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  #1  
Alt 13.01.2004, 21:16
Michel
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Trailergeschwindigeit Österreich

Hallo Leute,

ich habe vorhin in einem Beitrag von Rotti etwas von Gewicht des Trailers und Höchstgeschwindigkeit gelesen.

Nun die Frage, wie ist das bei Euch geregelt? Gibt es zwei Geschwindigkeiten und welche für welchen Hänger?

Danke für die Antwort

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  #2  
Alt 13.01.2004, 21:38
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Servus Micha!

Hier die Antwort. als leichter Hänger gilt ein Anhänger mit einem GG von max. 750kg. Einschwerer Hänger arüber, jedoch darf dieser Hänger das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

Ortsgebiet Freiland Autostraße Autobahn

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem leichten Anhänger (Klasse B) 50 km/h 100 km/h 100 km/h 100 km/h

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger (Klasse B) 50 km/h 80 km/h 80 km/h 100 km/h

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeugs übersteigt (Klasse BE) 50 km/h 60 km/h 70 km/h 80 km/h -. Hiezu benötigt man jedoch einen Hängerschein

Gruß Rotti
__________________
LG
Mathias

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  #3  
Alt 13.01.2004, 21:45
Michel
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Danke Rotti,

das war ausführlich, heisst also ich darf mit meinem 1000 kg Hänger, bei 1450 kg Fahrzeuggewicht auf den Autobahnen 100 fahren.

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  #4  
Alt 13.01.2004, 21:50
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ZarRottiKer
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Hallo Michael!

Kommt drauf an, ob du zusammengezählt mit Fahrzeug GG plus Hänger GG die 3.500 kg Gesamtmasse nicht übersteigst. Dann darfst du 100Kmh fahren.

Beispiel

Fahrzeug zul. Gesamtgewicht 2450kg
Hänger""""""""""""""""""""""" 1000kg

Gesamtmasse..........................3450 kg ...... 100Kmh Ja

Fahrzeug zul. Gesamtgewicht 2550kg
Hänger""""""""""""""""""""""" 1000kg

Gesamtmasse..........................3550 kg ...... 100Kmh NEIN

Es wird immer von den zulässigen Gesamtgewichten ausgegangen. D.h. wenn der Trailer 800kg beladen wiegt (wenn du auf Urlaub unterwegs bist) aber 11ookg gesamt zulässiges Gewicht hat, dann werden zur Bemessung diese 11ookg herangezogen.
Das gesamt zulässige Gewicht ergibt sich aus Eigengewicht des Hängers plus erlaubte Zuladung. Achtung ,in Österreich gibt es diese Thema Stützlast nicht, welche man vom Hängergewicht abziehen kann wie in Deutschland. Zumindest ist mir nicht bekannt. Mehr dazu kann uns sicher unser Herr Inspektor Bootsbörse dagen. Gell Berny!!



Rotti
__________________
LG
Mathias

.


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  #5  
Alt 13.01.2004, 21:58
Michel
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Super,

genau das war mir unklar, ich habe aber eben nochmal nachgesehen.

Fahrzeug: 2050 zul. GG
Trailer: 1000 zul. GG

macht 3050 kg

also passt

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  #6  
Alt 13.01.2004, 22:37
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Hallo Rotti


das war eine sehr gute Aufklärung besser hätte ich sie auch nicht machen können:coool: :coool:


grüße Hansi:banana:
__________________
Gruß vom Opa Hansi



Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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  #7  
Alt 14.01.2004, 09:36
Neptun Neptun ist offline
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Idee Einspruch

Hi,

ich denke, entweder ist da was nicht ganz eindeutig formuliert, oder ihr widersprecht euch, denn ....

--> Rotti
.... schreibt im ersten Beitrag von einem Kraftwagen bis 3500 kg zul. Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger Klasse B
==> da würde mein Gespann dazu gehören, nämlich Geländewagen 2810 kg zul Ges.Gewicht plus entweder 1200 kg WoWa oder 1800 kg Trailer und ich dürfte in beiden Fällen auf der Autobahn 100 km/h fahren, denn so wie ich das verstehe, ist damit nur die Gesamtmasse = zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs gemeint.

--> Rotti
.... schreibt im zweiten Beitrag, dass sich das die zul Ges.Gewichte addiert werden.
==> da würden meine Gespanne nicht mehr dazu gehören, da in jedem Falle die Gesamtmasse von 3500 kg (Zugfahrzeug plus Anhänger) überschritten würde.

Allerdings überschreitet in meinem Fall das zul. Ges.Gew. des Anhängers auf keinen Fall die Leermasse des Zugfahrzeugs, denn unser Zugfahrzeug wiegt leer um die 2100 kg (müsste jetzt erst nachsehen, was genau im Schein eingetragen ist), so dass auch der letzte Fall für meine Gespanne nicht gilt.

Ich bitte um Klarstellung

Grüße aus dem Hohenlohe'schen
"Neptun"
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  #8  
Alt 14.01.2004, 09:50
Michel
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Hallo Neptun,

also ich verstehe das so, hängst Du an Deinen Wagen einen 3 Tonnen Hänger dran, darfst Du auf jedenfall nur 80 fahren. Auch wird immer das zulässige Gesamtgewicht zugrunde gelegt. Macht auch Sinn, da ja sonst bei einer Kontrolle jedes Gespann gewogen werden müsste.

Wenn allerdings der Hänger das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, und keine Gesamtmasse Zugfahrzeug und Trailer von 3500 kg erreicht wird, darfst du 100 fahren.

Wenn ich Rotti richtig verstanden habe, darfst Du mit einem Zulässigen Gesamtgewicht deines Autos von 2810 kg, weder mit dem Boot noch mit dem WoWa 100 fahren.

Nicht mal wenn Du einen 750 kg Anhänger dranhängst, da Du ja in jedem Fall über die 3,5 Tonnen kommst.

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  #9  
Alt 14.01.2004, 11:45
Ferdi
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Idee UNGEBREMSTE HÄNGER !!!!

Hallo,

was mir noch fehlt - bei leichten Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max . 750 kg wird nicht das zulässige Gesamtgewicht des Hängers genommen, sondern nur das tatsächliche Gewicht.
Das heisst, ich darf mit einem Auto, das ungebremst nur 600 kg ziehen darf auch einen ungebremsten Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg ziehen, wenn er tatsäcjlich nur 590 kg wiegt.
Das heisst, ein Heruntertypisieren eines ungebremsten Hängers ist nicht mehr notwendig .

lg
Ferdi
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  #10  
Alt 14.01.2004, 13:12
Michel
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Hi Ferdi,

das ist ja klar, sonst dürfte man mit einem Auto was z.B. 1200 kg ziehen darf, keinen leeren 2,5 Tonnen Trailer ziehen.

Aber halt, wenn ich die oben gemachten Aussagen dann entsprechend deute, dürfte ich mit meinem Auto, z.B. einen 2,5 Tonnen Trailer leer zwar ziehen, dürfte aber nur 80 fahren.

Hmmm, recht verwirrend das ganze, was hab ich da nur wieder angestellt mit meiner Frage.



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  #11  
Alt 14.01.2004, 13:26
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Hallöle zusammen,

wenn das stimmt, was Rotti schreibt, dann darf ich mit meinem 550 Kg Anhänger und dem PKW davor also 100 fahren, und mit dem WOMI davor (3400 Kg) darf ich dann nur noch 80 fahren.

Habe ich dich damit richtig verstannden, Rotti????????????
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  #12  
Alt 14.01.2004, 13:29
Ferdi
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Michel,

so klar ist das auch wieder nicht, es gibt ja keinen ungebremsten 2,5 Tonnen Trailer . Und ob Du mit einem Polo (mal angenommen 1000 kg Anhängelast gebremst) einen gebremsten, leeren Hänger mit zul. Gesamtgewicht von 2000kg ziehen darfst, bezweifle ich. Bei gebremsten Hängern wird doch immer das zulässige Gewicht genommen, nicht das tatsächliche, oder irre ich mich da ?

Zitat:
Das heisst, ein Heruntertypisieren eines ungebremsten Hängers ist nicht mehr notwendig
in Österreich ist das üblich (hat mir sogar mein Händler, bei dem ich meinen 750kg Hänger gekauft habe, empfohlen). Und Harbeck hat diesen dann gleich auf 650kg heruntertypisiert .
Ich hab dann erst 1 1/2 Jahre später, weil ich jetzt mit vollgetanktem Boot über 650kg komme, den Hänger wieder auf 750kg umtypisieren lassen, nachdem ich mich über die Bestimmungen schlau gemacht habe.

lg
Ferdi

PS: hat aber nix mit Geschwindigkeit zu tun, da gilt das, was Rotti über leichte Anhänger geschrieben hat
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  #13  
Alt 14.01.2004, 13:39
Michel
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Hallo Ferdi aber genau darum geht es Doch.

Ist ja nur ne Frage aber, Du schreibst von einem Polo, nehmen wir mal an ich habe einen. Der darf dann von mir aus 1000 kg gebremst ziehen.

Und angenommen ich habe einen leeren 2000 kg Trailer, logisch Gebremst. Sagen wir der hat ein Eigengewicht von 600 kg.

Und jetzt willst Du mir sagen, dass ich den nicht leer mit einem Polo ziehen darf?

Naja ich weiss nicht.



Wo ist den die Gendarmerie hier?

Bernie hilfe !!!!!!!

Weisst Du das?
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  #14  
Alt 14.01.2004, 15:23
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Reden Wer hat da nur umgerührt????

... und so viel Schlamm aufgewühlt, dass es jetzt keiner mehr blickt????

@ Michel, du hast zwar die Frage in den Raum gestellt, aber ich habe dann wohl nochmal durch meine Nach-Frage ordentlich Verwirrung gestiftet, oder?

Aber anscheinend ist die Regelung in Österreich noch ein wenig komplizierter als bei uns in Deutschland, deshalb habe ich ja um Klarstellung gebeten.

Also liebe Österreicher,
* lasst uns nicht dumm sterben!!!
* klärt uns auf!!! :zunge:

--> muss man Anhänger- und Zugfahrzeuggewicht addieren ?

Grüße
"Neptun"
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  #15  
Alt 14.01.2004, 16:28
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Berny Berny ist offline
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Wirrrwarrrrrr :D

Das was Rotti ganz am Anfang gesagt hat, ist Sache.
Es gibt zwar bezüglich den Anhängern alle mögliche Bestimmungen, aber die zählen im Bezug auf die Geschwindigkeit nicht.

Ein leichter Anhänger ist in Österreich ein Änhänger mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von höchstens 750 KG !!!
Alles darüber gilt als schwerer Anhänger.
Egal ob gebremst oder ungebremst usw.

@Neptun: höchst zulässiges Gesamtgewicht (oder wie du sagst Gesamtmasse) ist nicht gleich tatsächliches Gesamtgewicht (oder halt auch Gesamtmasse)!!!
Das höchst zulässige Gesamtgewicht sollte im Zulassungsschein (oder auch Fahrzeugbrief in D) eingetragen sein.
verwechsle das nicht !!!
(in Österreich heißt das laut Gesetz übrigens Gesamtgewicht und nicht Gesamtmasse)

@Ferdi und Michel: Die Bestimmungen wurden mal dahingehend geändert, daß beim Zugfahrzeug das Eigengewicht zählt, beim Hänger das tatsächliche Gewicht.
Also Polo mit 600 KG EG Anhänger ist möglich.
Aber ich darf zB mit einem B-Führerschein einen 2,5 T Trailer nicht mit einem 1,2T Auto ziehen, weil dann die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte 3,5 T übersteigen.
Also nicht verwechseln, Führerscheinbestimmungen und Anhängerbestimmungen.

Dies betrifft aber nicht die Geschwindigkeiten!

Und außerdem michel, du hast ja eh einen deutschen FS, da gelten in Österreich lt Genfer Übereinkommen die deutschen Bestimmungen, also kannst du in Österreich so fahren, wie in Deutschland.
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