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  #1  
Alt 03.02.2016, 14:43
Zirkel Zirkel ist offline
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Es gibt da einen Paragraphen, bei Gefahr für Leib und Leben..... Der rechtfertigt dies.
Ist zwar für Ärzte etwas leichter zu beweisen, aber im Zusammenhang mit dem erfolgten Rettungseinsatz wird wohl ein Auge zugedrückt werden. Wünsche es Dir.
Es ist ja nicht gesichert gewesen, dass der Rettungsdienst wirklich vor Dir ankommt.
__________________
LG Robert

Geändert von Zirkel (03.02.2016 um 14:52 Uhr)
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  #2  
Alt 03.02.2016, 14:56
Benutzerbild von Wameru
Wameru Wameru ist offline
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Zitat:
Zitat von Zirkel Beitrag anzeigen
Es gibt da einen Paragraphen, bei Gefahr für Leib und Leben..... Der rechtfertigt dies.
Ja, der Notfallparagraph. Den gibt es leider in Österreich nicht.

So wie sich das bisher liest wurde ja auch niemand gefährdet oder geschädigt.

Ich drücke die Daumen.

Aber noch wichtiger ist, daß der Vater wieder auf die Füße kommt. Sch... auf den Lappen. Ich habe auch mal (1998) vier Wochen Urlaub machen müssen ;-)


Gruß, Andreas
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