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  #16  
Alt 20.03.2008, 13:17
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Zitat:
Zitat von Adrian
Naja ich versuch jetzt abzuspecken was geht, und dann bleiben in etwa 100 KG "Überladung" also ca. 13% überladen. Und damit 2 mal nach Italien
Der Hänger hält das auf jeden Fall aus. Ist ja schließlich n Harbeck.
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Willi

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  #17  
Alt 20.03.2008, 13:18
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Servus Adrian,

wenn Du abgekoppelt gewogen hast pack so, dass Deine Stützlast (50/75 oder 100 Kilo) voll ausgeschöpft ist. Dieses Gewicht kannst dann noch von Deinen 860 kilo abziehen.

Das heißt: 860 Kilo- tatsächliche Stützlast (nimmt Dir ja die Anhängerkupplung an Gewicht ab) - das ein oder andere lose Zeugs= ein halbwegs vernünftiger Wert.

Solltest Du aber von den ehemals Grünen, jetzt Blauen gewogen werden, mußt Du ausladen um die Fahrt fortsetzen zu dürfen. (zur Not Batterien ausbauen, dann passt´s )

Gruß Peter
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  #18  
Alt 20.03.2008, 13:38
rotbart
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Also VORSICHT

a) In D beginnt die Bußgeldtabelle bei 5% Überladung
und
b) die Sache mit der Stützlast ist ja schön und gut ABER wenn dann zusätzlich die Achslast der Hinterachse überschritten ist, wird es RICHTIG teuer !!!!! Das ist dann nämlich ein zusätzlicher Tatbestand !!
Nachzulesen hier : Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #19  
Alt 20.03.2008, 13:45
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Zitat:
Wenigstens das ist ja etwas beruhigend. Naja ich versuch jetzt abzuspecken was geht, und dann bleiben in etwa 100 KG "Überladung" also ca. 13% überladen. Und damit 2 mal nach Italien
Naja, wenns nur nach Italien ist

Man solls ja nicht verschreien aaaaaber,
Sollte in Italien was passieren, beispielsweise Achsbruch mit darauffolgendem Personenschaden weil Dir auf der Autobahn was rummfliegt, dann Prost.

Versicherung steigt aus, sperren Sie Dich eh gleich ein, Sachschaden auf dem Du selber sitzen bleibst, geschweige dem Gewissem mit dem Du leben musst.

Ok, war jetzt ein extrem, aber wenn was passiert ist das grob fahrlässig.
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MfG
Martin

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  #20  
Alt 20.03.2008, 13:50
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Zitat:
Zitat von rotbart
Also VORSICHT

a) In D beginnt die Bußgeldtabelle bei 5% Überladung
und
b) die Sache mit der Stützlast ist ja schön und gut ABER wenn dann zusätzlich die Achslast der Hinterachse überschritten ist, wird es RICHTIG teuer !!!!! Das ist dann nämlich ein zusätzlicher Tatbestand !!
Nachzulesen hier : Um Links zu sehen, bitte registrieren
Vielen Dank für den hilfreichen Link. Das würde aber bedeuten das bei 13% wie bei mir nur ca. 30 € fällig wären, das geht ja noch.
Wobei ich mich immer noch ärgen könnte das das Ding jetzt soviel wiegt und ich nicht gleich nen gebremsten gekauft habe...
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  #21  
Alt 20.03.2008, 13:56
Bäriger
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Trailer und Außenborder

Hallo !

Also bitte haut mich jetzt nicht, aber da hat der Mann 2 Boote und schreibt parallel in einem anderen Thread dass er sich einen neuen AB zulegen will und jetzt scheitert´s an ein paar Scheinen für einen passenden Trailer ?

Kann ich nicht wirklich verstehen. Ich würd dann lieber den AB behalten und einen vernünftigen Trailer kaufen, mach doch mehr Sinn.

Und im Schadensfall wünsche ich viel Spaß mit der Versicherung ! Bei Überladung hört der Spaß auf.

Nichts für Ungut !

Grüße

Wolfgang
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  #22  
Alt 20.03.2008, 14:05
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Zitat:
Zitat von Bäriger
Hallo !

Also bitte haut mich jetzt nicht, aber da hat der Mann 2 Boote und schreibt parallel in einem anderen Thread dass er sich einen neuen AB zulegen will und jetzt scheitert´s an ein paar Scheinen für einen passenden Trailer ?

Kann ich nicht wirklich verstehen. Ich würd dann lieber den AB behalten und einen vernünftigen Trailer kaufen, mach doch mehr Sinn.

Und im Schadensfall wünsche ich viel Spaß mit der Versicherung ! Bei Überladung hört der Spaß auf.

Nichts für Ungut !

Grüße

Wolfgang
Lieber Wolfgang,

ja, ich habe 2 Boote. Aber nur deshalb habe ich noch lange kein Geld zu verschleudern ! Ich weiß nicht was dieser Beitrag soll ?! Im übrigen kosten meine 2 Boote zusammen wahrscheinlich weniger als so manches ZAR oder was weiß ich hier im Forum, also von daher seltsames Argument.
Den Trailer habe ich ja erst nagelneu gekauft, tut mir Leid das ich nicht in der Lage bin diesen mal eben zu entsorgen und nen 1300er gebremst zu kaufen.. tsss
Im übrigens gings mir im anderen Thread um den Zeitwert des Motors. Werd mir aber künftig neue Beiträge sparen.

Gruß
Adrian

Geändert von Adrian (20.03.2008 um 14:10 Uhr)
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  #23  
Alt 20.03.2008, 14:10
Bäriger
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Geld verschleudern

Hallo Adrian !

Es hat niemand etwas von Geld verschleudern oder Trailer entsorgen geschrieben. Warum gleich so aggressiv ?

Ich denke dass du bei Harbeck ordentliches Geld für deinen Trailer bekommen würdest und die Aufzahlung deutlich unter dem Betrag liegen würde als wenn du deinen AB in Zahlung gibst und einen 4-Takter kaufst.

Und der Trailer ist ein Sicherheitsfaktor. Mit dem AB kannst du bestimmt noch länger fahren.

Meine Meinung werde ich ja noch schreiben dürfen, du fragtest ja danach. Und wenn du nicht auch mal Kritik verträgst bist du meiner Meinung nach in einem Forum falsch. Das gehört auch dazu.

Grüße

Wolfgang

Geändert von Bäriger (20.03.2008 um 14:20 Uhr)
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  #24  
Alt 20.03.2008, 14:10
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Alf2T Alf2T ist offline
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....aber mit einem überladenem Trailer gefährdet man nicht nur sich....
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lg. Alex


Wiedereinsteiger
47°18'55.14"N 11°32'43.83"E
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  #25  
Alt 20.03.2008, 14:18
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Zitat:
Zitat von Bäriger
Hallo Adrian !

Es hat niemand etwas von Geld verschleudern oder Trailer entsorgen geschrieben. Warum gleich so aggressiv ?

Ich denke dass du bei Harbeck ordentliches Geld für deinen Trailer bekommen würdest und die Aufzahlung deutlich unter dem Betrag liegen würde als wenn du deinen AB in Zahlung gibst und einen 4-Takter kaufst.

Und der Trailer ist ein Sicherheitsfaktor. Mit dem AB kannst du bestimmt noch länger fahren.

Meine Meinung werde ich ja noch schreiben dürfen, du fragtest ja danach.

Grüße

Wolfgang
Ist ok, freilich kannst Du Deine Meinung sagen, ich war keineswegs aggressiv. Ist mir nur unverständlich weil beides eigentlich nichts miteinander zu tun hat.

Auch wenn ich mir einen neuen AB spare ändert das nichts an der Trailergeschichte und mein Trailer bleibt leider überladen, also von daher....

Aber ich hätte mir beide Threads sparen können das stimmt schon, altkluge Ratschläge wie "Trailerüberladung is ne ganz böse Sache" waren vorprogrammiert.

Sorry+Gruß
Adrian
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  #26  
Alt 20.03.2008, 14:21
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Brauchst doch nicht gleich Stutenbissig werden, wenn man Tatsachen diskutiert

Meint ja keiner böse. Aber nur weil etwas geschrieben wird, was Du nicht hören möchtest, gleich den beleidigten zu spielen ist ist auch nicht in Ordnung.
__________________
MfG
Martin

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  #27  
Alt 20.03.2008, 14:34
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skipperteam skipperteam ist offline
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Hallo Adrian

ich habe heute genau mit diesem Problem abgeschlossen. Mein 16er Marlin war auf einem 1000 kg Ellebi Trailer als Gesamtpaket. Irgendwann im letzten Jahr bin ich dann auf die Wage gefahren und habe es sofort bereut. Ohne alles was nicht fest verbaut ist waren es 1100 kg. Der Tank war leer. Es ist schon richtig wo kein Kläger da kein Richter, das Problem kommt erst wenn etwas passiert und du mußt nicht mal Schuld sein. Daher haben wir uns entschlossen einen neuen Trailer zu kaufen einen Satellite MX 131 den ich just heute angemeldet habe. Mein Ellebi habe ich in Zahlung gegeben. Der Kauf wurde bei Nautica Ravasio abgewickelt. Du könntest ja mal anfragen ob er den Trailer noch hat und deinen in Zahlung nimmt. Walter ist sehr flexibel.
Wenn du weitere Infos brauchst mail mich an!

Gruß

Harald
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Skipperteam


Nach dem Sternenhimmel ist das Größte und Schönste was Gott erschaffen hat, das Meer.
Adalbert Stifter
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  #28  
Alt 20.03.2008, 16:02
stebn stebn ist offline
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Ihr müsst Anhängelast und zGG auseinanderhalten!!


Ab 750kg zGG muss ein Anhänger eine Bremse haben....deshalb kannst du deinen auch nicht auflasten lassen.


zGG wird im abgekoppelten Zustand gewogen ( Achslast + Stützlast ) und darf nicht höher sein als eingetragen.

Anhängelast ist das gewogene Gewicht abzgl Stützlast.

Z.B. ungebremster Anhänger 750zGG!! Diesen Hänger darfst du mit einem Fahrzeug ziehen dass eine ungebremste Anhängelast von 675kg hat. Da die restliche Stützlast (75kg) dem Zugwagen zugerechnet wird.

Rein theoretisch dürftest du mit deinem Auto ( wenn das ungebremst 750kg ziehen darf) einen ungebremstenTrainer ziehen der 825kg zGG hat.... Aber diesen gibt es nicht da ungebremste Trailer max. 750 zGG haben dürfen!!

Natürlich dürfen Hänger von 2000kg zGG von einem Fahrzeug gezogen werden dass z.B. nur 1400 kg ziehen darf. Der Anhänger darf dann aber nicht mehr wiegen wie das Auto ziehen darf zzgl Stützlast.
__________________
Gruß Stefan

Geändert von stebn (20.03.2008 um 16:14 Uhr)
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  #29  
Alt 20.03.2008, 17:29
marcus marcus ist offline
Meteorit
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nebenbei bemerkt,
ab 10 % ist die Weiterfahrt nur zulässig, wenn abgeladen wurde
(in Deutschland)

Grüße

Marcus
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  #30  
Alt 20.03.2008, 20:09
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timo timo ist offline
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hallo

da kann ich auch ein lied von singen,mein hellwig triton steht auf einem 450 kg harbeck anhänger,sollte laut hersteller angaben passen.als ich dann mal wiegen war kam der 1. schock 560 kg ohne benzin im boot.
der 2. schock kam auf der autobahn als wir letztes jahr nach elba fuhren,da ist mir morgens um kurz nach 4 uhr der linke achsschenkel abgerissen,und beim vorbesitzer ist schon mal der rahmen gebrochen,kein wunder bei dem gewicht.
habe dann aus der not heraus eine 750 kg achse untergebaut und das zugrohr verstärkt auch auf 750kg,aber eine auflastung ist leider nicht möglich da mir harbeck dafür keine freigabe gibt.


gruß timo
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