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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #1  
Alt 07.06.2022, 11:07
Falko Falko ist offline
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ist das zugelassen??? Glaube nicht.
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  #2  
Alt 07.06.2022, 11:35
Benutzerbild von Andymax
Andymax Andymax ist offline
Andy der Elbflorentiner
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Zitat:
Zitat von Falko Beitrag anzeigen
ist das zugelassen??? Glaube nicht.
Warum glaubst Du das nicht? Die zugelassene Last liegt bei 60Kg. Das Boot wiegt 48kg. Die Stützlast der Kupplung reicht locker.

Es ist meines Wissens nicht vorgeschrieben, dass man auf einem Fahrradträger nur Fahrräder transportieren darf. Die Ladung muss nur sicher verstaut, sowie Maße und Lasten eingehalten werden.
__________________
Viele Grüße
Andy

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  #3  
Alt 07.06.2022, 13:08
hille56 hille56 ist offline
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Zitat:
Zitat von Andymax Beitrag anzeigen
Es ist meines Wissens nicht vorgeschrieben, dass man auf einem Fahrradträger nur Fahrräder transportieren darf.
Ganz genau, deshalb heißen sie auch Heckträger.
Von Fahrrad steht da, zumindest bei meinem, nichts drauf.

Gruß Mario
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  #4  
Alt 07.06.2022, 15:14
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
Teilzeitkroate
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Das stimmt, es gibt dafür auch Lastenkörbe, z.B. für Jäger, die dort ihr Wild ablegen können
__________________
Gruß Heinz
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  #5  
Alt 06.11.2023, 10:20
Benutzerbild von dereppsteiner
dereppsteiner dereppsteiner ist offline
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Zitat:
Zitat von Falko Beitrag anzeigen
ist das zugelassen??? Glaube nicht.
Natürlich ist das Zulässig !
Wie z.B. auf Anhänger , Wohnwagen oder Autodach , ist hier nur die Ladungssicherung und die zu beachtende Stützlast Maßgeblich.
Lediglich ist unter anderem im Ausland eine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben.

Paragraf 22, Absatz 2 der StVO : "Nach der Straßenverkehrsordnung darf die Ladung nicht breiter als 2,55 Meter und höher als vier Meter sein"

Geändert von dereppsteiner (06.11.2023 um 10:29 Uhr)
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