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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 23.02.2011, 20:59
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Zitat:
Zitat von Coolpix Beitrag anzeigen
... das habe ich dem guten Mann auch berichtet ; der lässt sich darauf jedoch nicht ein .
...........dann wende dich an deinen EU Politiker, der wird es für dich klären.

Die Richtlinie 94/25/EC vom 16. Juni 1994 wurde 1996 eingeführt und die Übergangsfrist lief bis Juni 1998. Der Herr mit der Meinung 1996 hat nur das Titelblatt der Richtlinie gelesen und nicht den entsprechenden Leitfaden und die Durchführungsbestimmungen.

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Zur selben Zeit wurde auch die Maschinenrichtlinie eingeführt. Zwischen 96 und 98 ging da ein großer Wandel durch den Vorschriftenwald.

Hans
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  #17  
Alt 24.02.2011, 18:18
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... da hat er aber was zu lesen . Ich muß mein Boot / Motor noch ummelden , damit ich es wieder nutzen kann . Ich hoffe nur das Herr X anwesend ist und nicht Herr Y .

Herr Y ist `übersorgfältig `- mit Herrn X kann man wesentlich besser / unkomplizierter kommunizieren . Bei Herrn Y muß ich mich immer ausweisen / Antrag ausfüllen ........ - obwohl ich jedes Jahr dort etwas anmelde .
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Danke !
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  #18  
Alt 25.02.2011, 06:23
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....nimm einen Ordner mit der Aufschrift Sportbootrichtlinie zur nächsten Anmeldung mit, kopiere dir die Sportbootrichtlinie und den Leitfaden, markiere Dir die wichtigsten auf 1998 bezogenen Passagen und trete ruhig, sicher und selbstbewusst auf. Vielleicht werden dann die behördlichen Fehlinterpretationen in den nächsten Jahren verschwinden.

Muss Du auch bei Verkehrskontrollen machen. Die Frage an Dich: "Wissen Sie warum wir sie anhalten ?" Deine Antwort: " Selbstverständlich, ich denke es liegt eine Ordnungwidrigkeit nach § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung vor". Ich verspreche, das weiterführende Gespräch wird ganz anders.

Gruß Hans
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  #19  
Alt 25.02.2011, 17:00
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... aus Erfahrung gut ?
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  #20  
Alt 26.02.2011, 06:53
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Zitat:
Zitat von Coolpix Beitrag anzeigen
... aus Erfahrung gut ?
.....................wenn Du meine letzten Beitrag meinst, dann sage ich ja. Das kann Dir zwar nicht vor einer möglichen gebührenpflichtigen Verwarnung schützen, aber es werden bestimmt schöne Diskussionen. Ich überlege sogar dieses Jahr noch mal ne Tour auf dem Neckar, da hat es mir ganz besonders gefallen. Da wurde der "Vorwurf" innerhalb von einer halben Stunde dreimal geändert. Aber wir wollen nicht zu viel hier verraten, die Herrn lesen mit und dann wäre ja der Spaßfaktor weg.

Gruß Hans
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  #21  
Alt 26.02.2011, 12:36
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Konformiditätserklärung

Also, wenn der Verkäufer so was nicht mehr hat, muss man beim Bootsimporteur oder Hersteller eine solche anfordern.

Bei mir war das der Fall. der Verkäufer aus Holland hatte keine Erklärung.
Ich musste diese für UNVERSCHÄMTE 100 € über den Importeur bei Zodiac besorgen. Das war nichts weiter als eine Fotokopie, nichts abgestempelt.

Bei meinem vorhergehenden Boot auch Zodiac, gab es von Wasserschiffahrtsamt bei mir, (weil bein Vorbesitzer auch schon) eine Zulassung anhand der Fotokopie der Plakette aus dem Boot. Aber bereits beim Weiterverkauf von mir bestand dann das WSA auf dem Certifikat. Also mein Käufer musste sich das dann besorgen.
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Liebe Grüße Henning-Axel
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  #22  
Alt 26.02.2011, 13:02
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Also in Zukunft werde ich beim Kauf egal ob neu oder gebraucht darauf achten, daß es diese Erklärung dazu gibt, scheint ja wohl sonst viel Streß zu geben.

100,-€ für ne Fotokopie ist etwas teuer, eine kleine Bearbeitungsgebühr würde ich ja noch einsehen, schließlich hat der Händler nur Arbeit mit sowas.

Ich habe nun über den deutschen Großhändler ein CE Certificate für mein Boot bekommen, die waren sehr nett und hilfsbereit, ich hoffe daß es damit klappt, Mittwoch bin ich dann schlauer und werde berichten.

Gruß Jens

Zitat:
Zitat von axel bernhard Beitrag anzeigen
Also, wenn der Verkäufer so was nicht mehr hat, muss man beim Bootsimporteur oder Hersteller eine solche anfordern.

Bei mir war das der Fall. der Verkäufer aus Holland hatte keine Erklärung.
Ich musste diese für UNVERSCHÄMTE 100 € über den Importeur bei Zodiac besorgen. Das war nichts weiter als eine Fotokopie, nichts abgestempelt.

Bei meinem vorhergehenden Boot auch Zodiac, gab es von Wasserschiffahrtsamt bei mir, (weil bein Vorbesitzer auch schon) eine Zulassung anhand der Fotokopie der Plakette aus dem Boot. Aber bereits beim Weiterverkauf von mir bestand dann das WSA auf dem Certifikat. Also mein Käufer musste sich das dann besorgen.
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  #23  
Alt 26.02.2011, 17:15
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Hallo Jens,
nur interessehalber, ist die denn jetzt nur für DIESES EINE Boot, mit einer eventuellen Herstellernummer des Bootes oder für die ganze Serie, also ohne eine, ich sag mal "Fahrgestellnummer", so das man sie für jedes baugleiche Boot verwenden könnte?

Und ist das Zertifikat mit Stempel, Unterschrift oder auch nur eine Kopie bzw. gedruckt ohne Stempel/Unterschrift?

Wie gesagt, nur interessehalber, ich brauche keine.

Gruß Peter
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P.G.
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  #24  
Alt 26.02.2011, 19:36
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Hi Peter, das Zertifikat kam online, zwar mit Stempel und Unterschrift, aber ich vermute das ist so ein allgemeingültiges Zertifikat ohne Bootsnumer für die ganze Serie. Es stehen auch alle Bootstypen drauf: NSA 260, 290 etc....

Ich hoffe die Anmeldung klappt damit.

Gruß Jens



Zitat:
Zitat von skymann1 Beitrag anzeigen
Hallo Jens,
nur interessehalber, ist die denn jetzt nur für DIESES EINE Boot, mit einer eventuellen Herstellernummer des Bootes oder für die ganze Serie, also ohne eine, ich sag mal "Fahrgestellnummer", so das man sie für jedes baugleiche Boot verwenden könnte?

Und ist das Zertifikat mit Stempel, Unterschrift oder auch nur eine Kopie bzw. gedruckt ohne Stempel/Unterschrift?

Wie gesagt, nur interessehalber, ich brauche keine.

Gruß Peter
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  #25  
Alt 27.02.2011, 17:35
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@skyman-Peter

Hallo Peter,

bei Zodiak für das Medline war es so, daß ich auf dem Typenschild eine Seriennr. speziell für dieses Boot an Zodiac senden musste. Die schauten dann in ihren Herstelleruntwerlagen und zogen das Zertifikat. Dieses zertifikat gilt nur für mein spezielles Boot. Die Seriennr. ind der Zulassung auf dem Typenschild und im Certifikat stimmen also jetzt überein.

Ob das bei anderen Herstellern allgemein gehandhabt werden kann weiss ich nicht. Da müssen wir wohl abwarten, was das Wasserschiffahrtsamt zu dem Certifikat sagt. Ich wünsch Jens, daß er damit klar kommt.
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Liebe Grüße Henning-Axel
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  #26  
Alt 27.02.2011, 18:00
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Mir wurde das beim WSA so erklärt, daß es für die kleineren Boote oft so ein allgemeines CE Certificate gibt, was oftmals im Handbuch mit enthalten ist oder eben als Kopie.

Bei den größeren Booten kann es dann wohl auch so sein, wie Du beschrieben hast. Ich habe ja nur ein kleines Boot (2,9m).

So wie ich das einschätze klappt das mit der Anmeldung nun, ich werde aber berichten.

Gruß Jens



Zitat:
Zitat von axel bernhard Beitrag anzeigen
Hallo Peter,

bei Zodiak für das Medline war es so, daß ich auf dem Typenschild eine Seriennr. speziell für dieses Boot an Zodiac senden musste. Die schauten dann in ihren Herstelleruntwerlagen und zogen das Zertifikat. Dieses zertifikat gilt nur für mein spezielles Boot. Die Seriennr. ind der Zulassung auf dem Typenschild und im Certifikat stimmen also jetzt überein.

Ob das bei anderen Herstellern allgemein gehandhabt werden kann weiss ich nicht. Da müssen wir wohl abwarten, was das Wasserschiffahrtsamt zu dem Certifikat sagt. Ich wünsch Jens, daß er damit klar kommt.
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  #27  
Alt 28.02.2011, 07:39
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Wobei der Unterschied zwar auch in der Größe bedingt ist, aber eher in der Betitelung "Sportboot".
Bis 2,49 m ist "Spielzeug" (Schwimm-/Badehilfe) und von 2,50 m - 24 m ist Sportboot.

Das Aufnehmen der Bootsnummer ist für den Hersteller doch als Nachweis wichtig. Wie oft werden in einer Produktionserie "XX" Veränderungen vorgenommen, die auch sicherheitsrelevante Auswirkung - meistens positiv - haben. Da der Hersteller bzw. der Unterzeichner der "Konfi" dafür ggf. haftet, würde er gut dran tun, die jeweiligen Konfi entsprechend zu bemerken.

Auf der Konfi müssen drauf sein:

- Namen und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft
ansässigen Vertreters,
- Beschreibung des genannten Erzeugnisses,
- welche verwendeten einschlägigen harmonisierten Normen
- gegebenenfalls die Prüfstelle, wenn eine Baumusterprüfung stattfand,
- Identifikation der Person, die zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung
für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Vertreters
(z.B. der Qualitätsmanager) befugt ist.

Noch mal den Tipp für Gebrauchtbootkäufen. Fragt in jedem Falle nach der Konformitätserklärung und dem Eignerhandbuch ( Bedienungsanleitung) für Boote die nach Juni 1998 in Verkehr (verkauft) gebracht wurden. Ohne dies wird es in den nächsten Jahren innerhalb der EU immer schwieriger. Dies gilt auch für Motoren. Für technische sicherheitsrelevante Änderungen solltet ihr auf eine vorhandene Herstellererklärung achten. Bei sicherheitsrelvanten Umbauten erlischt logischerweise die Konformitätserklärung und damit auch das CE Zeichen. Welcher Hersteller möchte denn schon haften, für Sachen die er gar nicht verursacht und/oder durchgeführt hat ?


Übrigens das gilt nicht nur für Sportboote, sondern auch für Spielzeug, elektr. Betriebsmittel, Maschinen und......................... Ein nur aufgeklebtes CE- Zeichen auf einem Wasserkocher (Beispiel) sagt noch gar nicht aus.



Gruß Hans
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  #28  
Alt 02.03.2011, 11:47
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So, geschafft, das Boot is nun angemeldet :-) Hat alles geklappt, ich habe die CE Erklärung von der Firma Lankhorst bekommen, die waren sehr nett und hilfsbereit. Mein Boot ist Modelljahr 98 aber Baujahr 11/97 was ich nun erfahren habe wie man das aus der Bootsnummer lesen kann.

Nun kann es Sommer werden :-)

Viele Grüße und schönen Dank noch mal an alle, Jens
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  #29  
Alt 03.03.2011, 10:27
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Wenn ein Boot nach dem 15.06.1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde muß dies CE-Konformität auch als Zeichen auf dem Typenschild am Boot angebracht sein. (Auf dem ist, nebenbei, ja auch das Baujahr vermerkt.)

Ansonsten ist die Konformitätserklärung Baumusterbezogen und bezieht sich nicht auf ein einzelnes Boot, sofern dies nicht außerhalb der EU nach nicht CE-konformen Richtlinien gebaut wurde und dann nachträglich in einer Einzelprüfung zertifiziert wurde.
Dies dürfte schon aus Kostengründen bei Schlauchbooten kaum der Fall sein

Es reicht also vollkommen aus mit einer Kopie dem WSA bei der Anmeldung nachzuweisen daß das Bootsmuster nach CE-Richtlinien produziert wurde, denn alleine darum geht es.

Grüße

Harald
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  #30  
Alt 03.03.2011, 14:21
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Hallo Harad,

das heißt also ab dem 15.06.1998 haben alle Schlauchboote (ab 2,5m Länge weil sonst Kinderspielzeug) ein individuelles CE Zertifikat, bei jedem Hersteller ?

Wenn ich z.B ein gebrauchtes Schlauchbot von sagen wir mal 1995 ohne CE Zertifikat kaufen würde, dann könnte ich höchstens noch vom Hersteller eine Kopie des Original Zertifikates passend zu meiner Seriennummer vom Boot bekommen ? So ein allgemeines Zertifikat, wie ich jetzt bekommen habe, würde dann nicht genügen ?

Gruß Jens



Zitat:
Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
Wenn ein Boot nach dem 15.06.1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde muß dies CE-Konformität auch als Zeichen auf dem Typenschild am Boot angebracht sein. (Auf dem ist, nebenbei, ja auch das Baujahr vermerkt.)

Ansonsten ist die Konformitätserklärung Baumusterbezogen und bezieht sich nicht auf ein einzelnes Boot, sofern dies nicht außerhalb der EU nach nicht CE-konformen Richtlinien gebaut wurde und dann nachträglich in einer Einzelprüfung zertifiziert wurde.
Dies dürfte schon aus Kostengründen bei Schlauchbooten kaum der Fall sein

Es reicht also vollkommen aus mit einer Kopie dem WSA bei der Anmeldung nachzuweisen daß das Bootsmuster nach CE-Richtlinien produziert wurde, denn alleine darum geht es.

Grüße

Harald
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