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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hallo! Habe diesen Punkt mit den Schlauchbooten auch gelesen. Auf der Seite des Österr. Ministeriums steht aber dazu:
Zulassungsurkunden für Binnengewässer Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge nach den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) Resolution Nummer 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet. Folgende Staaten haben der ECE die Anwendung der Resolution gemeldet: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn. Link: Um Links zu sehen, bitte registrieren Was macht man, wenn man mit einem österreichischen Schlauchboot in Italien fahren will? Weiß das wer? Kroatien sollt ja passen! |
#2
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Zitat:
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#3
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Italien
Bei Schlauchbooten ist in Italien lediglich eine Haftpflichtversicherung erforderlich - die aber wirklich, das wird rigoros kontrolliert und ggf. gestraft. Führerscheine (FB1, Binnen, etc.) sind schmückendes Beiwerk, werden aber nicht verlangt. Diese Auslegung war 2016 für Boote unter 10m und unter 60 kW geltendes Recht in Italien (Auskunft Hafenkapitän Grado)
Zitat:
HTH |
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