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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 16.04.2008, 10:10
Benutzerbild von Adrian
Adrian Adrian ist offline
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Motorisierung über Limit mit Gutachten ? Wer hat Erfahrung ?

Hallo,

hat jemand von Euch Erfahrung mit Sachverständigen Gutachten hinsichtlich der baulich/technischen Verträglichkeit einer stärkeren oder schwereren Motorisierung "Übermotorisierung" ?
Im Hafen unterhielt ich mich Ende letzten Jahres mit 2 Herren die beide ihr Boot abweichend motorisiert hatten. Beim einen war ein max. Motorgewicht von 140 KG/ max 90PS angegegben, dieser hatte einen Suzuki 4 takter mit 70 PS verwendet, welcher zwar PS mäßig im Rahmen liegt aber 158 KG anstelle max 140KG wiegt, beim anderen waren 60 PS max. zulässig und hatte das Boot mit 75 ausgestattet, wobei der 75 als 2 takter nicht schwerer war als ein 60 PS 4-takter. Beide haben einen amtlichen Sachverständigen bemüht und tatsächlich ein Gutachten bekommen welches auch die Versicherung anerkannt hat. Das hat mich sehr überrascht. Kann das denn wirklich stimmen ?

Danke schon im Voraus für Euer Feedback.
LG
Adrian
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  #2  
Alt 16.04.2008, 11:14
gerald11 gerald11 ist offline
test
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Hallo,

das kann durchaus sein, ich habe (allerdings in Ö) auch sehr lange mit einem Sachverständigen diskutiert ob ich nicht mehr auf mein Boot montieren darf als zertifiziert. Wenn du in Ö ein Gutachten von einem gerichtlich vereidigten Sachverständigen in der Hand hast, dass dein Boot mehr tragen kann als in der Herstellerinfo steht bekommst du auch eine Zulassung dafür, soweit so gut.
Solltest du bei ordentlichen Gebrauch dennoch untergehen so sieht §2a des Saverständigengesetzes vor, dass dieser eine Haftpflichtversicherung haben muss für Schäden die aus seinen Gutachten entstehen.

Der Pferdefuss daran ist dass du auf jeden Fall die Herstellergarantie verlierst und es deine Versicherung ablehnen kann dich weiter zu versichern.

Ich gehe davon aus, dass in Deutschland die Situation ähnlich ist, musst du natürlich prüfen.
__________________
lG, Gerald

...und irgendwann bleib´i dann dort...
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  #3  
Alt 16.04.2008, 11:23
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heiner heiner ist offline
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hallo adrian,

es ist sicher eine ermessungsfrage was das jeweilige boot verträgt. daher auch das votum der sachverständigen.
du kannst dich sehr gut über die sacheverständigenorgansiasation -internationale bootsexperten- ibex.de informieren.
dort ist für den motorbootbereich herr peter lässig zuständig, de auch oft in der boote motorboote testet.
versuch doch mit ihm kontakt aufzunehmen und er wird dir sicherlich weiterhelfen könne.
gruss
heiner
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  #4  
Alt 16.04.2008, 14:25
Tobi0815 Tobi0815 ist offline
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Hallo,

ich hatte vor kurzem eine Diskussion mit einem Schlauchboothersteller. Dort wurde mir auf Nachfrage nach einer höheren Motorisierung (35 PS waren als max. angegeben) folgendes angeboten: Eine höhere Motorisierung, hier bis ca. 20% wird ohne Probleme explizit (auf den genutzten Motor beschränkt) freigegeben. Evtl. ist es ja auch bei anderen Herstellern sinnvoll nachzufragen.

Tobias
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  #5  
Alt 16.04.2008, 15:19
stefan701 stefan701 ist offline
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übermotorisierung

hi,
auch für mich ist das ein thema !!! nach rücksprache mit dem bootsimporteur habe ich folgede aussage bekommen.
die leistungsangabe auf dem typenschild bezieht sich zu 40 % auf die leistung des motors und zu 60% auf das gewicht. wobei bei den neueren booten ab ca. bj 2000 immer von einem viertaktmotor ausgegangen wird.
in der praxis so wurde mir erklärt sieht das ungefähr so aus :

für zweitakter ist eine leistung von 10% mehr als auf dem typenschild angegeben kein problem, da die motoren ja in der regel immer noch unter dem gewicht des viertakters liegen.

beim viertakter entscheidet das zulässige motorgewicht über die mehrleistung, da ja z.b. 25 ps viertackt mit 25 ps zweitakt nicht wirklich zu vergleichen sind.

die kräfte am spiegel bei schlauchbooten verteilen sich 45 zu 55 - 45 leistung und 55 gewicht - da man beim fahren nicht von glattwasser ausgeht. heisst auch bei leistungsschwachen sehr gewichtigen motoren mit powertrimm estart selbstmischer und was es da alles noch gibt, wird der spiegel schon gut belastet - zumal bei powertrimm der motor auch in einem grösserem abstand zum spiegel hängt - siehe hebelgesetz!!!!

ich denke im einzelfall immer mit dem hersteller max zulässiges motorgewicht abklären.

...... und in der praxis kommt es sicher auch drauf an wann und wie man den hebel auf den tisch legt - ich persönlich finde einen "grösseren motor" besser weil er bei entspannter gleitfahrt mit halbgas sehr leise und sparsam läuft - mir geht es nicht um endgeschwindigkeit .... muss aber sicher jeder selber wissen

in diesem sinne

stefan
__________________
Ducati 996r und SLK32 AMG um den Arbeitsalltag zu versüssen !!!
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  #6  
Alt 16.04.2008, 19:01
Coolpix Coolpix ist offline
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Hallo Adrian ,

vor 1 1/2 Jahren wollte ich ein Wiking Orion übermotorisieren . Dieses Boot war bis 30 PS zugelassen . 25 PS hingen am Spiegel , an dem ich dann 40 PS hängen wollte . Der 25 ziger und 40 ziger wogen beide um die 56 kg .

In einem anderen Forum stellte ich auch die Frage nach einer möglichen Übermotorisierung . Es wurde wild diskutiert ( Verlust des Versicherungsschutzes trotz Genehmigung der Versicherung , da Fahrzeugführer für Sicherheit / Verkehrstüchtigkeit verantwortlich ) . So dann nahm ich Kontakt mit mehreren Versicherungsgesellschaften auf , von denen mir 6 die schriftliche Genehmigung zur Übermotorisierung erteilt hätten ( ohne Gutachten ) . Da ich mir dann ein größeres Boot gekauft habe , hatte sich die Thematik erübrigt .

Ich hätte diese `schriftliche Genehmigung zur Übermotorisierung `aber rechtlich gegenprüfen lassen . So eine Prüfung durch einen RA kostet nicht die Welt - kann aber vor hohen Kosten bewahren .
__________________
Danke !

Geändert von Coolpix (16.04.2008 um 19:08 Uhr)
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  #7  
Alt 16.04.2008, 19:13
goeberl
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bei der ganzen sache sollte man auch immer ein bissl mit hausverstand arbeiten. bei 5ps zuviel, aber gleichzeitig 20 kg unter dem limit, sollte es keine probleme geben, genauso bei 10kg mehr und vielleicht 10ps drunter. die belastung setzt sich ja durch mehrere komponenten zusammen, wie schon weiter oben mit %verteilungen erklärt wurde.
mir stellts nur immer die haare auf, wenn wer 50ps auf ein boot, dass bis 20 zugelassen ist, hängen will. da hört es sich mit dem spaß auf. das ganze natärlich ohne verstärkungen am boot.
rücksprache bei der werft ist immer das beste, schon alleine wegen der garantie.
lg martin
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  #8  
Alt 16.04.2008, 21:01
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stroich stroich ist offline
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hi,

Ich hatte das eben erst wegen 5 Ps mehrleistung ....
mir wurde von meinem Versicherungsfritzen gesagt ich solle mir erst eine Bestätigung vom Händler/ hersteller geben lassen das 5 Ps wie in meinem Fall nichts ausmachen würde und auch das Boot dadurch nicht überbelastet ist,

ansonsten versichern sie zwar das Boot mit dem Motor aber im falle eines Schaden oder sogar Diebstahl können sie es abweisen da das Boot ja zu hoch Motorisiert war, und oder ... der Motor ja gar nicht zu dem Boot passen würde .... ( hört sich blöd an ... ist aber so ...)

Hab dann eine bestätigung bekommen vom Händler fertig..
nun sollte es passen :) Versichert ist es nun ... und schaden wollen wir ( mein Sohn ) ja keinen haben ..........
__________________


Swen ....... hoas i mit "w" :)
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  #9  
Alt 17.04.2008, 07:22
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daniels daniels ist offline
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Zitat:
Zitat von stroich

Hab dann eine bestätigung bekommen vom Händler fertig..
Hallöchen,

eine Herstellererklärung wäre aus meiner Sicht die bessere Erklärung. Eine solche kann auch nachträglich zum Bestandteil der Konformitätserklärung werden. Die Erklärung eines Händlers kann dies nicht.


Gruß Hans
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  #10  
Alt 17.04.2008, 12:26
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Zitat:
Zitat von daniels
Hallöchen,

eine Herstellererklärung wäre aus meiner Sicht die bessere Erklärung. Eine solche kann auch nachträglich zum Bestandteil der Konformitätserklärung werden. Die Erklärung eines Händlers kann dies nicht.


Gruß Hans

Hallo
Genau so ist es.Ein Händler mit etwas Verstand würde das auch nicht ohne Rücksprache des Herstellers machen.
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  #11  
Alt 17.04.2008, 15:16
gerald11 gerald11 ist offline
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Zitat:
Zitat von daniels
Hallöchen,

eine Herstellererklärung wäre aus meiner Sicht die bessere Erklärung. Eine solche kann auch nachträglich zum Bestandteil der Konformitätserklärung werden. Die Erklärung eines Händlers kann dies nicht.


Gruß Hans
Hersteller sind da sehr zurückhaltend ich habe das für mein Quicksilver probiert, wollte 54 Ps statt 50 drauf geben, Antwort höflich aber bestimmt njet wegen Haftung. versuchen kann man es trotzdem
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lG, Gerald

...und irgendwann bleib´i dann dort...
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  #12  
Alt 17.04.2008, 17:11
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Adrian Adrian ist offline
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wie ?

gibt es 54 PS Motoren ?

Hilfsmotoren zählen da nicht dazu, der kann ohne Erlaubnis angebracht werden....
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  #13  
Alt 17.04.2008, 17:21
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Zitat:
Zitat von Adrian

Hilfsmotoren zählen da nicht dazu, der kann ohne Erlaubnis angebracht werden....
Juchuu, dann kann ich ja neben meinen 100er Merc noch n 100er Hilfsmotor anbauen
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Gruß aus dem Schwarzwald
Willi

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  #14  
Alt 17.04.2008, 20:02
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Zitat:
Zitat von gerald11
Hersteller sind da sehr zurückhaltend ich habe das für mein Quicksilver probiert, wollte 54 Ps statt 50 drauf geben, Antwort höflich aber bestimmt njet wegen Haftung. versuchen kann man es trotzdem
Also ich habe eine Herstellererklärung für mein Quicksilver 450R von 50 auf 60 PS erhalten. Grund war das Gewicht des Mercury 60 PS Zweitakters im Vergleich zum 50 PS Viertakters. So steht es auch in der Erklärung. Damit gilt diese also genau für diesen Motor im Bezug auf mein Boot. Die Erklärung reichte auch für meinen Versicherungsgeber.

Gruß Hans
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  #15  
Alt 18.04.2008, 08:32
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Adrian Adrian ist offline
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Zitat:
Zitat von free-willi
Juchuu, dann kann ich ja neben meinen 100er Merc noch n 100er Hilfsmotor anbauen
naja im Rahmen der Gewichtsgrenze für die Hilfsmotorenhalterung also so bis 20 KG
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