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  #1  
Alt 02.02.2017, 07:10
ulf_l ulf_l ist offline
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Ferien-Patent für Bodensee

Hallo

Wenn ich mir das hier so durchlesen Um Links zu sehen, bitte registrieren erweckt das doch den Eindruck, daß ich mir einen SBF Binnen mal für einen Monat im Jahr per "Gebühr" quasi zum Bodensee-Patent machen lassen kann.
Wenn das wirklich so ist, welchen Sinn hat denn dann das Bodensee-Patent überhaupt ? Warum erkennen die dann den SBF nicht auf Dauer an ?

Weis zufällig jemand, ob ich dann gegen Gebühr mein Boot auch noch für einen Monat im Jahr "Bodensse-tauglich" machen kann ?

Gruß Ulf
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  #2  
Alt 02.02.2017, 08:25
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Comander Comander ist offline
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Nun ,ich finde das ist sehr freizügig. Der Unterschied wird sein dass du nur 1 Monat auf den See fahren darfst unter der Voraussetzung du hast einen der angegebenen Scheine.Unsereiner mit Patent darf auf Lebenszeit natürlich. Mit dem Boot denke ich das muß natürlich den Bestimmungen entsprechen aber das sagt dir der Tom eventuell. Wir müssen unsere Boote alle 3 Jahre prüfen lassen.
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  #3  
Alt 02.02.2017, 09:46
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Hallo Ulf,

wenn Du mit D/Binnen SBF auf dem Bodensee fahren möchtest im Urlaub, dann kannst Du eine Genehmigung bekommen, befristet auf 1 Monat.

Für ein Bodenseepatent kannst Du auch eine Ergänzungsprüfung D/Binnen SBF ablegen, wo Du die besonderen Vorschriften für den Bodensee nachweisen mußt. Mienes Wissens schließt diese keine praktische Prüpfung ein.

Für Dein Boot kannst Du aber keine Urlaubsgenehmigung bekommen, da brauchst Du die zusätzliche Bodenseezulassung des Bootes mit der Abnahmeprüfung, auch des Motors.

_

Geändert von DieterM (02.02.2017 um 16:47 Uhr) Grund: Geändert am 2.2.2017 da nicht mehr aktuell.
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  #4  
Alt 02.02.2017, 11:02
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Hmm der 30iger E-Tec taucht da nicht auf da 2 Takter

Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #5  
Alt 02.02.2017, 11:57
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Hallo

So wie es da steht, ginge das jedes Jahr für einen Monat. Also mir fehlt da irgendwie die Rechfertigung, warum ich einerseits einen Monat da rumfahren darf, ohne eben das Bodenseepatent zu machen und andererseits für die restlichen Monate dann diesen Nachweis erbringen muß.

@Harry: In deiner Liste ist kein einziger E-TEC. Hier Um Links zu sehen, bitte registrieren hat jemand ein Boot mit dem 30er mit Bodenseezulassung verkauft. Es scheint also grundsätzlich möglich zu sein.

Gruß Ulf
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  #6  
Alt 02.02.2017, 12:28
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Tut mir Leid Ulf,
aber für den Bodensee geht der normale E-Tec nicht, da brauchst Du schon die spezielle Bodensee Version. Keine Chance. Außerdem wird der Motor amtlich von einer genehmigten Werkstatt überprüft ob er die Bodensee Anforderung erfüllt weil 2-Takter. Wenn überhaupt EVINRUDE E-Tec Outboarder zugelassen wurden, dann nur die spezielle Version, die zum zugelassenen Altbestand dann gehören. Es kann ja sein, das die E-Tec inzw. ganz verbandt wurden.
Ansonsten sind 2-Takt Motoren auf allen süddeutschen Seen und auch den schweizer Seen verbannt.

Geändert von DieterM (02.02.2017 um 16:49 Uhr) Grund: Geändert am 2.2.2017, da nicht mehr aktuell.
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  #7  
Alt 02.02.2017, 17:34
ulf_l ulf_l ist offline
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Hallo Dieter

Brauch Dir nicht leid tun, ist aber dennoch nett :-). Ich glaube das war eh eine Schnaps-Idee, als ich das mit dem Ferien-Patent gelesen haben, daß ich auch noch mein Böötchen auf den See bekomme. Hier Um Links zu sehen, bitte registrieren hat's aber auch einer mit den 30er geschafft. Vielleicht schau ich ja doch mal, ob ich von BRP eine COC für meinen Motor bekomme, wo diese Bescheinigung, daß der Motor die 4-Takter Grenzen einhält, draus hervor geht. In der COC die dabei war, sehe ich das nicht so richtig.

Gruß Ulf
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  #8  
Alt 02.02.2017, 18:15
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Meines Wissen nach könnte auch eine Versiegelung der Einstelldaten am Motor bei der techn. Abnahme in der autorisierten Werkstatt nötig werden, war wenigstens früher so.

Die Motoren müssen heute halt die EU Norm Stufe 1 mit der Sportbootrichtlinie 2013/53 am Bodensee erfüllen. Ob das beim E-Tec geht, weiß ich nicht.
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  #9  
Alt 02.02.2017, 19:04
ulf_l ulf_l ist offline
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Hallo

So, ich habe nochmal in der COC gestöbert. Die ist nach der Richtlinie 2003/44/EG (schon mal gut) und dann steht da noch in auswärts " EN ISO 8178-1:2000 This engine meets 4 stroke level standard". Somit dürfte auch der Bodenseezulassung nix mehr im Wege stehen , wenn ich das hier Um Links zu sehen, bitte registrieren unter "Ausnahmeregelung für Neuzulassung" richtig interpretiert habe.
Ich weis jetzt nicht wie aufwändig dann diese Abnahme vor Ort ist, aber für ab und zu mal im Urlaub ist das wohl eher nix.

Gruß Ulf
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  #10  
Alt 02.02.2017, 19:21
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Hallo Ulf,

Glückwunsch, dann hoffe ich mal auf ein Treffen auf dem See!

Der Bodensee rentiert sich immer! Die Abnahme ist nicht so schlimm. Du solltest halt einen Termin ausmachen, ein paar Tage Zeit nehmen um danach noch den See genießen zu können.

Wichtig ist halt, dass Du gut vorbereitet bist, nichts vergisst und alles vorab gut organisierst.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #11  
Alt 02.02.2017, 20:53
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Die Liste ist ja aus 2008, gabs da die E-Tec in der jetzigen Version überhaupt schon?

Ihr solltet bei solchen Dingen etwas mehr auf die Aktualität achten!
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  #12  
Alt 02.02.2017, 21:21
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  #13  
Alt 03.02.2017, 01:39
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Und nicht jammern, mit der Gebühr des Ferienpatents wäre die Theorieprüfung mit Revierkunde schon fast bezahlt. Geht locker ohne Fahrschule mit zuhause lernen......
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  #14  
Alt 03.02.2017, 06:31
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Zitat:
Zitat von Holger K. Beitrag anzeigen
Und nicht jammern, mit der Gebühr des Ferienpatents wäre die Theorieprüfung mit Revierkunde schon fast bezahlt. Geht locker ohne Fahrschule mit zuhause lernen......
Hallo

Das hab ich mir auch schon überlegt. Die Prüfung ist ja multiple choice, und so was paukt man nebenbei per App locker rein. Habt Ihr da einen Tip. Bei SBF Binnen und See bin ich mit den Apps von Mathias Wimmer gut zurecht gekommen, für den Bodensee hat er aber leider nix.

Gruß Ulf
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  #15  
Alt 03.02.2017, 06:33
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Ich empfehle eher ein Buch, dann kann man später leichter mal etwas Nachlesen.
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