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E-bay und andere Net-Angebote Hier könnt Ihr Links zu diversen Netzangeboten reinstellen.

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  #1  
Alt 25.02.2005, 07:50
Benutzerbild von dievoggis
dievoggis dievoggis ist offline
Ottobrunn bei München
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Wie würdet Ihr reagieren ?

Servus Zusammen ,

Da immer wieder kleinere Probleme mit dem größten Auktionshaus von allen auftauchen mal eine Frage an Euch.

Wie würdet Ihr reagieren ?

Ich hab am 06.02 einen Artikel für 31,61 ersteigert Das Geld wurde am nächsten Tag von mir überwiesen und dann Schweigen im Walde.
Am 19.02. hab ich die erste mail an den Verkäufer geschrieben, es folgten vier weitere, bis endlich am 23.02 eine Antwort kam.
Der Verkäufer findet die verkaufte Ware nicht mehr und will das Geld zurücküberweisen. Als Entschuldigung führt er einen Umzug an und, dass er die Ware von einem zentralen Lager aus verkauft, also ein Computerfehler.
Aber, wie gesagt, er entschuldigt sich dafür.
Insgesamt hat mich der Ablauf schone eine wenig geärgert.

Ich hab ebay informiert mit der Bitte gegen den Verkäufer ebay-seitig vorzugehen.
Bei der Bewertung bin ich mir noch unsicher,
positiv, da er sich entschuldigt hat und das Geld rücküberweist, allerdings dann mit einer entsprechenden Bemerkung.
neutral,
negativ, nicht weil er die Ware nicht mehr findet (spricht zwar nicht für den verkäufer, aber naja kann passieren), sondern weil er sich erst nach 5 mails bei mir gemeldet hat.

Ich hab auf alle Fälle den Verkäfer nochmals angemailt, er solle sich mal Gedanken machen, wie ich Ihn bewerten soll.

Liebe Mods, ich hoffe, dass ist nicht zu sehr O.T.

Gruß und noch einen schönen Tag

Peter
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  #2  
Alt 25.02.2005, 08:00
Benutzerbild von Udo
Udo Udo ist offline
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Hi Peter,
so etwas ist ärgerlich aber es passiert so jeden Tag bei eBay.

Wenn der gute Mensch wirklich gerade am umziehen war schaut er bestimmt nicht jeden Tag nach seinen eMail´s.

Ich mach ja auch so einiges über eBay und habe über 100 positive Bewertungen und noch keine negative oder neutrale, obwohl ich mich auch schon 2 - 3 mal geärgert habe.

Aber man konnte sich immer noch einigen. :zunge:

Da er sich ja entschuldigt hat und dir dein Geld zurücküberweisen wollte (ich foffe das du es mittlerweile hast) würde ich ihn neutral bewerten mit dem Vermerk "Kauf kam nicht zustande" .
Aber das auch erst nachdem er dich ( positiv) bewertet hat,sonst würgt er dir dafür im nachhinein noch eine negative Bewertung rein.

Gruß Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
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  #3  
Alt 25.02.2005, 08:02
alex101068
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Hi Peter,

solange kein wirklicher Schaden entstanden ist würde ich zwischen neutral sachlich abwertender und erboster negativer Bewertung schwanken.

Wobei nicht melden und die Ware nicht mehr haben schon eher negativ ist.

Hast Du das Geld schon zurückerhalten ?

Gruß Alex
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  #4  
Alt 25.02.2005, 08:23
Benutzerbild von dodl
dodl dodl ist gerade online
nomen est omen
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Hallo,

Wenn du dein Geld wiederkriegst, wuerd ich ihn garnicht bewerten.
Mach ich eigentlich ueberhaupt sehr selten.

cu
martin
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  #5  
Alt 25.02.2005, 08:30
nordy nordy ist offline
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Hallo Peter,

Umzug und Computerfehler, gleich zwei Gründe ??

Wenn das mal stimmt.

Warte erst mal ab, ob du das Geld wirklich zurückbekommst.

Die Bewertung kann doch nur negativ sein ohne Rücksicht darauf, wie er dich bewertet.

Zitat Udo:

Zitat:
Da er sich ja entschuldigt hat und dir dein Geld zurücküberweisen wollte (ich foffe das du es mittlerweile hast) würde ich ihn neutral bewerten mit dem Vermerk "Kauf kam nicht zustande"Aber das auch erst nachdem er dich ( positiv) bewertet hat,sonst würgt er dir dafür im nachhinein noch eine negative Bewertung rein.
Das finde ich eindeutig zu wohlwollend.

Du solltest deine Bewertung auf keinen Fall von seinem Urteil abhängig machen.

Gruss Nordy
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  #6  
Alt 25.02.2005, 08:31
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FAR FAR AWAY FAR FAR AWAY ist offline
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Hallo Peter!

Auch ich verkaufe oder kaufe bereits seit 2000 über Dieses und andere Aktionshäuser.

Seither, und ich habe insgesamt mehr als 400 Auktionen beendet sind bis auf wirklich wenige Ausnahmen (1x Ware bezahlt und nicht erschienen => da ist gar nichts passiert, die Postnachforschung verlief im Sand, 2x späte Bezahlung,
1x hat sich der Käufer nicht gemeldet)!

Also in Summe passt es fast immer.

Wenn, so wie in deinem Fall der Verkäufer den überwiesenen Betrag rückerstattet, ist dir ja kein Schaden entstanden.
Ich würde Neutral samt Hinweis auf Nichtversand und Rücküberweisung des Betrages bewerten!


@All: :schlaumai
Bitte bei Internetauktionen wirklich genau auf Beschreibung, Bewertung des Verkäufers achten, sowie die Versandkosten auf jeden Fall beachten!
Auch die Versandart und somit das Transportrisiko nicht vergessen!!
Bei gewerblichen Auktionen gilt immer die EU-weite Gewährleistung (6 Monate) und Garantie (2Jahre) => Beweislastumkehr, der Käufer muss dem Verkäufer den Mangel der Ware nachwiesen, das dieser bereits bei Kaufdatum bestand (oft schwierig).

Ansonsten, wenn man Zeit hat, kann man im Internet oft wirkliche Schnäppchen bekommen, oder Dinge, für die man dachte, das dieser keiner mehr bräuchte recht gute Preise erzielen!
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lg Roman

*the Boater formerly known as DB600

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  #7  
Alt 25.02.2005, 08:47
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Chester Chester ist offline
Mit V ist alles besser
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Verkäufer versuchen leider oft, ein zu niedriges Gebot so nicht bedienen zu müssen. Habs schon mal gehabt, dass der Artikel dann 3 Wochen später erneut angeboten wurde.

Ich verweise dann immer auf den zustande gekommenen Kaufvertrag, setze Frist zur Lieferung und kündige an, die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung (!)einzufordern. Dann klappt's meist doch mit der Lieferung.

Schwierig wird's bei ebay mit der Rücknahme einer schlechten Revanche-Beurteilung - auch wenn sie völlig ungerechtfertigt ist. Ich hab mal bei einer Firma Boote Raschke reklamiert, dass eine Waschschraube (zum Einschrauben ins Unterwasserteil) mit 6,70 Euro Porto versteigert wurde, aber nur als Warensendung für 1,53 Euro verschickt wurde. Per Mail war eine Klärung/Rückerstattung mit dem VK nicht möglich. Die Firma hat sich dann mit einer negativen Beurteilung gerächt! Und das kriegst Du nicht mehr gelöscht.

Trotzdem sollte Negatives in einer schlechten Beurteilung Ausdruck finden - der nächste Käufer MUSS sich doch irgendwo orientieren können.

Hab gerade einen Porsche-Scheren-Wagenheber (Porsche, weil aus Alu) für die Heckspiegelabstützung für 10 Euro ersteigert - der VK reagierte auch erst nach Einschalten von ebay. Jetzt ist das Teil aber da!

Reinhard
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  #8  
Alt 25.02.2005, 08:56
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Holländer Holländer ist offline
Schlauchbootreparatur
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Hmmm...

über welche "Summe" reden wir hier eigentlich ??


Gruß,

Frank :)
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... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt...
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... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...
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  #9  
Alt 25.02.2005, 09:06
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FAR FAR AWAY FAR FAR AWAY ist offline
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Leider machen sich manche Anbieter mit zu hohen Versandkosten ein zusätzliches "Körberlgeld"- aber wenn es bereits in der Auktion so beschrieben ist, und man bietet, ist man als Käufer mit den Versandkosten einverstanden.

Ich stelle immer den Link der österr. Post dazu (Um Links zu sehen, bitte registrieren) da gibt es einen Tarifrechner, übder den jeder selbst die Versandvariante errechnen kann.
Natürlich auch das Gewicht der fertig verpackten Produkte und den Preis als Standardpaket oder Brief.

=> Transparenz für den Käufer!
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lg Roman

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  #10  
Alt 25.02.2005, 09:14
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Wie würdet Ihr reagieren

Hallo Peter,

unter der Voraussetzung, dass Du Dein Geld wieder zurückbekommen hast, würde ich folgendermaßen vorgehen.

Frage Dich, ob das Verhalten des Verkäufers positiv oder negativ war. Dann hast Du die Antwort für Deine Bewertung. Oder bewerte einfach gar nicht.

Leider kann man nicht so einfach feststellen, ob der Verkäufer tatsächlich durch den Umzug die Ware verschlampert hat, oder ob ihm der Preis einfach zu schlecht war. Achte mal drauf, ob der gleiche Mensch das selbe Teil nochmal anbietet. Bis dahin könnt Ihr ja mit der Bewertung noch warten.

Ich kaufe auch ab und zu was. Allerdings gucke ich sehr auf die Bewertungen, obwohl man die auch durch Scheinkäufe mit Freunden positiv gestalten könnte.

Grundsätzlich bei höheren Beträgen Treuhandkonto. Aber das nur nebenbei, denn Deine Frage bezog sich ja auf die Bewertung.

Ich hoffe, ich konnte Euch helfen.

Gruß Erich
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  #11  
Alt 25.02.2005, 09:49
Robert Robert ist offline
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Zitat:
Leider machen sich manche Anbieter mit zu hohen Versandkosten ein zusätzliches "Körberlgeld"- aber wenn es bereits in der Auktion so beschrieben ist, und man bietet, ist man als Käufer mit den Versandkosten einverstanden.
sehe ich aber komplett anders. Kaufe viel über Ebay und einige Sachen verkaufe ich auch dort.

Wenn ich als Verkäufer 30,-- Eur Versand/Verpackung will und das klar hinschreibe. Dann will ich die, auch wenn es einer 20 KM entfernt steigert und ich die Ware pers. anliefere.

Es muß keiner auf solche Auktionen bieten. Man darf nur nicht mehr verlangen. Hab auch schon 6,7 eur Porto verlang und dann bei der Post 9,70 gezahlt. Mein Problem.

Robert
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  #12  
Alt 25.02.2005, 10:36
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Chester Chester ist offline
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Zitat:
Zitat von Robert
sehe ich aber komplett anders. Kaufe viel über Ebay und einige Sachen verkaufe ich auch dort.

Wenn ich als Verkäufer 30,-- Eur Versand/Verpackung will und das klar hinschreibe. Dann will ich die, auch wenn es einer 20 KM entfernt steigert und ich die Ware pers. anliefere.

Es muß keiner auf solche Auktionen bieten. Man darf nur nicht mehr verlangen. Hab auch schon 6,7 eur Porto verlang und dann bei der Post 9,70 gezahlt. Mein Problem.

Robert
Das ich rechtlich nicht so ganz richtig. Mit der Ersteigerung bist DU Eigentümer der Ware und bestimmst auch, welche Versandart passiert. Allerdings kann der VK natürlich zum Porto noch Verpackungskosten fordern, wenn sie anfallen. Aber das muss alles in Relation stehen.

ebay ist da auch nicht einverstanden, denn das ist verdeckte Kaufpreiserhöhung!

Bei mir ging's um eine 3 Euro- Alu-Schraube (10 GRamm) mit 6,90 Euro Versandkosten. Das ärgert schon! Lohnt aber natürlich keinen Rechtsstreit.

Reinhard
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  #13  
Alt 25.02.2005, 10:54
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Berny Berny ist offline
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Zitat:
Zitat von Chester
Mit der Ersteigerung bist DU Eigentümer der Ware und bestimmst auch, welche Versandart passiert.
Das ist so auch wieder nicht ganz richtig.
Als Grundlage fpr die ganzen Eigentumsverhältnisse und dem Geschäftsvorgang gilt der Vertrag, den beide Teile (Verkäufer und Käufer) akkzeptieren.
Wenn da die Versandkosten (wenn auch erhöht) drinnen stehen, und man ist damit nicht einverstanden, könnte man den Vertrag anfechten oder zurücktreten (mit entsprechenden Folgen).
Dann gilt aber wiederum der Vertrag nicht, und damit wiederum sind die Eigentumsverhältnisse nicht geregelt.

Auch wenn ebay damit nicht glücklich ist und es sich oft bei den Versandkosten um versteckte Kosten handelt, ist der Vertrag rechtsgültig und der Käufer hat mit seinem Angebot die Versandkosten akkzeptiert.

Manche Verkäufer bieten auch verschiedene Versandkosten oder -arten an, da kann der Käufer wählen, das ist aber dann auch entsprechend im Vertrag vermerkt.

Man soll die Kirche schon im Dorf lassen.
Jeder der sich bei Ebay was ersteigert ist selber an den Kosten schuld, er muss ja nicht bieten, wenn ihm die Bedingungen nicht passen.

Sich nach einer Auktion über schlechte Bedingungen zu beschweren ist genauso unseriös, wie schlechte Bedingungen anzubieten.

@Peter: ich würde einfach eine neutrale Bewertung mit dem Hinweis machen, dass der Verkauf nicht zustande kam, weil der Artikel nicht mehr aufgefunden wurde.
So hats ja auch der Verkäufer gesagt, und so stimmst auch laut seinen Angaben.
Wenn der Verkäufer eine negative Bewertung abgibt, kann sich trotzdem jeder ansehen, was da los war. (Aber erst, wenn du dein Geld wieder hast)
Auch würde ich diesen Bieter in nächster Zeit etwas beobachten, sollte er das Teil wieder anbieten, könntest du von diesem Fall an Ebay berichten, vielleicht wird diese Aktion dann eingestellt und er muß dir das Teil liefern.

Bez. Bewertungen: Ich hatte mal einen Fall, da hat mir jemdand eine CD angeboten, wobei von einem Buch die Seiten kopiert wurden und die Bilder auf CD bebrannt wurden. Urheberrechtsverletzung! Ich hab das entsprechend bewertet und daraufhin eine fürchterliche Bewertung eingeheimst.
Dieser Bieter ist mittlerweile gesperrt und diese Bewertung hat mir noch nie geschadet.
Die User sind schon gut drauf, die können sich schon ein Bild von diversen Aussagen machen, keine Angst!

Nochwas: Um Links zu sehen, bitte registrieren ist wieder aktiv. Vielleicht findest du über diesen User was.
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  #14  
Alt 25.02.2005, 12:12
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dievoggis dievoggis ist offline
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Zitat:
Zitat von dodl
Hallo,

Wenn du dein Geld wiederkriegst, wuerd ich ihn garnicht bewerten.
Mach ich eigentlich ueberhaupt sehr selten.

cu
martin
Servus Martin ,

ich für meinen Teil schau mir,bevor ich etwas kaufe,die Bewertungen des Verkäufers schon genauer an, insofern glaub ich, dass ebay grundsätzlich von diesen Bewertungen lebt.

Gruß und Danke für Deine Info

Peter
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  #15  
Alt 25.02.2005, 12:39
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Hallo Peter,

habt Ihr denn das Geld jetzt wieder bekommen ?

Oder hast Du, was ich doch nicht hoffe, hier auch noch Ärger damit.

Gruß Erich
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