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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 16.02.2009, 11:35
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KlausB KlausB ist offline
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Wobei die österreicchische Variante - wenn man es so auslegt, dass die 50 sm tatsächlich auf See und nicht binnen abgeleistet werden müssen (aber steht das so drin? - eigentlich sogar logischer ist.

Der reine Begriff Seemeile bezieht sich aber nicht nur auf die See. Ich kann auch 50 Seemeilen zurücklegen, wenn ich zehnmal den Traunsee auf und ab fahre. Bist Du sicher, dass diese auch auf See zurückgelegt werden müssen?

Andererseits: Richtig wäre es eigentlich schon. Ich habe es damals nur bedingt nachvollziehen können, dass ich auf der Donau den SBF See machen kann - und zwar sogar vor dem SBF Binnen, damit ich mir die zweite praktische Prüfung sparen konnte.

Wenn Östereich wirklich die SEE-Erfahrung verlangt, wird die ganze Sache natürlich aufwendig und deutlich teurer.

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #17  
Alt 16.02.2009, 11:44
hobbycaptain
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laut PRO2009 gilt eine eidesstattl. Erklärung und auf Verlangen muss ein Nachweis in Form eines Logbuches oder ähnlichem vorgelegt werden.

Cool find ich, dass sich Inhaber des Binnenpatents die praktische Prüfung überhaupt ersparen, wobei, die sollte eigentlich das kleinste problem dabei sein.
Wobei ich das im PDF nirgends gefunden habe, dass die prakt. Binnenprüfung angerechnet wird .

Zitat:
Zitat von MSVÖ
Voraussetzungen:

* Mindestalter 16 Jahre
* Erfahrungsnachweis 50 Seemeilen, davon 1 Nachtansteuerung
* Ablegung einer schriftlichen Theorieprüfung (30 Fragen) mit einer einfachen Kartenarbeit (max. 10 Fragen)
* Ablegung einer Praxisprüfung: sie kann auch auf einem Binnengewässer erfolgenInhabern eines Binnenpatentes wird die Praxisprüfung angerechnet und daher erlassen

Berechtigungen:

* Fahren mit Motorbooten bis 8 m Länge
* Keine Beschränkung der Motorleistung
* Fahrten in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln
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  #18  
Alt 16.02.2009, 12:38
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Schein

Es dürfte nun verstärkt Bootsführerschein gegoogelt werden zumindest meldet es mir google alert


FRAGE
Wir hatten doch schon lange keine Scheindiskussion, wäre doch jetzt pro und kontra FB1 - HR Patent fällig

Gott bewahre uns, sonst fängt wirklich einer an
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Gruß
Herbert
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  #19  
Alt 16.02.2009, 12:47
rotbart
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Der Schein ist doch sowieso zu schwer
Da muß man ja eine KARTENAUFGABE machen und nicht nur auf den Bildschirm starren

und dann wolle die auch noch was über "anspringende Sandbänke" wissen

und 'n Funkschein wie in HR ist auch nicht dabei

also DAFÜR kann man doch kein Geld ausgeben

:futschl ac
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  #20  
Alt 16.02.2009, 13:48
hobbycaptain
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ich weiss ja nicht wie's andere halten werden, aber ich werd den FB1 machen, schließlich will ich auch woanders als in HR fahren.
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  #21  
Alt 16.02.2009, 14:16
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Schein

Ferdi,
da hat sich das warten doch ausgezahlt.

Ich hoffe das du aber bei einer Anhaltung zuerst das HR Patent herzeigst. bin gespannt was da raus kommt
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Gruß
Herbert
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  #22  
Alt 16.02.2009, 15:14
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Reden

Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Ferdi,
da hat sich das warten doch ausgezahlt.

Ich hoffe das du aber bei einer Anhaltung zuerst das HR Patent herzeigst. bin gespannt was da raus kommt
nein Herbert, zuerst zeig ich immer meinen Binnenschein her
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  #23  
Alt 16.02.2009, 19:11
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Bin gespannt wann die 1. mit einem FB1 ein größeres Schiff chartern was ja möglich ist genauso wie beim SBF See.
Naja Herbert, das kommt dann wohl darauf an, was Du als "größeres Schiff" verstehst, denn bei 8m ist beim FB1 Schluß!

Aber ein anderer Aspekt ist beim FB1 noch interessant, denn lt. der PRO ist nicht vorgeschrieben, dass die Praxis bzw. Prüfung auf einem Boot mit Verbrennungsmotor absolviert werden muß!

Nachdem ich ja nicht weit von der Alten Donau zuhause bin...

L.G.

Edwin
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  #24  
Alt 16.02.2009, 19:34
goeberl
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hehe, massenprüfungen mit elektromotor auf der alten donau, inkl. nackerpatzlschaun beim gänsehäufl, das wär nach meinem geschmack.
lg martin
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  #25  
Alt 23.02.2009, 12:48
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Fb 1

Zitat:
Es ist ja Gott sei Dank so, dass man ja alles freiwillig machen darf und kann. In Österreich überhaupt, denn auf österreichischen Yachten gibt es keine Scheinpflicht. Wenn ein Anrainerstaat mit Scheinpflicht Ihren deutschen SFS anerkennt, dann ist das für Sie ja gut.
Diesen etwas verkürzen Beitrag habe ich aus dem Forum der
Um Links zu sehen, bitte registrieren entnommen und zwar von der Seite 25
Nicht das jetzt einer denkt ich bin ein Verfechter ohne Schein aber ich habe zum ersten mal gelesen das es so vom SVÖ - MSVÖ zugegeben wird.

Jahrelang wurde den Leuten sugeriert "du mußt" einen Österreichischen Schein wenn du..... und die meisten glaubten den Leuten auch noch obwohl es auf der Seite des BM anders stand.
Mich störte ganz einfach das man Neu Einsteiger nicht korrekt informierte und uns Anbieter der HR Patente in div. Foren nicht wirklich glaubten.

Ich denke aber das mittlerweile rübergekommen ist das Edwin und ich eher Aufklärungsarbeit geleistet haben.

Mich störte ganz einfach das die Österreicher keinen SBF See = FB1 hatten und den FB 2 als "MUß" Schein verkaufen wollten.
Das es so lange gedauert hat mit dem FB1 kann ich schon verstehen.
Wenn alle die verunsichert sind den FB2 machen bringt das auch mehr Geld für die Fahrschulen und dem Verband. Durch den FB 1 wird sich der FB2 nicht mehr an die Zielgruppe Sportbootfahrer > 8 m verkaufen lassen, wozu auch. Wer seinen Wissensstand erhöhen möchte dem stehen auch andere Türen offen ohne der zwangsbeglückung von 500 SM.

Bin gespannt wann die 1. Beiträge von FB1 Inhabern auftauchen.
Ich hoffe auch das der NEUE Sponsor uns objektive Berichte über Ausbildung und Prüfung aus seiner Sicht liefert.

Ich denke das die meisten mitbekommen haben das es mir nicht um pro und kontra MSVÖ Patent und HR Patent geht sondern darum welcher Schein ist für den Neo Skipper der vernünftigere und das kann sehr unterschiedlich sein.

__________________
Gruß
Herbert
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  #26  
Alt 23.02.2009, 18:07
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Berny
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Danke, endlich mal eine Bestätigung in meine Richtung

Natürlich stellt sich jetzt auch für die österreichischen Kroatien-Fans noch die allerletzte Frage:
Wo steht, dass der österreichische Binnenschein n i c h t gültig ist?

Hier erwähne ich immer noch die mir einig offiziell bekannte Quelle, wo eben drinnen steht, dass in Kroatien ein Patent ausreicht, mit dem man im Heimatland die Bewilligung zum Lenken des Bootes hat, und dies ist mit dem Binnenschein ansich erfüllt.
Selbst eine Anfrage meinerseits an das kroatische Ministerium hat bis dato kein Ergebnis geliefert.
Sämtliche Hinweise auf Küstengewässer oder Binnengewässer gehen ins Leere, weil hier in der Kroatienverordnung k e i n Unterschied gemacht wird.

Zu der ganzen Diskussion sei aber trotzdem noch ein ganz anderer Aspekt aufgezeigt, nämlich die Versicherungen, und hier schaut alles einfach ganz anders aus...

Es wird vermutlich analong für die Bootsfahrer ein österreichischer FB-Schein oder ein HR-Schein von nöten sein, um wirklich in allen möglichen Belangen sicher zu gehen.

Dabei sollte aber auch gesagt sein, dass der österreichsiche FB-Schein vermutlich den Vorteil hat, auch wirklich in Zukunft als Heimatpatent in anderen Ländern anerkannt zu werden.
Auch wenn ein HR-Patent als Küstenpatent in vielen Ländern anerkannt wird, mit der Zeit wird es auch hier, gerade im Bereich der EU, vermutlich zu Überarbeitungen der zwischenstaatlichen Bestimmungen geben, und da kann es nicht schaden, ein Küstenpatent des Heimatlandes zu haben.

Mein Fazit (aus österreichsicher Sicht)
  1. Ein Österreicher braucht keinen Schein auf See. (generelle Bestimmung)
  2. In HR reicht für Österreicher der Binnenschein aus, um in Küstengewässern zu fahren. (Kroatienverordnung)
  3. Der einzige wirklich offiziell erwähnte Schein in HR ist das HR-Patent, weil dies ein offizielles Dokument aus Kroatien ist. (HR-Ministerium)
  4. Aus versicherungstechnsicher Sicht wird oft eine Ausbildung im Küstenbereich gefordert, also wäre die Absolvierung eines Kurses in diese Richtung zweckmäßig. In diesem Falle sollte man aber gleich zu einem heimischen Patent zurückgreifen. (Versicherungen)

Ach ja, um gleich mal irgendwelche Stänkerern vorzubeugen:
Dies ist lediglich meine Meinung, diese Aussage hat keinen offiziellen Charakter, jeder ist sich letztens selbst verantwortlich und kann sich auf meine Statements nicht berufen.
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  #27  
Alt 23.02.2009, 18:35
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Schein

Berny

Zitat:
Wo steht, dass der österreichische Binnenschein n i c h t gültig ist?
Egal welches Land in Europa, da sind auch diejenigen gemeint die nicht in der Eu sind, wird allgemein es so gehalten das die Bestimmungen des Heimatlandes gelten und beim Schein wird immer geschrieben der Schein der dem Fahrgebiet entspricht. Damit ist einmal ein Binneschein ausgeschlossen.

Jetzt ist es richtig das ein Ösi in allen Ländern ohne Schein auf dem eigenem Boot/Schiff fahren dürfen wo die Heimatlandbestimmen gilt z.B. Deutschland.

Kroatien sagt ALLE brauchen einen Schein nix geht ohne HR Schein oder !!!!!
den Schein der im Heimatland für das Fahrgebiet vorgesehen ist.

Das Fahrgebiet ist nun mal das MEER also müssen die Ösis im die kein HR Patent haben einen MSVÖ Schein nun FB1 > vorweisen können.

Das keiner bei der Anmeldung nach einem Schein fragt bzw. jeden nimmt mangels wissens ist eine andere Geschichte.

Aber Berny du hast es ja sowieso geschnallt das du bald mit Bücher ins Bett gehen wirst
__________________
Gruß
Herbert
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  #28  
Alt 23.02.2009, 19:17
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Berny Berny ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Kroatien sagt ALLE brauchen einen Schein nix geht ohne HR Schein oder !!!!!
den Schein der im Heimatland für das Fahrgebiet vorgesehen ist.
Jo, und genau das steht eben nirgends, oder zumindest hat mir noch keiner irgendein offizielles Schriftstück, Gesetz, Zitat oder was auch immer aus HR dazu nennen können.

Lediglich die HR-Verordnung (ist ja auch ein offizielles Dokument!), und da steht eben nix von einem Fahrgebiet! Zitat: Nachweis über die Berechtigung, das Boot zu Lenken in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Boot trägt = nix von Fahrgebiet oder was auch immer, und das Binnenpatent steht in Einklang mit den österreichischen Vorschriften, das Boot zu lenken!)

Dazu fällt mir auch noch was anderes ein: Donau:
Die Donau ist eine internationale Wasserstraße, führt auch durch Kroatien.
Vielleicht kann irgendjemand von den kroatischen Freunden mal checken, ob ein Kroate mit einem Donaupatent (soferne es das in HR gibt) auch in der Küste fahren darf oder umgekehrt...
Vielleicht kommt man über diesen Weg zu einer Erklärung dieser Grauzone.

PS.: zu den Gepflogenheiten: sowas mag schon sein, aber auch dass muss ja irgendwo stehen, und wenn nicht, stellt sich die Frage, ob es auch legal ist.

Und, ja, mal sehen, das wurde ja schon alles Durchgekaut.
Lediglich das versicherungstechnische macht mir ein wenig Sorgen, hier sehe ich eher den größern Bedarf, einen Küstenschein zu machen.

Geändert von Berny (23.02.2009 um 19:33 Uhr)
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  #29  
Alt 23.02.2009, 19:34
goeberl
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berny, kroatien verlangt entweder das patent, das in österreich zum führen von booten am meer vorgesehen ist, oder das hr-patent. da es in österreich, wie du gesagt hast, keine pflicht für ein patent fürs meer gibt, kannst du die vorgaben nur mit dem hr-patent, oder mit einem freiwillig zu machenden fb erfüllen. nur weil du nach österreichischen regeln garkeinen schein brauchst, heisst das noch nicht, dass du einfach irgendeinen bootsschein nehmen kannst. sonst kommt demnächst einer mit dem E zu B und meint, er darf damit bootfahren, weil er damit das boot am trailer ja auch herumführen darf.

bezüglich kratischem schein und donau: stimmt, da steht nix über gültigkeitsbereiche drauf. das heisst, dass er für überall gilt, weil eben nicht draufsteht, dass er nur für eins von beiden gilt. am österreichischen binnen steht das aber oben. damit gilt er nur für binnen, ist ansich ja ganz easy.

lg martin
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  #30  
Alt 23.02.2009, 19:49
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Mann Mann Mann

Wo steht das ???
Zitat:
das in österreich zum führen von booten am meer vorgesehen ist,
Das meine ich, auch das ist jetzt deine Auslegung, es steht so nirgendwo drinnen.
Wie man jetzt gesehen hat, hat sich ja auch der MSVÖ mit seiner Ansicht bezüglich der Gültigkeit berichtigen müssen.

Man sollte auch bedenken, selbst wenn wir hier Unterschiede zwischen Meer und Binnen machen, heißt das noch lange nicht, dass es alle Staaten machen. (wie du selber bezüglich Kroatien erkannt hast).
Ergo wenn Kroatien keinen Unterschied zwischen Binnen und Meer macht, warum sollte dann der österreichsiche Binnen nicht am Meer gelten?

Wenn mir doch einer endlich einmal ein offizielles Dokument zeigen könnte, wo das genau definiert ist!
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