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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 05.01.2015, 07:50
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Zitat von Muflon Beitrag anzeigen
Hi Schlauchis,

@ Ralf: jetzt guck ich auch schon in meine Versicherungsunterlagen

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Ich bin kein Versicherungsprofi, nach "gefühltem" juristischen Verständnis würde ich sagen meine Versicherung müsste blechen?! - oder??

Paar Juristen sind doch unter uns ...?

LG Jens
nach diesem deckungsumfang bist du beim fährenunglück versichert. ralf hat insofern recht, wenn die versicherten gefahren beinhaltet sind: sprich feuer !
dann ist auch die Maschine und der Trailer mitversichert, weil der schaden von aussen verursacht wurde.
ich kann dies als österreichischer vers. makler auch behaupten, weil das deutsche und öster. verischerungsgesetz ziemlich gleich sind. die deckungsumfänge unterscheiden sich öfters.
würde dies aber nochmals mit deinem makler klären.
__________________
liebe grüße
wolfgang

lieber genossenes bereuen, als bereuen nie genossen zu haben !
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  #17  
Alt 05.01.2015, 11:00
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Zitat von skipper1 Beitrag anzeigen
nach diesem deckungsumfang bist du beim fährenunglück versichert. ralf hat insofern recht, wenn die versicherten gefahren beinhaltet sind: sprich feuer !
dann ist auch die Maschine und der Trailer mitversichert, weil der schaden von aussen verursacht wurde.
Es sei denn, meine Kasko verweist auf die Fährgesellschaft, da dort ja der Schaden entstanden ist und diese geht insolvent etc. etc. oder, oder, oder ...

Ich hab inzwischen gelernt, auch wenn man sich 100% sicher ist in seiner Rechtsauffassung, muss man nicht zwingend Recht bekommen

Sicher ist, dass nichts sicher ist

LG Jens
__________________
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LG Jens
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  #18  
Alt 05.01.2015, 11:21
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Zitat von Muflon Beitrag anzeigen
Es sei denn, meine Kasko verweist auf die Fährgesellschaft, da dort ja der Schaden entstanden ist und diese geht insolvent etc. etc. oder, oder, oder ...

Ich hab inzwischen gelernt, auch wenn man sich 100% sicher ist in seiner Rechtsauffassung, muss man nicht zwingend Recht bekommen

Sicher ist, dass nichts sicher ist

LG Jens
da gebe ich dir recht. aber auf den Bedingungen steht ja auch substitär - also wenn keine andere Versicherung bezahlt.
aber Vorsicht ist in jedem fall geboten.
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liebe grüße
wolfgang

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