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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 15.03.2006, 10:55
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skipperteam skipperteam ist offline
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Kombination aus Bootsführerprüfung und VHF-Schein

Hallo,

wieder was gelernt, die Kroatische Bootsfüherprüfung beinhaltet auch die Berechtigung zur Handhabung der Schiffs VHF-Station.
Das würde bedeuten das, wenn Kroatien in der EU aufgenommen wird im Zuge der Harmonisierung der VHF Schein in der EU (irgendwann) anerkannt wird (Bestandsschutz). Bleibt die Frage der Anmeldung und Zuweisung der Kennung!

Zitat aus: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Ausländische Staatsbürger können in Kroatien die Bootsführerprüfung ablegen, die auch eine Berechtigung zur Handhabung der Schiffs-VHF-Station einschließt. Dafür soll man sich in einem der Hafenämter anmelden, den Reisepass oder Personalausweis und zwei Fotos vorlegen. In den Hafenämtern kann man einen Plan der Prüfungstermine bekommen.
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Nach dem Sternenhimmel ist das Größte und Schönste was Gott erschaffen hat, das Meer.
Adalbert Stifter
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  #2  
Alt 15.03.2006, 17:02
rotbart
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Idee

Ich erlaube mir mal bescheiden anzufragen, wie alt der text ist, den zumindest meines Wissens nach gibt es
Zitat:
Anerkannt werden auch die Bootsführerscheine der Klasse B (Küstenschifffahrt) und der Klasse C (Befahren des offenen Meeres), herausgegeben von zuständiger Behörde.
dies schon lange nicht mehr in Deutschland, gemeint sind wohl BR/BK und C-Schein, aber das ist der Schnee von Vorgestern
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  #3  
Alt 15.03.2006, 17:13
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Zitat:
Zitat von skipperteam
Hallo,

wieder was gelernt, die Kroatische Bootsfüherprüfung beinhaltet auch die Berechtigung zur Handhabung der Schiffs VHF-Station.
Das würde bedeuten das, wenn Kroatien in der EU aufgenommen wird im Zuge der Harmonisierung der VHF Schein in der EU (irgendwann) anerkannt wird (Bestandsschutz). Bleibt die Frage der Anmeldung und Zuweisung der Kennung!

Zitat aus: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Ausländische Staatsbürger können in Kroatien die Bootsführerprüfung ablegen, die auch eine Berechtigung zur Handhabung der Schiffs-VHF-Station einschließt. Dafür soll man sich in einem der Hafenämter anmelden, den Reisepass oder Personalausweis und zwei Fotos vorlegen. In den Hafenämtern kann man einen Plan der Prüfungstermine bekommen.
Vorsicht Harald, das ist sehr zweifelhaftes Hoffen. Hier in D gibt es eine klare Trennung von LRC und Binnen für die Sportschiffahrt. Und ich kann Dir versichern, das nötige Wissen für die Prüfung ist immens und die entsprechenden Geräte müssen mit dem korrekten Redewendungen (LRC auch in englisch) bedient werden können.

Die Kroaten machen sich das relativ einfach, das dortigen Wissen reicht bei weitem nicht für unsere Ecke, weder deutsch Binnen noch deutsch Küste. Und ohne die entsprechenden Scheine bekommst Du auch keine deutschen Zulassungen für UKW-Geräte weder nur LRC noch Kombigerät.

Schau mal in eine der letzten BOOTE Ausgaben, da ist viel über UKW-Scheine geschrieben worden.
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  #4  
Alt 15.03.2006, 17:21
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Trotz EU-Harmonisierung gilt für einen Deutschen, der ein Österreichisches Patent hat, dieses nicht in Deutschland

Also verlass dich nicht zusehr auf diese EU-Harmonisierung, das kann Jahrzehnte dauern!!!
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  #5  
Alt 15.03.2006, 17:37
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Trotz EU-Harmonisierung gilt für einen Deutschen, der ein Österreichisches Patent hat, dieses nicht in Deutschland

Also verlass dich nicht zusehr auf diese EU-Harmonisierung, das kann Jahrzehnte dauern!!!
das stimmt wohl, aber dafür gibt es dann " Übergangsregelungen" bis die Hamonisiert werden, fahre ich eh kein Boot mehr, höchstens noch Rollstuhl!
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  #6  
Alt 15.03.2006, 17:40
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Hallo Dieter

Zitat:
Zitat von DieterM
Vorsicht Harald, das ist sehr zweifelhaftes Hoffen. Hier in D gibt es eine klare Trennung von LRC und Binnen für die Sportschiffahrt. Und ich kann Dir versichern, das nötige Wissen für die Prüfung ist immens und die entsprechenden Geräte müssen mit dem korrekten Redewendungen (LRC auch in englisch) bedient werden können.

Die Kroaten machen sich das relativ einfach, das dortigen Wissen reicht bei weitem nicht für unsere Ecke, weder deutsch Binnen noch deutsch Küste. Und ohne die entsprechenden Scheine bekommst Du auch keine deutschen Zulassungen für UKW-Geräte weder nur LRC noch Kombigerät.

Schau mal in eine der letzten BOOTE Ausgaben, da ist viel über UKW-Scheine geschrieben worden.
mir gehts eh nur um die Lizens für Kroatien. Daher sehe ich nur das Problem mit der Anmeldung. Du hast ja selbst wieder davon Abstand genommen an dem notwendigen Lehrgang in Deutschland teilzunehmen, da die Kosten überzogen sind!
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  #7  
Alt 15.03.2006, 17:52
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Zitat:
Zitat von skipperteam
mir gehts eh nur um die Lizens für Kroatien. Daher sehe ich nur das Problem mit der Anmeldung. Du hast ja selbst wieder davon Abstand genommen an dem notwendigen Lehrgang in Deutschland teilzunehmen, da die Kosten überzogen sind!
Sehe eigentlich kein Problem mit der Zuteilung einer Frequenz wenn Du kein Funkzeugnis hast. Siehe:

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Nur hast Du dann eine Frequenzzuteilung und darfst es in D nicht nützen (darf auch nicht angeschlossen sein wenn Du damit unterwegs bist).

Stellt sich die Frage nach dem Sinn... Die Kosten sind ja auch nicht zu gering...

Ich würde in D die Lizenz machen, Dir ein UKW-Handy besorgen (gibt spezielle mit Zulassung für Boote) und gut ist. Ansonsten würde ich darauf vezichten...
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #8  
Alt 15.03.2006, 18:54
rotbart
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Geltungsbereich des (HR-) UKW Sprechfunkzeugnis (inkludiert in der Boat Leader's Licence)
Gültig zum Betreiben einer UKW Seesprechfunkstelle
während dem Befahren des kroatischen Hoheitsgewässers und in internationalen Gewässern
(Anmerkung : also NICHT in anderen Hoheitsgewässern! (Italien / Frankreich / Deutschland etc.)



Benötigt man zum Fahren (Segeln) in Kroatien eine Funklizenz ?
Funklizenz = Berechtigung zum Bedienen einer Seesprechfunkstelle

Wenn Sie ein Charterboot (Yacht) mieten und führen - ja
kommerziell genutzte Wasserfahrzeuge müssen in Kroatien über eine Seesprechfunkstelle (z.B. UKW Seefunk) verfügen
daher muss der Skipper eine Berechtigung zum Bedienen dieser haben

Wenn Ihre Yacht über ein eingebautes Funkgerät verfügt und Sie dieses benutzen - ja
Seesprechfunkgeräte müssen im Zulassungsstaat des Wasserfahrzeuges angemeldet sein
(Anmerkung : Damit muß nach deutschen regeln auch ein deutscher oder anerkannter Funkschein vorhanden sein)

Wenn Sie mit Ihrem Privatboot fahren und kein Funkgerät an Bord haben - nein
z.B. Schlauchboot, kleinere Sportboote

Alles nachzulesen in :
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  #9  
Alt 15.03.2006, 22:28
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Edwin Edwin ist offline
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Zum Inhalt des eingangs erwähnten Links ist zu sagen, dass da einiges schon seit geraumer Zeit nicht mehr stimmt, was die kroatischen Lizenzen betrifft!

Die ehemalige „Boat Leader Licence“ wurde im Frühjahr 2005 abgelöst vom nunmehrigen Schein, dem s.g. „Skipper Kategorie B“, welcher zu Fahrten bis 20 Bruttoregistertonnen mit Segel- & Motoryachten berechtigt. Darüber hinaus darf man bis 3 SM von der Küste (od. Insel) damit sogar kommerzielle Fahrten durchführen (z.B. Taxibootbetrieb). Die UKW-Seesprechfunkberechtigung für kroatische Hoheitsgewässer ist ebenfalls in dem Schein inkludiert!

Den im Link angegebenen „Matrose Motorist“ (Mornar Motorist) gibt es schon seit etwa 2004 nicht mehr – wer mehr als die 20 BRT führen möchte, braucht den s.g. „Yacht-Master“, welcher bis 100 BRT gültig ist! Den Yacht-Master kann man nach 3-jährigem Besitz des Kategorie B und dann 1-wöchiger (ganztägiger) Ausbildung in der nautischen Akademie (z.B. Rijeka) absolvieren!

L.G.

Edwin

PS: Bevor wieder Anfrage kommen - die "Boat Leaders Licence" muss nicht auf den "Kategorie B" umgeschrieben werden, wenn die "BLL" bereits über die Funkberechtigung verfügt! (siehe Rückseite - letzter Absatz im englischen Teil: "The holder of this Licence is authorised to operate radio-telephone station... usw."!)
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  #10  
Alt 19.03.2006, 22:13
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Schein

@Rotbart
Zitat:
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Was du alles findest das wird meinen Freund u. Partner freuen das du ihn hier reinstellst
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Gruß
Herbert
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  #11  
Alt 19.03.2006, 22:29
rotbart
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Zitat:
Zitat von herbert
@Rotbart

Was du alles findest das wird meinen Freund u. Partner freuen das du ihn hier reinstellst

25 Jahre Segeln als Hobby und viel IT als Beruf bringt mit, dass man fast für alle einen Link in seinen Datenbanken hat
Dazu kommen morderne Suchmaschinen, die ja allein laufen --- was will man mehr ????
Aber nach dem Kommentar von Edwin sollte er vielleicht mal seine Seite überarbeiten oder
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  #12  
Alt 20.03.2006, 11:39
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@Rotbart

Ist ja schon dabei, nur die Reisebüroseite hat halt Vorrang.
Im Sommer-Herbst die Preise kalkulieren und im Frühjahr Angebote ....

Bin ich froh das ich "NUR" die Charterboote habe.
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Gruß
Herbert
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  #13  
Alt 21.03.2006, 23:55
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Zitat:
Zitat von Edwin
PS: Bevor wieder Anfrage kommen - die "Boat Leaders Licence" muss nicht auf den "Kategorie B" umgeschrieben werden, wenn die "BLL" bereits über die Funkberechtigung verfügt! (siehe Rückseite - letzter Absatz im englischen Teil: "The holder of this Licence is authorised to operate radio-telephone station... usw."!)
hallo edwin

die "Boat Leaders Licence" wird auch nicht umgeschrieben.
Da der erworbene Führerschein im Hafenbuch registriert ist, wird auch bei Verlust kein Neuer sonderen ein "alter" Schein ausgestellt.

Die Funklizenz ist in "Kategorie B" nicht mehr enthalten !!

mfg

geri
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas

Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer
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  #14  
Alt 22.03.2006, 08:32
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von geri
die "Boat Leaders Licence" wird auch nicht umgeschrieben.
Da der erworbene Führerschein im Hafenbuch registriert ist, wird auch bei Verlust kein Neuer sonderen ein "alter" Schein ausgestellt.
Sorry Geri, aber was Du da schreibst ist schlicht und einfach falsch!

Ich lasse Monat für Monat etliche Scheine von den Behörden umschreiben bzw. wegen Verlust neu ausstellen - man möge mir also bitte glauben, dass ich von der Sache ein wenig Ahnung habe! (ich lasse mir gerne was in Bezug auf Schlauchboote reindrücken, denn davon habe ich tatsächlich keinen Dunst)

Es stimmt, dass bei Verlust eine Zeit lang "nur" wieder der alte Schein ausgestellt wurde - dies war allerdings nur in der Übergangszeit zwischen BLL und Kat-B so! Auch habe ich schon für einen Kunden einen neueren BLL in einen Kat-B umschreiben lassen, weil er unbedingt den neuen Schein haben wollte! (wie gesagt ist eine solche Umschreibung aber absolut nicht notwendig!)

Auch ist die Funklizenz im Kategorie B sehr wohl enthalten, wenngleich sie am Ausweis selbst nicht explizit ausgewiesen ist! Wer z.B. noch eine alte Boat Leaders Licence ohne Funk hat und sie auf einen Kategorie B umschreiben lassen möchte, muss die Funkzusatzprüfung ablegen!

L.G.

Edwin
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