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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 14.11.2007, 13:20
Benutzerbild von Adrian
Adrian Adrian ist offline
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Boot Infos

Bootszulassung WSA oder Intern.Bootschein oder Flaggenzertifikat ?

Hallo !

kann mich evtl. mal jemand detailliert darüber aufklären welches Bootdokument international ( hier EU weit ) anerkannt werden muß ( nicht meistens wird ) bzw. was hier zu empfehlen ist ?
Hintergrund ist folgender : mein Boot ist beim WSA Regensburg registriert und damit kann ich natürlich legal auf allen deutschen Binnen und Seeschiffahrtsstrassen fahren. Auch in Italien wurde dies bei mehreren Kontrollen nach Vorlage in Verbindung mit dem Führerschein immer akzeptiert.
Jetzt höre ich von einem Fachmann das dies in der Praxis zwar meistens akzeptiert wird ( wohl mehr aus Unwissenheit der Guardia Costieria ) aber in Zukunft sich hier wohl etwas ändern soll, aber eine Garantie habe ich dafür anscheinend nicht.Auf Nachfrage beim WSA teilte man mir mit das kein Fall bekannt sei, wo die WSA Registrierung in der EU nicht anerkannt wurde. Nunja ich möchte da aber unbedingt auf Nummer sicher gehen, da ich schon einmal wegen eines im Hotel vergessenen Füherscheines in Italien 101,85 (!!!) zahlen musste und jede Möglichkeit einer weiteren Geldforderung ausschliessen möchte.
Vielen dank schon im Voraus !
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  #2  
Alt 14.11.2007, 13:29
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ghaffy ghaffy ist offline
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Boot Infos

Hallo Adrian,

Das einzige international gültige Papier ist das Flaggenzertifikat.

Für Sportboote bis zu bestimmten Grössen (zB übliche Schlauchboote, RIBs) wird auch die WSA-Registrierung bzw. die amtlich anerkannten Registrierungen (zB ADAC) in weiten Teilen Europas und der Welt anerkannt.

In der näheren Umgebung kenne ich nur die Franzosen, die generell nur das Flaggenzertifikat (und nicht die WSA-Registrierung etc.) anerkennen. Doch soll es auch hier Ausnahmen von bestimmten Behördenvertretern geben.

Suchfunktion: Flaggenzertifikat

Gruss
Andreas
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  #3  
Alt 14.11.2007, 13:32
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Hallo Adrian,

soweit mir bekannt, gilt die WSA Zulassung NUR auf Binnengewässern. Für die See brauchst Du einen Internationalen Bootsschein, das Flaggenzertifikat wurde z.B. im Seebereich in Frankreich bis vor ca. 3 Monaten noch benötigt, da gibt es aber auch Änderungen.
Weitere Möglichkeit wäre natürlich das Boot im Schiffahrtsregister zu registrieren (geht über das Amtsgericht). Das ist allerdings etwas aufwendiger und nur für große Boote vorgeschrieben.
Für das Schlauchboot habe ich auch nur eine Zulassung beim WSA, habe weder Kennzeichen noch sonstetwas am Boot und bin schon häufiger an der WaPo in Spanien vorbeigefahren, die sich aber noch nie für das Boot interessiert haben. Die kontrollieren lieber Jetskifahrer, die meist ohne gültigen Führerschein unterwegs sind und so eine zuverlässige Einnahmequelle sind...

Am einfachsten ist, man holt sich beim ADAC oder dem Yachtverband die Papiere, am sichersten ist, man lässt das Schiff im Schiffahrtsregister registrieren, was dann auch als Eigentumsnachweis gilt und zum Führen der Flagge (Flaggenzertifikat) verpflichtet... das ganze ist etwas kompliziert, weswegen ich mir nicht 100% sicher bin. Müsste da erst noch einmal nachlesen, falls es Dich weiter interessiert (kann ich frühestens heute abend, wenn Bücher zur Hand).

Gruß Markus

PS: Ich hole mir noch den internat. Bootsschein über den ADAC, dann habe ich überall (außer vielleicht USA) meine Ruhe. Zum Thema USA, da bin ich mir nicht einmal sicher, ob da unser Führerschein gültig wäre, bzw. ob die den anerkennen...
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  #4  
Alt 14.11.2007, 13:32
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Adrian Adrian ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy
Hallo Adrian,

Das einzige international gültige Papier ist das Flaggenzertifikat.

Für Sportboote bis zu bestimmten Grössen (zB übliche Schlauchboote, RIBs) wird auch die WSA-Registrierung bzw. die amtlich anerkannten Registrierungen (zB ADAC) in weiten Teilen Europas und der Welt anerkannt.

In der näheren Umgebung kenne ich nur die Franzosen, die generell nur das Flaggenzertifikat (und nicht die WSA-Registrierung etc.) anerkennen. Doch soll es auch hier Ausnahmen von bestimmten Behördenvertretern geben.

Suchfunktion: Flaggenzertifikat

Gruss
Andreas
Danke Andreas !
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  #5  
Alt 14.11.2007, 13:36
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Flaggenzertifikat online

hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Gruss
Andreas
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  #6  
Alt 14.11.2007, 13:41
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy
In der näheren Umgebung kenne ich nur die Franzosen, die generell nur das Flaggenzertifikat (und nicht die WSA-Registrierung etc.) anerkennen. Doch soll es auch hier Ausnahmen von bestimmten Behördenvertretern geben.
Hallo Andreas,

da haben wir gleichzeitig geantwortet...

eins aber nocht (grade nachgeschaut):

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird seit dem 1.05.2005 auch an der französischen Küste als Registrier- und Eigentumsnachweis für Boote anerkannt.

Gruß Markus
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  #7  
Alt 14.11.2007, 13:52
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Adrian Adrian ist offline
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Zitat:
Zitat von Markus[LB]
Hallo Andreas,

da haben wir gleichzeitig geantwortet...

eins aber nocht (grade nachgeschaut):

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird seit dem 1.05.2005 auch an der französischen Küste als Registrier- und Eigentumsnachweis für Boote anerkannt.

Gruß Markus
Ich denke dann werde ich mir wohl den Internationalen Bootsschein holen müssen. Seinerzeit hatte ich das WSA bevorzugt weil hier nicht alle 2 Jahre verlängert werden muß wie beim internationalem Bootsschein, was nur Mühe und Geld kostet, aber naja... wird mir nix anderes übrigbleiben. Danke für die Mühe ! LG Adrian
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  #8  
Alt 14.11.2007, 14:21
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Hallo,
es gibt auch noch die Alternative sein Boot in dem Land anzumelden in dem ich am meisten fahre.
Zum Beispiel in Frankreich oder Belgien, viele Franzosen haben die Boote in Belgien angemeldet da dort die Bestimmungen einfacher sind ( grössere Entfernung von der Küste erlaubt).
Grüsse
Jean-Pierre
__________________
Wer von Anfang an genau weiß, wohin sein Weg führt, wird es nie weit bringen.
(Napoleon Bonaparte)
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  #9  
Alt 14.11.2007, 14:27
rotbart
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Zitat:
Zitat von Markus[LB]
Hallo Andreas,

da haben wir gleichzeitig geantwortet...

eins aber nocht (grade nachgeschaut):

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird seit dem 1.05.2005 auch an der französischen Küste als Registrier- und Eigentumsnachweis für Boote anerkannt.

Gruß Markus
Das hat sich aber noch nicht überall herumgesprochen
Fakt ist :
  1. Das Flaggenzertifikat ist der einzige amtliche Schein
  2. Er ist ausserdem der einzig gültige Eigentumsnachweis
  3. Er gilt weltweit - im Bereich See / Küste in EU Europa auch Binnen Bei den Schweizern bin ich überfagt.
  4. IBS und alle anderen sind Verbandsscheine - die auf Verbandsebene mit ausländischen Einrichtungen Verträge abeschlossen haben und sonst nichts
  5. m.W. gilt das F-zertifikat am längsten = die geringsten Kosten (müsste aber nochmal nachsehen)
  6. Last but not Least es berechtigt zur Führen der Dt. Flagge - mag wenig beeindruckend sein, ist aber ein Nachweis, das es sich um ein dt. Boot handelt hieraus können sich gewaltige Weiterungen im Schadensfall ergeben, so z.B. die Frage welches Recht anwendbar ist. Das mag manchen jetzt unsinnig erscheinen aber ich habe ein entsprechendes Beispiel selbst erlebt.

Zu Punkt (6) im Schadensfall ist auf ein registriertes Boot (F-zertifikat) das dt Recht anzuwenden, dies gilt aber nicht bei den Verbandsscheinen. (Artk. 91 UN seerechtsübereinkommen)
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  #10  
Alt 14.11.2007, 14:47
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
Das hat sich aber noch nicht überall herumgesprochen
Hallo Roland,

das hat sich schon rumgesprochen, nur merkt man sich das Ganze nicht auswendig...

Das Flaggenzertifikat oder wie ihr das hier nennt ist doch eigentlich das Schiffszertifikat?

Nicht nur dass im Falle des Unfalles das deutsche Recht gilt, wobei ich mich frage, welches Recht gilt, wenn das andere Schiff unter anderer Flagge fuhr?
Es ist eher so, dass nach dem "Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen" genau geregelt ist, wie das auf dem Wasser dann aussieht.
Auf einem Boot/Schiff gilt dann auch nationales Recht unter der betreffenden Flagge unter der es fährt. ABER das Boot/Schiff bildet keinen Teil des Hoheitsgebietes, so oder so ähnlich

Es ist sinnlos darüber sehr viel zu diskutieren, Fakt ist, dass in den meisten Ländern der EU der IBS ausreichend ist, auch in Frankreich. Der IBS ist ein anerkanntes Zertifikat, sonst würde man auch bei Kontrollen Probleme bekommen. Den IBS bekommt man sehr einfach, bei Schiffzertifikat muss man über das Amtsgericht in das Seeschifffahrtsregister eingetragen werden. Dann ist man auch zum Führen der Nationalflagge verpflichtet.

Bekannt ist, dass Schiffszertifikat alle 8 Jahre, der IBS alle 2 Jahre verlängert werden muss. Vielleicht für jemanden interessant, der eine Weltumrundung oder mehrere mit dem Segelboot plant und daher einige Jahre unterwegs ist (wenn er sehr langsam segelt oder eben nicht in D halt macht... ).

Sinn oder Unsinn muss man selbst entscheiden. Die meisten haben "nur" den IBS und die 19€ Gebühren alle 2 Jahre, die sollten normalerweise kein Problem darstellen?!?

Gruß Markus

PS: Aber ich mach mich mal schlau, wie ich einen Eintrag ins Seeschifffahrtsregister bekomme... interessant wäre das schon! Besser, falls Du Dein Schiff dort eingetragen hast, dann beschreibe bitte einmal kurz die Prozedur und die Kosten...
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  #11  
Alt 14.11.2007, 15:04
rotbart
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Zitat:
Zitat von Markus[LB]
Hallo Roland,

das hat sich schon rumgesprochen, nur merkt man sich das Ganze nicht auswendig...
Vor allem nicht die franz. Behörden

Zitat:
Das Flaggenzertifikat oder wie ihr das hier nennt ist doch eigentlich das Schiffszertifikat?

Nicht nur dass im Falle des Unfalles das deutsche Recht gilt, wobei ich mich frage, welches Recht gilt, wenn das andere Schiff unter anderer Flagge fuhr?
Es ist eher so, dass nach dem "Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen" genau geregelt ist, wie das auf dem Wasser dann aussieht.
Auf einem Boot/Schiff gilt dann auch nationales Recht unter der betreffenden Flagge unter der es fährt. ABER das Boot/Schiff bildet keinen Teil des Hoheitsgebietes, so oder so ähnlich
Nun erzähl doch nicht soviel Unsinn
das F-Zertifikat ist nicht das Schiffszertifiakt sonst hieß es so und es ist auch kein Registereintrag im Sinne eine Kaffahrteischiffes sonst hieße es registerauszug

Das Seerechtsübereinkommen regelt nur dann etwas wenn die beteiligten Staaten es ratifizieren , was im Falle von D (und der EU) geschehen ist, und es ist schei.... was AUF dem Boot gilt, die Frage ist wo und mit welchem Recht werden Schäden abgehandelt - wenn das Boot NICHT in dem Schiffsregister steht.

Zitat:
bei Schiffzertifikat muss man über das Amtsgericht in das Seeschifffahrtsregister eingetragen werden. Dann ist man auch zum Führen der Nationalflagge verpflichtet.
Unsinn siehe oben es geht um das F-zertifikat - nix Amtsgericht Antrag an BSH mit Unterlagen - BASTA der Link steht sogar schon im Thread

Zitat:
der IBS alle 2 Jahre verlängert werden muss.

Die meisten haben "nur" den IBS und die 19€ Gebühren alle 2 Jahre, die sollten normalerweise kein Problem darstellen?!?
Laut ADAC € 25,-- plus € 1,-- Porto
BSH die ersten 8 Jahre € 40,-- Verlängerung € 25,--

d.h. schon in der ersten Periode € 60,-- gespart und ein echtes Dokument nicht ein privates vom ADAC

Markus - wenn Dir nicht klar ist wovon geredet wird lies doch erst einmal nach aber schreibt doch nicht so'n Unsinn - der wird vielleicht sogar noch geglaubt
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  #12  
Alt 14.11.2007, 15:46
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Zitat:
Zitat von ghaffy

So. Und dort steht:

Zitat:
Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird. Das Dokument ist acht Jahre gültig und kann verlängert werden. Es kostet 40 EURO.

Wie ist Seeschiff definiert ?? Ist ein zerlegbares 4,30m-Schlauchboot als Seeschiff zu werten ?

.
__________________
Viele Grüße,
Thomas

_________________________
Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen...
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  #13  
Alt 14.11.2007, 15:50
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ghaffy ghaffy ist offline
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Dann lies halt das Merkblatt auch dazu:

Sportboote bis max. 15 Meter

Gruss
Andreas
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  #14  
Alt 14.11.2007, 16:05
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Jetzt bin ich entgültig verwirrt...

Also das Flaggenzertifikat gilt in dem Fall dann aber NICHT als Eigentumsnachweis! Falls doch, wo steht das?

Aufpassen muss man wenn man einen Eintrag ins Seeschifffahrtsregister oder ein Flaggenzertifikat besitzt, dass man sich auch an die Bestimmungen hält. Fehler beim Führen der Flagge können angeblich sehr teuer werden!

Die Eintragung in das Schiffsregister ist meines Wissens nach die einzige Möglichkeit der Eigentumsabsicherung. Jedenfalls steht das so irgendwo in meinen Unterlagen, die ich zur Zeit nicht zur Hand habe.

Für Boote ab 15m länge gibt es ja meines Wissens nach auch kein Flaggenzertifikat mehr, da gibt es nur die Möglichkeit der Eintragung... aber das hat mit Schlauchbooten wohl wenig zu tun...

Gruß Markus

PS: Dieser dämliche Papierkram...
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  #15  
Alt 14.11.2007, 16:07
rotbart
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Zitat:
Zitat von snoopy21
So. Und dort steht:
Wie ist Seeschiff definiert ?? Ist ein zerlegbares 4,30m-Schlauchboot als Seeschiff zu werten ?

.

ghaffy hat den Nagel auf den Kopf getroffen

Alles was schwimmt und nicht EINTRAGUNGSPFLICHTIG ist.

und um gleich einem Einwand von Markus[LB] zu begegnen (was bedeutet eigentlich LB ???)

registrierungspflichtig sind Schiffe ab einer gewissen Länge / früher mal Tonnage die einen dt. Eigner haben und auf See fahren , ebenso alle gewerblich fahrenden Schiffe (binnen und buten), wobei Fischerboote noch eine Sonderstellung haben.

Dazu gibt es für die Registrierung Binnen noch einen Vertrag von Genf - der aber für Sportboote unerheblich ist.

-----------------------

Nach Art. 91 Un Seerechtsübereinkommen muß jeder Staat der dieses UN Abkommen ratifiziert hat, jedem Seeschiff die Möglichkeit des Eigentum und Flaggennachweises bieten. Dies geschieht für große Schiffe im Schiffsregister, in etwa vergleichbar mit dem Grundbuch.

Damit dies eben auch für kleine Schiffe möglich ist gibt es das F-Zertifikat.

Alles andere ist Gewinnmaximierung von privaten Organisationen
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