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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 10.05.2010, 18:29
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Wandlung?

Hallo
Ich hätte eine Frage zum Thema Wandlung.
Kann manein neues Fahrzeug wandeln das mit einem Schaden ausgeliefert wurde, den die Herstellerfirma jetzt aber nicht reparieren möchte weil eine Reperatur zu umständlich ist?
Eventuell hat das ja schon jemand hinter sich
__________________
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  #2  
Alt 10.05.2010, 18:57
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T.S T.S ist offline
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hallo,

um was handelt es sich,
ich habe meinen ersten vw-bus gewandelt,

war ganz einfach,
du mußt ihnen 3x die möglichkeit geben den mängel zu beheben,
dann einen gutachter,
einen guten rechtsanwalt,
( kosten wurden erstattet)

wenn sie es nicht machen wollen, ( schaden beheben)
laß es dir schrieftlich geben vom hersteller,
und gebe das teil zurück,
aber nicht ohne anwalt,
hoffe du hast rechtschutz,
__________________
gruß Torsten
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  #3  
Alt 10.05.2010, 20:58
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Berny
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Wenn sie den Wagen nicht reparieren wollen, setze ihnen mittels Rechtsanwalt eine Frist, bis wo das repariert werden muß. (Beweisfrage, wenn das mündlich geschieht!)

Ansonsten empfehle ich dir auf jedenfall einen Rechtsanwalt, den wirst du brauchen.
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  #4  
Alt 10.05.2010, 21:43
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Zitat:
Zitat von Kleinandi Beitrag anzeigen
Hallo
Ich hätte eine Frage zum Thema Wandlung.
Kann man ein neues Fahrzeug wandeln das mit einem Schaden ausgeliefert wurde, den die Herstellerfirma jetzt aber nicht reparieren möchte weil eine Reperatur zu umständlich ist?
Eventuell hat das ja schon jemand hinter sich
Da gibt es klare Details in den Lieferbedingungen des Herstellers. Bitte nachlesen. Ansonsten wie die Kollegen hier schon erwähnten, Nachbesserungs-Frist setzen. Meist muß der Schaden= Lieferfehler auch noch vom Werks-Kundendienst begutachtet werden. Unbedingt nur mit RA vorgehen, insbesondere wenn sowieso gemauert wird.

Dachte, Du bist beim Daimler, da wird ja auch nicht lange rumgezockelt wegen dem guten Ruf, oder sind die Kassen jetzt auch klamm???
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  #5  
Alt 11.05.2010, 06:28
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Da gibt es klare Details in den Lieferbedingungen des Herstellers. Bitte nachlesen. Ansonsten wie die Kollegen hier schon erwähnten, Nachbesserungs-Frist setzen. Meist muß der Schaden= Lieferfehler auch noch vom Werks-Kundendienst begutachtet werden. Unbedingt nur mit RA vorgehen, insbesondere wenn sowieso gemauert wird.

Dachte, Du bist beim Daimler, da wird ja auch nicht lange rumgezockelt wegen dem guten Ruf, oder sind die Kassen jetzt auch klamm???
Hallo Dieter

Dem Daimler gehts gut solange ich da bin

Es geht hier um meinen Wohnwagen.Da wurde vermutlich während der Produktion eine Innenwand beschädigt und notdürftig mit Funierfolie überklebt.Da zum Wechsel der Wand aber ein Ausbau des kompletten Daches nötig wäre wollen die das natürlich nicht.Andererseits habe ich auch noch kein Angebot zur Wertminderung was ja nach der klaren Sachlage kein Problem sein sollte.
Also bleibt eben noch der Weg der Rückabwicklung wie das ja jetzt heisst.Der Wagen ist jetzt 5 Wochen alt und steht seit 4 Wochen beim Händler
Werde heute mal den ADAC anrufen.Hab da Rechtsschutz .......
Danke Euch
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  #6  
Alt 11.05.2010, 09:27
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Die Frage ist, ob hier ein Mangel vorliegt. Das kann man auf die Entfernung schlecht beurteilen. Unter "Wand eingedrückt" kann ich mir nicht richtig was vorstellen.

Wenn es ein Mangel ist (was im gerichtlichen Verfahren sicherlich per Gutachten geklärt werden müsste), wovon ich jetzt mal ausgehe, dann hat der Verkäufer zunächst einmal ein Nachbesserungsrecht. In deinem Fall hat er die Nachbesserung aber endgültig abgelehnt.

Jetzt kannst Du wandeln oder mindern.

Erkundige Dich, ob dein Rechtsschutz den Fall übernimmt, und nimm Dir einen Anwalt. Wenn Du selber keinen guten kennst, frag beim örtlichen Anwaltverein. Die Vorsitzende ist: RAin Bettina Bauer, Am Lustnauer Tor 4, 72074 Tübingen, Tel.: 07071/257888
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #7  
Alt 11.05.2010, 13:56
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Ach ja, ob du wandelst oder Preisminderung willst, ist übrigens deine Entscheidung, nicht die des Händlers.

Hier hatte ich voriges Jahr eine entsprechende Erfahrung gemacht, meinte der Händler, er könne dies entscheiden, dem war aber nicht so, zum Glück hatte ich einen Rechtsanwalt auf meiner Seite.
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  #8  
Alt 11.05.2010, 14:14
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Ach ja, ob du wandelst oder Preisminderung willst, ist übrigens deine Entscheidung, nicht die des Händlers.

Hier hatte ich voriges Jahr eine entsprechende Erfahrung gemacht, meinte der Händler, er könne dies entscheiden, dem war aber nicht so, zum Glück hatte ich einen Rechtsanwalt auf meiner Seite.
Hallo Berny
Wer hat die Minderung festgelegt?
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  #9  
Alt 11.05.2010, 15:01
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Zitat:
Wer hat die Minderung festgelegt?
Im Streitfall macht der Kunde (also Du) eine bestimmte Summe geltend, die er zurückfordert (wenn er den vollen Kaufpreis schon bezahlt hat). Ob diese Summe angemessen ist, entscheidet das Gericht (meist folgt es dabei dem einzuholenden Gutachten eines Sachverständigen).
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #10  
Alt 11.05.2010, 18:02
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hallo,

bei meinem freund lag der schaden an der seitenwand bei ca 5000.-,
bei meinem knaus war es weniger,
lag bei 2800.-,
waren aber außenschäden,
mach es über einen gutachter den du bestimmst,
den ersten bei mir habe ich abgelehnt,
vorrausgestetzt das er auch schon auf dich zugelassen ist,
steht ja noch beim händler, oder,
kommt darauf an wie man es richten kann,
ob man komplett tauschen muß die wand,
oder teil ersetzen,

handel dir einen guten nachlaß raus,
danach interessiert es keinen mehr,
war bei mir auch so,
habe ihn für das geld was ich bezahlt habe 2 jahre später wieder verkauft,
mit schaden,
habe ihn aber bei verkauf auch angegeben,
__________________
gruß Torsten
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  #11  
Alt 11.05.2010, 20:12
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Zitat:
mach es über einen gutachter den du bestimmst,
kann durchaus sinnvoll sein, selbst einen Gutachter zu beauftragen - aber! Den zahlst Du auch selbst. Und die Gegenseite muss sein Gutachten nicht unbedingt akzeptieren.

Im gerichtlichen Verfahren wird der Sachverständige vom Gericht bestellt.
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #12  
Alt 12.05.2010, 10:26
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Hallo
Kurz zur Info für alle Interessierten...........
Ein Gutachter rät mir jetzt noch kein "Privates" Gutachten machen zu lassen da dies falls es zur Verhandlung kommt nicht bindend wäre und das Gericht selber einen Gutachter bestellt.

Das Problem ist das der eigentliche Schaden "Gering" ist aber die beseitigung sehr teuer.Deshalb für mich auch recht schwierig hier dem Händler bzw. dem Hersteller eine Minderung vorzuschlagen.


Da der Händler Vertragspartner ist habe ich diesen nochmal angerufen.Er bestätigte mir das er das selber nicht machen kann und das Werk dies machen müsse!!Er will dies mit dem Werk jetzt nochmal selber besprechen so das ich einen Werkstermin erhalten soll.Ich glaube man spielt mit dem gedanken den Kunden "Mürbe" zu machen
__________________
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  #13  
Alt 12.05.2010, 11:47
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Berny Berny ist offline
Berny
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Suche dir eine andere Fachwerkstätte und lass dir einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur machen, kostet ev etwas, aber dafür hast du was in der Hand.

Damit kannst zumindest mal eine Preisminderung argumentieren.

Noch etwas wichtiges, und daher unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten:
Bei uns in Österreich (weiß jetzt nicht wie es in D ist) muß das Gerichtsverfahren innerhalb der 6 Monate Gewährleistung eröffnet werden, sonst fällt es da nicht mehr rein.
Dann mußt du den Schaden beweisen, nicht der Verkäufer, somit dreht sich die Beweispflicht um.

Deshalb ist es auch oft Taktik der Verkäufer, solche Sachen hinauszuziehen.

Also Frist setzen, dann sofort mit Gericht drohen, wenn dann nix passiert auch Gericht einschalten, bevor es zu spät ist.

Wie gesagt, geltendes Recht in Österreich, keine Ahnung wie das in DE aussieht.
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  #14  
Alt 12.05.2010, 13:01
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von Kleinandi Beitrag anzeigen
Ich glaube man spielt mit dem gedanken den Kunden "Mürbe" zu machen
Hallo Andy,

wenn das zu vermuten ist solltest Du, da Du ja eine Rechtschutzversicherung hast, erwägen kurzfristig einen Anwalt einzuschalten.

Grundsätzlich halte ich nichts von unnötigen juristischen Auseinandersetzungen und ziehe gütliche Einigungen vor, aber in diesem Fall wirst Du, je näher die Urlaubszeit kommt, immer mehr unter Druck stehen und am Ende mehr Zugeständnisse machen als Du willst und musst, nur um den Urlaub zu retten.

Grüße

Harald
__________________
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  #15  
Alt 12.05.2010, 13:09
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Suche dir eine andere Fachwerkstätte und lass dir einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur machen, kostet ev etwas, aber dafür hast du was in der Hand.

Damit kannst zumindest mal eine Preisminderung argumentieren.

Noch etwas wichtiges, und daher unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten:
Bei uns in Österreich (weiß jetzt nicht wie es in D ist) muß das Gerichtsverfahren innerhalb der 6 Monate Gewährleistung eröffnet werden, sonst fällt es da nicht mehr rein.
Dann mußt du den Schaden beweisen, nicht der Verkäufer, somit dreht sich die Beweispflicht um.

Deshalb ist es auch oft Taktik der Verkäufer, solche Sachen hinauszuziehen.

Also Frist setzen, dann sofort mit Gericht drohen, wenn dann nix passiert auch Gericht einschalten, bevor es zu spät ist.

Wie gesagt, geltendes Recht in Österreich, keine Ahnung wie das in DE aussieht.


Hallo Berny
Das ist bei uns laut Anwalt auch so.Da der Wagen aber erst 5 Wochen alt ist hab ich da noch etwas Zeit.Hab aber sicherheitshalber am Montag einen Termin zur Beratung beim Anwalt.
__________________
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