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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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Alt 10.05.2012, 21:46
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Boot Infos

Kroatisches Patent und Italien

So nun hat man es schriftlich:
Für alle Österreicher mit Kroatischen Patent:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXXXX
bezugnehmend auf Ihre Anfrage von gestern und nach schriftlicher Mitteilung der Hafenbehörde Triest können wir Ihnen folgende Informationen bzw. Vorschriften bestätigen:
1) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit österreichischer Flagge

In diesem Fall ist das kroatische Küstenpatent auch in Italien gültig, da es von der Republik Österreich als EU-Land anerkannt wird. Wenn das Boot in Österreich eingeflaggt ist, gelten die Berechtigungen des kroatischen Führerscheins: 12 sm von der Küste (3 sm für gewerbliche Fahren), keine PS-Begrenzung. Bei Booten über 10 Mt. Länge, die in einem italienischen Hafen fest stationieren, ist lediglich eine Meldung an die zuständige Hafenbehörde (Capitaneria di Porto) verpflichtend.

2) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit italienischer Flagge

Das kroatische Küstenpatent wird für das Führen von Vergnügungs- und Freizeitbooten und nicht für kommerzielle Zwecke anerkannt (Art. 34 Gesetzesdekret N. 146 vom 29.7.2008).
D.h.: ein österreichischer Staatsbürger mit kroatischem Patent darf auch ein Boot in Italien ohne Erwerbszweck mieten und führen.

3) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit einer Flagge aus einer anderen EU-Land

Es gelten die Berechtigungen des jeweiligen EU-Landes, wo das Boot eingeflaggt ist und solange das kroatische Küstenpatent von jenem EU-Land anerkannt wird.

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Freundliche Grüße
Dr. Ingrid Valentini-Wanka
Die österreichische Wirtschaftsdelegierte in Padua
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Für Griechenland gibt es ähnliches

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Gruß
Herbert
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