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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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danke für den artikel roland. werd das ganze mal in den originalen gesetzestexten nachlesen. jetzt weiss cih wenigstens, wo das steht*g*.
eigentlich sind jetzt fast alle fragen geklärt. das einzige, was noch übrigbleibt ist die frage, warum es keinen FB1 gibt. lg martin |
#32
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Zitat:
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#33
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Zitat:
...eigentlich noch nicht wirklihc, da ich ja frgate, ob es möglich sei, den Schein in Holland umscheriebn zu lassen und nicht in Österreich. Mein Problem ist dennoch, um das mit der Umschreibung überhaupt zu versuchen, einen "Hafenmeister" o. ä. im grenznahen Gebite (Venlo etc.) zu finden, der so etwas machen könnte... Sporadisch habe ich mich aber jetzt endlich zum SFB SEE/BINNEN angemeldet. |
#34
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@Göberl: nö, sehe ich nicht so, eigentlich bestätigt ja Roland meine Ansicht, die sicherste Methode ist der HR-Schein, und alles andere ist nicht eindeutig geregelt. Auch zeigt das Posting auf, dass der soviel gepriesene IC FB2 aufwärts ja eigentlich auch nicht wirklich gilt, soferne HR diesbezüglich keine eindeutige Regelung vorgibt (hat HR das schon ?)
Und zum Thema "Verpflichtung des MSVÖ" hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Stellt sich nur die Frage, ob für den MSVÖ zB einen HR-Küstenschein Befähigungsausweis genug ist, und wenn nicht, warum nicht? (Begutachtung der Befähigung, warum muss er nochmals prüfen, wenn ich zB einen HR-Schein habe, indem meine Befähigung ja von offizieller Seite her bestätigt wurde?) Darauf aufbauend und der vermutlich negativen Aussage des MSVÖ könnten wir die Petition an das BMVIT starten, weil wir dann offiziell nachfragen könnten, warum das nicht geht (Hier hätten wir ein rechtliches Problem, ein HR-Schein, für Kroaten in A gültig, wird vom Staat für Österreicher nicht anerkannt. Ansich eine gute Ausgangslage!) Der letzte Stand der Dinge, soviel ich weiß (Rotti weiß mehr!), war, dass der MSVÖ diese Anfrage an die Rechtsabteilung weitergeleitet hat. Ob diesbezüglich schon eine Antwort kam, weiß Rotti. Und soviel ich weiß, ist auch der MSVÖ daran interessiert, den FB1 wieder einzufühern, dies scheitert angeblich an bestimmten rechtlichen Dingen, die wiederum für mich nicht nachvollziehbar sind, weil genau diese rechtlichen Bestimmungen auch für den FB2 aufwärts zutreffen würden (Prüfung im fremden Hoheitsgebiet ist nicht möglich, bei FB2 wäre also ein Hafenanlegemanöver auch nicht möglich!). Die Forderung nach der Einführung des FB1 ist noch vorhanden, dazu brauchen wir aber noch einiges an Rückendeckung (MSVÖ, VKSÖ, rechtliche Unstimmigkeiten, usw usw) So gesehen sind diese Diskussionen gar nicht so schlecht, außerdem zeigt es auf, dass ein Bedarf da ist! |
#35
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#36
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Schein
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Als Deutscher brauchst du einen Deutschen Schein Dann Frage ich mich warum soll ein Holländischer Schein anders sein als ein Kroatischer. Selbst ein Ösischein wäre dann nicht brauchbar. Wenn du nicht in einen SBF See umschreiben kannst dann lasse es sein bringt doch nix.
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Gruß Herbert |
#37
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Schein
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Die Kroaten haben nicht so wie wir 2 Binnenschein sondern nur einen Schein Meer und Binnen. so wurde es mir mitgeteilt als die Frage aktuell war warum die Kroaten keine Ösipatente mehr anerkennen. Wir kennen das HR Patent ja nur als Küstenpatent. bitte jetzt nicht beiträge wie darf ein Ösi mit HR Patent auch auf der Donau fahren NEIN nur Kroaten. Zitat:
Ich finde es auch lächerlich das man beim FB2 so tut als ob man die Prüfung außerhalb der Hoheitsgewässer ablegt. Ich habe ca. 30 Prüfungstörns für FB3 mitgemacht und kein einziger war von der Küste weiter entfernt als 10 Seemeilen Alle Prüfungen, nicht die Seemeilentörns, fanden im Raum Krk - Rab statt.
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Gruß Herbert Geändert von herbert (04.05.2007 um 11:37 Uhr) |
#38
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Aber wenigsten funken ????? Nein auch nicht ---- oooooch Macht endlich ein Volksbegehren - dann hat die liebe Seele endlich Ruh' |
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Zitat:
@ herbert: jeder österreicher darf mit dem hr-patent auf der donau fahren. allerdings nur auf dem kroatischen donauabschnitt . das einzig sinn volle wäre wirklich, sich für den fb1 einzusetzen. das ganze mit umschreiberei und anerkennung führt meiner meinung nach zu absolut nix. zum argument mit prüfung in fremden hoheitsgewässern sollte man echt mal beim ministerium oder den verbänden nachfragen, wie sie das jetzt lösen wollen. mit rausargumentieren werden sie sich schwer tun. lg martin |
#40
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Hallo,
was im Forum zwar schon bekannt ist, aber der ADAC hat auf seinen Informationsseiten auch reagiert: Eine Patentpflicht besteht auch für Motoren unter 5 PS... Besser spät als nie...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#41
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Schein
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Gruß Herbert |
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