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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden.

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  #1  
Alt 12.09.2021, 08:50
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Ralf Ralf ist offline
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Zitat:
Zitat von Frankyboy1 Beitrag anzeigen
Hallo an alle,

Weiß jemand ob 13 PS mehr als auf dem CE Schild noch zulässig sind, bei einem Außenbordmotor? Anstatt 187 PS sind 200 PS verbaut.
Danke für Hinweise.
Wenn es um dein Boot geht, dann sind 200PS zugelassen, weil du ja die X Version hast.
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Gruß Ralf

Für Eile fehlt mir die Zeit

„Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.“

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  #2  
Alt 12.09.2021, 08:53
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Zitat:
Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
Wenn es um dein Boot geht, dann sind 200PS zugelassen, weil du ja die X Version hast.
Ist das CE Schild nicht bindend
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  #3  
Alt 12.09.2021, 08:55
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Ist das CE Schild nicht bindend
Vielleicht hat ein Depp das falsch Schild rangetackert….er hat ganz sicher die X Version und die darf 200PS
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Gruß Ralf

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  #4  
Alt 12.09.2021, 10:15
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Ist das CE Schild nicht bindend
Für wen?

Muss der Benutzer sich an die CE-Zertifizierung halten,

oder ist das eine Richtlinie mit der der Hersteller bestätigt, dass das Boot (z.B.) mit 187 PS „sicher ist“, und das Boot deshalb so im EU-Raum verkauft werden darf.

So weit ich weiß, darf ich an ein Bügelbrett 100 PS schrauben und damit fahren, sobald es angemeldet ist
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  #5  
Alt 12.09.2021, 10:30
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von OLKA Beitrag anzeigen
Für wen?

Muss der Benutzer sich an die CE-Zertifizierung halten,

oder ist das eine Richtlinie mit der der Hersteller bestätigt, dass das Boot (z.B.) mit 187 PS „sicher ist“, und das Boot deshalb so im EU-Raum verkauft werden darf.

So weit ich weiß, darf ich an ein Bügelbrett 100 PS schrauben und damit fahren, sobald es angemeldet ist
wenn Du's zugelassen bekommst, ja
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  #6  
Alt 12.09.2021, 11:13
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Zitat:
Zitat von OLKA Beitrag anzeigen
Für wen?

Muss der Benutzer sich an die CE-Zertifizierung halten,

oder ist das eine Richtlinie mit der der Hersteller bestätigt, dass das Boot (z.B.) mit 187 PS „sicher ist“, und das Boot deshalb so im EU-Raum verkauft werden darf.

So weit ich weiß, darf ich an ein Bügelbrett 100 PS schrauben und damit fahren, sobald es angemeldet ist
Naja alles gut.

Aber das Bügelbrett muß ja wenigstens Haftpflicht versichert werden.

Und wenn du mit dem Bügelbrett und 100Ps jemanden umbügelst dann wird die Versicherung ins Spiel kommen und das Bügelbrett wird sicher gestellt.

Ob dann die Versicherung bezahlt weiß ich nicht.
Könnte eventuell teuer für den Bügelbrett Fahrer werden
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  #7  
Alt 12.09.2021, 12:45
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Naja alles gut.

Aber das Bügelbrett muß ja wenigstens Haftpflicht versichert werden.
Und das steht genau… wo?

Meines Wissens beteht in Deutschland keine Pflicht für eine solche Versicherung.
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  #8  
Alt 12.09.2021, 13:27
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Heinz Fischer Heinz Fischer ist offline
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Zitat:
Zitat von OLKA Beitrag anzeigen
Und das steht genau… wo?

Meines Wissens beteht in Deutschland keine Pflicht für eine solche Versicherung.
Stimmt die gibt es nicht
__________________
Gruß aus Nordwestdeutschland
Heinz

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  #9  
Alt 12.09.2021, 15:00
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Zitat:
Zitat von Heinz Fischer Beitrag anzeigen
Stimmt die gibt es nicht
Exakt
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Frank



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  #10  
Alt 12.09.2021, 15:02
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Zitat:
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Und das steht genau… wo?

Meines Wissens beteht in Deutschland keine Pflicht für eine solche Versicherung.
Ok.....auch wenn in Deutschland für Sportboote keine Versicherungspflicht besteht wäre man reichlich dumm keine zu haben.

Wenn dann ein Personenschaden ensteht weiß ich nicht wie die Versicherung reagiert wenn ein zu starker Motor angebaut ist.

Die werden bestimmt nicht sagen das ein Dep versehentlich ein falsches CE Schild angetackert hat.
Es wird ja auch in den Papieren stehen.

Ich würde bei der Versicherung anfragen ob es im Schadensfall Probleme gibt.
Besser ist auch schriftlich von der Versicherung.
__________________
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  #11  
Alt 13.09.2021, 12:42
Coolpix Coolpix ist offline
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Ok.....auch wenn in Deutschland für Sportboote keine Versicherungspflicht besteht wäre man reichlich dumm keine zu haben.

Wenn dann ein Personenschaden ensteht weiß ich nicht wie die Versicherung reagiert wenn ein zu starker Motor angebaut ist.

Die werden bestimmt nicht sagen das ein Dep versehentlich ein falsches CE Schild angetackert hat.
Es wird ja auch in den Papieren stehen.

Ich würde bei der Versicherung anfragen ob es im Schadensfall Probleme gibt.
Besser ist auch schriftlich von der Versicherung.

Die Versicherung wird nicht zahlen, wenn Sie erfährt, dass das Boot übermotorisiert war.

Einige Versicherungen gewähren schriflt. eine Übermotorisierung bei gleichem Motorgewicht.

wenn sie erfährt - eine Übermotorisierung wird/ kann von der Wasserschutzpolizei nicht kontrolliert werden. Bei großen Schäden oder Personenschäden werden ggf. Gutachter von der Polzei beauftragt.

Nach Diskussionen um Übermotorisierungen kontaktierte ich mehrere Behörden/ Dienststellen der Wasserschutzpolizei. Die obengenannten Aussagen stammten von den Beamten. Ich wollte nicht glauben. Eine Kontrolle sei wie beim PKW nicht möglich. Dabei bräuchte man nur auf´s Typenschild oder sich die Bootskombination schauen. Als Bsp. sind oftmals Flechter Boote übermotorisiert. Eine Flechter 13/ Hille Supersport 129 kommt gut mit 90 PS + klar.

.
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Danke !
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  #12  
Alt 12.09.2021, 14:51
Frankyboy1 Frankyboy1 ist offline
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Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
Wenn es um dein Boot geht, dann sind 200PS zugelassen, weil du ja die X Version hast.
Ok, thanks und wo kann man das nachlesen mit der x Version?
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  #13  
Alt 12.09.2021, 15:38
Benutzerbild von Ralf
Ralf Ralf ist offline
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Zitat:
Zitat von Frankyboy1 Beitrag anzeigen
Ok, thanks und wo kann man das nachlesen mit der x Version?
Die Spiegelverlängerung hat ausschließlich die x Version.
Natürlich kann man es auch bei NJ erfragen, bzw sich bestätigen lassen.
__________________
Gruß Ralf

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  #14  
Alt 12.09.2021, 20:03
Benutzerbild von Comander
Comander Comander ist offline
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Zitat:
Natürlich kann man es auch bei NJ erfragen, bzw sich bestätigen lassen.
wer und wo bei NJ? Keckeis? dann wohl eher in Italien.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
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Gruß Harry
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  #15  
Alt 13.09.2021, 07:40
Frankyboy1 Frankyboy1 ist offline
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Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
Die Spiegelverlängerung hat ausschließlich die x Version.
Natürlich kann man es auch bei NJ erfragen, bzw sich bestätigen lassen.
Wo steht das denn mit der x Version bitte? Was bedeutet das denn genau?
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