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Alt 08.10.2010, 18:46
boreas10 boreas10 ist offline
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Fortsetzung: Ich gebe noch nicht ganz Ruhe

Hallo an Alle,

ich will eigentlich noch keine Ruhe geben und hätte mir einige Stunden Arbeit und Theater ersparen können, wenn ich das aktuelle Schlüsselverzeichnis kostenfrei per PDF hätte einsehen können.

Hat zwar sein Gutes: Ohne das Theater hätte ich das Forum wahrscheinlich nie gefunden. Ich danke Allen für die Diskussionsbeiträge (die mir weitergeholfen haben) und hoffe, dass meine Beiträge Anderen in Zukunft weiterhelfen.

Da ich immer noch der Meinung bin, dass Verwaltungshandeln von jeder Behörde für jeden Bürger nachvollziehbar sein soll: Ich habe eine Eingabe an den Petitionsauschuss gerichtet, dass das Schlüsselverzeichnis in der aktuellen Version für alle Bürger kostenfrei zumindest einsehbar sein muss. Ich muss ja nicht das ganze Verzeichnis ausdrucken. In der Regel interessieren uns ja nur einzelne Positionen oder einzelne Fahrzeuge und die gehen im Zweifel über Screenshot oder Ausschnitt-Ausdruck.

Folgende Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Systematik für Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern des Kraftfahrtbundesamtes in der jeweils aktuellen Version zumindest in einer Leseversion für alle Bürger kostenfrei veröffentlicht wird.

Begründung:
"Es gibt viele Rechtsgebiete. Inbesondere im Bereich des öffentlichen Rechts müssen die Rechtsgrundlagen für die Bürger einsehbar sein, da hier der Staat in einem Über-/ Unterordnungsverhältnis steht.

Der Normalbürger hat ein Kfz anzumelden und dann einige Jahre nichts damt zu tun. Trotz Allem müssen aber die Rechtsgrundlagen für eine Steuerpflicht, Steuerfreiheit eines Fahrzeuges oder die Einstufung des entsprechendes Fahrzeuges ohne Entgelt (teilweise) verfügbar gemacht werden. Derzeit ist die Systematik für Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern des Kraftfahrtbundesamtes nur gegen Entgelt verfügbar.

Hier wird das Informationsrecht nach Art. 5 GG verletzt, da sich der Bürger auf Aussagen der Kfz.-Zulassungsstellen verlassen muss und eine Überprüfung des Verwaltungshandelns hier nicht möglich ist."

Zwischenstand: Zu dem Anliegen wird zunächst das zuständige Ministerium zur Stellungnahme weitergeleitet und "ggf. weiteren Ermittlungen wird über die Art der Erledigung Ihrer Eingabe entschieden."

Immerhin kriege ich das Ergebnis mitgeteilt und werde die Gemeinde hierüber unterrichten. Auch wenn diese Petition veröffentlicht wird: Die Gemeinde wird informiert, diese mitzuzeichnen. Die Web-Seite des Petitionsausschusses ist interessant zu besuchen, welche Begehren dort eingereicht und veröffentlicht sind (Meine hat es noch nicht geschafft, dauert ja noch).

Nach der Antwort soll dieses einige Zeit in Anspruch nehmen. Immerhin ist es in Arbeit.

Mal sehen: Ich mag unser Grundgesetz und die darin verankerten Grundrechte und liebe dieses Land und dessen Rechtschutz und habe auch nicht vor auszuwandern.

Grüsse
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