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#1
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Zitat:
.....da gebe ich Dir ja recht. Aber du bezogst Dich auf BSH und ich bin der Meinung, dass auf Grund von EU Richtlinien zum Beispiel RINA auch in D zugelassen sind. Die haben ein europäisches Prüfzeichen. Um Links zu sehen, bitte registrieren Nur leider liest man in allen Broschüren immer was von zugelassenen Lampen und bezieht das auf BSH. Leider kennen auch nur viele Weißhemde/BlauHosen die ersten Sätze in der BinSchStrO und kennen die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 nicht, geschweige dann die BordlichterV-Bin. Wie bereits gesagt, ich bin der Meinung, dass Leuchten mit anderen europäischen Zulassungen auch in D Zulassung haben. Beziehe mich halt auf die BordlichterV-Bin. Habe aber eben einmal eine offizielle Anfrage an das zuständige Ministerium gesandt. Wer doch gelacht, wenn wir kein Licht in die Dunkelheit bekämen. Gruß Hans |
#2
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...übrigens ich habe extra für diesen Zweck die Zulassungsurkunde für meine Lampen einlaminiert und den Auszug aus den Verordnungen dabei und bin deshalb bereit für Diskussionen mit den Hüter des Gesetzes (obwohl es meine Freunde sind).
Hans |
#3
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Zitat:
Gruß Carsten
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#4
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Zitat:
Diese Serie ist von OSCULATIS. Die werden von vielen Händlern angeboten, aber Rina steht nicht immer dabei. Leider ! Wenn ich die Antwort aus dem Ministerium habe, mache ich einen entsprechenden Beitrag auf. Gruß Hans |
#5
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Gibts auch woanders: Um Links zu sehen, bitte registrieren
@Cutman (mir geht da der Vorname noch ab wegen der persönlichen Ansprache Ein Tip: Um Links zu sehen, bitte registrieren ) Ist ja nicht schlimm, war ja nur ein Hinweis Bezüglich der ganze BSH Geschichte: Ich kann mir da die Engstrinigkeit auch nicht wirklich vorstellen und teile da auch die Meinung von Hans, dass auch andere Leuchten wenn zugelassen erlaubt sind. Wenn ich mir in Italien zB ein Boot kaufe, müßte ich mir sonst die Leuchten ummontieren lassen, nur wegen der BSH ? Wie schaut das eigentlich bei den ganzen neuen Booten aus, bei denen die Positionsleuchten schon designtechnisch ins Boot integriert sind, haben die alle eine BSH-Zulassung ??? |
#6
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Hallöchen,
die Antwort aus dem deutschen Ministerium ist da. Gruß Hans Sehr geehrter Herr Daniels, vielen Dank für Ihre Mail. Gern möchte ich Ihnen antworten. Die Zulassungsanforderungen für den Binnen- und Seebereich umfassen folgende Festlegungen: 1 Berufsfahrzeuge: See: „Steuerrad“ Binnen: „Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert) Rhein: „Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert) 2 Sportfahrzeuge: See: „Steuerrad“ oder Nationale BSH-Zulassung oder Zulassung eines anderen EU-Mitgliedstaates (siehe VO (EG) 764_2008 über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen). Binnen: „Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert) Rhein: „Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert) Dabei bedeutet „Steuerrad“ eine Zulassung nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98/EG; „Anker“ eine Zulassung nach der BinSchStrO/BinSchUO (wird nicht mehr neu erteilt) Im Binnenbereich - d.h. dem Anwendungsbereich von BinSchStrO oder RheinSchPolVO - sind damit auch von Sportbooten Navigationslichter mit „Steuerrad“-Zulassung (bzw. „Anker“-Zulassung) wie für Berufsfahrzeuge zu führen; die Zulassung kann durch das BSH, aber auch durch andere hierfür benannte Stellen in der EU erfolgt sein. Im Seebereich gibt es dagegen separate Zulassungen für Sportbootleuchten; siehe hierzu auch: Um Links zu sehen, bitte registrieren Dort wird u.a. auf Folgendes hingewiesen: "Wenn für ein Gerät also eine nationale Zulassung z.B. durch England oder eine durch England hierfür autorisierte Stelle gemäß den Kollisionsverhütungsregeln erteilt wurde (nicht zu verwechseln mit Bescheinigungen als Klassifizierungsgesellschaft!) wird diese Zulassung als gleichwertig akzeptiert." Sie sehen es daher richtig, dass unter den gegebenen Bedingungen auch nicht vom BSH, aber von anderen Prüfinstituten zugelassene Leuchten in Deutschland eingesetzt werden dürfen. Sehr geehrter Herr Daniels, ich wünsche Ihnen als begeisterten Wassersportler weiterhin interessante und vor allem verkehrssichere Fahrten auf allen Gewässern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerda Renatus Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060 Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942 E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de Internet: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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