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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 14.05.2005, 17:45
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von daniels

Hallo Dieter, diese Aussage ist falsch.

Ich bin weder im ADAC noch im DMYV Mitglied, habe aber den IBS vom ADAC.

Die Gültigkeit als deutsches (nationales) Papier ist auch zeitlich nicht begrenzt, nur für internationale Nutzung muß er alle 2 Jahre verlängert werden.

Gruß Hans , 23141-A
Hallo Freunde,

darf meine Aussage korrigieren, da sich seit den 80er Jahre bei der Frage ob Mitgliedschaft erforderlich wäre (damals war dies der Fall!), inzw. doch etwas gerändert hat. Außerdem möchte ich die obige Aussage von Hans über Gültigkeit ergänzen.

Beim ADAC gilt folgendes zum IBS:
IBS Antrag per PDF downloadbar
Kosten 1. Austellung für Mitglieder 20,-- EUR plus Porto (1,--)
1. Austellung für Nicht-Mitglieder 25,-- EUR plus Porto (1,--)
Änderungen 18,-- EUR
Erneuerung (alle 2 Jahre erforderlich !!!!) 18,-- EUR

Da sich ADAC und DMYV sich gegenseitig nichts schenken, gehe ich davon aus, das die Gebühren beim DMYV ähnlich oder gleich sind.
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  #17  
Alt 14.05.2005, 19:20
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Zitat:
Zitat von DieterM
Außerdem möchte ich die obige Aussage von Hans über Gültigkeit ergänzen.

Beim ADAC gilt folgendes zum IBS:
IBS Antrag per PDF downloadbar
Kosten 1. Austellung für Mitglieder 20,-- EUR plus Porto (1,--)
1. Austellung für Nicht-Mitglieder 25,-- EUR plus Porto (1,--)
Änderungen 18,-- EUR
Erneuerung (alle 2 Jahre erforderlich !!!!) 18,-- EUR

Da sich ADAC und DMYV sich gegenseitig nichts schenken, gehe ich davon aus, das die Gebühren beim DMYV ähnlich oder gleich sind.

Hallo Dieter,

auf den mir hier vorliegenden IBS (ADAC) steht auf der Rückseite in drei Sprachen folgender Satz:

Dieses Dokument gilt zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein erteiltes amtlich anerkanntes Kennzeichen für Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstrassen ( KIFzKV-BinSCHV vom 21.02.1995, BGBI I S.226) solange die umseitig enthaltenen Angaben nicht verändert werden.

Also zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein amtliches anerkanntes Kennzeichen. Also nichts erforderlich !!!!!!!
Da wackelt der Dieter überhaupt nichts dran. Mein Schein ist von 2004 also noch sehr aktuell.

Das soll jetzt keine Streitdiskussion geben, aber man sollte Info erst herausgeben, wenn mans nachweisen kann. Diese "Vielleicht oder Kann man" Informationen, können so manch einen das Genick brechen. Ordnungsbehörden interessiert der Satz: "Das hat mir aber einer gesagt" kein bißchen.

Gruß Hans
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  #18  
Alt 14.05.2005, 19:58
rotbart
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Zitat:
Zitat von daniels
Hallo Dieter,

auf den mir hier vorliegenden IBS (ADAC) steht auf der Rückseite in drei Sprachen folgender Satz:

Dieses Dokument gilt zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein erteiltes amtlich anerkanntes Kennzeichen für Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstrassen ( KIFzKV-BinSCHV vom 21.02.1995, BGBI I S.226) solange die umseitig enthaltenen Angaben nicht verändert werden.

Also zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein amtliches anerkanntes Kennzeichen. Also nichts erforderlich !!!!!!!

Gruß Hans
Hallo Hans
Nur Ruhe
Das Kennzeichen gilt nur auf den Binnenwasserstrassen in D - das ist korrekt, aber wenn DU nach I, HR oder sonstwohin willst - sieht es halt anders aus, geh mal auf die Seite vom ADAC - da steht alles und DietrerM hat recht (wenn man das Ausland hinzurechnet).

Ist eigentlich auch logisch - der ADAC , selbst unsere Regierung kann nicht beschließen was woanders gilt :himmlisch :himmlisch
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  #19  
Alt 14.05.2005, 20:23
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Zitat:
Zitat von rotbart
Hallo Hans
Nur Ruhe
Das Kennzeichen gilt nur auf den Binnenwasserstrassen in D - das ist korrekt, aber wenn DU nach I, HR oder sonstwohin willst - sieht es halt anders aus, geh mal auf die Seite vom ADAC - da steht alles und DietrerM hat recht (wenn man das Ausland hinzurechnet).

Ist eigentlich auch logisch - der ADAC , selbst unsere Regierung kann nicht beschließen was woanders gilt :himmlisch :himmlisch

Hallo Roland, bin überhaupt nicht aufgeregt.

In meinem Beitrag 14 habe ich lediglich die Unterschiede zwischen der BSI Gültigkeit in Sachen national und international erläutert:
" Zur Erinnerung: Die Gültigkeit als deutsches (nationales) Papier ist auch zeitlich nicht begrenzt, nur für internationale Nutzung muß er alle 2 Jahre verlängert werden."

In Beitrag 17 hat Dieter die Gültigkeit ergänzen wollen. Und nur diese Ergänzung habe ich kritisiert. Sie ist nämlich nicht korrekt. Denn ich unterscheide ja gerade zwischen National und International., zwischen amtlichen Kennzeichen(WSA)und amtlich anerkannten Kennzeichen(Verbände).

Das Ausland ein völlig andere Sache ist und insbesondere noch unterschieden werden muß zwischen Binnen und See ist mir voll und ganz klar. Die Sache mit Frankreich "Flaggensertifikat" oder IBS ist ja noch nicht amtlich geklärt. Bislangen wissen wir nur etwas über einen Bericht aus DPA Kreisen. Ich persönliche würde ein Wissen diesbezüglich erst dann weitergeben, wenn ich es in dem Land mit dessen zuständiger Behörde geklärt hätte. Ich kann auch nicht über Landesverordnungen in Bayern sprechen, wenn ich nur die Nordrhein-Westfälischen kenne.

Deshalb meine Aussage man sollte mit den "Kann und eventuell Informationen" vorsichtig sein. Hier gibt es neue und noch wenig informierte Leute und die können auf den falschen Kurs geraten. Das muß nicht sein. Ich selber würde über das Flaggenserfikat nie ein Wort schreiben, denn jeder weiß ich bin BinnenSchipper., habe also von See Null Ahnung.

Also noch einmal meine gesicherten Informationen zum IBS-ADAC (ich weiß noch nicht einmal wie es beim Deutschen Motoryachtverband ist- deshalb schreibe ich auch nur ADAC). National = unbegrenzte Gültigkeit zur Zeit und Internationale = Gültigkeit 2 Jahre.

Mehr habe ich nicht behauptet.

Gruß Hans
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  #20  
Alt 14.05.2005, 22:44
rotbart
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Zitat:
Zitat von daniels
Hallo Roland, bin überhaupt nicht aufgeregt.

In meinem Beitrag 14 habe ich lediglich die Unterschiede zwischen der BSI Gültigkeit in Sachen national und international erläutert:
" Zur Erinnerung: Die Gültigkeit als deutsches (nationales) Papier ist auch zeitlich nicht begrenzt, nur für internationale Nutzung muß er alle 2 Jahre verlängert werden."


Gruß Hans
Hallo Hans,
vielleicht ein Mißverständnis - ich wollte Dich nicht korrigieren - ich wollte die Darstellung von Dieter - soweit ich sie kannte - unterstützen.

Können wir uns einigen - das wir noch Know How brauchen und endgültige Dinge zu publizieren - Bitte NO STRESS
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  #21  
Alt 14.05.2005, 22:53
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Hallo Zusammen,

bzgl. ADAC lautet hier der genaue Wortlaut "amtlich anerkannt", die
Sache mit mit dem IBS an franz. Küstengewässern ist korrekt, der ADAC
hat seine Mitglieder, die einen IBS haben auch darüber informiert.

Dieser Deal mit Frankreich gilt z.Zt. aber wohl nur für den ADAC-IBS, nicht für IBS anderer Organisationen oder für den WSA-Ausweis ...

Mit dem Eigentumsnachweis dürftet ihr richtig liegen, das der nur beim Flaggenzertifikat gegeben ist, weil man dort beglaubigte Dokumente einreichen muß, während für den IBS einfache Kopien ausreichen. Aber was solls ...
... eine Copy der Rechnung habe ich sowieso immer dabei, um ggf. an der Grenze nachweisen zu können, das die MwSt. bezahl ist.

Gruß, Gerry
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  #22  
Alt 14.05.2005, 22:58
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Zitat von daniels
Hallo Dieter,

Dieses Dokument gilt zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein erteiltes amtlich anerkanntes Kennzeichen für Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstrassen ( KIFzKV-BinSCHV vom 21.02.1995, BGBI I S.226) solange die umseitig enthaltenen Angaben nicht verändert werden.

Also zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein amtliches anerkanntes Kennzeichen. Also nichts erforderlich !!!!!!!

Da wackelt der Dieter überhaupt nichts dran. Mein Schein ist von 2004 also noch sehr aktuell.

Gruß Hans
Hallo Freunde,

nachdem ich in den 80er Jahren beim Antrag auf den IBS vom ADAC abgewiesen wurde als Nichtmitglied und auch heute noch kein Mitglied dort bin, hatte ich etwas Schwierigkeiten an präzise aktuelle Informationen ranzukommen. Damit haben wir es jetzt aber auch ganz klar und präzise hier.

Also der Hans liegt hier richtig mit der Darstellung des IBS als zeitlich unbegrenztes Dokument für Binnendeutschland, aber auch nur solange sich am Boot nichts verändert. International gilt hier die Erneuerungspflicht alle 2 Jahre.

Fraglich bleibt hier die von der Presse verbreitete Nachricht mit der Gültigkeit des ADAC IBS auch an französischen Küsten und mit wem dort diese Vereinbarung geregelt wurde, damit man bei Kontrollen darauf verweisen kann. Diese Antwort bleibt der ADAC seinen IBS-Inhabern noch schuldig.

Habe das Ganze auch gerade beim DMYV nachgelesen, der ein weitgehend indentischen IBS als Verbandszertifikat ausstellt, siehe
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Der DMYV verweist nach wie vor auf das Flaggenzertifikat für die französische Küste, aber auch auf die anerkannten amtlichen WSA-Zulassungen.
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  #23  
Alt 15.05.2005, 06:39
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Zitat von rotbart
Hallo Hans,
vielleicht ein Mißverständnis - ich wollte Dich nicht korrigieren - ich wollte die Darstellung von Dieter - soweit ich sie kannte - unterstützen.

Können wir uns einigen - das wir noch Know How brauchen und endgültige Dinge zu publizieren - Bitte NO STRESS

Hallo Roland, eigentlich alle,

Du weiß doch. Sind Korrekturen amtlich anerkannt und bestätigt , dann akzeptiere ich sie ja auch.

Du bekommst mit mir keinen Stress und wenn haben wir ihn bislang weitgehends ausdiskutiert. Also keine Sorge es ist keine Kanone auf Dein Schiff meinerseits gerichtet.
Know How ist vielleicht etwas zu hoch gesteckt. Aber gerade behördliches sollte man erst veröffentlichen, wenn man sich zu 100 % sicher ist. Das Forum soll doch eine gute Informationsquelle sein und nicht das Tagebuch der Grimms. Bin ja ehrlich, ich unterscheide mittlerweile sehr stark von wem welche Informationen kommen und
recherchiere nach. Aber ein neues Forumsmitglied hat die Erfahrung vielleicht nicht und könnte im Juli (Sommer) schon teuren, unangenehmen Schiffsbruch in Kroatien , Frankreich....... erleben.
Das ist allein der Grund meines harten Einsatzes .( Ich hätte jetzt Smilys gemacht, aber mein Laptop will sie nicht mehr setzen). Stress und Streit liegt mir fern.

Gerry:
Vielleicht kann ja Gerry sein ADAC-Anschreiben (Name und Adresse überkleben) einmal scannnen und hier reinsetzen.
Gerry hast Du schon die erste große Tour mit Deinem neuen Boot verbracht ?


Ansonsten wünsche ich Euch noch ein bußgeldfreies Wochenende.

Hans
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