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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 20.02.2017, 17:12
preirei
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Zitat von Rotti Beitrag anzeigen
Jetzt wurde soooooooooo viel geschrieben, aber ob man ein - und ausklarien muss von Italien nach Kroatien wissen wir immer noch nicht.

Ist doch ganz einfach: Wenn du eine internationale Grenze auf dem Seeweg überschreiten willst, musst du vorher ausklarieren und bei Überschreiten der nächsten internationalen Seegrenze im nächsten Staat unverzüglich und auf direktem Weg zum zuständigen Amt und wieder einklarieren.

Tust du das nicht, weil du das nicht kannst oder willst, könnte es unangenehm werden wenn du erwischt wirst.
Ich zum Beispiel würds nicht tun, weil mir das blöde Gefühl "erwischt zu werden" den Spaß am Fahren versauen würde - wem sowas nichts ausmacht, der sieht so eine Gesetzesübertretung vielleicht wieder ganz anders.
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  #2  
Alt 20.02.2017, 17:50
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Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen

Ist doch ganz einfach: Wenn du eine internationale Grenze auf dem Seeweg überschreiten willst, musst du vorher ausklarieren und bei Überschreiten der nächsten internationalen Seegrenze im nächsten Staat unverzüglich und auf direktem Weg zum zuständigen Amt und wieder einklarieren.

Tust du das nicht, weil du das nicht kannst oder willst, könnte es unangenehm werden wenn du erwischt wirst.
Ich zum Beispiel würds nicht tun, weil mir das blöde Gefühl "erwischt zu werden" den Spaß am Fahren versauen würde - wem sowas nichts ausmacht, der sieht so eine Gesetzesübertretung vielleicht wieder ganz anders.
Im Prinzip richtig Reinhard,

aber oftmals verlässt du nicht die äussere Seegrenze, sprich du bleibst damit innerhalb des Schengen-Raums.

Korsika-Sardinien, wenn du hüben, wie drüben eine Marina anfährst, wirst du zwar nach deinem Ausweis gefragt, aber mit offiziellem Einklarieren hat das nichts zu tun.

Kroatien, Ein-Ausklarieren immer, wird aber von ganz locker bis ganz autoritär gehandhabt.

Gruß Uli
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  #3  
Alt 20.02.2017, 19:26
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l'ombra rossa
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Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Ist doch ganz einfach: Wenn du eine internationale Grenze auf dem Seeweg überschreiten willst, musst du vorher ausklarieren und bei Überschreiten der nächsten internationalen Seegrenze im nächsten Staat unverzüglich und auf direktem Weg zum zuständigen Amt und wieder einklarieren.


Richtig und ganz unabhängig davon ob in der EU oder nicht.
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Gruß, Ranko
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  #4  
Alt 20.02.2017, 17:14
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Zitat von Rotti Beitrag anzeigen
Jetzt wurde soooooooooo viel geschrieben, aber ob man ein - und ausklarien muss von Italien nach Kroatien wissen wir immer noch nicht.
Ganz einfach:

Italien - Kroatien / Ja
Italien - Slowenien / Nein, weil EU / Gibt in Piran einen eigenen EU Steg zum Festmachen
__________________
Beste Grüße

FLORIAN

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  #5  
Alt 20.02.2017, 18:05
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Zitat:
Zitat von NoWayOut Beitrag anzeigen
Ganz einfach:

Italien - Kroatien / Ja
Italien - Slowenien / Nein, weil EU / Gibt in Piran einen eigenen EU Steg zum Festmachen
Is ma neich, dos Kroatien nimma bei da EU is

Florian, ich glaub du verwechselst es mit dem Schengenraum
__________________
LG
Mathias

.


...

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  #6  
Alt 20.02.2017, 20:21
manerba manerba ist offline
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Nach unzähligen Forenbeiträgen hier und woanders entsteht eine Kluft zwischen der Theorie und der Praxis.
Seeehr viele schreiben, dass in italen im bereich venedig- grado das wort ausklarieren ein fremdwort zu sein scheint, ebenso andersrum zurück. Die Behörden sind anscheinend nicht drauf vorbereitet und eher überrascht wenn es doch einer macht...Anders hingegen das ein- und ausklarieren in HR. Erste Anlaufstelle Umag. Das wird im Gegensatz sehr ernst genommen, wie auch hier beschrieben.
Wo sind die erfahrenen, die von italien starten und über den Kvarner nach HR aufbrechen..?
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  #7  
Alt 20.02.2017, 21:44
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uli_hd uli_hd ist offline
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Zitat:
Zitat von manerba Beitrag anzeigen
Nach unzähligen Forenbeiträgen hier und woanders entsteht eine Kluft zwischen der Theorie und der Praxis.
Seeehr viele schreiben, dass in italen im bereich venedig- grado das wort ausklarieren ein fremdwort zu sein scheint, ebenso andersrum zurück. Die Behörden sind anscheinend nicht drauf vorbereitet und eher überrascht wenn es doch einer macht...Anders hingegen das ein- und ausklarieren in HR. Erste Anlaufstelle Umag. Das wird im Gegensatz sehr ernst genommen, wie auch hier beschrieben.
Wo sind die erfahrenen, die von italien starten und über den Kvarner nach HR aufbrechen..?
Hans,

so sollten wir es jetzt stehen lassen, sonst gibt es wieder so einen Endlosthread, du hast es auf den Punkt gebracht.

Ich habe weder in Ancona, von wo aus ich nach HR gestartet bin, noch in irgend einem anderen Hafen in I einen Q-Steg zum Ausklarieren gesehen.

Gruß Uli
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  #8  
Alt 20.02.2017, 20:22
GordonW GordonW ist offline
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EU Land zu EU Land auch? Würde mich sehr wundern.
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  #9  
Alt 20.02.2017, 20:44
preirei
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Hans, ich glaube der Schlüssel zur Lösung ist das Wort "Schengenraum", uli_hd hats ja schon geschrieben - zwischen den Schengenstaaten gibt es Vereinbarungen über den Wegfall der Personenkontrollen etc. - das heißt dann wohl auch dass das auch für den Seeverkehr gilt. Solange man zwischen Schengenstaaten pendelt, gibts keine Kontrollen und ergo dessen auch kein ein- und ausklarieren.
Anders ist es, wenn du aus internationalen Gewässern kommst, da müsste man sich vorher ja aber auch irgendwo ausklariert haben.

Kroatien will vollwertiges Schengenmitglied werden, ist es aber noch nicht, heißt für mich dass du da einklarieren musst wenn du von außerhalb kommst.

Auf der Donau ist es meines Wissens ähnlich - ich darf durch die Slowakei und Ungarn ohne Formalitäten durch, in Serbien müsste ich ein- und dann wieder ausklarieren wenns nach Rumänien und Bulgarien weitergeht.

Ich hoffe ich konnte etwas zur Verwirrung beitragen.
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  #10  
Alt 20.02.2017, 20:32
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NoWayOut NoWayOut ist offline
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Hans sind immer mit dem Segelboot von Italien gestartet.
Da gab es gar keine Möglichkeit auszuklarieren!
Einklarieren war jedoch Pflicht in Kroatien & damals auch noch in Slowenien!
Über dasselbe Thema wird gerade im Booteforum diskutiert! Da klariert auch keiner aus...

Rotti hast natürlich recht....
Meinte das Schengenabkommen!
__________________
Beste Grüße

FLORIAN

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  #11  
Alt 21.02.2017, 02:04
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Uli für wieviel Personen ist dein riesen Boot eig.zugelassen? lg
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #12  
Alt 21.02.2017, 08:46
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Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Uli für wieviel Personen ist dein riesen Boot eig.zugelassen? lg
Hallo Andreas,

ehrlich gesagt, weiß ich es aus dem Kopf heraus gerade nicht, weil es für mich nicht relevant ist.

Die Zeiten, wo ich mir mein Boot vollgeladen habe, sind vorbei.

Ich schaue mal nach, meines Wissens sind es aber weniger, als ich mit der Jolly nach CE befördern durfte.

Gruß Uli
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  #13  
Alt 21.02.2017, 09:25
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Zitat:
Zitat von uli_hd Beitrag anzeigen
Hallo Andreas,

ehrlich gesagt, weiß ich es aus dem Kopf heraus gerade nicht, weil es für mich nicht relevant ist.

Die Zeiten, wo ich mir mein Boot vollgeladen habe, sind vorbei.

Ich schaue mal nach, meines Wissens sind es aber weniger, als ich mit der Jolly nach CE befördern durfte.

Gruß Uli
Nein nein Uli ;

darfst schon ein paar mehr mitnehmen. 14-16 Personen.

lg Franz
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  #14  
Alt 21.02.2017, 09:40
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fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
-der mit den vier Takten!
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Zitat:
Zitat von armstor Beitrag anzeigen
Nein nein Uli ;

darfst schon ein paar mehr mitnehmen. 14-16 Personen.

lg Franz

Hallo Franz, - ich schon wieder

Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene
Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt.

Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam
gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem
Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf.
Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF
eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt.

Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns
Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten.
In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen.
Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen.


.
__________________
lg.
Manfred

Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird.


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  #15  
Alt 21.02.2017, 10:47
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Monoposti Monoposti ist offline
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Also wir sind ja auch schon ein paar Jahre in Italien unterwegs.
Bezüglich Deiner 24 Rettungswesten bin ich mir ziehmlich sicher, daß für die an Bord befindlichen Personen eine Rettungsweste vorhanden sein muss .

Wenn wir kontrolliert wurden, musste ich soviel Westen herzeigen, wie Personen an Bord waren. Ich galueb , da wird ziehmlich viel reininterpretiert ..........

Wir sind eigentlich vollausgestattet, auch mit Rettungsinsel, Handfackeln,Rauchfeuer etc etc etc. wollte noch nieeeeee eine Coast Guardia sehen. Rettungsring ist wichtig, Westen und Feuerlöscher, ab und zu auch die Life Belt Sicherung.
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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