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  #1  
Alt 01.01.2015, 13:23
Benutzerbild von krigschduwas
krigschduwas krigschduwas ist offline
Krigschduwas
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Boot Infos

Steuerpflicht, Gebrauchtkauf Privat von Händler in Italien

Hallo zusammen,

kann mir jemand diesen Passus erklären? Zur Situation.

Ich möchte als Privatmann von einem Italienischen Händler ein Boot kaufen.
Das Boot ist 6 Jahre alt, der Motor hat aber noch keine 100 Stunden auf der Uhr.
Das Boot ist gem. Händler versteuert. Als Nachweis bekomme ich eine Urspungsrechnung mit ausgewiesener Mehrwersteuer. Das Boot wird als gebraucht verkauft.

Jetzt habe ich diesen Passus bei yachtregistration.de gelesen. Das Boot ist unter 7m Länge, wie gesagt 6 Jahre alt, hat aber noch keine 100 Stunden.

Ist es jetzt ein Neuboot und muss dann ein zweites Mal versteuert werden obwohl es nachweislich schon versteuert wurde? Hier mal der Auszug den ich gefunden habe. Und was bedeutet dann der letzte Satz ganz unten?

"Erwerb von Neufahrzeugen für Privatpersonen innerhalb der EU
Also: Was passiert eigentlich steuerlich, wenn ich beispielsweise ein neues Boot in Holland kaufe und nach Deutschland liefern lasse?
Dieser Vorgang wird als „innergemeinschaftlicher Erwerb“ bezeichnet. Ein Sonderfall des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Erwerb von „Neufahrzeugen“, für die ganz besondere Regelungen gelten. Dazu müssen wir zunächst wissen, welche Wasserfahrzeuge steuerrechtlich überhaupt als „neu“ begriffen werden. Ein Wasserfahrzeug ist neu, wenn

es länger ist als 7,50 m;
die erste Inbetriebnahme nicht länger zurückliegt als drei Monate;
es bei länger zurückliegender Inbetriebnahme nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat.

Im Gegensatz zur Lieferung anderer Waren gilt für die Lieferung von so definierten Neufahrzeugen steuerrechtlich uneingeschränkt das Bestimmungslandprinzip. Das heißt, jede Lieferung eines Neufahrzeuges in ein anderes EU-Land, auch durch Nichtunternehmer, ist im Land des Lieferers steuerfrei.
Dementsprechend muss der Abnehmer, auch wenn er eine Privatperson ist, in seinem Sitzland den Erwerb des Neufahrzeugs besteuern. Dies geschieht durch eine Steuererklärung, die der Käufer innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb bei dem für ihn zuständigen Finanzamt abgeben muss (Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a und § 18 Abs. 5a Umsatzsteuergesetz).
Wobei „Otto Normalbootkäufer“ bei dieser Regelung nicht unbedingt verstehen muss, warum beim Kauf eines neuen Bootes bis zu 7,50 m Länge auch bei Lieferung nach Deutschland nicht im Bestimmungsland (Deutschland), sondern im Erwerbsland (Niederlande) zu versteuern ist."
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Beste Grüße,

Thomas

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  #2  
Alt 01.01.2015, 13:47
Bernhard
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und bestimmungen

ich lese das als und- bestimmung,.. also unter 7,5 meter interessiert es schon keinen, ....
ich deke, dass wenn du da rein fallst, was du vermutlich nicht tust, dann wird dir die in italien verrechnete umsatzsteuer vergütet, und dafür musst du sie im importland bezahlen.
also sicher keine doppelbesteuerung. und wie gesagt, es geht hier nur um große neue boote.
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  #3  
Alt 01.01.2015, 14:05
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Krigschduwas
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Boot Infos

Hallo Bernard, danke für die schnelle Antwort.
Das hiesse ich muss es auch nicht beim Finanzamt melden weil es schon Punkt 1 nicht erfüllt weil es unter 7,5 Meter misst und somit ein Gebrauchtboot ist?
Die UST (IVA) wird bei dem Boot auch nicht explizit ausgewiesen weil es den Gebrauchtstatus (Gemeinschaftsware) erfüllt. Der Versteuerungsnachweis wird über eine Erstrechnung erbracht. In dem Fall kann es innerhalb der EU einfach benutzt werden, stimmts? Oder muss auch bei einem Gebrauchtboot die IVA vom Händer ausgewiesen werden?
__________________
Beste Grüße,

Thomas

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  #4  
Alt 01.01.2015, 14:44
Bernhard
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jurist

ich bin kein jurist, aber so würde ich es deuten, alles adere widerspräche so ziemlich allen eu regelungen.
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  #5  
Alt 02.01.2015, 08:42
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Also,
1. wenn es unter 7,5 m ist, ist es kein Fahrzeug, deshalb gilt diese Bestimmung nicht.

2. Wenn es ein Neufahrzeug (Autos, Flugzeug oder Schiff(Schiff ab 7,50 m Länge) wäre, würdest Du beim Export die Mehrwertsteuer, die gem. Rechnung bezahlt wurde an der Grenze vom Kaufland wieder bekommen und dann müsste das Boot in Deinen Land versteuert werden.
Fazit:
Keine Doppelbesteuerung und in Deinem Fall erst garnicht
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #6  
Alt 02.01.2015, 20:29
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Zitat:
Zitat von el greco Beitrag anzeigen
Also,
1. wenn es unter 7,5 m ist, ist es kein Fahrzeug, deshalb gilt diese Bestimmung nicht.

2. Wenn es ein Neufahrzeug (Autos, Flugzeug oder Schiff(Schiff ab 7,50 m Länge) wäre, würdest Du beim Export die Mehrwertsteuer, die gem. Rechnung bezahlt wurde an der Grenze vom Kaufland wieder bekommen und dann müsste das Boot in Deinen Land versteuert werden.
Fazit:
Keine Doppelbesteuerung und in Deinem Fall erst garnicht
Ab 7,50 m Länge kann man ein Neuboot auch in D mit der UST (IFA in Italien ) versteuern als Privatmann und bekommt vom einheimischen Finanzamt dazu auf Antrag eine extra Steuernummer. Man muß jedoch wählen ob in Italien oder in Deutschland versteuert werden soll, damit die richtigen Papiere ausgestellt werden können. In Italien werden 20 % versteuert, derweil es in Deutschland noch 19% vom Kaufwert sind.

Eine Versteuerung in Italien mit Rückerstattung an der Grenze und anschließender Versteuerung in D ist meines Wissens innerhalb der EU nicht vorgesehen.
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  #7  
Alt 03.01.2015, 09:27
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Steuerrechtlich gilt ein Fahrzeug als neu, auch wenn es schon eine gewisse Zeit in den Verkehr gebracht wurde. Dann wurde ja schon die Umsatzsteuer im Kaufland bezahlt.

Unabhängig davon ist ein Fahrzeugkäufer bei einem "innergemeinschaftlichen Erwerb" eines Fahrzeuges verpflichtet, die Steuer in Deutschland zu entrichren. vgl. hier: (Um Links zu sehen, bitte registrieren in Nr. 12 (analoges gilt auch für Schiffe (=Boote > 7,50 m))).
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kann im Kaufland (und nur dort) die Umsatzsteuerrückerstattung beantragt werden. (vgl. hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren).

Dieses Procedere entfällt natürlich, wenn man direkt beim Händler kauft, da dann im Kaufland die landeseigene Umsatzsteuer gar nicht in Rechnung gestellt wird.


Wie gesagt gilt das erst bei Booten ab/über 7,50 m Länge
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
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  #8  
Alt 07.01.2015, 23:15
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Krigschduwas
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Danke für Eure Hilfe.
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Beste Grüße,

Thomas

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