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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 15.06.2005, 18:24
albo47 albo47 ist offline
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Teurer Bootsausflug ohne Führerschein

aus FINANZTEST

Gruß Alfred

Geändert von albo47 (15.06.2005 um 18:31 Uhr)
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  #2  
Alt 15.06.2005, 18:26
goeberl
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????????????
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  #3  
Alt 15.06.2005, 18:31
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Boot Infos

?????????????????????? Wo bleibt der Textinhalt?
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  #4  
Alt 15.06.2005, 18:38
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ZarRottiKer
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Boot Infos

Hallo Alfred!

Meindest du diesen Beitrag bei Finanztest: Um Links zu sehen, bitte registrieren ???


Gruß Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #5  
Alt 15.06.2005, 18:41
albo47 albo47 ist offline
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Ruhig Blut, ich krieg den Text nicht rein. Ich versuchs nochmal

jahhhhhhhhhhh das wars!!!!!!!

Gruß Alfred
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  #6  
Alt 15.06.2005, 18:49
goeberl
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danke mathias für den link. ist nicht uninteressant. was passiert jetzt zb, wenn ich jemanden hier aus dem forum bitte, mir den kapitän zu machen, wies doch schon einige male bei treffen vorgekommen ist. dann passiert was und die versicherung putzt sich ab? das kanns doch auch nicht sein.
wie muß man das juristisch, und vorallem für die versicherung richtig lösen? muß der besitzer der yacht denn auch immer gleich der schiffsführer sein? dafür nehmen sich doch millionäre immer einen "mietkapitän".
lg martin
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  #7  
Alt 15.06.2005, 19:10
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

Hallo Martin,

ganz einfach. Der Schiffsführer (Skipper) sollte schon den richtigen Befähigungsnachweis für das Revier haben. Hat er den nicht, so muß er auch als Eigner die Schiffsführung (nautische Führung) an einen übertragen der die Befähigung hat, wie es ja viele Millionäre machen die sich eine komplette Bordcrew leisten können.

Fährt zum Bsp. unser Martin (FORTNOX) mit seinem neuen RIB auf der Donau ohne Donaupatent, so nimmt er z.Bsp. den Reini mit weil er das Donaupatent hat. Martin bleibt Schiffseigner, aber überträgt dem Reini die nautische Schiffsführung als Skipper, wobei ihn Reini jederzeit als Rudergänger einsetzen kann, jedoch gibt Reini die Schiffsführung nicht ab. Das heißt konkret Martin hat den nautischen Anweisungen von Reini als Skipper zu folgen. Da ist juristisch nichts dran zu bemängeln, und kommt es zu einem Schadenereignis oder Unfall, dann steht Reini in der Verantwortung.
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  #8  
Alt 15.06.2005, 22:08
goeberl
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genau dieter, so hab ich das auch immer verstanden. aber weil reini den kopf für grobe fehler oder fahrlässigkeiten den kopf hinhalten müsste, wäre doch martins versicherung noch nicht aus dem schneider. die versicherung gilt doch für ein boot und nicht für eine person.
aber andere frage: wie schaut das übertragen der schiffsführung jetzt eigentlich aus? muß das schriftlich geschehen, oder wie kann man das machen, damit es im schadensfall keine schwierigkeiten gibt?
lg martin
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  #9  
Alt 15.06.2005, 23:09
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von goeberl
... aber weil reini den kopf für grobe fehler oder fahrlässigkeiten den kopf hinhalten müsste, wäre doch martins versicherung noch nicht aus dem schneider. die versicherung gilt doch für ein boot und nicht für eine person.
aber andere frage: wie schaut das übertragen der schiffsführung jetzt eigentlich aus? muß das schriftlich geschehen, oder wie kann man das machen, damit es im schadensfall keine schwierigkeiten gibt?
lg martin
also erstmal ist das eine Vertrauensachen einem Freund die Schiffsführung anzuvertrauen weil man selber keinen Befähigungsnachweis für das Gebiet hat, und zweitens hätte Reini hier auch den nötigen Sachverstand es zu übernehmen. Ob sowas unbedingt schriftlich geschehen sollte unter Freunden, sehe ich nicht so eng, denn sollte es zu einem Schaden kommen stehen eigentlich Freunde immer zusammen und es könnte auch bezeugt werden. Falls hier Zweifel bestehen, würde eine Skipperübenahme auch nicht gemacht werden.
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  #10  
Alt 15.06.2005, 23:16
goeberl
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ich stimme dir völlig zu. aber dann hat das münchner gericht in diesem fall doch total stumpfsinnig entscheiden.
ich versteh die welt bald nicht mehr.
lg martin
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  #11  
Alt 15.06.2005, 23:30
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Hallo Martin,

dort heißt es aber auch korrekt:

Die Versicherung zahlte nicht, *obwohl der Schiffseigner erklärte, zur Zeit des Unfalls habe sein Cousin, der den notwendigen Führerschein besitze, die Yacht gesteuert. Das Gericht entschied jedoch, der Eigner habe als *Kapitän weiterhin den Kurs *bestimmt und die Verant*wortung für das Boot getragen. Damit sei er Schiffsführer ohne gültigen Führerschein gewesen.

Daher, der Cousin hat das Schiff wohl gesteuert aber nicht die Skipperverantwortung übernommen, also die nautische Gewalt über das Schiff gehabt. Steuern ist eine Sache, die Skipperverantwortung ist was anderes, also zwei paar Stiefel. Somit ist die Gerichtsentscheidung richtig soweit ich den Pressebericht gelesen habe.
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  #12  
Alt 16.06.2005, 00:02
goeberl
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stimmt, klingt als ob normalerweise der eigner fahren würde. naja, blöd galaufen. kostet eine menge lehrgeld.
ich hoff nie in so eine situation zu kommen.
lg martin
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  #13  
Alt 16.06.2005, 09:18
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl
stimmt, klingt als ob normalerweise der eigner fahren würde. naja, blöd galaufen. kostet eine menge lehrgeld.
ich hoff nie in so eine situation zu kommen.
lg martin
Moin
neeee, übertrage das mal auf eine Segelyacht, die über den Antlantik fährt, der Skipper kann ja wohl nicht 4.000 Meilen selbst am Ruder stehen oder ?? Also beauftragt der Skipper ein ihm geeignet erscheinende Person mit dem steuern, deswegen behält er aber doch die Kommandogewalt und muß sich die Taten seines "Untergebenen" zurechnen lassen, wie es so schön im amtsdeutsch heisst.
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  #14  
Alt 16.06.2005, 10:46
albo47 albo47 ist offline
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Die Sache ist mir auch noch nicht klar.
Beim Sportbootführerschein hieß es " Wer ist auf einem Fahrzeug für die Befolgung der Verkehrsvorschriften veranwortlich?" Antwort " Der Fahrzeugführer oder dessen Vertreter!" Also Vertreter gibts nicht, desshalb ist doch der Cousin(der ja den entsprechenden Führerschein hat) verantwortlich. Da wird nur vom Fahrzeugführer gesprochen und nicht vom Skipper, Eigner oder Rudergänger gesprochen. Oder hab ich den falschen Führerschein gemacht.
Gruß Alfred

Geändert von albo47 (16.06.2005 um 10:58 Uhr)
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  #15  
Alt 16.06.2005, 10:51
goeberl
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klar rotbart. ich denke in dem fall ist es auch die frage wie man das ganze dann erzählt. wenn ich sag, der cousin ist zu der zeit ja gefahren, dann klingt das ganz anders als wenn ich sage, der cousin ist der schiffsführer. selbst wenn zum unfallzeitpunkt dann ich selbst rudergänger gewesen wäre, hätte die versicherung zahlen müssen.
bei so einem kurzbericht ist halt auch immer die frage, wie wörtlich man das nehmen darf. für mich schauts aber sehr danach aus, als ob die crew dort einfach mehr als patscherte aussagen gemacht hat. mit den richtigen worten schaut der selbe sachverhalt schon ganz anders aus. und die versicherung, die ja weiß wie es nicht sein darf, fragt schon gezielt so, das du dich in was hineinredest obwohl es vielleicht garnicht so war.
lg martin
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