitrag anzeigen
Das Seerecht ist meist mit dem Luftrecht vergleichbar.
Wenn das wirklich so ist, dann (zwischenzeitlich) gute Nacht
__________________
Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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  #3  
Alt 02.03.2017, 20:55
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Zitat:
Zitat von bkj5 Beitrag anzeigen
Wenn das wirklich so ist, dann (zwischenzeitlich) gute Nacht

Bernhard,

keine Angst !Ich meine das Luftrecht vor EASA oder das ICAO-Recht

VG

Frank
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  #4  
Alt 02.03.2017, 20:58
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Zitat von fma Beitrag anzeigen
Bernhard,

keine Angst !Ich meine das Luftrecht vor EASA oder das ICAO-Recht

VG

Frank
Achso ...
__________________
Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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