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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#1
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Für mich wird das Gewicht recht interessant.
Der LT sowie der Subaru dürfen max. 2to anhängen, zzg. Stützlast. Somit könnte ich das Zar61 mit einem 2,2to Trailer ggf. noch legal Trailern. Ich glaube ich muss mal nachschauen was ein 2,2to Trailer im Gegensatz zum 2,0to Trailer wiegt. Ein größeres Zugfahrzeug kommt für mich übrigens nicht in Frage. Zudem habe ich beim LT nicht die Möglichkeit die Anhängelast hochzusetzen. Ich bin momentan froh das ich für den Bock überhaupt eine AHK mit Zulassung gefunden habe und der TÜV die eingetragen und auch das H zugeteilt hat.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
#2
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Zitat:
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#3
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Zitat:
Ich gehe aber nicht davon aus das ich die nächsten Jahre mit Boot über die deutsche Grenze komme. Und wenn doch, gibt es bei mir im Hause noch einen Sprinter mit 3,5to Hakenlast
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
#4
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Zitat:
Dass in D die Stützlast vom Anhängegewicht abgezogen wird ist meines Wissens ein weit verbreiteter Irrtum. Was geht ist, dass das zul. Anhängergewicht auf Stützlast plus max. Last der Achse(n) gesetzt werden kann. Auf das zul. Gesamtgewicht des Anhänger hat die Stützlast aber keinen Einfluss. Gruß Ulf |
#5
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Zitat:
Bedeutet, ein Anhänger hat zb. 1000 kg Gesamtgewicht ( Anhänger + Zuladung, nicht zu verwechseln mit Achslast + Stützrad) und die tatsächliche Stützlast beträgt 50 kg, dann hätte der Anhänger 1050 kg was aber nur in Deutschland legal wäre. Gewogen werden in Deutschland die Achslasten . Wobei man aufpassen sollte, das man die zulässige Hinterachselast des Zugfahrzeug nicht überschreitet, denn die angenommenen 50 kg Stützlast erhöht sich auf der Achse durch die Hebelwirkung auch noch beträchtlich . Und das wäre dann auch noch nur die statische Last auf der Kupplung, die dynamische Last erhöht sich zb. einem starken Bremsmanöver nochmehr.
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Gruß Micha |
#6
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Hallo
Nein, das ist nicht richtig. Wo es sich noch aufaddiert ist die Anhängelast,die das Zugfahrzeug ziehen darf. Beim zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers spielt die Stützlast keine Rolle. Gruß Ulf. |
#7
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Zitat:
2to Achslast & 75kg Stützlast erhöht die Legalität ggf. ein wenig. Die Frage ist nur was wiegt der 2,2to bzw. 2,5to Anhänger mehr als der 2to Anhänger. Nicht das der für mich geringe Vorteil der Zuladung durch ein höheres Leergewicht des Anhängers wieder aufgefressen wird. Im übrigen habe ich vermutlich noch dieses Jahr Zeit mich damit auseinanderzusetzen. Ich muss vor denn Kauf auch erst mal meine Draco verkaufen. Ggf. werde ich danach auch noch die Searider verkaufen wollen und dann erst Intensiv nach dem hoffentlich letzten Boot in meiner Bootskarriere suchen. Obwohl, letztes Jahr um diese Zeit war ich noch fest davon Überzeugt das die Draco nicht mehr veräußert wird.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
#8
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Zitat:
Hallo Axel, Ich hab ja den Brenderup 8224 bt, der hat so um die 620 kg Leergewicht, bei einem GG von 2500 kg, ohne zusätzliche Anbauten, in deinem Fall würde ich eher zum EL 200, oder besser EL 250 tendieren, die haben ein Leergewicht von 480 bzw. 500 kg, bei einem GG VON 2000 bzw 2500 kg, andere Trailer Hersteller kann ich dir nicht vorschlagen, keine Erfahrung in dieser Gewichtsklasse
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Gruß Micha |
#9
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Zitat:
So ist es richtig, hab ich falsch geschrieben, hat ein Zugfahrzeug eine zulässige Anhängelast von 1000 kg, darf der Anhänger, wenn es dessen zulässiges Gesamtgewicht hergibt, bei zb. 50kg Stützlast, 1050 kg betragen.
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Gruß Micha |
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