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  #16  
Alt 14.01.2004, 17:51
Michel
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Danke Bernie, :coool:

der Gesetzeshüter hat gesprochen. :kieberer:

Und wenn wir irgendwann mal in Österreich Probleme bekommen, dürfen wir uns natürlich auf Dich beziehen.

Nein Spaß beiseite, damit bestätigt sich ja, dass Rotti recht hatte.

War ja auch alles klar aber dann kamen Neptun und Ferdi





Also ich darf bei Euch 100 fahren, das wollte ich nur wissen, und einen Leeren schweren Anhänger darf ich auch ziehen

Das mit dem Abkommen stimmt schon, aber bei uns darf ich nur 80 fahren

Und nochmal, vielleicht ließt ja der eine oder andere Verkekrspolitiker aus Europa mit.

"Nun haben wir alle das gleiche Geld, gleiche Verkehrsvorschriften in Europa, das wär ja mal was"

Und nochmal Danke an alle die sich an der Diskussion beteiligt haben, ich hätte nie gedacht, dass da so ein "Ding" draus wird.

:coool: :coool: :coool:
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  #17  
Alt 14.01.2004, 20:07
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Berny
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Muß noch anfügen:
Die Geschwindigkeiten sind Länderspezifisch und haben mit dem Abkommen nichts zu tun.
Also auch wenn ich zB in Ö 100 fahren darf, heißt das aber nicht, daß ich in D auch 100 fahren darf, wenn lt D-Gesetz nur 80 erlaubt wären, eh klar, oder :D
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  #18  
Alt 14.01.2004, 20:19
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AHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH

BrüLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLL LLLLLLLLLLLLL
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  #19  
Alt 14.01.2004, 21:18
Michel
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Hallo Bernie,

ja aber Gott sei Dank ist es in meinem Fall anders herum.

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  #20  
Alt 14.01.2004, 21:58
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Ich möchte ja keine Verwirung stiften aber habe ich das jetzt richtig verstanden:

Es zählt nur das tatsächliche Gewicht und die Gewichte Auto und Anhänger werden nicht addiert

Bis 3,5 Tonnen tatsächlichem Gewicht = 100 KM/H


:hä: :hä:

Gruß

Volker
__________________
2 Takt Power statt 4 - Takt Trauer !!

Länge läuft !!! / Und nicht vergessen: " Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen "
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  #21  
Alt 14.01.2004, 22:34
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Ausrufezeichen Richtig lesen bitte

Hi,

@ bootsboerse.at:
--> Der Begriff "Gesamtmasse" stammt von Rotti. Für mich war das schon immer "Gesamtgewicht", denn so stehts in meinen Papieren. Ich habe mich nur angepasst, weil ich dachte, Ihr nennt das anders!
--> Dass die zulässigen Gesamtgewichte in den entsprechenden Scheinen eingetragen sind, ist klar, hat auch keiner danach gefragt, zumindest ich nicht.

@ michel
Ich bin immer noch der Meinung, dass entweder Rotti's erster Beitrag unklar bzw. zweideutig formuliert ist, oder er sich widerspricht.

Die Antwort ist noch nicht eindeutig gegeben:
--> gilt die Geschwindigkeit 100 km/h nun, wenn das ganze Gespann , also Zugfahrzeug plus Hänger unter 3500kg ist????
Und darüber gilt 80 km/h?

oder

--> gilt die Geschwindigkeit 100 km/h nun, wenn das Zugfahrzeug unter 3500 kg ist?
Und darüber gilt 80 km/h?
(wobei dann das max. Anhängergewicht auch noch mit einbezogen werden muss, aber das würde alles noch weiter verwirren und kommt in unseren Fällen, Trailer bzw. Wohnwagen sowieso nie in Frage.)

Grüße
"Neptun"
... immer noch nicht zufrieden
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  #22  
Alt 15.01.2004, 21:10
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ZarRottiKer
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Servus Neptun !


Die Antwort ist noch nicht eindeutig gegeben:
--> gilt die Geschwindigkeit 100 km/h nun, wenn das ganze Gespann , also Zugfahrzeug plus Hänger unter 3500kg ist????
Und darüber gilt 80 km/h?


100Kmh nur wenn du die GEsamtmasse beider Fahrzeuge sprich Hänger und Zugfahrzeug die 3500kg nicht überschreiten.

Gesamtmasse ergibt sich aus:

Zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug plus zul. GEsamtgewicht Hänger.

In Österreich f. österr. Führerscheinbesitzer:

Wenn du mit der GEsamtmasser beider Fahrzeuge über 3500kg kommst, so benötigst du für den Hänger einen eigenen Führerschein. Dieser nennt sich in Österreich E (Hängerschein) zu B (Führerschein PKW bis max. zul. Gesamtgewicht von 3.500kg )

Ich hoffe es passt??


Gruß Rotti

Schaut da mal rein Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #23  
Alt 16.01.2004, 08:57
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Daumen hoch Danke

Danke Rotti,

das war die Antwort auf meine Frage

Also darf ich in Österreich grundsätzlich nur 80 km/h max. fahren, denn meine Gespanne sind auf jeden Fall über der 3500 kg-Grenze drüber.

Grüße
"Neptun"
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  #24  
Alt 16.01.2004, 13:53
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Berny Berny ist offline
Berny
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Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist, aber in Österreich gibts neben dem schweren Anhänger noch den Begriff des leichten Anhängers.
Dies ist ein Anhänger mit nicht mehr als 750 KG höchst zulässigen Gesamtgewicht.

Demnach ist ein Anhänger mit zB höchst zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg (zB 2000 Kg wie bei michel) ein schwerer Anhänger, auch wenn jetzt das tatsächliche Gewicht geringer (wie zB nur 600 Kg bei michel) ist, weil halt gerade damit nichts transportiert wird.

Bei den ganzen Bestimmungen sollte darauf immer Bedacht genommen werden.

Was das zB bedeutet:
In Österreich darf ich mit dem B Führerschein ein KFZ mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 T fahren (abgesehen von den Sitzplätzen usw), auch wenn damit ein leichter Anhänger gezogen wird.
Demach darf ich zB ein Auto mit 3,5 T fahren und einen 750 KG Hänger ziehen, auch wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte des Gespanns mehr als 3,5 T ausmacht (4,25 T)
(Dieses Beispiel ist leider in dem Link von Rotti nicht angeführt, sollte aber klar sein).

Hat der Hänger aber 751 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht, dann ist es ein schwerer Anhänger.
Da trifft dann die zweite Bestimmung zu, daß ein schwerer Anhänger nur gezogen werden darf, wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte 3,5 T nicht übersteigen.

Kennt ihr euch noch aus :D

So ähnlich verhält es sich auch mit den Geschwindigkeitet, beachtet immer den Begriff leichter bzw schwerer Anhänger
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  #25  
Alt 16.01.2004, 14:35
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Freunde,

in Ergänzung sei noch gesagt, daß die deutschen aktuellen Fahrvorschriften gemäß den EU-Vorschriften für Führerscheine gelten, die in Österreich indentisch sind.

Lediglich deutsche Altführerscheinbesitzer sind im Vorteil mit Bewahrung ihres Führerscheinbesitzstandes (Klasse 3 mit Fahrerlaubnis bis 7,5 t), die in die neuen umgeschriebenen EU-Führerscheine mit übernommen wurden.

Neu ist allerdings für mich auch, daß ich jetzt alle 4 Jahre eine medizinische Untersuchung einschl. Sehtest machen lassen muß wegen meiner LKW Fahr-Lizenz Klasse 2, weil ich über 50 Jahre alt bin. Die wird dieses Jahr wieder fällig und bestimmt auch bestanden.

Das kein EU-Sehtest für alle Führerscheinbesitzer über 50 eingeführt wurde, ist erstaunlich, wo doch so viele "Blinde" auch jüngeren Alters fahren wie die "Feuerwehr"!

Gruß
Dieter
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  #26  
Alt 20.01.2004, 16:37
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Irgendwie ist das alles sehr verwirrend und verstanden habe ich es immer noch nicht. Jeder sagt was anderes

Die folgende Tabelle habe ich im Internet bei einer österreichischen Fahrschule gefunden, und ich hoffe es stimmt was da steht.

Danach darf ich mit meinem Gespann (Womi mit 3,4 t und Anhänger mit 550 kg ) in Österreich ausserhalb von Ortsgebieten überall 100 fahren.
Angehängte Grafiken
Dateityp: gif geschw_at.gif (30,0 KB, 47x aufgerufen)
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  #27  
Alt 20.01.2004, 17:04
Neptun Neptun ist offline
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Reden Uuuuups,

... ihr Österreicher seid ja noch bürokratischer als wir Deutschen

Hier bei uns ist diese Sache mit den Anhängern doch recht einfach geregelt:
- innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
- außerhalb 80 km/h
- auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen 80 km/h, wenn das Gespann eine Sondergenehmigung hat, dann 100 km/h. Die Sondergehehmigung muss man sich vom TÜV holen und eintragen lassen.
fertig.

Was anderes ist die Einstufung in die verschiedenen Führerscheinklassen, Dank EU
In dieser Richtung kenne ich mich nicht aus, da ich noch den guten, alten "Einser" fürs Motorrad und den genau so guten, alten "Dreier" für den Pkw und Gespanne habe
Aber ich glaube, führerscheinrechtlich unterscheidet man in Deutschland jetzt auch sowas wie "leichte" und "schwere" Anhänger, möchte da aber jetzt nichts behaupten.
Das ist letztendlich für die Höchstgeschwindigkeit auch egal.

Ach so, bei uns zählt für die Anhängelast nur das tatsächliche Anhängergewicht, d.h., wenn ein Auto gebremst 1800 kg ziehen darf, dann darf man da durchaus einen 2,5-t-Hänger dranhängen, wenn man den mit nicht mehr als 1800 kg plus Aufliegelast belädt. Die Aufliegelast wird dem Zugfahrzeuggewicht zugeschlagen. :D

Grüße aus dem Hohenlohe'schen
"Neptun"

... wartet sehnsüchtig auf den Frühling
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  #28  
Alt 23.01.2004, 12:48
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Re: Uuuuups,

Zitat:
Original geschrieben von Neptun
[B

Aber ich glaube, führerscheinrechtlich unterscheidet man in Deutschland jetzt auch sowas wie "leichte" und "schwere" Anhänger,
[/B]
Hallo Neptun,

korrekt!!!!! Wenn du einen Anhänger mit mehr als 750 Kg ziehen willst, benötigst du auch in D-Land den Führerschein "E", oder den "alten grauen Lappen" der Klasse 3 (oder 2)

Gruss Olaf
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  #29  
Alt 12.05.2004, 11:04
320Cdi 320Cdi ist offline
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100 km/h mit Trailer in Österreich?

hallo,
ich weiß, es wurde schon mal diskutiert, aber irgendwie blick ich immer noch nicht richtig durch.Darf ich mit diesem Gespann in Österreich 100km/h schnell fahren?

Zugfahrzeug:
Zulässiges Gesamtgewicht 2460kg
Leergewicht 1885 kg

Trailer mit Boot:
Zulässiges Gesamtgewicht 1500kg
Tatsächliches Gesamtgewicht ebenso.

In Deutschland habe ich eine 100km/h Zulassung für dieses Gespann, gilt die auch in Österreich, es gibt doch irgendein Genfer Abkommen?

Wie siehts in Italien aus?


Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüsse...

Oli
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  #30  
Alt 12.05.2004, 11:12
Michel
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Hallo Oli,

es ist aber besser, wenn wir im passenden Beitrag weiterreden sonst wird es unübersichtlich.

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