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  #1  
Alt 07.07.2010, 10:32
joggel joggel ist offline
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probleme zulassung

hallo,

ich wollte heute meinen neuen bootsanhänger zulassen mit schwarzem kennzeichen.die zulassung wurde mir verweigert, mit der aussage, wenn ich schwarte schilder möchte muss ich erst mit dem trailer zum tüv.

stimmt das so?wer hat ähnliche erfahrungen gemacht.

gruß jörg
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  #2  
Alt 07.07.2010, 13:05
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Dobs Dobs ist offline
Peter, das rasende Kroko
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Das ist in sofern schon Blödsinn weil grüne Hänger auch zum TÜV müssen.....

Neue Hänger müssen nicht zum TÜV, das geht aus dem Fahrzeugbrief ja eindeutig hervor, dass der Hänger neu ist.

Da war wohl Inkompetenz im Spiel....
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Beste Grüße

Dobs + Astrid
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  #3  
Alt 07.07.2010, 14:20
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat:
Zitat von joggel Beitrag anzeigen
hallo,

ich wollte heute meinen neuen bootsanhänger zulassen mit schwarzem kennzeichen.die zulassung wurde mir verweigert, mit der aussage, wenn ich schwarte schilder möchte muss ich erst mit dem trailer zum tüv.

stimmt das so?wer hat ähnliche erfahrungen gemacht.

gruß jörg
Hier geht es nicht um Erfahrungen sondern Korrektheit!

Ein neuer Bootsanhänger - hier von Brenderup? - hat immer eine ABE dabei und wird grundsätzlich in D mit grünem Kennzeichen (=steurfrei!) zugelassen, weil es sich hier um einen Anhänger für den Transport eines Bootes (=Sportgerät ) handelt.

Warum Du diesen mit einem schwarzen Kennzeichen zulassen wolltest, sagst Du leider nicht. Wurde der Anhänger für den Transport weiterer Sachen geändert und soll daher als regulärer steuerpflichtigen Anhänger zugelassen werden, dann muß der TÜV den Anhänger neu abnehmen und in die ABE die Veränderungen - wenn diese okey sind - eintragen. Also war die Auskunft Deiner Zulassungsstelle korrekt.

@ Dobs: grüne Anhänger gibt es nicht ... es sei denn diese werden grün angestrichen ...
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  #4  
Alt 07.07.2010, 14:58
Benutzerbild von FerdiR
FerdiR FerdiR ist offline
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Hallo zusammen,

alle meine bisherigen Trailer waren früher mit grüner Nummer angemeldet. In den Foren gibt es dazu ja Themen zur genüge... was ich früher immer (aus Unwissenheit) gemacht habe, aber eigentlich nicht durfte war, ich habe "nicht nur" auf das Boot (Wassersport) bezogene Sachen darin transportiert... das hätte bei einer Kontrolle ins Auge gehen können.

Da ich früher nicht wußte dass man Trailer auch mit schwarzer Nummer anmelden und dann auch im Boot (nicht NUR auf das Boot bezogene) Dinge wie Bspw. einen ganz normalen gefüllten Reisekoffer transportieren darf, habe ich mich dazu entschlossen als wir unser Boot im letzten Jahr bekamen, den Trailer mit schwarzer Nummer anzumelden.

Nachdem ich (noch vor unserer Abholung 2009) von Nautikpro die Papiere des Trailers zugeschickt bekommen habe, bin ich einfach bei uns zum Strassenverkehrsamt, habe alle Unterlagen hingelegt und unseren Trailer auf 100 Km/h und mit schwarzer Nummer angemeldet.

Das einzigste woran ich mich am Schalter noch erinnern kann ist, der Mitarbeiter hatte nur gefragt... warum ich den Trailer mit schwarzer Nummer angemeldet hätte, nachdem ich ihm den Unterschied erklärt habe meinte er nur... Aha! Dazu war aber keine Vorführung beim TÜV oder irgendwelche zusätzlichen Eintragungen nötig.
__________________
Gruß FerdiR

Seit 01.08.09 - ZAR 53, ab 2016 mit - Suzuki DF140A
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  #5  
Alt 07.07.2010, 15:32
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Dobs Dobs ist offline
Peter, das rasende Kroko
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Natürlich keine Vorführung beim TÜV. Der Hänger wird ja nicht verändert oder zweckentfremdet. Daher gilt die ABE
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Beste Grüße

Dobs + Astrid
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  #6  
Alt 07.07.2010, 16:28
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Hallo zusammen,

leider wird so Vieles bei den Zulassungsstellen unterschiedlich gehandhabt, oft mangels (Hintergrund) Wissen. Wenn ich da nur an den von mir (beim Boot) mitgekauften Trailer aus Italien denke, den jetzt der Ralf(Monoposti) fährt. Das war ein hin und her Gerenne.

Ich musste eine Vollabnahme machen lassen und der Prüfer hat sich bei der Schlüsselnummer vertan und hat nicht den Schlüssel für Bootstransporter eingetragen. Somit war eine Zulassung mit grüner Nummer NICHT möglich !!!
Es wurde dann eine neue ABE erstellt.

Andersrum kann es natürlich sein, dass ein als Bootstransporter ´geschlüsselter´ Anhänger nicht als ´normaler´ Anhänger mit schwarzem Kennzeichen zulassungsfähig ist ?! Es wird also hier so gemeint sein, dass der TÜV eine neue ABE mit anderem Schlüssel erstellen soll.

Ob das jetzt wirklich so sein muß, oder der Willkür/Ahnungslosigkeit der Verwaltung unterliegt entzieht sich meiner Kenntnis.

Viele Grüße

Wolfgang
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  #7  
Alt 07.07.2010, 17:57
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wega wega ist offline
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auch ich wollte dieses Jahr meinen Trailer mit sw Nummer zulassen und genau die Aussage von der Zulassungsstelle , wie Dieter beschreibt, bekommen.
Mir war das dann zuviel Stress mit umschreiben usw.
Es wurde mir aber dann von der Zulassungsstelle empfohlen, wenn ich neben meinem Boot noch eine ander Sache transportiere und das nur einmal im Jahr für kurze Zeit ist, einfach auf dem Finanzamt die Steuer für den besagten Zeitraum bezahlen. Das Finanzamt würde dann für diesen Zeitraum eine Bescheinigung ausschreiben. Ich habs allerdings bis jetzt noch nicht versucht.
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Grüße vom Bodensee
Martin
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  #8  
Alt 07.07.2010, 20:21
Benutzerbild von Michel
Michel Michel ist offline
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Ich hatte das selbe Problem und darüber schon gepostet.

Man trifft auf Missverständnis beim TÜV und bei der ZulSt

Also zuerst mit Papieren zum Tüv, denen dort klarmachen, dass mann einen schwarze Nr benötigt um z.B. Campingausrüstung und Gepack zu laden.

Dann wird der Trailer in seiner Nutzung geändert und eine Umschlüsselung lt. Zulassungstelle im Brief vorgenommen. Kosten 18 EUro

vorher stand im Brief: SDAH f. Sportgeräte

jetzt: SDAH Bootstransporter




kleine Bemerkung noch.

Ich war seinerzeit zuerst bei der ZulSt. Die schicken mich zum TÜV. Der TüvMensch wusst auch nicht was er Schlüsseln sollte und hat sich dann mit der Dame von der ZulSt telefonisch ausgestauscht.
__________________
LG

Michel


...nur Fliegen sind schöner

Geändert von Michel (07.07.2010 um 20:25 Uhr)
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  #9  
Alt 07.07.2010, 20:44
joggel joggel ist offline
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ok danke erstmal für eure infos.der hintergrund warum ich schwarze nummernschilder möchte ist der, dass wenn ich in urlaub fahre eventuell gepäck oder campingzubehör im boot verstauen kann.

gruß jörg
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  #10  
Alt 07.07.2010, 22:54
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das ist wohl allgemein der Grund dafür
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LG

Michel


...nur Fliegen sind schöner
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  #11  
Alt 08.07.2010, 07:34
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von joggel Beitrag anzeigen
gepäck oder campingzubehör im boot
Hmmm, ist dafür eine Änderung notwendig?
Wo ist definiert, was genau im Boot sein darf und was nicht?
Gits dafür überhaupt eine Definition?

Anders sieht es sicherlich aus, wenn man zB ein Fahrrad auf der Deichsel montieren will, aber diese obige Schlußfolgerung verstehe ich nicht wirklich.

Aber naja, es gibt ja in DE so manche komische Bestimmungen, wie woanders auch, der Amtschimmel wiehert...
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  #12  
Alt 08.07.2010, 08:30
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Dobs Dobs ist offline
Peter, das rasende Kroko
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Hi,

jo, das ist irgendwo definiert. Man kann sagen dass das Boot voll ausgerüstet auf dem Trailer transportiert werden darf.

Wer dann noch den Urlaubskoffer oder das Fahrrad ins Boot stellt bekommt eins auf die Mütze.
__________________
Beste Grüße

Dobs + Astrid
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  #13  
Alt 08.07.2010, 12:22
joggel joggel ist offline
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heute früh habe ich meinen hänger umschlüsseln lassen.hat alles wunderbar geklappt. gebühr 35€.

gruß jörg
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  #14  
Alt 08.07.2010, 14:12
Jendral Jendral ist offline
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Das Fahrrad ist aber auch ein Sportgerät...
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MfG
Dirk
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  #15  
Alt 08.07.2010, 15:04
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Zitat:
Zitat von Jendral Beitrag anzeigen
Das Fahrrad ist aber auch ein Sportgerät...
...aber kein Boot, und wenn im Schlüssel Bootstransporter steht, dann ist es eben kein Fahrradanhänger. Die globale Bezeichnung Sportgeräteanhänger ist jetzt noch weiter aufgeschlüsselt worden (Pferde, Motorrad, usw).

Ist halt so, wir sind ja in D, von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare....


Viele Grüße

Wolfgang
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