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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #16  
Alt 02.05.2007, 21:25
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von Bernhard
zum vermutlich siebzehnten mal:

es gibt ein amtliches österreichisches patent. das ist der fb 2 und 3 und 4.

das sind keine verbandspatente, sondern amtliche.
der aussteller des scheines ist die republik österreich, und das dokument ist ein amtlich gültiger lichtbildausweis, genauso, wie der pkw führerschein.

seit diesem zeitpunkt, gibt es für einen österreichischen staatsbürger keine andere möglichkeit mehr seine befähigung, wie sie im gesetz verlangt wird nachzuweisen.

ausnahme ist natürlich die möglichkeit, für hr ein hr patent zu machen. für deutschland ein deutsches, für italien ein italienisches.. u.s.w.

also schluß mit verbandspatenten, die gibt es nur noch als grundlage für den amtlichen.

übrigens wird, wenn ich das richtig gehört habe, auch in deutschland zukünftig der geltungsbereich der "sparpatente" sbf see heißt das glaub ich, eingeschränkt, so stands zumindest im letzten boote magazin, wenn ich das richtig gelesen hab.

Naja, so einfach ist das eben nicht, weil:
Wo steht das im Gesetz ????
Und vorallem, welche Befähigung für was ?
Und letztendlich, welche Befähigung wird in HR verlangt ?

Deswegen, weil es Scheine für FB2 aufwärts gibt, heißt das noch lange nicht, dass ein Binnenpatentler "nicht zum Lenken des Wasserfahrzeugs befugt ist".

Weil genau diese Bestimmungen gibt es nirgends (weder in A noch in HR) !

Im Gesetz ist lediglich verankert, dass Patente von MSVÖ und ÖSV als amtliche Patente anerkannt werden, und das auch nur in A.

Und hier sind wir wieder (trotz 17ten mal) beim Anfang angelangt:
Es gibt keine eindeutige Regelung !
Das sicherste ist, ein HR-Patent zu machen!
Auch für die amtlichen Patente FB2 aufwärts gibt es keine offizielle Anerkennung in HR (oder gibts da schon was neues )

Stellt sich auch noch die Frage, wie das genau im internationalen Seerecht verankert ist, da gibts ja auch Bestimmungen, wonach ein Kaptain unter Dschibuti-Flagge nach Dschibuti-Recht nach HR fahren darf, oder ?
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  #17  
Alt 03.05.2007, 10:28
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Zitat:
Zitat von Flatti
da wir (ich und mein vater) aber schon einige male in kroatien ein großes boot gechartert haben, und man neuerdings einen führerschein fürs dinghi braucht, gedenken wir einen sportbootführerschein zu machen =)
Der Fragesteller will scheinbar in HR ein Boot chartern. Charteryachten müssen Funk haben, also benötigt man das HR-Patent mit Funk. Der Ö FBII/III oder anderes ist zuwenig, da ohne Funk.
__________________
LG
Michael
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  #18  
Alt 03.05.2007, 11:24
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@Bootsbörse
Zitat:
Es gibt keine eindeutige Regelung !
Das sicherste ist, ein HR-Patent zu machen!
Auch für die amtlichen Patente FB2 aufwärts gibt es keine offizielle Anerkennung in HR (oder gibts da schon was neues )
Da Kroatien und auch Österreich die UN Resolution 40 mit unterschrieben haben, kann man davon ausgehen das alle amtlichen Küsten -Ösi Scheine
weltweit angenommen werden.

Zitat:
Stellt sich auch noch die Frage, wie das genau im internationalen Seerecht verankert ist, da gibts ja auch Bestimmungen, wonach ein Kaptain unter Dschibuti-Flagge nach Dschibuti-Recht nach HR fahren darf, oder ?
das hat aber mit der Sportschifffahrt nix zu tun und das ist auch klar geregelt. nur die Sportbootler sind nicht so klar.

@MichaelH
Zitat:
Der Fragesteller will scheinbar in HR ein Boot chartern. Charteryachten müssen Funk haben, also benötigt man das HR-Patent mit Funk. Der Ö FBII/III oder anderes ist zuwenig, da ohne Funk.
Ist so nicht ganz richtig.
Nicht alle Charterboote in Kroatien brauchen Funk. Dies hängt mit der Zulassung des Bootes zusammen.
Da normalerweise der Seefunk immer extra ist muß man diesen auch extra machen. Jetzt ist halt GMDSS aktuell und den bieten viele an.
FB II und Seefunk / SBF und Seefunk ist OK

Die Kroaten haben da eine gute Lösung, Küstenpatent inkl. Seefunk.

Ob ein Land einen Schein annimmt oder nicht liegt in deren ermessen und nicht im Ösiland.

Kroatien wollte vor 2 ?? Jahren für ihre Küstengewässer das HR Patent vorschreiben, ist aber nix georden. Sie könnten es "NUR" für Charterboote vorschreiben den die fahren alle unter HR Flagge.

Als Seefahrtsschule (HR Patente) kann ich nur eines schreiben.
Jeder Neueinsteiger sollte über Patente SBF/FB II + und HR Patent informiert werden nur so kann er den für sich besten Schein erwerben.
Wir haben kein Interesse den "Kunden" falsch zu informieren, entscheiden welches Patent er machen möchte muß er dann selbst.

Es ist nicht korrekt zu schreiben das nur das HR Patent in HR gilt.
Genauso falsch ist die Behauptung vieler Österreichischer MSVÖ Ausbildungsstätten, das das HR Patent nur in Kroatien gilt und die Versicherungen nicht zahlen.
__________________
Gruß
Herbert
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